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Verbindliche Bestellung Rücktritt?

Themenstarteram 27. April 2022 um 20:10

Hallo,

ich habe mir am 13.04. einen Neuwagen bestellt. Zu dem Zeitpunkt war auch alles Finanzielle gut und hatte keine Bedenken. Nun hat der Wagen meiner Partnerin einen Motorschaden und mussten notgedrungen ein anderes Auto für sie beschaffen. Nun steh ich so zu sagen da ohne einen Puffer und eine Finanzierung will ich nun wirklich nicht.

Das Fahrzeug ist noch nicht gebaut und es gab auch noch keine Auskunft vom Hersteller wie der Stand ist. Heute habe ich eine Mail an das Autohaus geschickt mit der Bitte um Stornierung, da ich nun mein bisheriges Auto weiter fahren werde.

Nun meine Frage: Kann ich da einfach raus aus dem Vertrag, denn das ist kein Kaufvertrag, sondern nur die Bestellung. Wie sieht es da mit der 15% Schadensersatzzahlung aus? Angenommen das Auto wird dann mal geliefert (Lieferzeitraum laut Autohaus 4 Monate bis eventuell ein Jahr), aber ich kaufe es nicht und unterschreibe auch nicht den Kaufvertrag. Geht das?

Alles kam jetzt doch anders wie geplant und ein Neuwagenkauf würde mich finanziell schon sehr belasten. Wenn das Fahrzeug ja noch nicht mal gebaut ist sollte das doch eigentlich kein großes Ding sein oder? Oder kann der Händler drauf bestehen, dass das Auto nun gekauft wird und ich mich drum kümmern muss woher ich die Kohle bekomme?

Wäre schön, wenn ihr helfen könntet, denn ich dreh so langsam durch...

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37 Antworten

Die Bestellung ist Teil des Kaufvertrages.

Hast du eine Auftragsbestätigung vom Händler bekommen?

Themenstarteram 27. April 2022 um 20:27

Also ich habe nur ein Schreiben direkt beim Händler bekommen

Verbindliche Bestellung

mit meinen Daten und den Daten des Fahrzeugs und den Preis.

Ganz unten steht

Hiermit bestätigen wir die Annahme der Bestellung.

Wenen kein fixer Liefertermin drin steht, dann setzt man selbst einen, gibt dazu noch eine Nachfrist und dann kann man ggf. zurücktreten. Dafür sollte man aber vorher fachkundige Hilfe einholen. Sonst hängt man vermeidbarer Weise in der Schadenersatzzahlung drin.

Alternativ kann man versuchen die Neuwagenbestellung zu verkaufen. Könnte ein Zeitvorteil sein der nachgefragt ist.

Themenstarteram 27. April 2022 um 20:36

Wie kann ich das genau verstehen mit der Neuwagenbestellung verkaufen?

Nein. Liefertermin ist keiner vorhanden. Händler gab an ca. so und so lange kann das dauern.

Normalerweise wird entweder in der Bestellung selbst oder in der Bestellbestätigung des Händlers auf dessen AGB verwiesen und in denen kann man meistens einen Artikel finden, der regelt, wie lange ein Besteller an seine Bestellerklärung gebunden ist.

Ist eine dort genannte Bindungsfrist abgelaufen, ohne dass die Annahme der verbindlich abgegebenen Bestellung bis dahin vom Händler erklärt wurde (die bloße Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist i.d.R. noch keine Annahmeerklärung), ist eine Rücknahme der Bestellung grundsätzlich möglich, ohne dass hierdurch Kosten ausgelöst werden, es sei denn, dazu findet sich in den AGB eine eine ausdrückliche Kostenregelung, die etwas anderes besagt.

Davon zu unterscheiden ist eine eventuelle Schadensersatzregelung in den AGB, die für den Fall gilt, dass das Autohaus die Bestellung "angenommen" hat, wodurch der Kaufvertrag für das Fahrzeug dann bereits zustande gekommen ist.

Themenstarteram 27. April 2022 um 21:59

Also drei Wochen bin ich gebunden. Heißt, sollte ich nach den drei Wochen vom Hersteller noch nichts zu meinem Fahrzeug erfahren kann ich zurück treten? Kann ich schlimmstenfalls einfach die 15% Schadensersatz zahlen und dann ist gut, oder kann der Händler drauf bestehen, dass ich das Fahrzeug zum vollen Preis kaufe?

Da freut man sich endlich mal über ein neues Auto und dann kommts natürlich knüppeldick... Vielleicht suche ich das persönliche Gespräch zum Händler und wir werden uns so irgendwie einig. Vorgestern z.B. hatte er mich noch mal gefragt, ob er die Bestellung stornieren soll, falls ich mir doch unsicher sei. Weiß jetzt nicht, ob das ernst gemeint war, oder als Scherz, da das ja wohl eh nicht geht. Irgendwie versteh ich nichts mehr und werde wohl oder übel, wenns anders nicht geht das Auto kaufen. Wie auch immer ich das anstellen soll... Angenommen ich kann nicht zahlen und das Auto steht beim Händler rum? Greift dann dieser Schadensersatz? Zwar ärgerlich, aber es würde mir den Hintern retten, da ich die 15% zahlen könnte, auch wenns natürlich dummer Verlust ist. Man man man man...

Und warum fährt deine Partnerin dann nicht einfach dein aktuelles Auto weiter, oder habe ich da jetzt was überlesen?

Themenstarteram 28. April 2022 um 6:00

Naja würde schon gehen. Zudem wurde ja das Auto schon bestellt als der Wagen der Partnerin kaputt ging. Also so oder so, falls es dumm läuft muss ich den Neuwagen nehmen. Und wir brauchen sowieso zwei Autos, da wir nicht die gleichen Arbeitszeiten haben und jeweils in einem anderen Ort arbeiten.

Sprich mit dem Händler. Wenn ihr eh 2 Autos braucht, dann finanziere den bestellten Wagen doch.

Vielleicht nimmt der Händler den mit Motorschaden in Zahlung.

Worstcase ist in der Tat der Schadenersatz von 15%.

Aber in der jetzigen Zeit kannst du den Wagen mit Sicherheit ohne Verlust verkaufen, weil Wagen einfach knapp sind. Also nehmen, am besten nicht zulassen und weiterverkaufen.

Themenstarteram 28. April 2022 um 6:28

Das mit dem Weiterverkauf habe ich mir auch überlegt. Muss nur irgendwie das Fahrzeug vom Hof bekommen. Denke ich werde auch eine Frist haben, um das Auto anzunehmen.

Ich warte jetzt erst mal was der Händler schreibt und dann seh ich weiter. Melde mich hier natürlich wieder.

Schritt 1) mit dem Händler reden

Schritt 2) falls das Auto doch abgenommen werden muss, mit dem Trailer nach Hause bringen und von dort verkaufen.

Themenstarteram 28. April 2022 um 7:16

Okay. Also geht das so einfach ja? Ich müsste den dann aber als Gebrauchtwagen verkaufen oder? Oder ist das dann trotzdem ein Neuwagen da keine Vorbesitzer?

Wenn du den verbindlichen Liefertermin bekommst, kannst du den doch schon inserieren. Neu ist neu. Da prüft man doch nicht so. Und dann kann der Käufer den Wagen gleich selbst abholen.

Aber sprich erst mal mit dem Händler und werde dir klar, ob du den Wagen wirklich nicht willst. Du wirkst auf mich, halt einfach was aus der Bahn geworfen, weil der andere Wagen plötzlich defekt ist.

Zitat:

@AstraKFahrer schrieb am 27. April 2022 um 22:27:48 Uhr:

Also ich habe nur ein Schreiben direkt beim Händler bekommen

Verbindliche Bestellung

mit meinen Daten und den Daten des Fahrzeugs und den Preis.

Ganz unten steht

Hiermit bestätigen wir die Annahme der Bestellung.

Das könnte ein Knackpunkt sein

 

Zitat:

@AstraKFahrer schrieb am 27. April 2022 um 23:59:06 Uhr:

1. Also drei Wochen bin ich gebunden. Heißt, sollte ich nach den drei Wochen vom Hersteller noch nichts zu meinem Fahrzeug erfahren kann ich zurück treten?

2. Vielleicht suche ich das persönliche Gespräch zum Händler und wir werden uns so irgendwie einig.

3. Angenommen ich kann nicht zahlen und das Auto steht beim Händler rum? Greift dann dieser Schadensersatz? Zwar ärgerlich, aber es würde mir den Hintern retten, da ich die 15% zahlen könnte, auch wenns natürlich dummer Verlust ist. Man man man man...

1. warum solltest Du vom Hersteller hören? Der ist idR nicht Dein Vertragspartner

2. das wäre doch der erste Ansatz - vernünftig dem die Situation erklären. Dann muss ja eine Reaktion kommen

3. da kommt noch viel mehr wenn Du Dich taub stellst und nicht tätig wirst. Dann kann das Konsequenzen nach sich ziehen, die Dir erst mal auf einige Zeit hin jedwede Finanzierung verwehren.

 

Zitat:

@AstraKFahrer schrieb am 28. April 2022 um 08:00:54 Uhr:

Zudem wurde ja das Auto schon bestellt als der Wagen der Partnerin kaputt ging.

Das war nun aber ungeschickt ...

 

Zitat:

@AstraKFahrer schrieb am 28. April 2022 um 09:16:42 Uhr:

1. Also geht das so einfach ja?

2. Ich müsste den dann aber als Gebrauchtwagen verkaufen oder? Oder ist das dann trotzdem ein Neuwagen da keine Vorbesitzer?

1. "so einfach" ist eine Sache ... Du musst den natürlich erst mal bezahlen und er muss Dir vollständig gehören, damit Du ihn weiterverkaufen kannst. Da musst Du natürlich entsprechend tätig werden. Gibt den der Händler ohne Bezahlung so einfach raus? Wie sieht es mit dem Finanzierungsvertrag aus, wie kommst Du aus dem raus? Wie kommst Du an die Papiere? Ich als Interessent würde jedenfalls erst etwas bezahlen wenn Du alle Papiere und einen Eigentumsnachweis vorlegen kannst (dafür musst Du den Wagen bezahlen), ansonsten stelle Dich mal auf harte Verhandlung ein, warum sollte ich Dir privat genauso viel bezahlen wie beim Händler und dafür weniger erhalten (Gewährleistung, Finanzierungsmöglichkeiten, Zusätze)?

2. solange der nicht zugelassen wurde und nicht sich ewig die Räder platt steht ist der als neu zu betrachten.

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