Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?
Moin alle zusammen!
Vorgestern erlebt:
Rückstau in der Ausfahrt Bottrop-Kirchhellen. Erst kam ein Stau aus dem Nichts, langsam kristallisierte sich dann der Grund heraus: Die Ausfahrt war voll wegen Rückstau an einer Kreuzung.
Viele Leute machten das was verständlich ist - sobald der Rückstau die gesamte Länge des Verzögerungsstreifen beanspruchte, reihten sie sich hinter dem Rückstau auf dem Standstreifen ein.
Ein paar einzelne fuhren an den stehenden Fahrzeugen auf dem Standstreifen vorbei, versuchten dann nach rechts auf die Verzögerungsspur zu wechseln. Das Ergebnis ist recht klar, sie fanden keine Lücke und blockierten die rechte Spur. Richtig gefährlich wurde das dann, als der Verkehr auf der AB wieder rollte, also Fahrzeuge recht schnell von hinten heramkamen und trotzdem auf der rechten Spur einzelne stehende Fahrzeuge antrafen!!
Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen, aber in diesem Falle würde die Nutzung ja eine gefährliche Situation verhindern.
Notbremsungen anderer waren ja nur notwendig weil ein paar Spezialisten sich nicht hinten anreihen wollten. Entweder sie waren rechthaberisch, also der Überzeugung es war richtig was sie taten oder wollten sich reindrängeln.
Denken manche Autofahrer hier nicht flexibel genug??? Oder wissen sie gar nicht wie gefährlich es ist was sie tun??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?
Die richtige Antwort hast du dir selbst gegeben:
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen...
Dies gilt auch unter diesen Bedingungen, eigentlich eine ganz einfache Regelung.
136 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Das kann dir doch egal sein.Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
bin ich der Einzige der es richtig macht (nach s.o. Definition), habe aber den (berechtigten) Zorn tausender Wartender auf mir geladen. Entsteht keine Lücke muss ich eine Abfahrt weiter.Das sind doch genau die Leute, die beim Reißverschlussverfahren sich 300m vorher einordnen und sich dann aufregen, dass sie noch jemand überholt.
Habe ich irgendwo geschrieben, wie ich da fahre? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Da kannst du mir bestimmt den Unterschied zwischen einer Abfahrt eines Parkplatzes und der Abfahrt einer Ausfahrt, worum es hier ja geht erklären.Zitat:
Original geschrieben von SamEye
es ist wohl ein Unterschied, ob ein Parkplatz oder eine Autobahnausfahrt(oder eine Abfahrt innerhalb eines AB-Kreuzes)voll ist. .
der Unterschied liegt wohl in erster Linie mal darin, dass man in der Regel auf die Inanspruchnahme eines Parkplatzes an einer Autobahn verzichten kann, wenn man sieht, dass die Zufahrt überfüllt ist und daher einfach weiterfährt; bei der - möglicherweise für viele Kilometer einzigen - Abfahrt zu einem Fahrtziel ist das nicht ohne weiteres möglich;
weitere Details siehe Real Life 😉
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Meines Wissens ist der Standstreifen tabu. Er ist grundsätzlich freizuhalten für Polizei im Einsatz, Feuerwehr und Rettungskräfte.
bedingt Richtig !
Es ist nur ein Pannenstreifen und wenn nichs mehr möglich ist ein Rettungsweg für einsatzkräfte
Normalerweisße Bildet man für Rettungskräfte eine Gasse zwischen der Linken und Mittleren Spur !
Schon erstaunlich, dass das richtige Bilden einer Rettungsgasse manchen nicht mehr bekannt zu sein scheint... Gruselig.
Auch wenn ich den Ansatz der "Standspurbenutzer" in der Situation die Webbjoern geschildert hat, nachvollziehen kann, halte ich davon absolut nichts.
Es ist einfach brandgefährlich, denn der Übergang zwischen Standstreifen und Ausfahrt wird zwangsläufig zur Engstelle.
Und wenn dann der Standspurbenutzer noch darauf pocht, dass er gefälligst "rein" gelassen werden muss und der BAB-Fahrer das nicht tut, weil er eben die rechte Spur zügig verlassen will, wird es eng.
Zudem erlebe ich die Situation zumeist etwas anders:
Bei den ersten Abzeichen eines Staus auf der BAB flüchten reihenweise die "Auskenner", die wissen, dass sie in drei km abfahren wollen, auf die Standspur und werden dann oft von einer dichten Ausfahrt überrascht.
Das ist völlig unnötig und gefährdet alle anderen, die nicht damit rechnen, dass von hinten rechts jemand kommt.
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Zitat:
Original geschrieben von SamEye
der Unterschied liegt wohl in erster Linie mal darin, dass man in der Regel auf die Inanspruchnahme eines Parkplatzes an einer Autobahn verzichten kann, wenn man sieht, dass die Zufahrt überfüllt ist und daher einfach weiterfährt; bei der - möglicherweise für viele Kilometer einzigen - Abfahrt zu einem Fahrtziel ist das nicht ohne weiteres möglich;Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Da kannst du mir bestimmt den Unterschied zwischen einer Abfahrt eines Parkplatzes und der Abfahrt einer Ausfahrt, worum es hier ja geht erklären.
weitere Details siehe Real Life 😉
Real Life hin oder her, was hat das jetzt mit der Frage zu tun ob dies erlaubt ist ?
Worin liegt denn jetzt deiner Meinung nach der 'Unterschied, dass es bei dem einen erlaubt sein soll, bei dem anderen nicht ? Du gehst nicht auf die ursprüngliche Frage ein worum es sich dreht.
Sorry, aber deine Kommentare sind nichts aussagend.
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht darin; eine Ausfahrt ist eine Ausfahrt in der StVO, egal ob zum Parkplatz oder zum verlassen der AB.
was ich noch mit auf dem weg geben möchte:
das Reißverschlußverfahren ist nicht wie manche glauben
über 5 Fahrspuren durchzuziehen!
also 100 Meter vorher noch auf der Linken Spur und dann rüber bis rüber - die müssen ja alle das Verfahren für Vollpfosten durchführen!
Das RV ist bei Engstellen und Abbiegevorgängen zum Flüssighalten des Verkehrs eingeführt worden!
Nicht um Egomanen eine Berechtigung zur Selbstverwirklichung!
Was das aber mit dem Thema zu tun hatr weiß ich jetzt auch nicht
mit dem Mot benutze ich den Standstreiefen 1ß-20km/h
und bis jetzt wurde ich nicht aufgehalten
Alex
Wenn vor einer Ausfahrt der Verkehr immer dichter wird, stauen sich die Fahrzeuge auf der rechten Spur demnach immer weiter zurück. Wer sich dem langsamen Vorrücken nicht unterwerfen will, überhole den sich bildenden Stau auf der mittleren oder linken Spur, nehme die nächste Ausfahrt und gut isses.
Die Fahrzeuge an der Ausfahrt rücken je nach Dauer der Grünphase der Ampel vor, wobei die Standspur frei zu bleiben hat. Frage: Wozu hat man eine Standspur eingerichtet? Damit man all den anderen, die sich schön an die STVO halten, die lange Nase zeigen kann? So ähnlich läuft's doch hinaus.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Real Life hin oder her, was hat das jetzt mit der Frage zu tun ob dies erlaubt ist ?Worin liegt denn jetzt deiner Meinung nach der 'Unterschied, dass es bei dem einen erlaubt sein soll, bei dem anderen nicht ? Du gehst nicht auf die ursprüngliche Frage ein worum es sich dreht.
Sorry, aber deine Kommentare sind nichts aussagend.Der Gesetzgeber unterscheidet nicht darin; eine Ausfahrt ist eine Ausfahrt in der StVO, egal ob zum Parkplatz oder zum verlassen der AB.
ähm, sorry aber wo bitte habe ich geschrieben, dass es mal erlaubt ist und mal nicht? Es ist nicht erlaubt un die meisten halten sich auch an dieses Verbot weswegen es halt hier und da zu Rückstaus auf der AB kommt. Fertig, nicht mehr wollte ich mit meinen Beiträgen aussagen. Wenn Du da ein Verständnisproblem hast, tut mir das ebenso leid 😉
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
ähm, sorry aber wo bitte habe ich geschrieben, dass es mal erlaubt ist und mal nicht?
Warum Antwortest du denn dann auf meinen Beitrag ?!?
Es ging genau darum als Du dich mit deinen Beitrag
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
es ist wohl ein Unterschied, ob ein Parkplatz oder eine Autobahnausfahrt
zu Wort gemeldet hast.
Davon ist auszugehen das du mitreden möchtest worum es gerade ging 🙄
Oder schreibst du immer mitten in eine laufende Diskussion rein ohne jeglichen Bezug ?
Wenn es so sein sollte und es war ein einfaches rumtrollen von dir, dann sorry habe ich nicht sofort erkannt, ich rechne nicht grundsätzlich mit Trollen in einem Forum.
Servus,
in der geschilderten Situation ist es weder gestattet auf der (rechten) Hauptfahrbahn, noch auf dem Seitenstreifen stehen zu bleiben.
Die einzige korrekte Alternative wäre, weiterzufahren und die nächste Abfahrt zu nutzen.
Grüße Don.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Warum Antwortest du denn dann auf meinen Beitrag ?!?Zitat:
Original geschrieben von SamEye
ähm, sorry aber wo bitte habe ich geschrieben, dass es mal erlaubt ist und mal nicht?Es ging genau darum als Du dich mit deinen Beitrag
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
zu Wort gemeldet hast.Zitat:
Original geschrieben von SamEye
es ist wohl ein Unterschied, ob ein Parkplatz oder eine Autobahnausfahrt
Davon ist auszugehen das du mitreden möchtest worum es gerade ging 🙄Oder schreibst du immer mitten in eine laufende Diskussion rein ohne jeglichen Bezug ?
Wenn es so sein sollte und es war ein einfaches rumtrollen von dir, dann sorry habe ich nicht sofort erkannt, ich rechne nicht grundsätzlich mit Trollen in einem Forum.
Du solltest die Beiträge komplett lesen und verstehen; dann hättest Du nämlich an dieser Stelle gemerkt, - und ich zitiere mich mal selber -
"der Unterschied liegt wohl in erster Linie mal darin, dass man in der Regel auf die Inanspruchnahme eines Parkplatzes an einer Autobahn verzichten kann, wenn man sieht, dass die Zufahrt überfüllt ist und daher einfach weiterfährt;..."dass der Unterschied nicht aus unterschiedlichen Vorschriften was die Benutzung des Standstreifens als "erweiterten Verzögerungsstreifen" herrührt (und deren Verteidigung Du mir hier fälschlicherweise unterstellst), sondern darin begründet liegt, dass es Gründe gibt, weshalb Rückstaus in Autobahn-Ausfahrten unvermeidbar sind, an Parkplätzen aber nicht so oft vorkommen. Kaum jemand kommt auf die Idee, einen völlig überfüllten Parkplatz anzufahren, geschweige denn auf dem Standstreifen oder dem rechten Fahrstreifen anzustehen bis die Zufahrt frei geworden ist; genausowenig wie sich an einer Autobahnausfahrt anzustellen, wenn es wenige Kilometer später eine alternative Abfahrt gibt. Fehlt diese (alternative Abfahrt einige Kilometer nach der bereits überfüllten), kommt es unvermeidbar zum Rückstau, da das Bedürfnis zu seinem Ziel zu gelangen (Autobahnausfahrt) höher ist, als eine Pause (auf einem völlig überfüllten Parkplatz) zu machen und sich aus diesem Grund auch an einer überfüllten Ausfahrt angestellt wird; entweder korrekt auf dem Verzögerungsstreifen und im weiteren Verlauf auf der rechten Spur der Autobahn oder eben, nicht korrekt, auf der Standspur...
Wenn das jetzt immer noch nicht zu Deiner Verständlichkeit ausgedrückt war, kann ich Dir leider auch nicht mehr helfen; ebensowenig kann ich Dich aus Deiner Verwunderung befreien, dass in einem Forum hin und wieder jemand neues in eine laufende Diskussion stösst . 🙄
@SamEye
dachte ich mir das du nur ein Troll bist.
Lass es am besten zu Antworten wenn du nicht weißt worum es sich gerade dreht.
Lese dir in Ruhe nochmals deine erste Antwort auf meinen Beitrag durch, und versuche zumindest ansatzweise die Zusammenhänge zu verstehen
Zitat:
Du solltest die Beiträge komplett lesen und verstehen
Da habert es bei Dir im großen Stil 😁
Zitat:
Original geschrieben von Don Matteo
Servus,in der geschilderten Situation ist es weder gestattet auf der (rechten) Hauptfahrbahn, noch auf dem Seitenstreifen stehen zu bleiben.
Die einzige korrekte Alternative wäre, weiterzufahren und die nächste Abfahrt zu nutzen.
Grüße Don.
hast Du eine Idee, wie Du auf die Ansicht kommst? Gesetz oder Bauchgefühl?
Zitat:
Original geschrieben von Don Matteo
Servus,in der geschilderten Situation ist es weder gestattet auf der (rechten) Hauptfahrbahn, noch auf dem Seitenstreifen stehen zu bleiben.
Die einzige korrekte Alternative wäre, weiterzufahren und die nächste Abfahrt zu nutzen.
Und wie
verfährstDu iRL?