Rundumleuchten Rot/Blau

VW Golf 7 e (AU/5G)

Hallo Leute,ich habe mal eine Frage an Euch ! Ich fahre seit 2014 einen Golf VII Variant in DBM von der BW . Jetzt habe ich zu Weihnachten von einem alten Kollegen eine Rundumleuchte für mein Auto geschenkt bekommen. Als ich ein paar Tage später die Leuchte ausprobiert habe habe ich einen Schreck bekommen. Die Rundumleuchte blinkt Rot/blau ! Darf ich solch eine Leucht in meinem Fahrzeug haben in der Windschutzscheibe !? Jetzt kommt bestimmt § 38 oder so etwas zum Zuge ! Da ich ja schon 50 bin
und ich keinen Unfug damit machen möchte wollte ich hier Vorsichtig mal nachfragen ! Lg.Olli

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Ich vermute mal stark, dass nur die Form einer Rundumleuchte besteht. Im Inneren aber eben nichts bewegliches ist.
Und dass eine LED sehr viele Farben darstellen kann, dürfte bekannt sein. Ich denke da nur an das Ambilight eines Fernsehers.

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Heyjo

Da jetzt schon öfter die Frage aufgetaucht ist ob das bei orangen Rundumleuchten auch so streng gesehen wird. Für eine orange ist zwar auch eine Genehmigung erforderlich jedoch sieht man das fast jeder Traktor so eine fest montiert am Führerhaus hat.
Wenn du die orange Rundumleuchte mit Verstand einsetzt kann dagegen keiner etwas sagen. Sprich wenn du sie zu Sicherung einer Gefahrenstelle verwendest. Zum Beispiel bei einer Pannen oder Unfallstelle, bei großen breiten oder langen Maschinen oder bei Forstarbeiten. Du solltest jetzt nicht einfach so als fahrende Discokugel durch die Gegend cruisen ;D.

Aber es gibt mittlerweile spezielle extra dafür konzipierte akkubetriebenen Warnleuchten mit Magnet .Die werden bei Autopannen und so verwendet. Bei deinen blau/roten kann es zu Verwechslungen mit dem Rettungsdienst kommen und deshalb findet das die Polizei nicht so lustig.

Diese orangen Warnleuchten sind zwar auch sofort Einsatzbereit (sollten sie auch), aber wie oben schon erwähnt ist Sie nicht dauerhaft auf deinem Autodach zulässig.

Also würde ich dir raten OLR auf deinem Golf lieber eine orange Rundumleuchte mit Magnet zu verwenden (die hat wenigstens einen sinnvollen nutzen, wenn du zum Beispiel beim Baumfällen kurzzeitig eine Straße sperren musst)
Deine rot/blaue kommt da eher nicht so gut an ;D

Aber grundsätzlich empfehle ich JEDEM so eine orange Warnleuchte mit AKKU & Magent (diese blinkt extrem Hell und hat sogar eine SOS-Funktion). Den jeder Autofahrer weiß (vor allem LKW Fahrer) wie spät und schwer Pannenfahrzeuge in der Nacht/Nebel zu erkennen sind. Und ich als Feuerwehler muss immer wieder die Erfahrung machen, dass Leute am Straßenrand von anderen Fahrzeugen erfasst werden, weil die Pannenstelle zu spät gesehen wird. Deshalb lege ich EUCH ALLEN ans Herz sich so eine Warnleuchte mal anzuschauen und zu überlegen denn man hat nur ein Leben. Auch wenn man es nicht für sich macht dann wenigstens für seine Mitfahrer und Kinder...
Und ich kann da als Feuerwehler aus Erfahrung sprechen....
Mein Ziel ist es das solche eigentlich unnötigen Unfälle weniger werden.

Hoffe Ihr macht euch mal darüber Gedanken

Euer Hobedere Simmal

Bekommst du Geld dafür, dass du Werbung für ein bestimmtes Produkt machst?

Die so hochgepriesenen Powerflares sind bei Tag praktisch unsichtbar, und haben bei Nacht ungefähr die Lichtstärke der Warnblinkanlage. Im Vergleich zu einem Warndreieck im Scheinwerferlicht gehen sie auch schon fast wieder unter. Ihr Vorteil ist, dass man sie sieht bevor das Warndreieck angestrahlt wird, z.B. auf kurvigen Strecken. Aber halt auch nur bei Dunkelheit.

Ganz allgemein wird aktives Licht häufig deutlich überbewertet im Vergleich zu retroreflektierenden Mitteln. Das letzte Bild zeigt im Streulicht der Scheinwerfer (also noch außerhalb der eigentlich ausgeleuchteten Strecke) im Vordergrund vier Leitkegel (Vollreflektierend, BAST-konform), darauf je ein Eflare EN 800 (Warnleuchte Klasse L2L nach EN 12352), dazwischen am Boden zwei Powerflares, dahinter von rechts nach links eine Person mit Warnkleidung der Klasse 3, ein unbeleuchteter PKW (nur Rückstrahler und Kennzeichen sichtbar), ein Fahrzeug mit Standlicht, Warnblinklicht und heckseitiger Streifenmarkierung in Anlehnung an die ECE-R48 und R104 aber nur in ca. halber Breite.

Siehe angehängte Bilder.

Vom Gesetzgeber her vorgesehen für den Privatanwender sind übrigens nur bauartgenehmigte Warnleuchten. Warnleuchten die mitgeführt werden ohne vorgeschrieben zu sein dürfen übrigens auch über das Bordnetz zu betreiben sein; im Handel gibt es die auch in der Art einer Rundumkennleuchte.

Wobei es in der Praxis wohl auch seltenst Schwierigkeiten geben wird, wenn ein Privatmensch dann gleich eine bauartgenehmigte Magnetkennleuchte in gelb nutzt.

Powerflare bei Tag
Powerflare bei Nacht
Powerflare bei Nacht
+2

Hallo nochmal

Ich finde es sehr schade das man ohne darüber nachzudenken was man eigentlich sagt so schnell urteilt.
Denkt mal bitte an Rollstuhl Fahrer oder ältere Leute die sich nicht so leicht mit dem gehen tun wie ihr!!!
Die stellen nicht mal so schnell ein Warndreieck auf und hüpfen mal eben so über die Leitplanke um sich in Sicherheit zu bringen.

Die sind auf Hilfe angewießen und müssen im Auto warten bis Rettung kommt. Und das nur mit einer Warnblinkanlage ohne Warndreieck das frühzeitig warnt. Aber was wenn die Batterie leer ist weil man eine Panne hat und/oder z.B die Lichtmaschine kapput ist??? kein Strom = keine Warnblinkanlage

Denkt mal ein bisschen weiter....

Und was machen die, die wenigstens ein Warndreieck aufstellen können, bis es aufgestellt ist. Bis dahin herrscht keine Absicherung (außer Warnblinkanlage wenn sie denn Funktioniert). Oder du nimmst so ein Blitzlicht mit zum Warndreieck aufstellen, weil da wirst du nur durch deine reflektierende Warnweste geschützt. Die sieht man aber auch erst wenn man sie anleuchtet, wenn du so ein Blitzding in der Hand hast sieht dich jeder oder lieg ich da falsch? Da ist ein unabhängiges Gerät das man sofort zur Hand hat mit Akku ganz nützlich oder nicht?

Außerdem habe ich die Powerflare genannt, weil ich diese schon einige Zeit nutze und deshalb darüber urteilen kann. Es geht natürlich auch jedes andere Blitzlicht das unabhängig vom Auto ist.
Aber der Vorteil von den Blitzlichtern ist halt das sie auffälliger und zuverlässiger sind als eine Warnblinkanlage. Denn diese leuchtet nur langsam auf, während so eine Warnleuchte aggressiv blitzt. Das ist schon auffälliger oder irre ich mich da?
Außerdem ist diese auch weiter oben und so auch weiter/besser zu sehen (zum Beispiel hinter einem Anstieg)
Das sind meine Persönlichen Erfahrungen über meine Warnleuchte (wie gesagt kann auch eine andere Marke sein, sollte hat eine zuverlässige sein) Kann die Seite auf der ich die Powerflare gekauft habe auch gerne nochmal verlinken, dann kannst du dir mal die Bewertungen durchlesen. Da haben viele Käufer auch Ihre Meinung geäußert wenn dir meine nicht gefällt)

Finde es schon etwas unverschämt von dem Herrn gleich so zu urteilen

Denke auch einmal an andere Menschen die es vielleicht nicht so leicht wie du haben...

Die Lage ist doch ganz klar. Eine "Rundumleuchte" in roter oder blauer Farbe ist nicht zulässig.
Das Teil auf dem Armaturenbrett zu führen, führt nur dazu, dass die Rennleitung etwas näher nachschaut.
Wir hatten hier im Kreis mal den Fall, dass die Rennleitung bei einem Blaulicht auf dem Armaturenbrett
genau nachgeschaut hat. War allerdings ein Fahrzeug der Feuerwehr.

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Hallo, Hobedere,

Zitat:

@Hobedere schrieb am 21. Januar 2020 um 12:33:45 Uhr:


Aber was wenn die Batterie leer ist weil man eine Panne hat und/oder z.B die Lichtmaschine kapput ist??? kein Strom = keine Warnblinkanlage

hab jetzt nur mal einen kleinen Teil zitiert, aber ich stimme Dir komplett zu.

Es ist letztendlich egal, von welchem Hersteller man diese zusätzlichen Leuchtmittel bezieht und was man nun genau nimmt (Blinkleuchten, LED - Leuchten, beleuchtete Warndreiecke usw.), solange diese funktionieren, solange sie hell genug leuchten, um tatsächlich von Weitem gesehen zu werden und vor Allem, solange sie rechtlich zugelassen sind.

Diese zusätzlichen Leuchtmittel sind natürlich kein Allheilmittel, können aber, gerade dann, wenn die Batterie ihren Geist aufgibt, Leben retten.

Wer diese nicht nutzen will, wird ja nicht dazu gezwungen (lassen wir LKW - Fahrer mal außen vor), aber man sollte so etwas auch nicht unnötig schlecht reden.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 21. Januar 2020 um 23:49:40 Uhr:



solange sie hell genug leuchten, um tatsächlich von Weitem gesehen zu werden

Ja, das ist ein wichtiges Kriterium. Und je nach Umgebungsbedingungen nicht so leicht zu erfüllen, wenn man finanziell im Rahmen bleiben will:

Für tagsüber gibt es auf dem Markt kaum etwas, was der Privatmann sich ins Auto legen mag (nach dem Auslaufen der Super-Primär scheint wohl die 627 das Referenzprodukt von Nissen zu sein. Kostet immerhin knapp 300 Euro das Stück und ist damit und auch aufgrund der Größe für den Privatanwender ungeeignet).

Für nachts betrachte ich die eFlare 800 als semi-professionelles und brauchbares Produkt. Kosten aber auch immer noch die Hälfte (also knapp 150 Euro das Stück).

Bei wirklicher Dunkelheit (also auf eher wenig befahrenen Straßen, nicht im dichten Berufsverkehr und nicht auf der vielbefahrenen Autobahn) taugen auch die Powerflares in der hier "üblichen" Version für rund 20 bzw. 25 Euro (Batterie bzw. Akku). Tatsächlich habe ich von denen auch vier Stück im Auto, so ist es ja nicht. Aber gerade bei denen muss man einfach die Grenzen kennen.

Und man darf nicht einfach so glauben, dass optisch ähnliche Produkte die es für ein paar wenige Euros beim Discounter gibt die gleiche Wirkung haben. Das kann sein, muss aber noch lange nicht der Fall sein!
(die Originale aus den USA sollen wohl noch ein Stück heller sein, die hatte ich aber noch nicht zum Testen in den Fingern).

Im Übrigen bleibe ich bei meinem Statement, das ich bei der letzten (?) Diskussion zum Thema hier vor ziemlich genau vier Jahren geschrieben hatte:

Ich sehe es inzwischen so:

Powerflares sind für den privaten Anwender ein guter Kompromiss aus Kosten- und Platzbedarf einerseits und Wirksamkeit andererseits. Die rechtliche Seite spielt in der Praxis keine Rolle.
Allerdings: gelb sollten sie sein, und auf Doppelblinken eingestellt sein. Den Taster schwarz anzumalen kann die Bedienung deutlich erleichtern. Und man muss sich darüber im Klaren sein, dass sie nur bei Dunkelheit überhaupt wirksam sind.

Für professionelle Anwender halte ich dann aber eher die Eflares für sinnvoll, wenn man schon keine richtigen Schnellsicherungsleuchten mitführen kann oder will. Allerdings sind auch die Eflares nur bei Dunkelheit nutzbar, und sollten auch nicht alleine auf der Fahrbahn stehen.

Zitat:

und vor Allem, solange sie rechtlich zugelassen sind.

oh weh, damit machst du aber ein Fass auf 😉

So wirklich zugelassen sind ja nur bauartgenehmigte Warnleuchten, und die meisten davon die man heute so findet sind noch auf dem Stand der 80er Jahre. Ich habe auf die Schnelle nur drei Hersteller gefunden, die immerhin schon LED als Lichtquellen verwenden. Der Branchenriese aus Lippstadt scheint nicht dazu zu gehören.

Letztlich bleibe ich auch da bei meiner Meinung von vor vier Jahren:
Vielleicht wäre es aber auch einfach mal an der Zeit, die TA19 gründlich zu überarbeiten.

Wenn die Vorschrift auf dem Stand von vor 30 bis 50 Jahren ist darf man sich nicht wundern, wenn die Anwender mehr oder weniger unkontrolliert "irgendwas modernes" kaufen 🙁

Zitat:

Diese zusätzlichen Leuchtmittel sind natürlich kein Allheilmittel, können aber, gerade dann, wenn die Batterie ihren Geist aufgibt, Leben retten.

Wer diese nicht nutzen will, wird ja nicht dazu gezwungen (lassen wir LKW - Fahrer mal außen vor), aber man sollte so etwas auch nicht unnötig schlecht reden.

Nein, man sollte sachlich bleiben:

Die so hochgepriesenen Powerflares sind bei Tag praktisch unsichtbar, und haben bei Nacht ungefähr die Lichtstärke der Warnblinkanlage. Im Vergleich zu einem Warndreieck im Scheinwerferlicht gehen sie auch schon fast wieder unter. Ihr Vorteil ist, dass man sie sieht bevor das Warndreieck angestrahlt wird, z.B. auf kurvigen Strecken. Aber halt auch nur bei Dunkelheit.

Im Übrigen hätte man schon merken können, dass ich durchaus über das Thema nachgedacht habe. Und mir einige Arbeit damit gemacht habe, unter praxisähnlichen Bedingungen Vergleiche zu fahren. (und das übrigens schon vor ungefähr sieben Jahren...)

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