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Garantie vs. Gewährleistung

Themenstarteram 30. Oktober 2006 um 23:01

Tag! Stehe kurz vor dem Kauf meines zweiten SAABs. Nach einem 900er soll es nun ein 9.5er Kombi - gebraucht mit 90.000km werden.

Als ich den Autohändler heute auch nach Garantie fragte, erzählte er mir etwas von einer EinJahres-Gewährleistung, und dass "die das mit Garantie nicht mehr machen, stattdessen nur noch mit Gewährleistung". Er hat mir das dann auch erklärt, dass man vorher alle Mängel auflistet (oder so ähnlich), und dann ja....also, ich bin sonst nicht auf den Kopf gefallen, aber irgendwie habe ich das dann nicht ganz gerafft.

Alternativ bot er mir eine 3-Jahresgarantie für ca. 650 Euronen für die 3 Jahre an. Könnte man bei jedem SAAB-Händler reparieren lassen und "einlösen", wenn mal was sein sollte (stehe kurz vor berufsbedingtem Umzug in eine andere Stadt, daher für mich nicht ganz uninteressant). Lohnkosten sind zu 100Prozent drin, Materialkosten bis zu 40 Proeznt, wenn er denn demnächst die 100Tkm-Grenze erreicht hat.

Hat jemand Erfahrungen mit diesen beiden Geschichten?

Ähnliche Themen
24 Antworten

Re: Garantie vs. Gewährleistung

 

Zitat:

Original geschrieben von Skagen21

Tag! Stehe kurz vor dem Kauf meines zweiten SAABs. Nach einem 900er soll es nun ein 9.5er Kombi - gebraucht mit 90.000km werden.

Als ich den Autohändler heute auch nach Garantie fragte, erzählte er mir etwas von einer EinJahres-Gewährleistung, und dass "die das mit Garantie nicht mehr machen, stattdessen nur noch mit Gewährleistung". Er hat mir das dann auch erklärt, dass man vorher alle Mängel auflistet (oder so ähnlich), und dann ja....also, ich bin sonst nicht auf den Kopf gefallen, aber irgendwie habe ich das dann nicht ganz gerafft.

Alternativ bot er mir eine 3-Jahresgarantie für ca. 650 Euronen für die 3 Jahre an. Könnte man bei jedem SAAB-Händler reparieren lassen und "einlösen", wenn mal was sein sollte (stehe kurz vor berufsbedingtem Umzug in eine andere Stadt, daher für mich nicht ganz uninteressant). Lohnkosten sind zu 100Prozent drin, Materialkosten bis zu 40 Proeznt, wenn er denn demnächst die 100Tkm-Grenze erreicht hat.

Hat jemand Erfahrungen mit diesen beiden Geschichten?

http://www.motor-talk.de/t1133562/f79/s/thread.html

Hallo Skagen21,

ich hab Dir mal einen link reinkopiert zu einem threat der hier vor einiger Zeit zum gleichen Thema abging, sollte Dir weiterhelfen.

 

Ich an Deiner Stelle würde auf jeden Fall die Gebrauchtwagengarantie für 3 Jahre abschliessen, soweit (vorab ) nicht zuviel ausgeschlossen wird. Gewährleistung muss Dir jeder Verkäufer geben wenn Du als Privatperson kaufst. Je weniger im Kaufvertrag über Mängel steht - diese fallen dann nämlich nicht unter die Sachmängel unter Geährleistung desto besser für Dich. Man sollte auch aufpassen vor numerische Einschätzungen des Wagens.

Hoffe übrigens der 9-5er ist kein 3.0tid...

Viel Erfolg!

auf jeden Fall die Garantie-aber unbedingt die Garantiebedingungen lesen und darauf achten, dass der Händler den Garantieschein.... korrekt und vollständig ausfüllt.

Gewährleistung ist problematisch, weil typische Verschleißerscheinungen - dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entsprechend - nicht ersatzpflichtig sind. (die Beweistlastfrage lasse ich außen vor). Gewährleistung ist sozusagen auf die Vergangenheit bezogen-nämlich auf den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs.

Aus diesem Grund wird das Fahrzeug vom Händler auch meist penibel beschrieben-idR. noch ein Dekra-Gutachten angefertigt-dann ist der Händler juristisch auf der sicheren Seite.

Wenn nach 8 Monaten bei 120tkm die Wasserpumpe den Dienst versagt, dann ist das eben normaler Verschleiß und Du bleibst auf den Kosten sitzen.

Themenstarteram 31. Oktober 2006 um 12:29

na besten Dank schon mal an der Stelle - auch für den thread.

Dann werde ich wohl auf jeden Fall das mit der Garantie machen. Ich weiß nicht, aber irgendwie hört sich das für mich mit der Gewährleistung alles andere als kundenfreundlich an. Der Autohändler meinte nämlich auch, dass der Wagen dann peniiiibeslt untersucht würde, bis zu 6 Monate würde es wohl i.d.R. vom Autohaus übernommen, danach läge die "Beweispflicht" beim Käufer. Also, ganz erhrlich, aber das ist doch irgendwie nicht gerade kundenorientiert geschweige denn durchsichtig.

@Saabagain: Kann dich beruhigen, wird ein 9.5er mit der 2,3 l-Maschine, also kein 3.0er Diesel (selbst der Autohändler meinte dazu:"...ok, so ganz sind die Probleme bei dem Fahrzeug nicht von der Hand zu weisen..." ;-0

Wie wärs mit einem anderen Händler, der auch eine Gebrauchtwagengarantie dazugibt? Das 600 Euro Garantie Angebot halte ich für einen schlechten Witz, damit ist nämlich der Händler fein raus und muß sich um gar nichts mehr kümmern - völlig kostenlos für ihn!

Viele Grüße

Celeste

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

Wie wärs mit einem anderen Händler, der auch eine Gebrauchtwagengarantie dazugibt? Das 600 Euro Garantie Angebot halte ich für einen schlechten Witz, damit ist nämlich der Händler fein raus und muß sich um gar nichts mehr kümmern - völlig kostenlos für ihn!

Viele Grüße

Celeste

Hallo Celeste,

Jede Gebrauchtwagengarantie die man "dazu" bekommt bezahlt letztendlich der Käufer. Die Garantie macht es für den Verkäufer nicht kostenlos, weil er die Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt werden, selbst bezahlen muß, soweit ein Sachmangel unter Gewährleistung vor liegt. Außerdem endet die Gewährleistung nach einem Jahr und dann ist die GW-Garantie für Jahr 2&3 nach Kauf zumindest ein Kostenvorteil für den Käufer da er zumindest nicht den ganzen Schaden zahlen muß. Bei den Ersatzteilpreisen von Saab ist die Prämie dann schnell zurückverdient. Wichtig ist nur die AGB's der Garantie vorab genau zu studieren.

 

 

 

 

hallo

auf jeden fall garantie mit nehmen

zusehen dass nichts ausgeschlossen wird

und dann doch die bedinungen kurz durchsehen

die meisten garantieversicherungen die die händler anbieten sind ok, aber ich ahb auch schonn absurdeste bestimmungen gelesen.

die höhe war ein vertrag wo auf seite 27b links unten im kleingedruckten eine zusätzliche wertaufschlüsselung auf teilbereiche dabei war. gesamtdeckung war bis 10.000,- teuos, aber 1500 auf fahrwerk, 1500 auf elektronik und etc, 2000 auf motor und zusatzaggregate, 2000 auf karossiereteile usw ....

so eine chuzpe!

hätte ich fast übersehen ....

lg

g

ich hab da mal noch ein praktisches beispiel aus eigener erfahrung:

habe meinen saab nicht vorort und auch nict von saab gekauft aber mit 1 jahr gebrauchtwagengarantie vom händler.

es sind nach dem kauf aber mängel aufgetaucht, die vorort bzw. bei der probefahrt nicht festgestellt wurden, weil sie sporadisch auftraten bzw. noch auftreten :(

leider schliessen (alle?) garantien sachen wie beleuchtung und kraftstoffzufuhr (und noch weitere sachen) aus.

daraufhin (und vorallem durch die tips einiger leute hier aus dem forum!!!) erinnerte ich den verkäufer an seine gewährleistung:

d.h. bei der gewährleistung müsstest du beim verkäufer vorstellig werden, er begutachtet das und entscheidet dann.

was dann heisst:

- hinfahren, begutachten und rep-termin ausmachen, zurückfahren

- zur rep hinfahren und mit bahn etc. zurückfahren

- dann wieder "hinlaufen" und hoffen das alles nun funktiniert und wieder zurückfahren

ich hatte glücklicherweise den chefmechaniker des verkäufers auf meiner seite, der gleich gesagt hat, das er mit nem saab nix anfangen kann. nach einigen wochen durfte dann die saabschmiede vorort die arbeiten erledigen, zum glück :)

witzigerweise fallen laut saabmeister alle mängel bei mir *nicht* unter gewährleistung. man müsse bei 70t km und 4 jahren einfach mal damit rechnen...

somit spielt kulanz bei der gewährleistung eigentlich eine ganz grosse rolle!!!

im gegensatz dazu hast du bei einer garantie ein recht auf austausch durch neuteile, alle die, welche nicht ausgeschlossen sind. ausserdem kannst du deinen wagen in nahezu jeder werkstatt reparieren lassen. musst vorher nur kurz den garantiegeber (versicherung) kontaktieren und fertig...

lange rede, kurzer sinn:

baue nicht auf gewährleistung bei gebrauchten, nimm die garantie!

Zitat:

Original geschrieben von TIK

lange rede, kurzer sinn:

baue nicht auf gewährleistung bei gebrauchten, nimm die garantie!

hallo

das kommt immer darauf an.

im kaufvertrag muss ein zustand des fahrzeuges angegeben sein

im idealfall ist das zustand zwei, d.h. lt definition "KEIN REPARATURBEDARF"

ist im kaufvertrag kein zustand des fahrzeugs klassifiziert, dann wird davon ausgegangen dass das fahrzeug zustand zwei hat

und KEIN REPARATURBEDARF heisst nun mal dass ausser den üblichen verschleissteilen keine reparaturen notwenig sind.

alles was in den ersten sechs monateb auftritt, zahlt der händler 8es seie denn er kann nachweisen dass es bein kauf nicht vorhanden war.

die gewährleistung ist bei weitem nicht so zahnlos wie mancherorts dargestellt, natürlich ist eine anständige garantie mindestesn ebensogut ...

lg

g

Zitat:

Original geschrieben von Saabagain

Hallo Celeste,

Jede Gebrauchtwagengarantie die man "dazu" bekommt bezahlt letztendlich der Käufer. Die Garantie macht es für den Verkäufer nicht kostenlos, weil er die Kosten, die nicht von der Versicherung gedeckt werden, selbst bezahlen muß, soweit ein Sachmangel unter Gewährleistung vor liegt. Außerdem endet die Gewährleistung nach einem Jahr und dann ist die GW-Garantie für Jahr 2&3 nach Kauf zumindest ein Kostenvorteil für den Käufer da er zumindest nicht den ganzen Schaden zahlen muß. Bei den Ersatzteilpreisen von Saab ist die Prämie dann schnell zurückverdient. Wichtig ist nur die AGB's der Garantie vorab genau zu studieren.

Hallo,

natürlich kalkuliert ein Händler eine "kostenlose" Gebrauchtwagengarantie in sein Angebot ein. Der Händler gibt ja nicht selbst eine Garantie, sondern gibt eine Garantieversicherung eines Versicherungsanbieters dazu. Trotzdem findet sich mit Sicherheit ein Händler, der ein vergleichbares Kfz mit Garantieversicherung inklusive zum gleichen Preis anbietet. Auch gibt es Händler, die die 2-jährige Gewährleistung nicht verkürzen. Bei meinem Rover war es kein Problem, trotz sogar günstigerem Preis beides "kostenlos" zu bekommen. Die Sache mit den Ersatzteilen spricht ja auch dafür. Händler kommen recht günstig an Garantieversicherungen. Daher ist es schon auch als Kundenbindungsprogramm zu sehen. Der Kunde kommt im Garantiefall zum Händler, der Händler verdient ordentlich daran. Da bei bestehender Garantieversicherung der Kunde meistens keine Gewährleistungsansprüche geltend macht, erspart dies dem Händler auch nochmals Aufwendngen. Daher würde ich immer auf eine kostenlose Garantieversicherung bestehen.

Im übrigen heißt es ja auch nicht Garantie oder Gewährleistung, sondern beides steht nebeneinander. Der Händler kann auch nicht auf eine Garantie verweisen, um von der Gewährleistung wegzukommen. Ob Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, liegt allein in der Hand des Käufers. Die Gewährleistung entspricht in den ersten 6 Monaten aufgrund der Beweislastumkehr zirka der Garantie. Man darf sich halt bei Gewährleistungsansprüchen nicht mit dummen Ausreden der Händler abspeisen lassen.

Ich würde also den angesprochenen 9-5 nur nehmen, wenn der Händler mir mindestens 650 Euro auf den Kaufpreis nachläßt und die Versicherungsbedingungen stimmen :D

Viele Grüße

Celeste

Mir gefällt der Händler, denn er ist sich seiner Pflichten bewußt und steht dazu.

Ganz im Gegensatz zu den vielen vielen anderen Händlern die von der gesetzlichen Gewährleistung nichts wissen wollen und uninformierten Kunden einfach "Garantien" dazu verkaufen.

Ich kann aus diesem Grund nicht im Geringsten nachvollziehen, wie man dazu raten kann, zu einem anderen Händler zu gehen.

Auch die 3-Jahresgarantie für 650 EUR finde ich sehr reizvoll - würde das sofort machen wenn die Modalitäten stimmen und man mir es anbieten würde (Garantieumfang muß natürlich genauestens angeschaut werden).

In drei Jahren kann ne Menge passieren.

Zitat:

Original geschrieben von Celeste

... Ob Garantie- oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, liegt allein in der Hand des Käufers.

schon nur hat mir der händler dazu folgendes gesagt:

bei gewährleistung hätte ich kein recht auf neuteile sondern nur auf laufleistungsbezogenen ersatz.

wenn z.b. das getriebe kaputt ist, könne ich kein neues getriebe verlangen, wenn das schon 70t km alt ist. über ein gleichwertiges gebrauchtes dürfte ich mich also dann nicht beschweren.

dagegen bei der garantie hab ich ein recht auf neuteile.

das was die aussage. stimmt das so oder ist das auch nur ein verkäuferspruch gewesen?

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Auch die 3-Jahresgarantie für 650 EUR finde ich sehr reizvoll - würde das sofort machen wenn die Modalitäten stimmen und man mir es anbieten würde (Garantieumfang muß natürlich genauestens angeschaut werden).

dann nimm doch diese ;)

für mein auto kostet die garnix (siehe bild), muss ich wohl gleich 10 stück abschliessen

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Mir gefällt der Händler, denn er ist sich seiner Pflichten bewußt und steht dazu.

Ganz im Gegensatz zu den vielen vielen anderen Händlern die von der gesetzlichen Gewährleistung nichts wissen wollen und uninformierten Kunden einfach "Garantien" dazu verkaufen.

Ich kann aus diesem Grund nicht im Geringsten nachvollziehen, wie man dazu raten kann, zu einem anderen Händler zu gehen.

Auch die 3-Jahresgarantie für 650 EUR finde ich sehr reizvoll - würde das sofort machen wenn die Modalitäten stimmen und man mir es anbieten würde (Garantieumfang muß natürlich genauestens angeschaut werden).

In drei Jahren kann ne Menge passieren.

Sehe ich genauso!!!

Über 100.000km gibt es eh keine Garantieversicherung zu 100%!

Bis 100.000km kann auch noch eine Kulanz greifen...wenn das Serviceheft komplett ist!...Herstellermässig!!!

Anständige Händler kennen die Fahrzeuge, meistens ewig im Kundenstamm gelaufen, und können dementsprechend auch mit gutem Gewissen sagen: Auto ist tauglich, alles repariert, hält für 12 Monate locker durch!

Und wenn doch was passiert, dann wird der Händler auch wohl geradestehen!

Oberhalb 100.000km greift nur eine Garantieversicherung!

Und dann nur teilweise!

Innerhalb 12 Monate sollten sich dann die Versicherung und der Händler den Spaß teilen...nach 12 Monaten teilen sich die Versicherung und der Eigentümer des Fahrzeugs den Spaß.:)

Diese Regelung ist in meinen Augen reel!

Ein Händler kann nicht auf ein Fahrzeug zu 100% Garantie geben, wenn die Kiste 6 Jahre alt ist und 120.000km auf dem Tacho stehen!!!

Ohne Versicherung geht da garnix...oder der Händler ist absolut gesund und schmerzfrei...oder sowieso pleite und macht nächste Woche den Laden dicht!!!

Zitat:

Original geschrieben von TIK

schon nur hat mir der händler dazu folgendes gesagt:

bei gewährleistung hätte ich kein recht auf neuteile sondern nur auf laufleistungsbezogenen ersatz.

wenn z.b. das getriebe kaputt ist, könne ich kein neues getriebe verlangen, wenn das schon 70t km alt ist. über ein gleichwertiges gebrauchtes dürfte ich mich also dann nicht beschweren.

dagegen bei der garantie hab ich ein recht auf neuteile.

das was die aussage. stimmt das so oder ist das auch nur ein verkäuferspruch gewesen?

hallo

die frage ist für mich neu, ich weiss es nicht

aber unter umständen könnte das sein ...

lg

g

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