Rücktritt vom Kaufvertrag
Hallo zusammen,
bei der sehr langen Lieferzeit kann man dann nicht vom Vertrag zurücktreten ??
Bei mir steht Kundenwunsch Juni 2024.
Ich habe mein Altfahrzeug in Zahlung gegeben zu einem bestimmten Preis.
25 Antworten
Bestellt Jan. 2024
Zitat:
@Der_Don schrieb am 19. April 2024 um 08:41:15 Uhr:
Zitat:
@Victoria1995 schrieb am 18. April 2024 um 16:09:27 Uhr:
X1 2,0iS 176 PS xLine
Wann wurde bestellt? Wenn das dieses Jahr war ist Juni sehr wahrscheinlich utopisch und mit Minimum 10 Monaten muss man rechnen - laut Niederlassung. Erzählt es Dir ein Händler anders, dann redet er es leider schön. Aber verrückte Dinge passieren immer wieder und die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wunsch ist leider aber eben auch per Definition nicht verbindlich, wünschen kann man sich viel. Und die AGBs decken das alles ab. Rücktritt ohne Zusatzkosten wäre reine Kulanz, soll aber vorkommen.
Mir geht es nicht um Rücktritt sondern um EHRLICHKEIT. Ich 73 J. kenne noch dieses Wort.
Und nicht nur um Unterschrift.Aber ich glaube das zählt nicht mehr Hauptsache der
Verkäufer hat viele Aufträge zwecks Provision.
Der Händler ordert doch bei BMW ein gewissen Potenzial an Fahrzeugen, die er abrufen kann bzw.muss
bis zu einem gewissen Zeitpunkt, wo die Ausstattung noch flexibel ist.Oder liege ich da falsch.??
Zitat:
@Victoria1995 schrieb am 19. April 2024 um 08:43:44 Uhr:
Bestellt Jan. 2024
Puhh, da war aber eigentlich klar, dass relativ unwahrscheinlich ist. Das Fahrzeug müsste dann ja schon einen höheren Status haben. 111/112 sicher und ich meine das ab Status 150 etwa 3 Monate vergehen bis man den Schlüssel in der Hand hält (wenn ich es von meinem Händler richtig in Erinnerung habe)
Hast du denn eine Auftragsbestätigung?
Ohne Auftragsbestätigung ist es eine unverbindliche Bestellung, die von beiden Seiten innerhalb bestimmter Fristen (siehe AGB) kostenlos storniert werden kann.
Da bin ich auch schonmal drüber gestolpert, als ich mal einen Diskurs (Lieferzeitverschiebung) mit einem Händler hatte und dann lapidar darauf hingewiesen wurde, dass ich ja noch gar keine Auftragsbestätigung hätte.
Die habe ich seit Feb.2024
Zitat:
@Xentres schrieb am 19. April 2024 um 09:13:13 Uhr:
@Victoria1995Hast du denn eine Auftragsbestätigung?
Ohne Auftragsbestätigung ist es eine unverbindliche Bestellung, die von beiden Seiten innerhalb bestimmter Fristen (siehe AGB) kostenlos storniert werden kann.
Da bin ich auch schonmal drüber gestolpert, als ich mal einen Diskurs (Lieferzeitverschiebung) mit einem Händler hatte und dann lapidar darauf hingewiesen wurde, dass ich ja noch gar keine Auftragsbestätigung hätte.
Da steht nur Kundenwunsch 06/2024
Zitat:
@B220_Driver schrieb am 19. April 2024 um 09:40:04 Uhr:
Wenn in der Auftragsbestätigung kein verbindlicher Liefertermin erwähnt ist, nützt die gar nichts.
Zitat:
@Xentres schrieb am 19. April 2024 um 09:13:13 Uhr:
@Victoria1995Hast du denn eine Auftragsbestätigung?
Ohne Auftragsbestätigung ist es eine unverbindliche Bestellung, die von beiden Seiten innerhalb bestimmter Fristen (siehe AGB) kostenlos storniert werden kann.
Da bin ich auch schonmal drüber gestolpert, als ich mal einen Diskurs (Lieferzeitverschiebung) mit einem Händler hatte und dann lapidar darauf hingewiesen wurde, dass ich ja noch gar keine Auftragsbestätigung hätte.
Was soll denn eine "unverbindliche Bestellung" sein? bzw. für den Fall hier irrelevant, sonst hätte die Dame ja nicht das Problem mit der Lieferzeit bzw. dem "Rücktritt vom Kauvertrag" (Auftragsbestätigung)
Jede "echte" Bestellung muss ins System und bekommt damit eine Auftragsbestätigung. Erst dann bekommt das Fahrzeug seinen Platz in der Warteliste.
Und wenn der Verkäufer hier wirklich nur auf den Abschluss scharf war, dann wäre das ärgerlich für die TE. Wenn man in dem Autohaus schon länger Kunde ist, könnte man den Weg über den Verkaufs-/Geschäftsleiter suchen. Aber wie schon erwähnt, das wäre jetzt alles ein Entgegenkommen des Händlers.
VG
Ja, der Begriff war nicht ganz korrekt - @Der_Don
Man ist tatsächlich bei BMW erstmal drei Wochen an die Bestellung gebunden, dann nicht mehr.
Gleichzeitig gilt der Kaufvertrag nur als abgeschlossen, wenn man eine Auftragsbestätigung erfolgt.
In meinem Fall war die Bestellung damals länger als drei Wochen her, BMW hatte keine Auftragsbestätigung geschickt und dann ging die Diskussion wegen Lieferzeit los.
Also hieß es: "Wir müssen nicht liefern, Auftrag ist nicht bestätigt. Sie können aber gerne stornieren".
Habe ich auch gemacht und bei einem anderen Händler bestellt. Mit Auftragsbestätigung.
Die ganze Aufregung hier verstehe ich sowieso nicht, die aktuelle Lieferzeit für die Verbrenner liegt bei heutiger Bestellung (Privatkunde) irgendwo in Q4 24.
Nur der PHEV dauert deutlich länger, dafür kommt der BEV umso schneller...
Einfach mal nach dem Status beim Händler fragen, wenn der im Mai noch nicht bei 111 ist wird's eng mit Juni. Ansonsten vergehen ca. 4 Wochen von Status 112 über 150 bis zur Produktion.