Rücktritt vom Kaufvertrag
Hallo zusammen,
bei der sehr langen Lieferzeit kann man dann nicht vom Vertrag zurücktreten ??
Bei mir steht Kundenwunsch Juni 2024.
Ich habe mein Altfahrzeug in Zahlung gegeben zu einem bestimmten Preis.
25 Antworten
Meines Wissens keine Chance, Kundenwunsch ist eine unverbindliche Aussage. Die meisten Händler haben sich da durch ihre AGBs abgesichert. Das bedeutet auch, dass Du Preiserhöhungen zahlen musst und sich der Ankaufspreis für Deine Inzahlungnahme vermindern kann. Daher immer die AGBs prüfen und genau überlegen, was man da unterschreibt.
Aber der Händler wusste doch schon im Vorfeld das er den Termin bzw. den Kundenwunsch nicht einhalten kann.
Sowie ich hier seit Monaten lese , ist das keine Täuschung ??
Zitat:
@B220_Driver schrieb am 18. April 2024 um 09:20:28 Uhr:
Meines Wissens keine Chance, Kundenwunsch ist eine unverbindliche Aussage. Die meisten Händler haben sich da durch ihre AGBs abgesichert. Das bedeutet auch, dass Du Preiserhöhungen zahlen musst und sich der Ankaufspreis für Deine Inzahlungnahme vermindern kann. Daher immer die AGBs prüfen und genau überlegen, was man da unterschreibt.
Ein Wunsch ist völlig unverbindlich.
Ansonsten gilt:
"Sie kommen ohne Kosten aus der Bestellung heraus, wenn
der Händler den unverbindlichen Liefertermin um sechs Wochen überzieht und das nicht wegen höherer Gewalt passiert. Nach Ablauf der sechs Wochen müssen Sie eine weitere Frist von 14 Tagen setzen. Liefert der Händler nicht innerhalb der Nachfrist, können Sie vom Vertrag zurücktreten."
Ich möchte nicht zurück treten.Aber der Händler wusste doch um die Lieferschwierigkeiten vom BMW !
Ist das nicht Sie bei der Bestellung arglistige Täuschung ?
Zitat:
@Xentres schrieb am 18. April 2024 um 09:43:39 Uhr:
Ein Wunsch ist völlig unverbindlich.Ansonsten gilt:
"Sie kommen ohne Kosten aus der Bestellung heraus, wenn
der Händler den unverbindlichen Liefertermin um sechs Wochen überzieht und das nicht wegen höherer Gewalt passiert. Nach Ablauf der sechs Wochen müssen Sie eine weitere Frist von 14 Tagen setzen. Liefert der Händler nicht innerhalb der Nachfrist, können Sie vom Vertrag zurücktreten."
Zitat:
@Victoria1995 schrieb am 18. April 2024 um 10:47:11 Uhr:
Ich möchte nicht zurück treten.Aber der Händler wusste doch um die Lieferschwierigkeiten vom BMW !
Ist das nicht Sie bei der Bestellung arglistige Täuschung ?
Es ist deinerseits ein Wunsch...mehr nicht.
Täuschung oder gar arglistige Täuschung kann dabei nicht auftreten. Er hat dir ja nicht im Wissen der Unmöglichkeit einen tatsächlichen Liefertermin garantiert.
Wann wird denn der BMW geliefert? Was ist denn die Aussage des Händlers?
Meiner Juni 2024 wenn alles gut geht.
Zitat:
@BMW_Kayto schrieb am 18. April 2024 um 12:09:25 Uhr:
Wann wird denn der BMW geliefert? Was ist denn die Aussage des Händlers?
Wo ist denn jetzt das Problem?
Du hast für Juni 24 bestellt ( Kundenwunsch) und er soll Juni 24 kommen.
Wenn es dann Lieferschwierigkeit geben sollte, kann der Händler bestimmt einen Übergangswagen zur Verfügung stellen. Somit kannst du deinen alten Wagen wie gewollt zu Juni 24 verkaufen.
Das ist nur eine allgemeine Frage meinerseits !
Zitat:
@mpower67 schrieb am 18. April 2024 um 12:47:51 Uhr:
Wo ist denn jetzt das Problem?
Du hast für Juni 24 bestellt ( Kundenwunsch) und er soll Juni 24 kommen.
Wenn es dann Lieferschwierigkeit geben sollte, kann der Händler bestimmt einen Übergangswagen zur Verfügung stellen. Somit kannst du deinen alten Wagen wie gewollt zu Juni 24 verkaufen.
Wann hast du denn bestellt und welchen Motor / Antrieb?
Ich denke, dein Händler wird noch kulant sein, und deinen Rücktritt akzeptieren, solange er noch die Möglichkeit hat, den Wagen für einen neuen Kunden umzukonfigurieren. Hab ich vor Jahren auch mal gemacht, als ich plötzlich einen Firmenwagen bekam und kurz vorher ein Auto bestellt hatte.
Zitat:
@ChBMW schrieb am 18. April 2024 um 13:20:14 Uhr:
Wann hast du denn bestellt und welchen Motor / Antrieb?
X1 2,0iS 176 PS xLine
Zitat:
@Victoria1995 schrieb am 18. Apr. 2024 um 09:39:48 Uhr:
Ich möchte nicht zurück treten.Aber der Händler wusste doch um die Lieferschwierigkeiten vom BMW !
Ist das nicht Sie bei der Bestellung arglistige Täuschung ?
Seit wann hat BMW bitte Lieferschwierigkeiten? Das Werk ist voll ausgelastet, besser gehts nicht, außerdem gibt es keinerlei Restriktionen bei irgendwelchen Ausstattungen. Die Lieferzeit hängt alleine an der hohen Nachfrage. Du kannst ja einfach deinen Händler fragen, ob er noch freie Quoten hat, vermutlich aber eher nicht.
Zitat:
@Victoria1995 schrieb am 18. April 2024 um 16:09:27 Uhr:
Zitat:
@ChBMW schrieb am 18. April 2024 um 13:20:14 Uhr:
Wann hast du denn bestellt und welchen Motor / Antrieb?X1 2,0iS 176 PS xLine
Wann wurde bestellt? Wenn das dieses Jahr war ist Juni sehr wahrscheinlich utopisch und mit Minimum 10 Monaten muss man rechnen - laut Niederlassung. Erzählt es Dir ein Händler anders, dann redet er es leider schön. Aber verrückte Dinge passieren immer wieder und die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wunsch ist leider aber eben auch per Definition nicht verbindlich, wünschen kann man sich viel. Und die AGBs decken das alles ab. Rücktritt ohne Zusatzkosten wäre reine Kulanz, soll aber vorkommen.