S5 2017 - gebraucht bei Audi Händler - keine Betriebserlaubnis weil Fahrwerk nicht eingetragen?

Audi A5 F5 Sportback

Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt knapp über eine Woche meinen 2017er S5 besitze, hatte ich eben mal etwas Zeit und mir die mitgelieferten Unterlagen en detail angeschaut. (Ja, spät, ich weiß, aber es war ein Onlinekauf bei einem Audi Händler, laut Auskunft war alles i.O., und notfalls dachte ich mir, hab ich immer noch 14 Tage Rücktrittsrecht...wobei, das echt ein "notfalls" war). Soviel zur Präambel.

Für den Verlauf ist es noch wichtig zu wissen: der S5 hat ein KW Variante 3 Gewindefahrwerk, welches der Vorbesitzer eingebaut hat und welches auch im Kaufvertrag als Sonderausstattung vermerkt ist.

Tolles Fahrwerk, tolles Auto. Soweit so gut.

Mich interessiert gerade im Wesentlichen ob mein Auto überhaupt eine Betriebserlaubnis hat (bzw. je hatte seit ich es besitze).

Warum?

Tüv Bericht aus September 2020, ich gebe mal wieder - HU plus eintrage des KW Fahrwerks vom Vorbesitzer...Der Bericht spricht von erheblichen Mängeln weil:

1) Vorbesitzer hat H&R Spurverbreiterungen drauf gehabt, aber zu kurze Schrauben (laut HU waren maximal 5,5-6 Umdrehungen möglich, mind. 6,5 erforderlich)
-----hier würde mich auch mal interessieren wie lange der Vorbesitzer das gefahren hat, und ob dadurch Schäden auftreten können bei der "kleinen" Differenz der Schraubenlänge.-----

2) Die letzte HU vom Vorbesitzer war im 09/20. Hier wurde das KW V3 eingetragen, zusammen mit den Distanzscheiben (siehe Punkt 1) und den 19 Zoll Rotor Felgen. Mein Fahrzeugschein und der vorherige haben diese Nachtragung unter Punkt 22 allerdings nicht (obwohl das eine Forderung vom TÜV war, dies in den Papieren nachzutragen).

3) Das Gutachten wurde mit folgenden Felgen gemachtBei dem Fahrzeug waren allerdings die "Blade" Felgen dabei, die andere Maße haben:
Aktuell auf dem Auto: 255/35 R19, 8,5Jx19 (5 Speichen Blade Design, die sind laut COC zugelassen)
Für das Gutachten auf dem Auto: 9Jx19H2 ET33 (Rotor Felgen laut Bilder, mehr steht im Gutachten nicht zur Größe)

Nun meine Fragen:

1) Haben die kurzen Schrauben eine Auswirkung bzw. wie könnte ich das messen lassen? Denn soweit ich weiß, brauchen die H&R 10 bzw 12 kein Abnahme, das ist nur wegen dem KW Fahrwerk aufgefallen, d.h. der könnten die schon 30 T km drauf gehabt haben.

2) Ich weiß nicht wie ich das einordnen soll. Ich fühle mich hier mehr als leicht verarscht vom Autohaus, weil ich zur Anmeldung nur den letzten HU-Bericht hatte, und der sagt bei Datum letzt HU nur "nicht vorhanden" und spricht von keinen Mängeln. Wie würdet ihr das ansprechen? Ist das ein Mangel? Inwiefern ist das einzuwerten?

3) Muss ich meine Reifen jetzt nachtragen lassen? Oder nicht, weil es die Reifen sind die ich laut COC sowieso fahren darf?

Und die Gretchenfrage: würdet ihr nachbesseren lassen (falls ja, wie) oder den Wagen zurückgeben? Ich bin mit dem Fahrzeug sehr zufrieden, weiß aber nicht was potentiell alles (insbesondere die kurzen schrauben über ungewisse Zeit) passieren könnte.

VG
Mattes

P.S. Die Fragen sind komplex, falls sich jemand damit auskennt, die Zeit aber nicht umsonst investieren will, kann er mich gerne per pn anschreiben, ich schicke ihm meine Nummer und bezahle die Beratung dann auch gerne. Das ist für mich neu. Das ist mein erstes richtig wertiges Auto, dafür habe ich ordentlich geklotzt und gespart, auf sowas wie jetzt habe ich eigentlich keinen Bock. Bei der Lauferei hätte ich auch zum Kiesplatz VErkäufer gehen können.

P.P.S. Falls ich irgendwo wirr gesprochen hab, weißt mich gerne drauf hin, dann korrigiere ich den Post. Ich hab mir ca. eine halbe Stunde Zeit genommen den Post zu schreiben, aber evtl. ist dennoch irgendetwas unklar. Ich bin nicht aus Zucker, sagt einfach wenn was ist, dann pass ich das an.

25 Antworten

Bei mir steht in der 19.3 Eintragung für Distanzen und Gewindefedern extra vermerkt , Fahrzeug wurde vorgestellt mit Serien Rad/ Reifenkombination V/H 275/30/20 und nur darauf bezieht sich die Abnahme . Ob das jemand merkt wenn man schmaler fährt?? Aber formal nicht Bestandteil der Abnahme über das Fahren mit Distanzen .
Da ich im Winter die gleiche Combo fahre bei mir nicht relevant.

Danke für Eure Hinweise.
Im Gutachten von H&R steht unter Auflage H2:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen bis zu den o.a. (Grenz-) Rad/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen.
Bei Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen ist deren Eignung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen.

Heißt für mich (und den Prüfer): Eintragung mit der größstmöglichen Rad/Reifenkombination beinhaltet alle "kleineren/schmaleren" Serienkombinationen.

Würde ich auch so verstehen was die Distanzen angeht und was ist wenn dann ein Fahrwerk dazu kommt ?
Um sicher zu gehen sollte dieser Satz aus dem H&R Gutachten sich aber dann in der Eintragung wiederfinden , woher soll der normale Polizist das sonst wissen .

Oder was ist die Allgemeine Meinung dazu.?

Vom technischen Verständnis würde ich sagen:
ist genauso, da die schmalere Kombination sogar mehr Spielraum hat. Ob das zutrifft?
Mal schauen was "unser Prüfer" @nogel dazu sagt.
Hi Nogel, könntest Du uns bitte aufklären über die Fragen in den letzten Beiträgen?

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Das ist eigentlich ganz einfach.
FW, Rad/Reifen und Distanzen
Wenn 1 von 3 Veränderungen gegenüber Serie vorgenommen werden, dann gilt alles aus dem Teilegutachten. (es wird dann auch nur diese eine Änderung eingetragen).

Bei 2v3 oder 3v3 Änderungen gegenüber der Serie ist eine Einzelabnahme der Kombination erforderlich und entsprechend einzutragen. Eine Implizierte Abnahme von anderen Kombinationen (auch wenn es zB schmälere Distanzen wären) gibt es nicht.

Ich habe dazu mit mehreren Prüfingenieuren aus unterschiedlichen Standorten des TÜV Süd gesprochen weil es mir so ging wie den meisten hier vermutlich auch. Mit rationalem Verstand ist das schwer nachvollziehbar....

Das ist ein gutes Bsp. selbst dünnere Distanzen kann man nicht mal eben montieren.

Alles ein wenig Verrückt aber halt Typisch der Deutsche Weg .

Zitat:

@RS5 450 schrieb am 12. Mai 2021 um 08:21:54 Uhr:


Das ist ein gutes Bsp. selbst dünnere Distanzen kann man nicht mal eben montieren.

Das hat schon seine Richtigkeit. Ich kenne es von älteren Fahrzeugen, dass die Rad-/Reifenkombination innen am Gewindefahrwerk anstehen können und man deswegen Distanzscheiben montieren muss. Danach eine dünnere Distanzscheibe zu montieren oder einfach ganz weg lassen, macht das Fahrzeug unfahrbar.

Auto ist jetzt beim KFZ-Meister meines Vertrauens. Der schickt das alte Gutachten mit dem Fahrzeugschein jetzt zum Straßenverkersamt (oder ähnlich?!) und lässt es dort eintragen. In einer Woche wissen wir mehr. Wenn die Eintragung durch ist melde ich mal zurück was passiert ist und was das Ergebnis war. Insbesondere auch wie sich das TÜV Gutachten mit den Distanzen und anderen Felgen zum aktuellen Zustand verhält und was letztendlich im Schein dann steht.

Du bekommst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das eingetragen, was damals abgenommen wurde.
Außer du hast mit dem Händler besprochen, dass dein Auto im aktuellen Setup neu geprüft wird und das Ergebnis dann eingetragen wird.

Was ist nun eingetragen worden @nomilktoday ?

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 24. Mai 2021 um 11:41:16 Uhr:


Was ist nun eingetragen worden @nomilktoday ?

Liegt noch beim Straßenverkehrsamt. Sobald mein Händler mich anruft und ich den Schein zurückhabe, schreibe ich hier die Auflösung.

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