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saabkauf und garantie

Themenstarteram 4. Januar 2005 um 19:07

hallo leute,

wir sind gerade dabei, uns einen saab zuzulegen (den ersten), einen 9-5 2.0 se von 98 - das erste selbstverdiente auto. leider reicht es nicht zu einem neueren. habt ihr tipps für mich, worauf speziell ich achten sollte? probefahrt war i.o., keine komischen geräusche, fuhr gut, zustand ist fast noch perfekt zu nennen, nur das sid hat pixelfehler - scheint ja ein häufiges problem zu sein. er hat 80.000 km, ich weiss leider nicht, was schon alles gemacht worden ist - frage aber nochmal nach. wir hätten die möglichkeit, für 600 eu eine garantie für 24 monate abzuschliessen, die den turbo und die elektrik mit abdeckt. gibt es teile, die gern mal kaputt gehen und von den garantien im regelfall ausgeschlossen werden? wonach sollte ich konkret fragen?

vielen dank für eure hilfe! und bitte geht nachsichtig mit den dummen fragen eines neulings um....

grüsse, e.

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17 Antworten
am 4. Januar 2005 um 19:25

Als SAAB-Fahrer, der zwar keine vertiefte Technikkenntnisse dafür aber einen vernünftigen Menschenverstand hat, rate ich dir unbedingt zu einem Garantieabschluss.

Denn: Alle Hersteller (auch SAAB) kochen nur mit Wasser, will heissen, dass auch ein SAAB (trotz dem Image vom soliden Schwedenstahl...) seine Schwachstellen hat (Turbo, blablabla - da musst du weiter fragen) Nur: SAAB ist bekannt für teure Ersatzteile etc. (kleine Stückzahlen). Und dein avisiertes Modell hat doch schon 7 Jahre aufm Buckel...

Schliess eine Gebrauchtwagengarantie ab (die nach Möglichkeiten alle Bereiche umfasst) und du hast Ruhe und kannst den Wagen geniessen. Es ist so einfach und kostet auch nicht die Welt (Verhältnis zum Fahrzeugpreis im Auge behalten)

Hätte ich seinerzeit auch machen sollen; nach einem Viertel-Jahr war nämlich der Kupplungsgeberzylinder defekt... Meiner ist aber auch ein ganz klein wenig älter, wie du unten siehst.

 

Gruss

sid pixelfehler? mein sid spinnt auch.

weiss jemand wieviel ein infodisplay für einen 9-5 kostet?

Im Mai 2004 steht auf meiner Rechnung:

Teile Nr. 5263264 INFO DISPLAY 268,76 € + MWST

Gruß

9-5

hallo

ich würde ein wenig mehr im forum nach einschlägigen begriffen suchen (zb motorschaden, verkokeln) und auf jeden fall die garantie abschliessen

lg

g

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 7:49

danke leute, habe mich noch bisschen informiert. aber ihr habt mir mein gefühl nochmal bestätigt - garantie lohnt sich. leider weiss man bei einem auto ja nie mit letzter sicherheit, wie oft die ölwechsel etc. gemacht wurden - da ist die garantie sicher sinnvoll. das mit dem sid ist ärgerlich, aber ein neues kommt da nicht rein, ist mir zu teuer, und wer weiss, ob das nicht wieder passiert, scheint ja ein teilefehler zu sein, der recht häufig vorkommt.

samstag ist nochmal probefahren - mal gucken, vielleicht gehören wir dann ja auch zur saab-gemeinde :-).........

danke, e.

Hallo,

ich kann den SAAB 9-5 nur empfehlen. Die Garantie würde ich in jedem Fall abschließen. Du solltest aber beachten, dass dies kein Auto für ‚GEIZ IST GEIL’ - Leute ist. Wenn das Auto zur Inspektion zu SAAB muss, dann sollest Du schon 1000 EUR flexibel bereit halten. Ab 80.000 km gibt es für die Werkstatt immer etwas zu tun, so kannst Du Deinen persönlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten. Es gibt aber auch sparsame Dinge, die Michelin Erstausrüstungs-Reifen(215er) sind bei mir fast 100.000 km gelaufen. Da sie Kosten aber mit der PS-Zahl steigen, ist der 2.0 wohl der sparsamste der 9-5 Reihe. Beachte bitte, es gab auch einige Rückrufaktionen, so ein Problem mit der Radbefestigung und der abnehmbaren Anhängerkupplung, hat der/die Vorbesitzer die Umrüstung bei SAAB erledigen lassen.

Gruß

Hallo eleanorchen,

schön Dich hier zu lesen, herzlich WLLKOMMEN bei motor-talk :)

Wenn das Auto gepflegt ist, nicht qualmt, nicht tropft, keinen Lärm und auch keine absonderlichen Geräusche macht, dann könntest Du noch viel Freude mit dem Wagen haben.

Was die Garantie betrifft, ich habe mal Folgendes sinngemäß gelesen:

Wenn das Auto von einem gewerblichen Händler stammt, dann hast Du ganz automatisch eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr (zwei Jahre, wenn die Gewährleistung nicht auf ein Jahr begrenzt wurde).

Diese Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt aber viele Händler haben scheinbar Probleme damit, ihr Kunden darüber genau aufzuklären und verkaufen lieber (teure) Garantien von Fremdanbietern.

Was ich damit sagen will ...

Sollte innerhalb der ersten 6 Monate ein Schaden auftreten, dann geht die Rechtsprechung davon aus, daß dieser Schaden (wenigstens im Ansatz) schon bei Vertragsabschluß vorhanden war (hätte sein können) und Dein gewerblicher Verkäufer MUß dafür aufkommen wenn ER nicht das Gegenteil beweisen kann. Diese Beweisführungen sind kostspielig ohne Ende (Anwälte, Gutachter, Werkstattkosten).

Nach den ersten 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein, danach mußt DU dem Käufer beweisen das dieser Schaden schon vorhanden war und das ist ebenso nahezu unmöglich, bzw. mit hohen Kosten und geringen Erfolgschancen verbunden.

Im Alltag bedeutet das > ein Kauf von einem gewerblichen Händler > mindestens 6 Monate "sorgenfreie" Gewährleistung für auftretende Mängel ohne das Du in Beweisnot kommen kannst.

Für Deine Entscheidungsfindung solltest Du das wissen ...

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 11:35

hallo und danke,

das mit der garantie ist mir bekannt. im klartext bedeutet das ja, dass ich für 6 monate keine garantie bräuchte, diese aber sofort mit kauf abschliessen muss, wenn ich für die nächsten 18 noch garantie will. das heisst 6 monate bezahle ich, brauche sie aber nicht unbedingt. leider kann man die andere garantie nicht 6 monate nach kauf abschliessen. also werde ich trotzdem eine machen, erstens fährt man da entspannter, zweitens will ich mir den stress mit der beweislastumkehr nicht geben und drittens wird sie sich bestimmt irgendwann rentieren. mein bruder hat bei seinem bmw schon für eine unsumme reparaturen durchführen lassen müssen, glücklicherweise hatte er eine bmw-garantie. bei mir wäre das dann eh eine von einem zweitanbieter, da ich den saab nicht beim saabhändler kaufe.

so ein auto ist natürlich teurer als mein alter mitsubishi, aber immerhin bekommt man relativ viel auto fürs geld, und ausserdem noch was schönes, was nicht jeder hat - naja, das brauch ich euch ja nicht zu erzählen. und auf golf und co. hatten wir eben einfach keine lust........

habt mir sehr geholfen, danke!

e.

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 11:41

hab noch was vergessen: kann ich die umrüstungen noch vornehmen lassen (radbefestigung), wenn das der vorbesitzer nicht gemacht hat? oder gelten solche aktionen nur für eine bstimmte zeit und ich habe keinen anspruch mehr darauf? aber eine radbefestigung ist doch kein verschleissteil, das müsste doch die garantie abdecken?

jedenfalls ist so ein saab ein wunderschönes auto, ich hab mich reingesetzt und es passte, musste nicht mal spiegel oder sitz einstellen - das ist doch fügung, oder (-:???????

e.

@ eleanorchen

Wenn Du Dich dabei besser fühlst, dann ist das ein guter Grund die Garantie abzuschließen.

Du solltest aber auf alle Fälle wissen, daß Dir bei einem Schaden dennoch das Wahlrecht bleibt wer dafür haftbar gemacht werden soll.

Angenommen Du hast nach drei Monaten einen Motorschaden und in der abgeschlossenen Garantie stünde z.B., "wir übernehmen 70% der Reparaturkosten", dann würde ich diese "Garantie" nicht in Anspruch nehmen, wenn ich da noch die Gewährleistungsansprüche des Verkäufer hätte und der mir den Schaden zu 100% ersetzen müßte. ;)

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 13:25

danke.

naja, aber wahlrecht ist ja nicht schlecht. oder muss ich dann die garantie in anspruch nehmen und der verkäufer ist automatisch aussen vor und kann sich darauf berufen, dass ich ja die garantie habe?

wenn nicht, gehe ich natürlich dorthin, wo ich weniger zahlen muss.

ganz schön kompliziert, so ein autokauf....

ganz so einfach ist das nicht ...

 

hallo

alles oben gesagte betreffend der unterscheidung zwischen gewährleistung und garantie ist uneingeschränkt richtig, aber ...

...die gewährleistung deckt nur jene mängel welche NICHT fahrleistungs- oder altersgemäss zu erwarten sind. ganz wichtig ist dabei die leistungsbeswchreibung im kaufvertrag, und jeder händler der einigermaszen bei trost ist schreibt bei einem 6 jahre alten fahrzeug schlicht KEINE leistungsbeschreibung und das gilt dann als zustand 3 (notwendige service, einstellarbeiten und übliche reparaturen möglich - oder so ähnlich), oder er schreibt - zumindestens beim technischen zustand - gleich zustand 3.

nur bei zustand 2 (technik) hast du aus meiner sicht reelle chancen auf eine deckung im rahmen der gewährleistung, und dann ist die garantie in welche man(n) sich zur not "fallen lassen" kann, recht beruhigend und besser als alle gerichtsverfahren.

aber in ein paar wochen weiss ich auch mehr ob zustand 2 reicht, ich habe am freitag meinen termin beim gerichtssachverständigen wegen einer laufenden klage gegen den verkäufer ... ;-)

@ dudo

Die Geschichte mit der "Leistungsbeschreibung", ist mir gänzlich unbekannt.

So wie ich Dich verstehe klingt das für mich so:

Der Verkäufer schreibt in den Kaufvertrag "Zustand: 3" und der Käufer muß mit allen Mängeln (der Verschleiß von Verschleißteilen ist kein Mangel) leben, die für das Alter, die Laufleistung und den Zustand des Fahrzeug "normal" sein könnten?!?

So habe ich das geltende Gesetz nicht verstanden, es geht ja explizit von einer "Mängelfreiheit" bei Vertragsabschluß und der Beweislast des VKs innerhalb der ersten 6 Monate aus.

Natürlich kann man ein Auto mit einem Mangel verkaufen. Wenn man diesen Mangel im Kaufvertrag nennt, dann hat der VK damit die Möglichkeit diesen Mangel von der Gewährleistung auszuschließen.

Wenn er das Auto aber ohne Angabe von Mängeln verkauft, dann muß er lt. der gesetzlichen Gewährleistung für die MängelFREHEIT zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einstehen.

So sagt es das Gesetz, wenn es da noch Auslegungsspielraum gäbe, würde mich das ärgern.

Zitat:

...die gewährleistung deckt nur jene mängel welche NICHT fahrleistungs- oder altersgemäss zu erwarten sind.

Gibt es zu dieser Aussage Informationen???

Muß jetzt jeder Käufer eines Autos eine Lehre als KFZ-Mechaniker machen um zu wissen welche Mängel man fahrleistungs- und altersgemäß zu erwarten hat?

Wenn ich mir beim Händler einen gebrauchten Fernsehr kaufe, muß ich mir das in Zukunft rechtzeitig überlegen um davor noch eine Lehre als Radio- und Fernsehelektroniker zu machen?

Wer legt denn fest was ein Mensch vor Vertragsabschluß wissen muß um sich seiner rechtlichen Handlung in Form einer Unterschrift unter einem Kaufvertrag überhaupt bewußt zu sein? ;)

Zum Thema Gewährleistung habe ich hier eine ganz informative Zusammenstellung gefunden:

http://www.valuenet.de/php/lexContent.php?objid=523345&type=lexikon

Hallo

Ich habe fast täglich mit solchen Sachen zu tun, aber der Begriff Lestungsbeschreibung ist mir auch unbekannt.

Ist in diesem Gesetz und in der EU Direktive auch nicht vorgesehen, oder?

Wo ist das mit der Leistungsbeschreibung gesetzlich verankert?

Es wäre nett, wenn Du uns weitere Informationen zukommen lassen könntest.

Gruss

Luxi

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