Rücktritt/Wandlung- Abrechnung

Audi A4 B7/8E

Hallo liebe Gemeinde,
habe mein Auto wegen Mangel zurückgegeben.
siehe hier:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

In der Abrechnung wurden mir 618 € wegen Schäden am FZG abgezogen, welche aus meiner Sicht Gebrauchsspuren sind.

170 € dür zwei leicht verkratze Felgen (nicht angefahren- möchte auch bemerken, daß aufgrund des Mangels
einige Male ummontiert wurde).

448 € für die leicht verformte Frontschürze (-wahrscheinlich
bin ich hier gegen einen Eishaufen o.ä. gefahren)

(ich habe ja auch gut 2200 € Nutzungsentschädigung bezahlt).

Fotos folgen jeweils.

Was haltet Ihr davon??

LG
Walter

15 Antworten

2. Felge

Frontschürze

Hi!

Die Mängel sind minimal, da geb ich dir Recht, aber wenn man bei einer Wandlung das Auto zurückgibt ist es wie bei einem Leasingrückläufer: Das Autohaus wird die kleinsten Macken mit dem Standard-Satz abziehen.

Oft ist es vorher sinnvoller das Fahrzeug selbst genau zu kontrollieren und kleinere Kratzer / Dellen aufbereiten zu lassen.

Der Händler ist da schon im Recht mit dem was berechnet, da bei der Nutzungsentschädigung nicht von Schäden ausgegangen wird.

Grüße
stefan

p.s. frag doch einfach mal deinen Anwalt. Der wird es dir ganz genau sagen können.

Die "Schäden" sind lächerlich. Ich würde das auch unter Gebrauchsspuren abtun.
Naja, bevor Dein Anwalt arbeitslos wird (😉), würde ich ihm diese Sachen noch mal schildern und mir seine Meinung dazu mal anhören.

Gruß und viel Erfolg,
Thilo

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wie lange und wieviel km hast du das Auto denn benutzt wenn die Dir 2200 Euro anrechnen?

die Spuren finde ich auch völlig normal
ansonsten gehste zum Beulendoktor oder wie die heißen und fragst da nach ner Reparatur für den kleinen Lackschaden

Auto hatte ich von 07/05 bis 03/07 und bin knapp 20.700 km gefahren. Gerechnet wurde mit 0,4% vom Listenpreis pro 1000 km.
Die Schäden sehe ich auch als Gebrauchsspur (der Händler wahrscheinlich auch, da er diese nicht repariert hat.)

Der Anwalt hat die Abrechnung schon moniert- haben bisher noch keine Rückmeldung.

Das ist doch wohl nen schlechter Witz! 🙁

Die 3 Fahrzeuge die ich gewandelt habe hatten sicherlich auch solche Kleinigkeiten, ich musste NIE etwas draufzahlen! Selbst ein tiefer Kratzer und eine Bordsteinfelge wurde nicht berechnet?

Das würde sofort zu meinem Anwalt gehen!

Gruß Scoty81

Aus meiner Sicht unter Gebrauchsspuren abzuhaken. Das mit den Felgen auf jeden Fall.....

Die Pflicht zum Wertersatz wegen Verschlechterung entfällt, wenn der gesetzlich zurücktretende Käufer die Beschädigungen vor Kenntnis vom Rücktrittsgrund aufgrund eigenüblicher Fahrlässigkeit verursacht hat.

Zitat:

Original geschrieben von booner


Die Pflicht zum Wertersatz wegen Verschlechterung entfällt, wenn der gesetzlich zurücktretende Käufer die Beschädigungen vor Kenntnis vom Rücktrittsgrund aufgrund eigenüblicher Fahrlässigkeit verursacht hat.

Mhh, klingt als ob die Forderung des Händlers nichtig wäre.

Aber kannst Du das bitte nochmal als kommentierte Version für Nichtjuristen posten?

Durch den Rücktritt (Wanslung ist mittlerweile der falsche Ausdruck dafür) wird der Kaufvertrag, der ursprünglich geschlossen wurde in ein sog. Rückgewährschuldverhätnis umgestaltet.

Ziel ist eine gerechte Rückabwicklung des "gescheiterten" Kaufvertrags.

Der Händler bekommt den Audi zurück, zusätzlich muss der Käufer die gezogenen Nutzungen z.B. in der Form der Gebrauchsvorteile ersetzen.

Da im Fall der Beschädigung der Wagen nur verschlechtert vom Käufer an den Verkäufer zurückgewährt werden kann, muss der Käufer für die Beschädigung Wertersatz leisten, also die Schäden quasi bezahlen.

Diese Pflicht zum Wertersatz ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Käufer bei der "Beschädigung" diejenige Sorgfalt angewendet hat, die er in solchen Fällen anzuwenden pflegt und er dabei noch nicht wusste, dass er zurücktreten kann.

Der Maßstab dieser "diligentia quam in suis" priviligiert gewissermaßen den Käufer, der bei Bescchädigung dachte, der Audi sei für immer seiner und noch nicht wusste, dass er in zurückgeben muss.

Man sollte also darlgegen, dass man seit Jahren so einparkt.
😁

@audifahrer68

Das heißt in "normalem Deutsch": Er muss nichts bezahlen, wenn die Schäden vor der sich abzeichnenden Wandelung verursacht wurden und er zum Schadenszeitpunkt nicht wissen konnte, dass er vom Kaufvertrag zurück treten wird. Deshalb entfällt dann die Pflicht zum Wertersatz....

Rücktrittsgrund ist der Grund für die Wandelung

Super, danke!
Es hat schon was, so ein großes Forum, wo sich Experten aller Fachrichtungen tummeln.
Der Link zu diesem Thread ist gespeichert, man weiß ja nie...

Der erste Felgenschaden ist schwierig, der zweite müßte polierbar sein wenn du es noch nicht versucht hast und der an der Frontschürze auch...
Alles in allem lächerliche Beschädigungen, ist wohl mehr eine "Abrechnung"...

Grüße

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