Rücktritt vom Kaufvertrag
Ich habe mir vor ca.3 Wochen ein 4A Cabrio bestellt.
Der Händler sagte mir das es für das Cabrio kein FL geben wird.Jetzt habe ich aber hier im Forum gelesen das das ja wohl nicht stimmt.Habe ich die möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zutreten?
Eine Auftragsbestätigung habe ich noch nicht erhalten.
21 Antworten
Weil du im Inet gelesen hast, daß es doch ein FL geben wird?
Ich denke kaum, daß man deswegen von einem Kaufvertrag zurücktreten kann.
Hallo
juristisch gesehen hast du lediglich die gesetzlich im BGB verankerten zwei Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten! Auf diese Frist wird sich wohl der Händler berufen! Selbst wenn du innerhalb der zwei Wochen vom Kaufvertrag zurück getreten wärst, hätte der Händler dem Audikonzern das KFZ abnehmen müssen! Davon wärst du natürlich aussen vor geblieben.
Aber so sehe ich dem ganzen mit einem weinenden Auge entgegend!
Wünsche Dir trotzem alles Gute und viel Erfolg!
Gruss
Tom
Versuch doch den Liefertermin hinauszuzögern, bis das Facelift kommt. Vielleicht lässt er sich da drauf ein.
Zitat:
Original geschrieben von TG28
die gesetzlich im BGB verankerten zwei Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten!
Was hast du denn für ein BGB?! Nenn mir mal den Paragraphen, meines Wissens ist deine Aussage komplett falsch!
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Schau doch einfach mal in den Kaufvertrag. Da stehen die Fristen und Folgen drin.
Gruß aus MR,
Björn
Zitat:
Original geschrieben von TG28
Hallo
juristisch gesehen hast du lediglich die gesetzlich im BGB verankerten zwei Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten!
Gruss
Tom
Die zwei Wochen Frist gilt nur bei Haustürgeschäften oder bei sog. Fernabsatzgeschäften (Internet, Telefon, etc.)
also: nicht, wenn ich mir beim Händler in der Niederlassung ein Fahrzeug kaufe. Da ist am Vertrag nach Unterschrift nichts mehr zu rütteln, es sei denn dein Verkäufer spielt mit...
Zitat:
Original geschrieben von Ebe
Was hast du denn für ein BGB?! Nenn mir mal den Paragraphen, meines Wissens ist deine Aussage komplett falsch!
Hallo
Richtig ist, dass bei einem Kauf eines Neufahrzeuges der Käufer binnen 2 Wochen ab Bestellung ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird, solange der Verkäufer die Bestellung nicht bestätigt hat.
Der Sinn liegt darin, dass bei der Bestellung eines Neufahrzeuges der Verkäufer erst nachprüfen muss, ob der binnen der vereinbarten Lieferzeit das bestellte Fahrzeug auch vom Hersteller erhält. D.h. auch der Verkäufer kann bei einem Neuwagenkauf innerhalb der 2 Wochen zurücktreten.
Die Verankerung des Grundsatzes des Rücktrittsrechts gemäß des angesprochenen BGB’s ist im Umkehrschluss heraus fest mit dem unterschriebenen Kaufvertrag gem. (§ 433ff BGB) beim Neuwagenkauf und ausschließlich beim Neuwagenkauf verankert!
Aber gut aufgepasst Danke
Gruss
Tom
Wenn ihr nichts schrieftlich vereinbart habt wirst du denn wagen nehmen müssen.
Ein allgemeines rücktrittsrecht , nachdem das fahrzeug bestellt wurde, steht dem käufer nicht zu, auch wenn er das fahrzeug aus persönlichen gründen nicht übernehmen kann oder will.
gegen bezahlung einer stornogebühr in höhe von 15% des bruttokaufpreises wird ein händler jedoch seinen kunden aus dem kaufvertrag entlassen, erzwingen kann dies der käufer jedoch nicht.
Bei finazierungsleasingsverträgen und finazierten käufen kann ein privatkäufer den leasingvertrag oder kreditvertrag binnen 2 wochen widerrufen. damit entfällt dann auch die kaufvertragliche verpflichtung gem. §358 BGB, sofern kaufvertrag und kreditvertrag als verbundenes geschäft abgeschlossen wurden. ein verbundenes geschäft liegt vor, wenn kreditvertrag und kaufvertrag eine wirtschaftliche einheit bilden, etwa, wenn beide beim händler zusammenhängend abgeschlossen wurden.
Du kannst also nur auf deinen händler hoffen das er mit dir einen deal macht.
Da ja schon 3 wochen vergangen sind ist die ganze diskussion eigentlich unnütz
Hi!
Ferner sollte erwähnt werden, dass ein Motivirrtum Dich nicht berechtigen würde, den Vertrag anzufechten.
Ausser der 2-Wochen-Rücktrittsfrist hast Du keine andere Chance vom Vertrag loszukommen.
Nimm den Wagen, durch das FL wird er eh nicht besser!
Ist es nicht so, daß der Händler innerhalb von 4 Wochen (oder einem Monat) den Vertrag bestätigen muß (oder ausliefern) und der Kunde ansonsten danach zurücktreten kann? Früher zumindest war das so.
der händler wird dir einen unverbindlichen liefertermin geben bzw. den hat er schon und mehr nicht.
sonst schießt er sich ja ins eigene knie? ich sage nur verzug
so wie ich oben geschrieben habe, so läuft die sache alles andere ist im ermessen vom händler.
Tut mir Leid Leute ...
... fast alles falsch, nur einer knapp daneben !!!
Solange der Händler die verbindliche Bestellung nicht schriftlich durch eine Auftragsbestätigung dem Kunden bestätigt hat kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat nichts mit 2 Wochen zu tun.
Ich hatte ein A4 Cabrio bestellt, der Liefertermin wurde 2 mal verschoben, mein Anwalt hat mir geraten schriftlich anzumahnen, Frist setzen etc. Dann fragte er nach der Auftragsbestätigung. Ich sagte "Habe ich keine bekommen".
Ja dann können Sie sofort vom Vertrag zurücktreten ohne Folgen.
Ich habe dies schriftlich formuliert und mir das vom Händler bestätigen lassen. Das mußte er auch mit knirschenden Zähnen tun.
Ohne AB kannst Du schriftlich zurücktreten. Nach der Auftragsbestätigung wirds fast unmöglich, es sei denn der Liefertermin wird mehrere Male verschoben und Du hast immer rechtzeitig eine Nachfrist gesetzt.
ja, ja, das ist schon richtig. Trotzdem hat der Händler erst einmal Zeit um die Autragsbestätigung zu schreiben.
Habe mir jetzt einmal meine Bestellung von Dez. 2003 herausgesucht. Da steht unter I. 1. Absatz: Der Käufer hält sich an die Bestellung 4 Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Händler vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist bestätigt oder ausliefert.
Dies heißt, wenn der Händler in dieser Zeit nicht bestätigt ist der Käufer raus.
Dies beseutet für dich mimö1965 noch eine Woche abwarten (oder nicht in den Briefkasten schauen 😁)
Zitat:
Original geschrieben von boernie2
Solange der Händler die verbindliche Bestellung nicht schriftlich durch eine Auftragsbestätigung dem Kunden bestätigt hat kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat nichts mit 2 Wochen zu tun.
Nein. Denn es gilt:
Zitat:
Original geschrieben von pittie
Habe mir jetzt einmal meine Bestellung von Dez. 2003 herausgesucht. Da steht unter I. 1. Absatz: Der Käufer hält sich an die Bestellung 4 Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Händler vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer innerhalb dieser Frist bestätigt oder ausliefert.
Man ist also auch an seine Willenserklärung (= deine Unterschrift unter den Kaufvertrag) gebunden.
Zitat:
Original geschrieben von boernie2
Ich hatte ein A4 Cabrio bestellt, der Liefertermin wurde 2 mal verschoben, mein Anwalt hat mir geraten schriftlich anzumahnen, Frist setzen etc. Dann fragte er nach der Auftragsbestätigung. Ich sagte "Habe ich keine bekommen".
Ja dann können Sie sofort vom Vertrag zurücktreten ohne Folgen.
Ich habe dies schriftlich formuliert und mir das vom Händler bestätigen lassen. Das mußte er auch mit knirschenden Zähnen tun.
Klar konntest du zurücktreten! Denn bei dir waren nämlich längst die 4 Wochen um, wo du dich an die Bestellung halten musst - genau so wie es halt im Kaufvertrag drinsteht - und somit konntest du dein Rücktrittsrecht ausüben!
Nicht ohne Grund habe ich meine Auftragsbestätigung damals per Einschreiben bekommen...
Gruß, Jim