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S5 Comfort Modus

Audi

Hallo in die Runde,

mal eine Frage an die S5 Fahrer. Ist bei euch der S5 im Comfort Modus leise vom Auspuff her? Bei mir ist das nicht der Fall oder ich bin zu empfindlich. Beim normalen beschleunigen bis 2000 U/min meldet sich bereits der Auspuff lautstark. Ist auch im Stand so. Leichtes Gas geben öffnet sofort eine oder alle Klappen. Und Motorstart ohne die Nachbarn zu wecken ist auch nicht möglich.

Ist das so gewollt und gibt es möglicherweise Abhilfe? Im Dynamik Modus ist das ja OK aber Comfort hätte ich gerne leise. Sound Aktor ist auf Null Prozent codiert.

Gruß
Rene

32 Antworten

Hab grade mal nachgesehen - sieht bei k-electronic und cete-Automotive absolut identisch aus. Wird womöglich nur von denen vertrieben. Hersteller unbekannt.

Der Hersteller ist wohl am Ende der gleiche.
Fahre das im RS5 und dort Funktioniert es einwandfrei. Ich habe morgens beim starten in der Garage ein ruhiges Auto da beide Klappen schön zu .

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 9. November 2021 um 22:09:37 Uhr:


Der Hersteller ist wohl am Ende der gleiche.
Fahre das im RS5 und dort Funktioniert es einwandfrei. Ich habe morgens beim starten in der Garage ein ruhiges Auto da beide Klappen schön zu .

Kannst du mal den anderen Fall testen. Abstellen in Dynamic und dann mal checken ob nach dem Kaltstart die Klappen offen bleiben oder geschlossen werden. Wenn alles korrekt funktioniert sollten die Klappen offen bleiben.

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 10. November 2021 um 06:55:15 Uhr:


Das ist so. Wenn ich vergesse das Auto in Comfort abzustellen und bin vorher in Dynamik gefahren sind beim nächsten Start die Klappen sofort offen.

Spannend wäre ob sie nach dem Starten (Kaltstartphase) dann auch offen bleiben oder wieder schliessen.

Es scheint doch einige Fragen rund um die Klappensteuerung zu geben. Ich werde mir eine zulegen denn es scheint so, als ob ich mein Auto damit leiser bekomme. Wenn verbaut, kann ich gerne berichten und testen.

Sie bleiben in Dynamik dann auch offen

@TDI_CR Denk bitte daran mit Einbau einer Klappensteuerung erlischt die Betrieberlaubnis und etwaige Garantieansprüche können verweigert werden. (Das sollte man hier im Forum wohl erwähnen, weil es genug Leute gab die schon Pipi in den Augen hatten.)

Na endlich , auf den Hinweis warte ich ja schon seit gestern .

Das ist dann aber mit jeder Zubehör Felge die eine andere Breite ( größer ) oder ET (weiter ) heraus als Serie genau so .

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 10. November 2021 um 07:34:42 Uhr:


Sie bleiben in Dynamik dann auch offen

So soll das sein.

Bei meinem S5 MJ17 ist das so nicht der Fall was aber mit großer Sicherheit wie schon geschrieben nicht am AVC sondern an den verbauten Steuergeräten liegt.

Ich habe meine direkt beim Neuwagen eingebaut , und da klappte es am Anfang auch nicht so richtig , mir ist dann über eine Remote Verbindung eine neue Software auf das Zusatz gerät gespielt worden .

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 10. November 2021 um 07:50:14 Uhr:



Das ist dann aber mit jeder Zubehör Felge die eine andere Breite ( größer ) oder ET (weiter ) heraus als Serie genau so .

Was ist denn das für ein Vergleich. Die Felgen kann ich ja wohl eintragen lassen, sieht mit ner Klappensteuerung eher schlecht aus.
Wie oft wird denn im Forum geheult mit "...Audi will nicht mehr zahlen, jetzt bleibe ich auf dem Motorschaden sitzen" bla bla bla. Rotz und Wasser werden geheult wenn auf dem KVA 15-20k€ stehen.
Solange man weiß welche Konsequenzen einen treffen können, ist doch alles schick. Mehr sollte mein Beitrag gar nich bedeuten, darf doch jeder gerne machen was er möchte.

Nur weil etwas eingetragen ist, wird es noch lange nicht vom Hersteller akzeptiert... eine Leistungssteigerung kann ich auch eintragen 😉
Darum geht es hier aber nicht!

Was Garantieansprüche anbelangt ist mittlerweile jedes Haar ein Grund für Audi diese abzulehnen. Wenn du breitere Reifen fährst als sie Audi anbietet kann dir die Garantieabwicklung eines defekten Radlagers auch abgelehnt werden.
Fährt man eine Aftermarket Sport-AGA / -Kat (mit ECE), kann eine Garantieabwicklung eines Motordefektes ebenfalls abgelehnt werden. Dabei ist es egal ob etwas eingetragen oder per ECE freigegeben ist. Alleine die Feststellung das etwas nicht mehr der Serie entspricht genügt dabei um Garantie- oder Gewährleistungsansprüche abzulehnen.

Den Umkehrschluss kann jetzt jeder geneigte Leser zwischen den Zeilen selbst bilden 😉

Daher gilt grundsätzlich für alles und jeden --> Änderungen am Kfz sollten unter Berücksichtigung der Auswirkungen entschieden werden bevor die Umsetzung erfolgt.

Zitat:

@senti1990 schrieb am 10. November 2021 um 07:43:26 Uhr:


@TDI_CR Denk bitte daran mit Einbau einer Klappensteuerung erlischt die Betrieberlaubnis und etwaige Garantieansprüche können verweigert werden. (Das sollte man hier im Forum wohl erwähnen, weil es genug Leute gab die schon Pipi in den Augen hatten.)

Dein Hinweis ist im Grunde korrekt aber so wie es da steht stimmt es nicht ganz.

Der S hat bereits einen Klappensteuerung und es wird keine neu eingebaut. In der Typengenehmigung ist sie bereits enthalten.

Korrekt wäre zu sagen "eine Modifizierung der Klappensteuerung ist nur dann zulässig wenn sie vom KBA oder deren Beauftragten abgenommen wurde".

Jungs, jetzt hört doch mal auf hier den Krümmelkacker raus hängen zulassen. Das sollte doch nur eine Info an den TE sein, das man hier nicht blauäugig alles in seinen Wagen einbaut.
Hier gibt es genug naive Menschen, die man gerne einmal mehr belehrt als zu wenig.

(Und btw. hatte ich selber eine ASR im S4 verbaut...)

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