Russpartikelfilter nachrüstung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo!
Wollte mal nachfragen ob jemand an einem 1,9 TDI schon einen RPF nachgerüstet hat???
Erfahrungen bzw sind Leistungseinbussen zu erwarten?

VW hat nämlich gerade ein Angebot für 525 Euro inkl. Einbau!

Über Antworten würde ich mich freuen!

Gruß Onkelz!!!

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von paulhermann


Da bin ich mir nicht so sicher! Die Aussage, auf die sie sich beziehen, beruht auf etwas anderer Handhabung von Fahreinschränkungen bei Autos ohne Filter in Südtirol.

äähm, südtirol? okay, ich beziehe mich auf aussagen seitens der politik aus berlin. und die sieht keinerlei einschränkungen bei der einfahrt in innenstädte für dieselfahrzeuge mit euro4-norm vor.

das mit dem rußen im stau nervt mich auch, zugegeben. das wäre aber das einzige argument für mich einen filter nachzurüsten. der umwelt wird damit übrigens kaum ein gefallen getan, der ist der staubgehalt der luft ziemlich egal.

für die menschliche gesundheit spielt das schon eine größere rolle. bei der erkannten problematik der lungenschädigung durch feinststaub reichen die appelle an die vernunft der autofahrer nun mal nicht aus.

ich hab das hier schon oft genug gesagt und ich sags gern nochmal: ich bin kein gegner des rpf weil ich das bequem finde sondern weil das system nicht ausgereift ist, die aufwendungen für die herstellung der filter den nutzen bei weitem übertrifft und der gutgläubige käufer zahlt, ohne zu wissen, was ihm mit euro5 und den dann zu erwartenden richtlinien blüht und neue filter die alten womöglich ersetzen müssen. dafür hab ICH kein geld übrig!

Zitat:

Original geschrieben von Nordlicht2004


Danke, habe das Angebot im Netz entdeckt.

 

Wo?

Zitat:

Original geschrieben von superschuette


Da sich jedoch der Wiederverkaufswert erheblich durch den DPF steigert...

Dazu liegen noch keine gesicherten Erkenntnisse vor. Letztlich wird man dazu erst etwas sagen können, wenn sich ein Markt auf einer gesicherten Gesetzesbasis gebildet hat.

jetzt isses raus: Zitat Spiegel Online

Die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern soll steuerlich gefördert werden. Wie das Bundesumweltministerium heute in Berlin mitteilte, verabschiedete das Kabinett auf seiner Sitzung gestern Abend den entsprechenden Gesetzentwurf. Die geplante Regelung sieht vor, dass Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember erstmals zugelassen und im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 mit einem wirksamen Rußfilter nachgerüstet werden, eine einmalige Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro erhalten.

Auf der anderen Seite sollen Besitzer von Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter ab dem 1. April 2007 über einen vierjährigen Zeitraum hinweg einen Steueraufschlag zahlen. Dieser liegt bei 1,20 Euro monatlich je 100 Kubikzentimeter Hubraum. Mit diesem Geld sollen die aus der Steuervergünstigung für Rußfilter entstehenden Einnahmeausfälle für die Bundesländer kompensiert werden. Der Kompromiss zur Förderung der Dieselrußfilter war erst nach langem Ringen zwischen Bund und Länder Anfang November zustande gekommen.

das ist ja wohl die lachnummer schlechthin! vier jahre, wer rüstet denn da noch freiwillig nach?

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Zitat:

Original geschrieben von buzzdee


Auf der anderen Seite sollen Besitzer von Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter ab dem 1. April 2007 über einen vierjährigen Zeitraum hinweg einen Steueraufschlag zahlen. Dieser liegt bei 1,20 Euro monatlich je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Ähem, das sind beim 2.0 TDI ca. 288 Euro Strafsteuer pro Jahr ...In vier Jahren ca. 1200 Euro. Da kommt man schon ins Grübeln ...

Käse!!!
nix 1,20 pro 100 kubik monatlich!!!

Das Bundeskabinett hat gestern Abend (am 29. November 2006) die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern beschlossen. "Ich begrüße diese Entscheidung außerordentlich und appelliere an alle Beteiligten, das Gesetzgebungsverfahren nun zügig abzuschließen. Besonders wichtig ist, dass die rückwirkende Förderung ab dem 1. Januar 2006 beschlossen wurde", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug. Die Verminderung der Emission von Dieselrußpartikeln ist ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in der Atemluft, besonders in den Innenstädten.

Das Gesetz soll zum 1. April 2007 in Kraft treten. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen und in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, sollen eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro erhalten. Die Steuerbefreiung beginnt jeweils mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen nachgewiesen werden; für Nachrüstungen bis 31. März 2007 einheitlich am 1. April 2007. Die technischen Anforderungen an die Partikelminderungstechnik sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.

Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 5 mg/km einhalten, sollen in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. März 2011, also für vier Jahre, mit einem Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer besteuert werden. Dieser Malus beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum.

Die rückwirkende Förderung sei nicht nur fair gegenüber denjenigen, die sich bereits ohne staatlichen Zuschuss für die Umwelt engagiert haben. Sie ermöglicht auch, zügig mit der Nachrüstung zu starten. "Ich appelliere an die Fahrerinnen und Fahrer von Diesel-Pkw, nicht bis zum Frühjahr zu warten, sondern spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes durch Bundesrat und Bundestag mit der Umrüstung ihrer Fahrzeuge zu beginnen", sagte Klug.

hi,

wie siehts eigentlich bei nem Golf V mit Standheizung? Gibts da mittlerweile von VW ne Lösung?? Meine mich zu erinnern, dass das nicht so einfach geht.

Grüße
Günni

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI


Ähem, das sind beim 2.0 TDI ca. 288 Euro Strafsteuer pro Jahr ...In vier Jahren ca. 1200 Euro. Da kommt man schon ins Grübeln ...

ich glaub hier steht´s richtig (focus online):

Dem Bund-Länder-Kompromiss zufolge beträgt die Förderung nun einmalig 330 Euro für die Nachrüstung rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009. Der Filter kostet etwa das Doppelte – ohne Einbau. Wer sein Fahrzeug nicht nachrüstet, muss für den Zeitraum 2007 bis 31. Dezember 2010 einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zahlen. Das sind bei einem typischen Dieselhubraum von 2,0 Litern gerade mal 24 Euro pro Jahr oder 345 Euro statt bislang 321 Euro pro Jahr (für EU2-Abgasnorm). Für ein neues Dieselfahrzeug dieses Hubraums mit Partikelfilter (und EU4-Abgasnorm) fallen weiterhin 308,8 Euro an.

Rechnen wird sich die Nachrüstung eines Filters daher in der Regel nicht: Die Steuermehrzahlungen erreichen theoretisch erst nach über 30 Jahren den Betrag, den die Nachrüstung abzüglich der Förderung verschlingt.

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