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Rücktritt bei einer verbindlichen Bestellung möglich ?

Themenstarteram 19. Mai 2018 um 17:41

Hallo zusammen,

in den letzten Wochen hab ich mich mit der Autosuche beschäftigt ( hatte ja auch hier nach Rat gefragt ) und dachte am Donnerstag, ich hätte DAS Auto gefunden. Ein VW Touran.

Nun war ich viel zu schnell mit dem bestellen ( Jahreswagen aus dem VW Werkspool ) und hab erst nach und nach wirklich realisiert, was ich egtl doch gerne an Ausstattung dabei gehabt hätte.

Wie dem auch sei, ich war schlichtweg doof, nicht mal eine Nacht drüber zu schlafen.

Ok, ich kann es aber nicht mehr rückgängig machen.

Nun wäre aber meine Frage, kann ich wenigstens eine "Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs ) rückgängig machen ??

Es fand keine Widerrufsbelehrung statt und in den AGB der Bestellung finde ich nichts dergleichen.

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Mai 2018 um 19:34

Nein, ich muss das Auto nehmen.

Das Auto ist aus dem Werk direkt und wurde am Donnerstag oder Freitag noch kommisioniert, also für den Händler fertig gemacht und übertragen.

Diese Woche ist er schon unterwegs.

Nicht mal gegen eine Gebühr war was zu machen, auch nicht, als ich ihm andere Autos vorlegte, die mir mehr zusagten.

Er hat mir der Verkaufsleitung in WOB gesprochen, aber das Auto ist nun einmal schon auf den Händler kommisioniert und das ist nicht rückgängig zu machen.

Er stellt sich auch zur Zeit ungern Autos auf den Hof, weil er ca 50 Autos da stehen hat die zu individuell sind und er will nicht, das so ein Auto dann auch länger rum steht.

Nun gut.

Wir haben alles probiert, aber mein Pech ist quasi, das ich die Finanzierung über meine Hausbank gemacht habe. Wäre die Finanzierung bei der VW Bank gewesen, wäre das eine Option gewesen.

Aber so leider nicht.

Wie gesagt, auch nicht gegen eine Gebühr.

Aber sagen wir mal so, ich kriege ja kein schlechtes Auto.

Er hat halt nur keine LED Scheinwerfer ,.....

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am 19. Mai 2018 um 17:52

Klar kannst du das Fahrzeug abbestellen.

Kommen aber ein paar € Kosten auf dich zu, so 10%, das weiß dein Verkäufer?

Themenstarteram 19. Mai 2018 um 17:58

10% ??

Ok, das wär dann doch viel,...

Aber ich muss am Dienstag einfach nachhören.

Wollte mich aber einfach vorab mal informieren.

Es sei denn du holst beim gleichen Händler ein anderes Fahrzeug.

Themenstarteram 19. Mai 2018 um 18:05

Das ist noch unklar.

Einfach mal mit dem Verkäufer sprechen.

Vielleicht lässt sich das auch unbürokratisch lösen.

Themenstarteram 19. Mai 2018 um 18:16

Ja, will ich am Dienstag machen.

Wollte mich einfach vorab informieren, ob es Erfahrungen gibt in der Sache.

Der Schadenersatz liegt rechtlich meines Wissens nach bei 15% des vereinbarten Kaufpreises. Alles andere ist halt individuell mit Verkäufer zu klären.

am 19. Mai 2018 um 18:50

Wieso gibt es einen "rechtlichen Schadensersatz in Höhe von 15%", wenn der TE idR. gar kein Rücktrittsrecht hat vom Vertrag. Vielleicht kann hier @berlin-paul das erklären, der hat immer die gegenteilige Meinung von mir.

Wegen Vertragsbruch bei Nichtabnahme des Fahrzeuges. Ist nicht rechtlich geregelt, aber das ist das ca. das häufigste Urteil der Gerichte was ich so kenne.

Wie ist denn die Bezahlung geregelt? Ist evtl zeitgleich eine Finanzierung bei dem Händler für das Fahrzeug abgeschlossen worden? Dann kann man die Finanzierung widerrufen und damit wäre auch der Kaufvertrag hinfällig, ohne Schadenersatz leisten zu müssen.

Themenstarteram 19. Mai 2018 um 20:23

Barzahlung :-(

Pech, dann gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Und natürlich auch keine Belehrung dazu.

Nach den normalen Bedingungen bist du höchstens 10 Tage an deine Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist erst dann geschlossen, wenn der Verkäufer in dieser Zeit die Bestellung annimmt oder ausführt.

In den AGB's steht üblicherweise eine Klausel, wonach du (bei Gebrauchtwagen und den VW-Verträgen) 10 % bei Nichtabnahme als pauschalen Schadenersatz zahlen musst. Pauschal bedeutet, du darfst (kannst du aber nicht) nachweisen, dass der Schaden nicht so hoch ist und der Händler darf nachweisen, dass der Schaden höher ist.

 

Helfen kann hier nur ein klärendes Gespräch mit dem Händler, der dir vielleicht auch dein Wunschauto besorgen kann. Oder halt die Hoffnung, dass der Händler die 10-Tages-Frist verpennt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Mai 2018 um 23:27:26 Uhr:

Pech, dann gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Und natürlich auch keine Belehrung dazu.

Nach den normalen Bedingungen bist du höchstens 10 Tage an deine Bestellung gebunden. Der Kaufvertrag ist erst dann geschlossen, wenn der Verkäufer in dieser Zeit die Bestellung annimmt oder ausführt.

In den AGB's steht üblicherweise eine Klausel, wonach du (bei Gebrauchtwagen und den VW-Verträgen) 10 % bei Nichtabnahme als pauschalen Schadenersatz zahlen musst. Pauschal bedeutet, du darfst (kannst du aber nicht) nachweisen, dass der Schaden nicht so hoch ist und der Händler darf nachweisen, dass der Schaden höher ist.

 

Helfen kann hier nur ein klärendes Gespräch mit dem Händler, der dir vielleicht auch dein Wunschauto besorgen kann. Oder halt die Hoffnung, dass der Händler die 10-Tages-Frist verpennt.

Hast du für das mit der 10-Tagesfrist eine Quelle (bestenfalls eine Rechtsgrundlage?)?

 

Richtig ist, dass es kein Widerrufsrecht gibt (kein Internet- und kein verbundener Kreditvertrag).

Der Vertrag ist allerdings dann geschlossen - und verbindlich und gültig - wenn beide Parteien ihn angenommen haben!

Beim schriftlichen Vertrag also mit Unterzeichnung.

 

...einen Rechtsanspruch auf Lösung vom Vertrag gibt es somit leider nicht.

Allerdings sollten die Chancen nicht schlecht stehen, sich anderweitig zu einigen, z. B. wenn man stattdessen ein anderes Fahrzeug bei dem Händler bestellt.

Zitat:

@SchallMauerStreicher schrieb am 19. Mai 2018 um 19:41:50 Uhr:

...

Nun war ich viel zu schnell mit dem bestellen ( Jahreswagen aus dem VW Werkspool ) und hab erst nach und nach wirklich realisiert, was ich egtl doch gerne an Ausstattung dabei gehabt hätte.

...

Wäre denn ein Wagen mit der Ausstattung, die Du gerne hättest, auch in diesem "VW Jahreswagen Werkspool" zu finden?

Wenn ja:

Dem Händler sollte eigentlich egal sein, welchen Wagen er verkauft ...

Also gleich Mo früh hingehen und fragen, ob Du die Bestellung noch ändern kannst ;)

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