Rücktritt bei einer verbindlichen Bestellung möglich ?
Hallo zusammen,
in den letzten Wochen hab ich mich mit der Autosuche beschäftigt ( hatte ja auch hier nach Rat gefragt ) und dachte am Donnerstag, ich hätte DAS Auto gefunden. Ein VW Touran.
Nun war ich viel zu schnell mit dem bestellen ( Jahreswagen aus dem VW Werkspool ) und hab erst nach und nach wirklich realisiert, was ich egtl doch gerne an Ausstattung dabei gehabt hätte.
Wie dem auch sei, ich war schlichtweg doof, nicht mal eine Nacht drüber zu schlafen.
Ok, ich kann es aber nicht mehr rückgängig machen.
Nun wäre aber meine Frage, kann ich wenigstens eine "Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs ) rückgängig machen ??
Es fand keine Widerrufsbelehrung statt und in den AGB der Bestellung finde ich nichts dergleichen.
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Beste Antwort im Thema
Nein, ich muss das Auto nehmen.
Das Auto ist aus dem Werk direkt und wurde am Donnerstag oder Freitag noch kommisioniert, also für den Händler fertig gemacht und übertragen.
Diese Woche ist er schon unterwegs.
Nicht mal gegen eine Gebühr war was zu machen, auch nicht, als ich ihm andere Autos vorlegte, die mir mehr zusagten.
Er hat mir der Verkaufsleitung in WOB gesprochen, aber das Auto ist nun einmal schon auf den Händler kommisioniert und das ist nicht rückgängig zu machen.
Er stellt sich auch zur Zeit ungern Autos auf den Hof, weil er ca 50 Autos da stehen hat die zu individuell sind und er will nicht, das so ein Auto dann auch länger rum steht.
Nun gut.
Wir haben alles probiert, aber mein Pech ist quasi, das ich die Finanzierung über meine Hausbank gemacht habe. Wäre die Finanzierung bei der VW Bank gewesen, wäre das eine Option gewesen.
Aber so leider nicht.
Wie gesagt, auch nicht gegen eine Gebühr.
Aber sagen wir mal so, ich kriege ja kein schlechtes Auto.
Er hat halt nur keine LED Scheinwerfer ,.....
38 Antworten
Zitat:
@camper0711 schrieb am 20. Mai 2018 um 01:17:22 Uhr:
Zitat:
@SchallMauerStreicher schrieb am 19. Mai 2018 um 19:41:50 Uhr:
...Nun war ich viel zu schnell mit dem bestellen ( Jahreswagen aus dem VW Werkspool ) und hab erst nach und nach wirklich realisiert, was ich egtl doch gerne an Ausstattung dabei gehabt hätte.
...
Wäre denn ein Wagen mit der Ausstattung, die Du gerne hättest, auch in diesem "VW Jahreswagen Werkspool" zu finden?
Wenn ja:
Dem Händler sollte eigentlich egal sein, welchen Wagen er verkauft ...
Also gleich Mo früh hingehen und fragen, ob Du die Bestellung noch ändern kannst 😉
@SchallMauerStreicher
Dem kann ich mich nur anschließen! Ein offenes, klärendes Gespräch sollte beiden Seiten weiterhelfen!
Auch wenn für dich alles viel zu schnell ging, so stellt sich die Frage ob du das Fahrzeug "zur Ansicht" bestellt hast, oder ob über das Fahrzeug ein verbindlicher Kaufvertrag geschlossen wurde.
Das könnte insofern von Bedeutung sein, da im ersten Fall zwar eine verbindliche Bestellung abgeschlossen wurde um das Fahrzeug zum Händler zu transportieren, du aber noch die Möglichkeit hast dieses Probe zu fahren, zu testen und auf Mängelfreiheit zu prüfen.
Das wäre eine übliche u. faire Vorgehensweise. Solltest du aber schon an einen verbindlichen Kaufvertrag gebunden sein, könnte die gelieferte Ware ja deinen Vorstellungen nicht entsprechen.
Gerade bei den VW Poolfahrzeugen gibt es gesonderte Garantien und Rückgabevereinbarungen welche den Kunden schützen sollen.
Bitte schau doch mal in deine Unterlagen, oder spreche deinen Händler direkt darauf an.
Viel Erfolg, Ceri
P.S.: Die übliche Drohung mit dem Anwalt halte ich für überzogen. Erst sollte es ein offenes Gespräch geben. Aus solchen Problemen können ab u. an auch die besten Geschäftsbeziehungen entstehen.
Zitat:
@SchallMauerStreicher schrieb am 20. Mai 2018 um 11:42:07 Uhr:
Danke Dir.Es war kein Kaufvertrag. "Nur" eine Bestellung.
Dann lies dir die Bestellung mal in Ruhe durch.
Wenn die Bestellung keine Verpflichtung zur Abnahme enthält ist doch alles gut.
Trotzdem bleibt ein klärendes Gespräch mit dem Händler!
Wenn du jetzt schon weißt das du den Wagen nicht mehr möchtest, dann ist es eine Frage der Fairness den Transport zu stornieren.
Die Kosten für einen Autotransport liegen übrigens bei 90.- bis ca. 190.- €, je nach Fahrzeug und Entfernung. Das solltest du als Verhandlungsposition einfach mal mitnehmen.
Gruß, Ceri
Ich hab die Bestellung gelesen und finde tatsächlich KEINEN Punkt, in dem steht, das ich verpflichtet bin, das Auto zu nehmen.
Aber man weiß ja nie, auf einmal gibt es doch Vorschriften, die an die Bestellung gebunden sind,....
Aber danke, ich werde am Dienstag auf jeden Fall beim Händler anrufen
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Die unterschriebene Bestellung ist vermutlich eine verbindliche Bestellung, d.h. man ist an die Bestellung gebunden.
Wenn der Verkäufer die Bestellung innerhalb von 10 Tagen ohne Änderung der Vereinbarungen bestätigt, wird aus der verbindlichen Bestellung ein Vertrag. Bestätigt der Verkäufer nicht innerhalb von zehn Tagen oder ändert er den Inhalt, dann ist man nicht mehr an die Bestellung gebunden.
O.
Zitat:
@SchallMauerStreicher schrieb am 20. Mai 2018 um 12:46:36 Uhr:
Ich hab die Bestellung gelesen und finde tatsächlich KEINEN Punkt, in dem steht, das ich verpflichtet bin, das Auto zu nehmen.Aber man weiß ja nie, auf einmal gibt es doch Vorschriften, die an die Bestellung gebunden sind,....
Aber danke, ich werde am Dienstag auf jeden Fall beim Händler anrufen
In der Bestellung wird auf die Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen - unverbindliche Empfehlung der VW AG Bezug genommen, die sollten angeheftet sein.
Dann steht vermutlich unter
I. 1: Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 10 Tage … gebunden. Verkaufsbedingungen.
IV. 1: Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang....abzunehmen.
IV. 2: Regelt dann den Schadenersatz.
@ SchallMauerStreicher
na, hat sich im Gespräch mit dem Händler heute früh eine Lösung gefunden???
Nein, ich muss das Auto nehmen.
Das Auto ist aus dem Werk direkt und wurde am Donnerstag oder Freitag noch kommisioniert, also für den Händler fertig gemacht und übertragen.
Diese Woche ist er schon unterwegs.
Nicht mal gegen eine Gebühr war was zu machen, auch nicht, als ich ihm andere Autos vorlegte, die mir mehr zusagten.
Er hat mir der Verkaufsleitung in WOB gesprochen, aber das Auto ist nun einmal schon auf den Händler kommisioniert und das ist nicht rückgängig zu machen.
Er stellt sich auch zur Zeit ungern Autos auf den Hof, weil er ca 50 Autos da stehen hat die zu individuell sind und er will nicht, das so ein Auto dann auch länger rum steht.
Nun gut.
Wir haben alles probiert, aber mein Pech ist quasi, das ich die Finanzierung über meine Hausbank gemacht habe. Wäre die Finanzierung bei der VW Bank gewesen, wäre das eine Option gewesen.
Aber so leider nicht.
Wie gesagt, auch nicht gegen eine Gebühr.
Aber sagen wir mal so, ich kriege ja kein schlechtes Auto.
Er hat halt nur keine LED Scheinwerfer ,.....
Glückwunsch zum neuen Auto!
Allzeit gute Fahrt.
Was heißt Finanzierung über Hausbank? War der Händler da irgendwie mit involviert?
Ich habe auch eine Frage:
Ich würde gerne von meiner gestrigen verbindlichen Bestellung eines Gebrauchtfahrzeugs zurücktreten (Ford Dinnebier). Kreditvertrag wurde beim Händler abgeschlossen.
Geht das?
Ja. Kreditvertrag innerhalb des Widerrufsrecht kündigen. Da es sich um ein gebundenen Vertrag mit dem Kaufvertrag handelt, ist dieser somit auch widerrufen.
Interessant. Ich hätte gedacht, dem Händler ist es egal, wo das Geld herkommt und das sei das Problem des Kunden. In der Bestellung, dem Kreditvertrag oder den AGB steht dazu njx
Im Kreditvertrag muss was stehen zum Widerruf. Das ist gesetzlich geregelt, um Leute vor unüberlegten und übereilt abgeschlossenen Kreditverträgen zu schützen. Und ja dem Händler ist es auch egal wo er das Geld herbekommt. Allerdings koppelt er bei einer Finanzierung eben den Kaufvertrag mit dran.