S5 - was schafft der S5 ohne abregelung

Audi S5 8T & 8F

weiß jemand von euch was der S5 ohne die abregelung bei 250 km/h schafft ??
was kostet es die sperre rauszunehmen und gibt es dann probleme mit der garantie??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


bisl viel Risiko find ich...wem reichen denn 250 nicht??????? In spätenstens 2 Jahren haben wir sowieso auch 130km/h wie in Österreich...

... von dem einmal ganz abgesehen, liegt die tatsächliche Abregelungsgrenze auch nicht bei 250 km/h, sondern bei etwa 263 km/h, was eigentlich im Stadtverkehr absolut ausreichend sein sollte.

Es macht im Grund genommen daher kaum einen Sinn, diese "Sperre" für teures Geld entfernen zu lassen, um die theoretisch mögliche Endgeschwindigkeit, die etwa 15 km/h höher liegt, erreichen zu können, zumal man sich das auch noch durch einen Gewährleistungsverlust erkauft.

Wer also nicht weiß, was er mit seinem erarbeiteten Geld machen soll, kann es auf diese Weise so günstig aus dem Fenster werfen. Jedem halt das Seine.

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vmax wäre 282km/h, preis liegt bei 800-1000 euro (zumindest bei den namhaften tunern), werksgarantie ist wie bei jedem ecu-eingriff weg.

http://www.mtm-online.de/en/index.php?...

http://www.abt-sportsline.de/uploads/tx_comabt/8T0_142_354_CAUA.pdf

fällt dann die ganze Audi Garantie weg oder nur für den Motor??

gibt dann z.B. Abt-Sportsline Garantie wenn ich das Limit entfernen lass?

bisl viel Risiko find ich...wem reichen denn 250 nicht??????? In spätenstens 2 Jahren haben wir sowieso auch 130km/h wie in Österreich...

Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


bisl viel Risiko find ich...wem reichen denn 250 nicht??????? In spätenstens 2 Jahren haben wir sowieso auch 130km/h wie in Österreich...

... von dem einmal ganz abgesehen, liegt die tatsächliche Abregelungsgrenze auch nicht bei 250 km/h, sondern bei etwa 263 km/h, was eigentlich im Stadtverkehr absolut ausreichend sein sollte.

Es macht im Grund genommen daher kaum einen Sinn, diese "Sperre" für teures Geld entfernen zu lassen, um die theoretisch mögliche Endgeschwindigkeit, die etwa 15 km/h höher liegt, erreichen zu können, zumal man sich das auch noch durch einen Gewährleistungsverlust erkauft.

Wer also nicht weiß, was er mit seinem erarbeiteten Geld machen soll, kann es auf diese Weise so günstig aus dem Fenster werfen. Jedem halt das Seine.

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Zitat:

Original geschrieben von ToS4



Zitat:

Original geschrieben von A5-Berti


bisl viel Risiko find ich...wem reichen denn 250 nicht??????? In spätenstens 2 Jahren haben wir sowieso auch 130km/h wie in Österreich...
... sondern bei etwa 263 km/h, was eigentlich im Stadtverkehr absolut ausreichend sein sollte.

😁

zum mitschwimmen wird es gerade so in der stadt reichen

Zitat:

Original geschrieben von dba82


fällt dann die ganze Audi Garantie weg oder nur für den Motor??

gibt dann z.B. Abt-Sportsline Garantie wenn ich das Limit entfernen lass?

grundsätzlich fällt die ganze weg, aber audi wird vermutlich erst dann auf stur schalten, wenn was am antriebsstrang ist. wenn du nen garantiefall am sitz hast sollten sie den nicht mit hinweis auf die motormodifikationen ablehnen, aber sie könnten wenn sie wollten.

abt gibt bei modifikationen garantie, allerdings musst du die agbs da sehr genau lesen. zum einen ist die garantie sächlich und zeitlich beschränkt (und zwar nicht ab tag des mods sondern ab dem tag der erstzulassung) und zum anderen wirst du dann bei schäden mit audi und abt verhandeln dürfen, wer nun welchen teil deiner rechnung zahlt. sowas ist imo ein wenig gepokert, vor allem bei so geringem nutzen.

alternative: ein RS-modell kaufen, da gibts die geschwindigkeitsanhebung auf 280 gegen aufpreis ab werk und mit voller garantie.

Deine Beschreibung der Abwicklung ist so nicht ganz korrekt.

Bei Abt muss sich der Kunde um keine Garantieabwicklung sorgen, da dieses zwischen Audi und Abt intern geregelt wird. Man kann zu jedem Audi-Servicepartner gehen und die Arbeiten durchführen lassen.

Abt "übernimmt" sozusagen die Werksgarantie, die ab Zulassungsdatum läuft. Es gibt sogar die Möglichkeit, diese Garantie ähnlich wie die vom VVD zu verlängern.

Das ist eben das Besondere an einem Abt-Tuning! 😉

Zitat:

Original geschrieben von baastscho


Man kann zu jedem Audi-Servicepartner gehen und die Arbeiten durchführen lassen.

so wie ich die agbs verstanden habe wendet man sich mit der rechnung an abt bzw. an die versicherung, die für abt diesen service übernimmt.

dass ein beliebiger audi-händler das direkt intern mit abt verrechnet wäre mir neu, fände ich aber gut. kannst du mir nen tip geben, wo ich diesen passus in den agbs finde?

Beim Motorschaden zum 🙂 gehen und den mal machen lassen funzt so auch nicht. Allerdings ist der Umfang bei Abt analog zur Werksgarantie. Rumdiskutieren darfst du dann mit Abt.

Das ist die normale Abwicklung, da Abt über das Audi-Händlernetz vertrieben wird.

Es gibt hier nur die Besonderheit, dass eben bestimmte Händler sich zu einem Abt-Stützpunkt ausbauen. Bei diesen kannst Du gleich das Auto abstellen und das Motorsteuergerät "überarbeiten" lassen. Den Ausbau und Versand bzw. die schöne Fahrt ins Allgäu kannst Du dir dann eben sparen. Nähere Infos erhält man bei seinem Händler.

Ich habe mir das auch erst einmal erklären lassen müssen, da mir die Abwickkung, so wie Du sie beschrieben hast, bei anderen Tunern bekannt ist.
Ich will jetzt aber nicht ausschließen, dass die Arbeiten nicht vielleicht NUR von Abt-Stützpunkten vorgenommen werden sollen. Die Aussage bezog sich auf Partner des Herstellers. Das kann eben Abt sein, oder Audi, was bedeuten würde, dass jeder Audi-Servicepartner das machen dürfte.

Das sollte sich aber klären lassen... 🙂

Bei einem von Abt gechipten Auto wirst Du eben von dem großen Abwicklungs-Chaos verschont.
Hintergrund dieser einfachen Regelung. Hinter der Abt-Garantie steckt die VVD. Wer das ist? Rischdiiiesch. Volkswagen Versicherung Dienst. Eben genau der Verein, der auch für die Garantieverlängerungen bei Audi verantwortlich zeichnet.
Es bleibt sozusagen immer der gleiche Laden, der das Unglück bezahlen muss. Es kommt hier einzig darauf an, welche Versicherungspolice belastet wird.

Hoffe, das einigermaßen einfach und korrekt wiedergegeben zu haben.

Jo, baast scho😁

Also soooo sicher wie manch User es sieht ist das Tempolimit in Zitat: "spätestens 2 Jahren" wohl nicht:

http://www.20min.ch/news/ausland/story/21168206

Und es die EU so schnell was entscheidet ist auch fraglich. Letztendlich ist es wie immer, schauen was kommt. In 2 Jahren, oder 3, oder 4 ... wissen wir mehr, oder auch nicht 😁

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