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S80 T6 BJ'98 Extreme Elektikprobleme

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 9:32

Ich bin allmalig sehr verzweifelt, daher versuche ich mal ein paar Tips hier im Forum zu bekommen.

Vor ein paar Wochen fing mein bis dahin zuverlässiger S80 T6 (BJ98, 210tkm) an rumzuzicken.

Die erste Meldung lautete "Bremsen sofort anhalten". Der Motor lief noch einwandfrei und auch ansonsten gab es keine Einschränkungen. Die Meldung verabschiedete sich beim nächsten Start wieder um irgendwann wieder in Kombination mit einem extremen Leistungseinbruch aufzutauchen.

Nachdem ich mal über Nacht die Batterie abgeklemmt hatte (Soll ja hin und wieder Wunder wirken und den Bordcomputer neu booten) kam nur noch die Meldung "Getriebe Wartung erforderlich".

Also ab zum Freundlichen... Dieser diagnostizierte total marode Kabelbäume (Komisch bei einem solchen Auto von diesem Hersteller) und im Fehlerspeicher fanden sich Fehler in der Kommunikation.

Nachdem der Händler die (anscheinend) defekte Drosselklappe ausgetauscht hatte und ich am nächsten Tag damit fuhr kam wieder beim Starten auf einem Parkplatz die Fehlermeldung "Bremsen sofort anhalten" und der Wagen sprang fast nicht mehr an. Wenn er mal lief lief der Motor auf Sparflamme in einem Notprogramm.

Also wieder ab zum Händler und nachdem nun beide Kabelbäume im Motorraum (Auf meine Kosten natürlich) ausgetauscht wurden holte ich den Wagen ab und war ersteinmal zufrieden, bis er sich nun nach 4 Tagen wieder mit der Fehlermeldung und den gleichen Symtomen verabschiedete.

Mein Händler hat auch keine Ahnung wo er nach dem Fehler suchen soll, da dieser sich sehr zentral im System auswirkt (Kombianzeige fällt aus, keine Anzeige der Gänge der Geartronic, keine Rückfahrwarnung, ...)

Sorry für den langen Beitrag, aber hat Irgendjemand eine Idee?

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31 Antworten

Vielleicht ein Virus? Vogelgrippe?

Hört sich zumindest böse an. Das sind die Sgnungen davon, dass alles elektronishc geregelt ist.

Da muß ich doch rapace zitieren: R4, das waren noch Autos...

 

Björn, der leider auch keinen Tipp hat.

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 10:32

Es hört sich echt nach Vogelgrippe an...

Aber mal Spaß zur Seite - Mein Händler meinte auch nur lapidar, dass mittlerweile jeder Hersteller solche Probleme hätte und dass dennoch niemand auf die Segnungen der Elektronik verzichten wolle. Ich meinte daraufhin auch nur, dass ich mir mittlerweile überlege mir ein schönes p1800 Coupé oder einen Amazon zuzulegen - Bei denen kann ich mir wenigstens selber helfen und muss nicht 3t € in Reparaturen stecken, die nicht im geringsten das eigentliche Problem behoben haben.

An Volvo habe ich jedenfalls auch mal einen Brief geschrieben in dem ich die Qualität der Teile bemängel, binmal auf die Antwort gespannt.

So ein ähnliches Problem hatten ich auch mal bei einem VAG Produkt. Also kein Einzelfall.

Warnmeldungen, flimmernde Displays, Stromkreisausfälle usw..

Ursache war Feuchtigkeit in einem Sicherungskasten. Da waren wohl Kriechströme die Auslöser.

Grüsse

Volvo 174

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 11:56

Aber sind das nicht Dinge die ein Händler nachprüfen muss bevor er mir für insg. 3t € Reparaturen aufs Auge drückt?

Der Freundliche sprach mir gegenüber davon, dass sie feststellen konnten, dass die Kommunikation im Motorraum irgendwie gestört wird und schoben dies einfach auf die Kabelbäume - deren Kabel zugegebenermaßen nicht wirklich schön, aber noch isoliert aussahen (Ich habe alle ausgetauschten Teile zur Sicherheit mitgenommen).

Es ist für mich absolut unverständlich, dass man so ein Problem nicht ein bisschen genauer lokalisieren kann und nach der Methode Try And Error vorgegangen wird - Der Kunde wird schon alles zahlen. Wenn ich ein solches Vorgehen in meinem Beruf anwenden würde, wäre ich schon lange arbeitslos.

:-(

Zitat:

Original geschrieben von huski2

Es ist für mich absolut unverständlich, dass man so ein Problem nicht ein bisschen genauer lokalisieren kann und nach der Methode Try And Error vorgegangen wird -

Manche Probleme lassen sich leider nicht am angeschlossenen Diagnosegarät auslesen, und da ist dann -Dank aller Elektronik - Detektivarbeit mit einem Schuss Zufall gefragt.

Ein Bekannter hatte ähnliches an seinem X5. Der Wagen zog dazu auch noch die Batterie leer. Ursache war wohl ein angeschmortes Eprom, durch dass Kriechströme flossen.

Wenn Dein Freundlicher ein wenig engagiert ist, gibt er Dir ´nen Ersatzwagen und lokalisiert erstmal den Fehler. Wenn er den wahren Grund gefunden hat, vergiss nicht die bereits gezahlten (unnützen) Reparaturen gegenzurechnen!

 

Gruß

Martin

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 12:40

Ich bin ja glücklicherweise an einen Freundlichen geraten, dem das Ganze min. genauso unangenehm zu sein scheint wie mir. Einen Leihwagen (Auch ein S80) habe ich auch zur Verfügung gestellt bekommen.

Ich bin jetzt mit dem Wagen leider mittlerweile das dritte Mal innerhalb von 3-4 Wochen in der Werkstatt und habe mittlerweile Bammel davor, welche Kosten jetzt noch auf mich zukommen.

Die erste Reparatur - Austausch Drosselklappe (900€) - konnte ich noch halbwegs verschmerzen (Fällt halt Winterurlaub aus).

Die zweite Reparatur - Austausch Kabelbäume (2000€) - ging schon sehr ans eingemachte, wobei mir der Händler freundlicherweise auch schon beim Preis und den Zahlungsmodalitäten sehr entgegenkam.

...die jetzige Reparatur darf einfach nichts mehr kosten...

Ich habe an Volvo Deutschland mal einen Brief geschrieben und denen die Situation geschildert (In freundlichen Tönen) und bin mal gespannt ob Volvo wenigstens ein bisschen Kulanz walten lässt und wenigstens einen Teil der Kosten übernimmt - Das würde zumindest die Wahl für mein nächstes Auto deutlich beeinflußen.

Dem Händler mache ich auch deutlich weniger Vorwürfe als Volvo selber. Das Fahrzeug scheint doch sehr unausgereift auf den Markt gebracht worden zu sein, so dass Volvo doch geradezu verpflichtet ist die eigenen Fehler selber zu bereinigen. Oder sehe ich da was falsch?

Hat jemand denn u.U. eine Idee woran die Fehler liegen könnten?

Zitat:

Original geschrieben von huski2

Das Fahrzeug scheint doch sehr unausgereift auf den Markt gebracht worden zu sein, so dass Volvo doch geradezu verpflichtet ist die eigenen Fehler selber zu bereinigen. Oder sehe ich da was falsch?

Das ist ja leider immer und bei (fast) allen Marken so :(

Ob man allerdings Fehler, die erst nach 7 Jahren auftreten, immer noch den Kinderkrankheiten zuordnen kann/will, wage ich mal zu bezweifeln.

Ich denke, dass Du da sehr auf das Wohlwollen Deines Freundlichen und Volvos angewiesen sein wirst.

 

Gruß

Martin

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 13:39

Das ist genau das was mich ein bisschen ärgert. Vor knapp zwei Jahren hatte mein damaliger Volvohändler ein defektes ABS-Steuergerät festegestellt und konnte mir sagen (Laut Volvocomputer) dass diese Geräte bei der Baureihe schon während der Produktion auffällig geworden sind, aber nicht ausgetauscht wurden. In einem solchen Falle bin ich der Meinung, sollte doch auch noch 1 Jahr nach Ablauf der Kulanzzeit ein kostenloser Austausch erfolgen (Zumindest die Hardwarekosten)?

Was habt ihr nur für Werkstätten?

Ist der Fehler nach der Reparatur immer noch da gibt es keine Rechnung. Schliesslich hat ein Fachbebrieb den Auftrag angenommen. Wenn sie jetzt Teile (wie Dk oder Kabelbaum) ohne Erfolg tauscht ist das deren Problem.

 

Grüsse

Volvo 174

@ volvo 174

so hätte ich das vom grundverständniss auch gerne. aber die rechtslage spricht da eine andere sprache.

habe mal im fernsehen gesehen dass die werkstatt ihrer pflicht bereits dann nachkommt wenn ein reperaturversuch unternommen wurde. ob diese den gew+nschten erfolg bringt sei dahin gestellt. die rechnung muss man jednefalls begleichen.

aber vielleicht kann ein jurist hierzu mehr sagen ?

bildeve

Moin,

der Jurist unterscheidet zwischen Dienst- und Werkvertrag. Beim Dienstvertrag ist die reine Tätugkeit zu vergüten, beim Werkvertrag schuldet der Unternehmer den "Erfolg".

Im Zweifel sollte also ein schriftlicher Auftrag erfolgen, bei dem die Aufgabe des Unternehmers genau beschrieben wird.

Steht da nur "Fehler suchen", dann braucht er nur zu suchen und kriegt Geld dafür. Schreibt er "Kabelbaum tauschen", kriegt er Geld für´s Kabelbaum tauschen. Nur wenn klar formuliert ist, daß er den genau bezeichneten Fehler xyz beseitigen soll, kann ich vor Bezahlung auch auf Beseitigung des Fehlers bestehen bzw. die Zahlung zurückhalten, solange der Fehler noch besteht.

Im Übrigen darf der Unternehmer auch für die Suche nicht unendlich lange berechnen. Im Zweifel unter Vorbehalt zahlen und ggfls. durch Sachverständigen oder Schiedsstelle für das KFZ-Gewerbe klären lassen, ob die Rep.- oder Diagnosekosten berechtigt sind.

Gruß, Hagen

danke für die aufklärung!!

bildeve

Hallo bildeve,

auf die Schnelle einen interessanten Link gefunden:

http://www.autobild.de/drucken_alles.php?artikel_id=41

"Ist die Reparatur trotz Nachbesserungsversuch immer noch nicht vollständig oder erfolgreich ausgeführt, hat der Kunde drei Möglichkeiten: Erstens kann er den Schaden selber beheben oder von einem anderen Betrieb reparieren lassen. Die Kosten müssen von der ersten Werkstatt erstattet werden, gesetzlich könnte sogar ein Vorschuss gefordert werden.

Zweitens kann der Kunde vom Werkstatt-Auftrag zurücktreten oder den vereinbarten Werklohn mindern. Weil meist bei Abholung bezahlt werden muss, bleibt allerdings nachträglich nur die gütliche Einigung oder eine Klage vor Gericht. Drittens kann sogar Schadenersatz fällig werden, wenn trotz zweimaliger Nachbesserung die Reparatur immer noch erfolglos ist."

So sollte man nur im Notfall vorgehen und ist hier nicht angebracht. Aber einfach immer nur Teile tauschen und Rechnungen schreiben kann die die Werkstatt auch nicht.

Auf Grund dieser Bestimmung könnte huski2 zumindest einenTeil der Kosten zurückbekommen.

Grüsse

Volvo 174

D5MÄN spricht mir und jedem anderen Juristen (der Ahnung hat) aus der Seele.

Auftragsumfang definieren und fertig ist der Werkvertrag. Ich würde mich sogar noch soweit aus dem Fenster lehnen, dass sich die Werkstatt keinen Auftrag erteilen lassen darf à la "kabelbaum tauschen", weil sie Damit ihre Beratungspflicht verletzt. Sie kann sich von der Erfolgshaftung auch nicht dadurch freizeichnen, dass sie sich einen (unsinnigen) Auftrag unterzeichnen läßt und hinterher sagt, sie haben es ja gewollt. Der Fehler liegt dann schon früher in der empfohlenen Maßname.

Rein praktisch sollte man aber níe nie nie einen Aftrag zur Fehlersuche erteilen, sondern immer zur Beseitigung der Ursachen des Symptoms XY...

Und bei der Gelegenheit noch die Regel Nr.1: alles nachweisbar und immer Fristen setzen.

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