Rücktritt von Fahrzeugbestellung

Mercedes

Guten Morgen,

Ich habe mir einen cla per Leasingvertrag bestellt.

Die Übernahme steht kurz bevor, nur bin ich leider auf Grund eines Schicksaalsschlags nicht mehr in der Lage das Fahrzeug zu bezahlen (sowohl Anzahlung als auch monatliche Rate).

Der Vertrag wurde nur per Email abgeschlossen, sprich ich habe die unterschriebenen Dokumente per Email versendet. Nun bei Abholung hätte ich noch einmal im Original unterschrieben müssen.

Weiteres Problem ich habe nie eine Bestellbestätigung erhalten und bei der Fahrzeug-Bestellung ist die Rede von akzeptierung der angehängten Neufahrzeugsverkaufsbedingungen. Nur sind diese Bedingungen nicht angehängt, ich gehe davon aus das dort die Vertragsstrafe festgelegt ist.

Zugelassen habe ich das Fahrzeug bereits, gibt es eine Möglichkeit für mich kostenfrei aus dem Vertrag zu kommen?

Beste Antwort im Thema

Ich hatte kürzlich mal in einem anderen Leasing/Finanzierungsthread geschrieben, dass der Barkauf eines Autos bedeutet, dass man in der Vergangenheit Konsumverzicht geleistet hat um den Betrag anzusparen. Leasing oder Finanzierung bedeutet, dass man ein Versprechen abgibt in Zukunft Konsumverzicht für das Auto zu leisten.

Da man zwar weiß, wie die Vergangenheit war, aber nicht sicher weiß, wie die Zukunft sein wird, birgt Leasing-Finanzierung ein gewisses Risiko. Dafür habe ich dann viel Kritik eingesteckt, weil man ja das alles absichern könne. Da mir nicht nach endlosen Diskussionen war, habe ich mich dann zurückgenommen. Aber offensichtlich ist es doch so, dass das Leben einen hin und wieder mit Situationen konfrontiert, die man eben nicht mit einberechnet.

Dir fehlt ein wenig die Fantasie yeahman, ich könnte Dir aus dem Stegreif diverse Schicksalsschläge nennen, gegen die man meist nicht versichert ist, die aber zum Einen die Barreserven verbrennen und gleichzeitig das verfügbare Einkommen für die Zukunft dezimieren.

Sie es, dass Vater/Mutter pflegebedürftige werden. Sei es, dass ein behindertes Kind zur Welt kommt, oder ein Kind durch einen Unfall behindert wird. Da muss dann mal schnell die Wohnung für Tausende von Euros umgebaut werden und ein Elternteil zum Pflegen zu Hause bleiben. Usw. usw.

So schlimm muss es aber nicht mal kommen. Es reicht schon, wenn Dir eines Morgens Deine Frau erzählt, dass sie sich in einen anderen verliebt hat und sich scheiden lassen möchte. Deine Barreserven gehen für Zugewinnausgleich und Rechtsanwalt/Gerichtskosten drauf und die geplante Leasingrate darfst Du dann als Unterhalt überweisen. Wenn Du dann noch ein Haus abbezahlen mußt, hast Du die absolut A...karte.

Ich denke nicht, dass uns der TE die Art des Schicksalsschlages offenbaren muss. Ich glaube ihm einfach mal, dass es so ist und er tut mir leid.

Denn er hat sich wohl Monate auf das neue Auto gefreut, kann es jetzt nicht übernehmen und wird dennoch auf ein paar Tausend Euro sitzenbleiben.

Daher wünsche ich ihm, dass er möglichst glimpflich aus der Sache rauskommt, auch wenn ich da so meine Zweifel habe. Denn wenn es wirklich ein Schicksalsschlag war, wird er noch deutlich größere Probleme haben, als das Auto, das er nicht abnehmen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Man könnte die Rechnung auch so machen, wenn der TE das Fahrzeug dem Leasinggeber abkauft um es dann selbst zu verkaufen, wie hoch wäre der Verlust ?

Ich denke das der Verlust ebenfalls so um die 8 Millie liegen würde, vielleicht deshalb würde ein Leasingübernahmeangebot ohne Anzahlung und 320 € monatlich wohl eine Lösung darstellen.

Meiner Vermutung nach würde der Verlust sogar noch höher sein.

Das sehe ich auch so. Zudem stellt sich die Frage, wie es der TE anstellen sollte, das Fahrzeug abzulösen, wenn er sich außerstande sieht, den LV zu erfüllen und damit die vereinbarte Anzahlung zu leisten.

Gruß
Der Chaosmanager

spätestens dann wenn Zahlungsaufforderungen seitens des LG ins Haus flattern wird sich der TE was einfallen lassen müssen, der LG wird das Fahrzeug wohl ohne die Anzahlung nicht herausgeben...................

Irgendwann kommt dann eine Schlußrechnung mit einem 5 stelligen Betrag und der TE steht in der Schufa und hat ne menge Schulden.

Ist es dann nicht schlauer jetzt eine Schadensbegrenzung vorzunehmen ?

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson



Zitat:

Original geschrieben von yeahman



Dass er bei einem Schicksalsschlag noch die Gelassenheit hat, hier im Forum nachzufragen, spricht auch nicht für ihn! Ich wäre schon längst beim Anwalt. Wenn man keine Knete hat (btw: wozu dann ein Auto für 45 K), dann geht man zum Amt und holt sich nen Schein!
Erstaunlich welche persönlichen Wertungen einige abgeben können....

Ich werde u. a. dafür bezahlt, objektiv Tatsachen auszusprechen / festzustellen. Wenn hierzu gehört, dass eine bestimmte Person "Mist gebaut" hat, dann meine ich das nicht böse, und ich empfinde dabei auch keine Schadenfreude oder sonstige Glücksgefühle. Meistens habe ich viel mit den Leuten zu tun und kenne sie. Wichtig ist es dann, die Ursachen herauszufinden. Wenn der Mensch mit der Aufgabe einfach überfordert ist, dann nützt es dem Unternehmen und auch insbesondere ihm nichts, wenn er weiterhin damit betraut wird.

Das erzähle ich, weil ich solche Verhaltensmuster (wie ich sie dem TE unterstelle) in den Unternehmen sehe.

Ansonsten @ TE: Was auch immer der Grund für deine Misere ist, geh zum Anwalt! Ansonsten gibt's im Internet auch Portale, auf denen Anwälte dir für relativ wenig Geld eine erste Auskunft geben. (Google: "Anwalt fragen"😉

Ich sehe aber schwarz, weil du den Wagen schon zugelassen hast. Jeder Richter wird dir unterstellen, dass du alle Vertragsdetails gekannt hast. Wenn du das bestreitest, müsstest du schon eine Art "Deppenausweis" vorlegen.

Zitat:

Original geschrieben von yeahman


Ich werde u. a. dafür bezahlt, objektiv Tatsachen auszusprechen / festzustellen. Wenn hierzu gehört, dass eine bestimmte Person "Mist gebaut" hat, dann meine ich das nicht böse, und ich empfinde dabei auch keine Schadenfreude oder sonstige Glücksgefühle. Meistens habe ich viel mit den Leuten zu tun und kenne sie. Wichtig ist es dann, die Ursachen herauszufinden. Wenn der Mensch mit der Aufgabe einfach überfordert ist, dann nützt es dem Unternehmen und auch insbesondere ihm nichts, wenn er weiterhin damit betraut wird.

Das erzähle ich, weil ich solche Verhaltensmuster (wie ich sie dem TE unterstelle) in den Unternehmen sehe.

Ansonsten @ TE: Was auch immer der Grund für deine Misere ist, geh zum Anwalt! Ansonsten gibt's im Internet auch Portale, auf denen Anwälte dir für relativ wenig Geld eine erste Auskunft geben. (Google: "Anwalt fragen"😉

Ich sehe aber schwarz, weil du den Wagen schon zugelassen hast. Jeder Richter wird dir unterstellen, dass du alle Vertragsdetails gekannt hast. Wenn du das bestreitest, müsstest du schon eine Art "Deppenausweis" vorlegen.

Du verstrickst Dich hier immer weiter.

Du solltest bitte zwischen Deinem Beruf und dem virtuellen Leben auf MT unterscheiden.

Mit Unterstellungen setzt man sich ganz schnell selbst ins Unrecht. Das sollte Dir Deine Berufs- und Lebenserfahrung, die Du Dir offensichtlich selbst zuschreibst, schon gelehrt haben.

Was soll der Hinweis auf einen Richter? Warum sollte sich der TE vor einem Richter wiederfinden?

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Zitat:

Original geschrieben von yeahman


Ansonsten @ TE: Was auch immer der Grund für deine Misere ist, geh zum Anwalt! Ansonsten gibt's im Internet auch Portale, auf denen Anwälte dir für relativ wenig Geld eine erste Auskunft geben. (Google: "Anwalt fragen"😉

Na dann google ich auch mal :

Anwaltskosten und Gerichtskosten nach dem RVG

Geben Sie hier den Streitwert ein € 45000 €

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen
In welchem Umfang soll der Anwalt tätig werden?
außergerichtliche Tätigkeit
gerichtliches Mahnverfahren
Im Falle eines Vergleiches


nur die Kosten einer Partei (Anwaltskosten und Gerichtskosten)
Prozessrisiko (Kosten im Fall eines nachteiligen Urteils)
Außergerichtliche RA-Kosten:: 707,20€
Gerichtliche RA-Kosten: 1632€
Gerichtskosten: 255,50€
Rechtsanwalts-Kosten für den Vergleich: 1088€
Zuschlag für mehrere Mandanten: 0€
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale
40€

Kosten einschließlich MwSt:
4381,47€

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html

Im Eingagansposting des TE stand das er nichtmal die 8 Mille Anzahlung sowie die monatlichen Raten begleichen kann. Und da ist dein Tip nochmals 4 Mille zum Fenster rausschmeißen wohl nicht gerade der beste.

Bei dem Streitwert freut sich jeder Anwalt, und es gibt erstmal guten Kaffee und lecker Kekse.......

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von yeahman


Ansonsten @ TE: Was auch immer der Grund für deine Misere ist, geh zum Anwalt! Ansonsten gibt's im Internet auch Portale, auf denen Anwälte dir für relativ wenig Geld eine erste Auskunft geben. (Google: "Anwalt fragen"😉

Na dann google ich auch mal :

Anwaltskosten und Gerichtskosten nach dem RVG

Geben Sie hier den Streitwert ein € 45000 €

Die Anwalts- und Gerichtsgebühren berechnen
In welchem Umfang soll der Anwalt tätig werden?
außergerichtliche Tätigkeit
gerichtliches Mahnverfahren
Im Falle eines Vergleiches


nur die Kosten einer Partei (Anwaltskosten und Gerichtskosten)
Prozessrisiko (Kosten im Fall eines nachteiligen Urteils)
Außergerichtliche RA-Kosten:: 707,20€
Gerichtliche RA-Kosten: 1632€
Gerichtskosten: 255,50€
Rechtsanwalts-Kosten für den Vergleich: 1088€
Zuschlag für mehrere Mandanten: 0€
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale
40€

Kosten einschließlich MwSt:
4381,47€

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html

Im Eingagansposting des TE stand das er nichtmal die 8 Mille Anzahlung sowie die monatlichen Raten begleichen kann. Und da ist dein Tip nochmals 4 Mille zum Fenster rausschmeißen wohl nicht gerade der beste.

Bei dem Streitwert freut sich jeder Anwalt, und es gibt erstmal guten Kaffee und lecker Kekse.......

Wo habe ich denn gesagt, dass er vor Gericht gehen soll? Er soll zum Anwalt, damit er eine belastbare Auskunft zur Hand hat. Das kostet ihn ggf. 200 €, wenn er sich gut vorbereitet und dem Anwalt gut und schnell erklären kann, was der Sachverhalt ist. Und da er einen Bonus zahlen will, hat er wohl Geld über.

Und btw: Wenn es nach Meinung des Anwalts vor Gericht geht, und er gewinnt, muss er nach deiner Rechnung nur die Hälfte (der Anzahlung) blechen und hat das Auto nicht am Hals.

@Holgernilsson:
- Er least sich ein Auto im Wert von 45.000 €
-- Er zahlt 8.640 € an (bzw. das hat er vorgehabt, geht nun ja offensichtlich nicht mehr)
-- Leasing-Vertrag: 48 Monate Laufzeit / 30.000 km Gesamtlaufleistung
--- Da ich seit ca. 2 Monaten nach einer anständigen Leasingübernahme / GW-Leasing suche, sehe ich öfter Angebote von tollen Fahrzeugen (mit Raten um die 400 €), die noch mehr als 20 Monate Restlaufzeit haben, aber keine Restkilometer mehr. Da wird teilweise der Kulanz-Km-Betrag als Rest-Km verkauft. Klar die Fahrzeuge sind bei 10.000 km / Jahr günstig zu leasen. Wenn die km aber aufgebraucht sind, wird der Leasingvertrag verkauft. Irgendein Depp wird sich schon finden. Soll heißen: So beschaffen sich Leute günstig tolle Autos, die sie sich aber nicht leisten können.
- Das Auto ist relativ auffällig!
-- Drivekit fürs IPhone 5 hat er zwei Mal erwähnt.
- Unter Schicksalsschlag kann ich mir aktuell nur vorstellen: Elternteil / Frau / Verwandter etc. gestorben, jetzt muss die Beerdigung bezahlt werden. Das verstünde ich, aber m. M. n. sollte man sich Luxus (das ist dieses Auto in dem Fall) erst erlauben, wenn man genügend Reserven hat. Hierzu gehört es auch, 5.000 € Liquiditätsreserve über zu haben - jederzeit!
-- Es kann auch sein, dass er nun durch einen Unfall nicht mehr arbeiten kann. Dafür sollte aber jeder Mensch eine BU abschließen. Es sei denn, man steht drauf, vom Staat abhängig zu sein!
- Alle anderen Kosten sollte man bei einem solchen Vorhaben schon eingeplant haben.

Er kann diesen Schicksalsschlag ja nennen. Keiner hier wird versuchen, ihn mittels IP-Adresse ausfindig zu machen. Ansonsten ist mir der Hinweis auf Schicksalsschlag zu abgedroschen, und ich fände es besser, er sagt einfach, dass er sich da völlig verkalkuliert hat. Da er auch die monatliche Rate nicht bezahlen kann, gehe ich davon aus, dass er arbeitslos geworden ist. Das ist für mich aber kein Schicksalsschlag. (Es sei denn, er ist um die 60 und züchtet Frösche.)

Das mit dem Richter habe ich nur erwähnt, falls sein Anwalt tatsächlich Chancen sehen könnte, den Vertrag anzufechten. Kann ja sein, dass er uns nicht alle Umstände genannt hat bzw. eine Kleinigkeit übersehen hat, die aber für den Sachverhalt wichtig ist.

Zitat:

Original geschrieben von yeahman


Das ist für mich aber kein Schicksalsschlag. (Es sei denn, er ist um die 60 und züchtet Frösche.)

Genau dafür liebe ich dieses Forum. Danke! 😁

@yeahman Top Beitrag. Stimme ich dir voll und ganz zu.
Ich habe mir selber vor wenigen Wochen ein neues Auto gekauft.

Zitat:

Hierzu gehört es auch, 5.000 € Liquiditätsreserve über zu haben - jederzeit!

-- Es kann auch sein, dass er nun durch einen Unfall nicht mehr arbeiten kann. Dafür sollte aber jeder Mensch eine BU abschließen. Es sei denn, man steht drauf, vom Staat abhängig zu sein!

- Alle anderen Kosten sollte man bei einem solchen Vorhaben schon eingeplant haben.

Damit wurde alles gesagt was nötig ist.

"Leasing-Vertrag: 48 Monate Laufzeit / 30.000 km Gesamtlaufleistung"
Das muss einer erst mal verstehen...

Ok. Ich sehe ein, dass es hier besser ankommt, wenn Phrasen gedroschen werden als wenn man sich ernsthaft mit dem offensichtlichen Problem auseinander setzen will.

Dann macht mal weiter, aber wundert Euch nicht, wenn Euch nicht geholfen wird, wenn Ihr diese erbittet.

Ich hatte kürzlich mal in einem anderen Leasing/Finanzierungsthread geschrieben, dass der Barkauf eines Autos bedeutet, dass man in der Vergangenheit Konsumverzicht geleistet hat um den Betrag anzusparen. Leasing oder Finanzierung bedeutet, dass man ein Versprechen abgibt in Zukunft Konsumverzicht für das Auto zu leisten.

Da man zwar weiß, wie die Vergangenheit war, aber nicht sicher weiß, wie die Zukunft sein wird, birgt Leasing-Finanzierung ein gewisses Risiko. Dafür habe ich dann viel Kritik eingesteckt, weil man ja das alles absichern könne. Da mir nicht nach endlosen Diskussionen war, habe ich mich dann zurückgenommen. Aber offensichtlich ist es doch so, dass das Leben einen hin und wieder mit Situationen konfrontiert, die man eben nicht mit einberechnet.

Dir fehlt ein wenig die Fantasie yeahman, ich könnte Dir aus dem Stegreif diverse Schicksalsschläge nennen, gegen die man meist nicht versichert ist, die aber zum Einen die Barreserven verbrennen und gleichzeitig das verfügbare Einkommen für die Zukunft dezimieren.

Sie es, dass Vater/Mutter pflegebedürftige werden. Sei es, dass ein behindertes Kind zur Welt kommt, oder ein Kind durch einen Unfall behindert wird. Da muss dann mal schnell die Wohnung für Tausende von Euros umgebaut werden und ein Elternteil zum Pflegen zu Hause bleiben. Usw. usw.

So schlimm muss es aber nicht mal kommen. Es reicht schon, wenn Dir eines Morgens Deine Frau erzählt, dass sie sich in einen anderen verliebt hat und sich scheiden lassen möchte. Deine Barreserven gehen für Zugewinnausgleich und Rechtsanwalt/Gerichtskosten drauf und die geplante Leasingrate darfst Du dann als Unterhalt überweisen. Wenn Du dann noch ein Haus abbezahlen mußt, hast Du die absolut A...karte.

Ich denke nicht, dass uns der TE die Art des Schicksalsschlages offenbaren muss. Ich glaube ihm einfach mal, dass es so ist und er tut mir leid.

Denn er hat sich wohl Monate auf das neue Auto gefreut, kann es jetzt nicht übernehmen und wird dennoch auf ein paar Tausend Euro sitzenbleiben.

Daher wünsche ich ihm, dass er möglichst glimpflich aus der Sache rauskommt, auch wenn ich da so meine Zweifel habe. Denn wenn es wirklich ein Schicksalsschlag war, wird er noch deutlich größere Probleme haben, als das Auto, das er nicht abnehmen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson


Ok. Ich sehe ein, dass es hier besser ankommt, wenn Phrasen gedroschen werden als wenn man sich ernsthaft mit dem offensichtlichen Problem auseinander setzen will.

Dann macht mal weiter, aber wundert Euch nicht, wenn Euch nicht geholfen wird, wenn Ihr diese erbittet.

Es geht mir hier bestimmt nicht darum, "abgedroschene Phrasen" von mir zu geben. Mein Rat an ihn war, zum Anwalt zu gehen. Alles andere nützt ihm eh nichts, er wollte schließlich möglichst kostenfrei aus dem Vertrag rauskommen. Ich kenne einige Anwälte aus der Studienzeit, die werden ihm hier keine kostenlose Rechtsauskunft erteilen. Das ist aber das Einzige, was ihm weiterhilft.

Am Anfang habe ich wissen wollen, wozu man sich für die KM-Leistung solch ein Auto anschafft. Darauf muss der TE nicht antworten, aber dann kamt ihr beiden Moralapostel ja gleich wie die aufgescheuchten Hühner an (Pepperduster und du). Deswegen habe ich mit meiner Arbeit argumentiert und die Sachlage aufgedröselt. Im Endeffekt ist es sch....egal, ob er durch Ignoranz / Unfähigkeit oder einen tatsächlichen Schicksalsschlag in diese Notsituation gekommen ist. Ich mag es nicht, wenn Threads so abdriften, aber manchmal kann ich mich nicht beherrschen. Die Sachlage ist mir hier auch zu eindeutig ("verkalkuliert"😉.

@ XF-Coupe: Soweit ich mich erinnern kann, hat die Krankenversicherung damals über 80 % aller Kosten übernommen, als meine Eltern ihre Wohnung für meine Oma pflegegerecht umbauen mussten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da bei einem Kind weniger oder gar nichts zahlen. Und eine Krankenversicherung ist in Deutschland doch Pflicht?!

Dass dann einer nicht arbeiten kann, stimmt so auch nicht: Meine Mutter hat hiernach nur noch halbtags gearbeitet, aber das konnte sie durch die Zahlungen der KV (je nach Pflegestufe ein bestimmter Betrag) und einen Teil der Rente meiner Oma fast ausgleichen.

Sollte ein Elternteil Sozialhilfe o. ä. beziehen, holt sich das Amt einen Teil des Geldes von den Kindern. Das tun die aber auch nur, wenn man es sich leisten kann. So wie ich das kenne, werden Darlehen- / Leasing-Zahlungen als Ausgaben anerkannt. D. h. auch in dem Fall könnte man sein Auto weiterhin leasen / abzahlen.

Auch ich wünsche ihm das bestmögliche Ergebnis in diesem Fall.

Da auf mich hier so eingedroschen wurde, habe ich mir mal die Mühe gemacht, mir die Leasing-AGBs von Mercedes durchzulesen.

@TE: Hast du das Auto über den Online-Store von Mercedes bestellt? Falls ja, könnte da sogar noch Hoffnung bestehen.

Wer hat denn auf Dich eingedroschen? Wir diskutieren doch hier nur ... und aggressiv war der Ton bisher doch nicht.

Aber es ehrt Dich, dass Du Dir für den TE die Leasingkonditionen von MB angesehen hast !!!

Noch zum Thema Schicksalsschlag. In meinem näheren Umfeld ist vor einigen Jahren der damals 20-jährige Sohn an ALS (kannste mal googeln 🙁 ) erkrankt. Da ist nichts mehr wie es war.

Und selbst 20% der Umbaukosten können schnell mal einen 5-stelligen Betrag ausmachen.

"Eingedroschen" war mglw. etwas übertrieben.

@ Schicksalsschlag: Ok, überzeugt! (Auch wenn ich das beim TE immer noch nicht glaube.) Bei einem Ereignis dieser Art (ALS-Erkrankung) wäre ich aber überrascht, wenn Mercedes sich nicht kulant zeigt.

Back to the Thread! Ich hoffe, dass der gute Mann trotz meines "Geflames" noch mitliest 😁

Ich mache mir natürlich auch so meine Gedanken über die Hintergründe, die den TE in diese Lage gebracht haben.

Letztlich ist es aber ziemlich egal ob der Auslöser ein konsensfähiger Schicksalsschlag war oder ob hier nur ein ohnehin schon sehr gewagtes Finanzierungsmodell geplatzt ist.

Frage war und ist wie der TE möglichst ohne finanzielle Einbußen hier rauskommt.

Meiner Ansicht nach: Überhaupt nicht. Es wird ihn in jedem Fall einiges an Geld kosten. Wenigstens das was ein Neuwagen an Wert verliert, sobald er das erste Mal zugelassen ist.

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