Rücktritt von Autoverkauf Vertrag nach 1,5 Jahren Privatperson
Hallo liebe Motor Talk Gemeinde, und zwar habe ich folgende Frage...Ich habe als Privatperson April 2020 einen Renault Twingo der Ersten Generation verkauft, das Mädel hat den anbezahlt und wollte den Mitte bis Ende des Jahres wegen Führerschein fertig machen abholen. Nun ist es so dass der Wagen immer noch bei mir steht, sie wohl kein Bock mehr darauf hat und der Mutter dass in die Hände gegeben hat. Den Kaufvertrag hatte ich aber mit der Tochter gemacht. Ich möchte jetzt vom Kaufvertrag zurück treten weil ich denke dass hier nach 1,5 Jahren immer noch nicht abholen und ewiges hinterher gelaufe irgendwann mal Schluss sein muss. Kann ich vom Kaufvertrag zurück treten ?
38 Antworten
Zitat:
@chrissy012 schrieb am 21. November 2021 um 23:22:10 Uhr:
Das Mädel war 25, hatte 500 anbezahlt, dann in 50 er Schritten nochmal 350....dann war mehrere Monate Funkstille weil sie plötzlich ne andere Nummer hatte ( ich erreiche die immer noch nicht und die meldet sich auch nicht ) ...ihre Mutter meldet sich sowie sie Bock hat..ignoriert aber auch meine Nachrichten. Der Wagen war zu dem Zeitpunkt Mai 2020 abgemeldet und eingemottet, hatte da noch 1 Monat tüv
Mit 850 Euro sollte die Kiste doch adäquat bezahlt sein. Oder war der Kaufpreis relevant höher?
Zitat:
@Knergy schrieb am 22. November 2021 um 05:30:00 Uhr:
, wenn du denen ihr Geld komplett (mit Nachweis) zurück gibst.
Kommentar gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderator
Es gibt einfach Menschen da kommst du mit Gutmütigkeit nicht weiter, irgendwann ist's gut gewesen
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Das denkste, du hast schon alles (un)mögliche beim Auto(ver)kauf erlebt oder zumindest davon gehört.
Dann das hier und man wird gnadenlos eines Besseren belehrt.
😁
Du hast wirklich 1,5 Jahre zugeschaut wie das Auto vergammelt - es dürfte jetzt in der Tat nicht übergabefähig sein - und nichts ernstahftes und nachweisbares unternommen um das zu Ende zu bringen?
Was genau steht denn zu Übergabe und vollständiger Bezahlung im Vertrag und wieviel ist ungefähr noch offen ?
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 22. November 2021 um 12:26:15 Uhr:
Das denkste, du hast schon alles (un)mögliche beim Auto(ver)kauf erlebt oder zumindest davon gehört.Dann das hier und man wird gnadenlos eines Besseren belehrt.
😁
Du hast wirklich 1,5 Jahre zugeschaut wie das Auto vergammelt - es dürfte jetzt in der Tat nicht übergabefähig sein - und nichts ernstahftes und nachweisbares unternommen um das zu Ende zu bringen?
Was genau steht denn zu Übergabe und vollständiger Bezahlung im Vertrag und wieviel ist ungefähr noch offen ?
Ja, dummerweise hab ich den unterschriebenen Kaufvertrag nicht mehr und somit auch keine Adress Daten. Die hatten dann plötzlich eine andere Nummer ohne mir das mit zu teilen, alleine dass ist schon an Frechheit nicht mehr zu überbieten. ...So zogen sich die Tage..Wochen..Monate dahin. Ihre Mutter hatte sich nur rein zufällig jetzt über Whatsapp gemeldet weil, es ja jetzt diese Änderung gab, Tochter hat kein Bock mehr auf das Auto da umgezogen und jetzt will Mutter den habenaber am liebsten geschenkt.
Ich habe aber jetzt sofort gehandelt und Termin beim RA gemacht.
Zitat:
@munition76 schrieb am 22. November 2021 um 12:26:34 Uhr:
Da die Käuferin nicht auffindbar bzw nicht erreichbar ist, wird es mit einer Fristsetzung nicht einfach denke ich.Die Mutti reagiert ja scheinbar eh nicht und wäre auch nicht die Ansprechpartnerin.
Richtig, die hat damit eigentlich überhaupt nix zu tun weil die Tochter 26 Jahre Alt den Vertrag mit mir gemacht hat
Zitat:
@Kai R. schrieb am 22. November 2021 um 11:29:18 Uhr:
Frist setzen zur Abholung (zu den vereinbarten Bedingungen), danach Rücktritt erklären, Auto an Teilehöker abgeben und die Anzahlung mit dem Schaden (Wertverlust, Unterstellkosten, etc.) verrechnen. Kannst Du alles selbst veranlassen und musst Dich auf keine Diskussionen mit den Käufern einlassen.
Nein, werde ich auch nicht, irgendwann ists auch gut gewesen, Möglichkeiten das vernünftig mit mir zu klären hatte ich jetzt aktuell auch erst wieder Angeboten, meine Nachrichten werden gar nicht gelesen....von daher....
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 22. November 2021 um 12:26:15 Uhr:
Das denkste, du hast schon alles (un)mögliche beim Auto(ver)kauf erlebt oder zumindest davon gehört.Dann das hier und man wird gnadenlos eines Besseren belehrt.
😁
Du hast wirklich 1,5 Jahre zugeschaut wie das Auto vergammelt - es dürfte jetzt in der Tat nicht übergabefähig sein - und nichts ernstahftes und nachweisbares unternommen um das zu Ende zu bringen?
Was genau steht denn zu Übergabe und vollständiger Bezahlung im Vertrag und wieviel ist ungefähr noch offen ?
Übergabe mäßig ist nichts aufgelistet, 850 Taler wurden bis jetzt abgestottert,
was ich jetzt machen musste um den wieder ans laufen zu bekommen war folgendes...
hintere Lamdasonde , Zündspule, Bremsen vorne komplett überarbeitet ( entrostet ) dass selbe wird mich hinten allerdings auch noch erwarten.
Jetzt wird's spannend. Kaufvertrag vorhanden, Auto noch nicht übergeben, Verkäufer hat von sich aus Reparaturen durchgeführt, Käuferin verschwunden, Mutter (die aber nicht die Käuferin ist) will das Auto jetzt haben, aber die Reparaturkosten des Verkäufers nicht zahlen...
Frage: warum macht man sowas...?
Und Achtung: die "kleinen Leute knapp am Existenzminimum" nicht unterschätzen! eigene Erfahrung: die "mittellose Frau" (welche die ganze Zeit Lügengeschichten erzählt hat, wie sich später rausstellte) rannte flugs zum Rechtsanwalt. Das ganze endete mit einem Vergleich. Und weil bei ihr nix zu holen war, durfte ich auch noch ihre Anwaltskosten übernehmen...
Zitat:
@jof schrieb am 23. November 2021 um 09:33:21 Uhr:
Und weil bei ihr nix zu holen war, durfte ich auch noch ihre Anwaltskosten übernehmen...
Das kann nicht der Grund gewesen sein.