Rücktritt vom Kaufvertrag
Ich habe mir vor ca.3 Wochen ein 4A Cabrio bestellt.
Der Händler sagte mir das es für das Cabrio kein FL geben wird.Jetzt habe ich aber hier im Forum gelesen das das ja wohl nicht stimmt.Habe ich die möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zutreten?
Eine Auftragsbestätigung habe ich noch nicht erhalten.
21 Antworten
Hallo
bist du Mitglied beim Adac ? Frag doch einen vollwertigen Juristen dort! Oder bei verschiedenen Autoversicherungen wird dieser Service auch angeboten!
Dann kannst du die vorgehensweise unter juristischer Aufsicht durchziehen! Hier wird sehr viel spekuliert und vermutet ich würde es mir schwarz auf weiß geben lassen!
Gruss
Tom
Zitat:
Original geschrieben von TG28
Hallo
bist du Mitglied beim Adac ? Frag doch einen vollwertigen Juristen dort! Oder bei verschiedenen Autoversicherungen wird dieser Service auch angeboten!
Dann kannst du die vorgehensweise unter juristischer Aufsicht durchziehen! Hier wird sehr viel spekuliert und vermutet ich würde es mir schwarz auf weiß geben lassen!
Gruss
Tom
Da brauchen wir gar nicht zu spekulieren. In den Verkaufsbedingungen steht es doch genau so drin.
@jimrockford
Zitat Verkaufsbedingungen I.1. :
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen, sowie bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden.
ACHTUNG JETZT :
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genennten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
DAS HEISST :
Erst abgeschlossen wenn bestätigt !!!
UND HEISST NOCH :
In diesen o.g. Fristen kann der Verkäufer die Ausführung der Bestellung verweigern, nach Ablauf der Fristen muss er ausführen, auch ohne Auftragsbestätigung.
HABEN WIR KEINEN JURISTEN HIER ???
Zitat:
Original geschrieben von pittie
Da brauchen wir gar nicht zu spekulieren. In den Verkaufsbedingungen steht es doch genau so drin.
Ich würde dennoch einen Juristen aufsuchen! Jedenfalls mein internes Rechtsberatungsbüro hat mir schon viele Hintertürchen eröffnet die ich zuvor nicht wusste! Denn ich bin nunmal kein Jurist!
Aber ich wollte nur eine Empfehlung aussprechen!
Gruss
Tom
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Der Käufer ist an die Unterschrift gebunden, er hat keinerlei Rücktrittsrechte, ausser bei Finanzierungen oder beim Fernabsatzgesetz.
Der Verkäufer hat 4 Wochen Zeit, um den Auftrag anzunehmen, dann ist der Vertrag geschlossen.
Läßt der VK die 4 Wochen-Frist verstreichen, ohne Auftragsbestätigung oder Lieferung, dann kein Vertrag, dann kann man sich ein neues Auto aussuchen.
Wenn im Vetrag nicht irgendwo was von zugesicherte Eigenschaft steht so wie kein Modellwechsel innerhalb x Monaten, dann sehe ich keine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen.
Nicht-Jurist FR2
Abgesehen von der rechtlichen Lage.
Ich fahre seit 06/04 ein solches Fahrzeug in Avussilber. Ich kann nur sagen: "Vertrag laufen lassen und sich drauf freuen!"
Ein Facelift ist für Ende 2005 angedacht. 2007/2008 kommt dann ein neues Cabriolet. Basiert dann auf einer eigenständigen Coupevariante. Soll A5 heißen. Ist aber noch nicht raus. Mal sehen, wie sich der Markt entwickelt. Aber eines steht fest, ein Cabriolet ist immer ein Hingucker. Ob mit oder ohne Singleframe. 😉
Du siehst also, wenn Du ein Jahr wartest, bekommst Du eins mit Singleframe. Aber 2 Jahre später hast Du dann wieder ein "altes" Auto. Das kann man dann so weiter treiben. Nur dann kauft man nie eins. 😉
Mike
A4 Cabriolet - AVUSSILBER - S-LINE PLUS - NAVI PLUS DVD etc ...