Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?
Moin alle zusammen!
Vorgestern erlebt:
Rückstau in der Ausfahrt Bottrop-Kirchhellen. Erst kam ein Stau aus dem Nichts, langsam kristallisierte sich dann der Grund heraus: Die Ausfahrt war voll wegen Rückstau an einer Kreuzung.
Viele Leute machten das was verständlich ist - sobald der Rückstau die gesamte Länge des Verzögerungsstreifen beanspruchte, reihten sie sich hinter dem Rückstau auf dem Standstreifen ein.
Ein paar einzelne fuhren an den stehenden Fahrzeugen auf dem Standstreifen vorbei, versuchten dann nach rechts auf die Verzögerungsspur zu wechseln. Das Ergebnis ist recht klar, sie fanden keine Lücke und blockierten die rechte Spur. Richtig gefährlich wurde das dann, als der Verkehr auf der AB wieder rollte, also Fahrzeuge recht schnell von hinten heramkamen und trotzdem auf der rechten Spur einzelne stehende Fahrzeuge antrafen!!
Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen, aber in diesem Falle würde die Nutzung ja eine gefährliche Situation verhindern.
Notbremsungen anderer waren ja nur notwendig weil ein paar Spezialisten sich nicht hinten anreihen wollten. Entweder sie waren rechthaberisch, also der Überzeugung es war richtig was sie taten oder wollten sich reindrängeln.
Denken manche Autofahrer hier nicht flexibel genug??? Oder wissen sie gar nicht wie gefährlich es ist was sie tun??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?
Die richtige Antwort hast du dir selbst gegeben:
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen...
Dies gilt auch unter diesen Bedingungen, eigentlich eine ganz einfache Regelung.
136 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Aber du darfst dort nicht halten wenn die Ausfahrt besetzt ist, dann darfst du nicht mal eben auf der rechten Spur der Autobahn halten.
Also Kommentare gibt es, da bekomme ich mächtig Angst und bezweifele die Eignung zum Führen eines Kfz.Stelle mir gerade vor das ich einen solchen Idioten vor mir habe der auf einer freien Autobahn plötzlich auf der rechten Spur anhält und wartet um in eine belegte Ausfahrt zu kommen, da fehlen mir echt die Worte was hier vom Stapel gelassen wird.
Und schon wieder Unsinn 😕
Was ist denn eine "besetzte " oder eine "belegte" Ausfahrt? So etwas wie ein "besetztes" Telefon 😕?
Die Situation ist ganz einfach: Der Verzögerungsstreifen der Ausfahrt ist "voll" und ich komme mit dem nächsten Auto an, um abzufahren. Dann muss ich - auf dem rechten Spur der Autobahn - verkehrsbedingt anhalten, um mich an dieser Schlange einzureihen. Das ist
a) völlig korrekt
b) auch gar kein Problem, da der Verkehr ganz praktisch niemals mit 200km/h an so einer Stelle vorbeirast
c) eine 100% normale Verkehrssituation.
Die Situation unterscheidet sich in nichts von einem Rückstau auf jeder beliebigen anderen Strasse. Nochmal: Halten ist auf Autobahnen verboten, VERKEHRSBEDINGTES HALTEN jedoch nicht. Und was ist es anderes als verkehrsbedingtes Halten, wenn die Ausfahrt - wie Du so niedlich sagst - "besetzt" oder "belegt" ist?
Wenn ich an dem Ende der Schlange vorbeigefahren bin und mich ganz vorne reindrängeln will mag das etwas anderes sein. Davon war jedoch nirgendwo die Rede (und selbst da kann man die Auffassung vertreten, dass es ein verkehrsbedingtes Halten ist).
Verzapf also Dein Märchen vom "weiterfahren" bitte woanders. Halb Deutschland käme morgens nichts ans Ziel, wenn es Deinen "Ratschlägen" zum Autofahren folgen würde 🙄🙄🙄.
Deine Pflicht als Fahrzeugführer auch auf der rechten Spur jeder (!) Autobahn ist es, auf Sichtweite anhalten zu können. Du musst mit einem Rückstau auf der rechten Spur vor einer Ausfahrt rechnen. Es kann schliesslich aus x Gründen ein Stau - auch nur auf einer Spur - entstehen. Die von mir aufgezeigte ist eine davon - und in Ballungsgebieten alles andere als selten.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Die Situation ist ganz einfach: Der Verzögerungsstreifen der Ausfahrt ist "voll" und ich komme mit dem nächsten Auto an, um abzufahren. Dann muss ich - auf dem rechten Spur der Autobahn - verkehrsbedingt anhalten, um mich an dieser Schlange einzureihen. Das ista) völlig korrekt
b) auch gar kein Problem, da der Verkehr ganz praktisch niemals mit 200km/h an so einer Stelle vorbeirast
c) eine 100% normale Verkehrssituation.
a) Nein ist nicht korrekt, und stellt eine Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer dar.
b) Nicht 200, normale Verkehrsfluss mit etwa 80 km/h welche die LKW's dort fahren ist völlig ausreichend um den Tatbestand der Gefährdung mit einer solchen Aktion zu erreichen.
c) ahja 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Die Situation unterscheidet sich in nichts von einem Rückstau auf jeder beliebigen anderen Strasse. Nochmal: Halten ist auf Autobahnen verboten, VERKEHRSBEDINGTES HALTEN jedoch nicht. Und was ist es anderes als verkehrsbedingtes Halten, wenn die Ausfahrt - wie Du so niedlich sagst - "besetzt" oder "belegt" ist?
Wenn du
DESWEGENauf der rechten Spur anhältst ist dies auf der Autobahn noch immer
KEINverkehrsbedingtes Halten, das Anhalten auf der Fahrbahn ist wegen der vermeidbaren Behinderung / Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer daher in dieser Situation verboten. Das Halten auf der Fahrbahn der Autobahn ist in diesem Fall eben nicht verkehrsbedingt, verkehrsbedingtes Halten wäre der Fall bei einem Stau auf der
Fahrbahn, aber nicht wenn lediglich die Ausfahrt voll ist.
Da scheint das Defizit bei dir zu liegen.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Deine Pflicht als Fahrzeugführer auch auf der rechten Spur jeder (!) Autobahn ist es, auf Sichtweite anhalten zu können. Du musst mit einem Rückstau auf der rechten Spur vor einer Ausfahrt rechnen.
Klar gilt Sichtweite und es muss mit Rückstau gerechnet werden, aber hier ist von keinem vorhandenen Rückstau auf der Fahrbahn die Rede, sondern das jemand bis zum Stillstand abbremst auf der rechten Autobahnfahrbahn weil die Ausfahrt belegt ist, auf der Fahrbahn selbst ist alles frei und es herrscht normaler Verkehrsfluss.
Wenn der Vorausfahrtende auf der Autobahn in dieser Situation auf dem rechten Fahrstreifen bis zum Stillstand abbremst weil die Ausfahrt belegt ist, ist dies noch immer verboten und kein hinterherfahrender muss mit solch einem idiotischen und selbstmörderischen Handeln rechnen. Dies stellt eine Behinderung / Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer dar, da wird dir ohne mit der Wimper zu zucken eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, und die Eignung zum Führen eines Kfz angezweifelt wenn dich nicht vorher ein hinterherfahrender LKW sowieso in Jenseits schickt.
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
a) Nein ist nicht korrekt, und stellt eine Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer dar.
Ich glaube, schon da liegst Du falsch. Und im weiteren muss man ein heranfahren an ein Stauende oder den konkreten Vorgang ja nicht digital (Vollgas/Stand) betrachten, sondern darf es moderat und übersichtlich gestalten. Ich halte Deine Annahme für falsch, demnach auch die weiteren 300 Zeilen.
Gruß
Stefan
(Praxis)
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Ich glaube, schon da liegst Du falsch. Und im weiteren muss man ein heranfahren an ein Stauende....Zitat:
Original geschrieben von Kai70
a) Nein ist nicht korrekt, und stellt eine Gefährdung der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer dar.
...an welches
STAUENDE?
Es ist von keinem Stau auf der Fahrbahn der AB die Rede, sondern das jemand auf der Fahrbahn der AB bis zum Stillstand abbremst, weil die AUSFAHRTSPUR belegt ist, mit der Absicht auf der Fahrbahn der AB solange zu warten bis die Ausfahrt frei ist.
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Zitat:
Original geschrieben von Kai70
...an welches STAUENDE ?Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Ich glaube, schon da liegst Du falsch. Und im weiteren muss man ein heranfahren an ein Stauende....
Es ist von keinem Stau auf der Fahrbahn der AB die Rede, sondern das jemand auf der Fahrbahn der AB bis zum Stillstand abbremst, weil die AUSFAHRTSPUR belegt ist, mit der Absicht auf der Fahrbahn der AB solange zu warten bis die Ausfahrt frei ist.
Ich sehe Dein Bild und ich verstehe Dich: Eine leere BAB, eine solitäre Ausfahrt, voll besetzt mit Autos, der letzte Wagen passt gerade noch so in die Verzögerungsspur. Jetzt passiert 10 Minuten nichts. Da! Es kommt ein Wagen der auch raus will. Der Böse (hier auch schon Idiot oder so genannt), bremst brutal ab, blockiert die rechte Spur und wartet bestimmt 5 Minuten, bis sich der vor ihm befindliche Stau um 7 Meter weiter bewegt und er in die nun entstandene Lücke rein passt. Derweil ist kein weiterer Wagen mit Abbiegewunsch aufgetaucht, sondern nur rasende PKWs und schlafende Brummies, die alle - total entsetzt über den Gesetzesverstoß - in letzter Sekunde halsbrecherisch auf die linke Spur ausweichen mussten, um einen kapitalen Massenunfall zu verhindern.
Klar, wenn es so passiert, stimme ich Dir zu. Ich glaube aber, es ist anders!
Gruß
Stefan
(Oder?)
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
...an welches STAUENDE ?
Na damit ist er doch das Stauende. Jedenfalls bis der nächste kommt.
im übrigen bin ich der Meinung, daß der Warter bzw. Vorbeifahrer an denen auf der Standspur - Vorrang hat am Beginn der Ausfahrt.
Diese Standspurbenutzer sind nicht legal unterwegs und müssen außerdem Sperrlinien überqueren.
Die müssen den eigentlich reinlassen.
bei manchen Beiträgen hier habe ich den Eindruck, die Urheber bewegen ihre Vehikel nicht allzu oft über unsere Autobahnen... 🙄
Nur mal rein interessehalber: was glauben die "StandstreifenindieserSituationnotwendiganhänger" denn, wie die meisten Staus im Berufsverkehr entstehen? Durch zu viele Fahrzeuge auf den Fahrspuren oder durch zu viele Fahrzeuge in den Abfahrten? 😉
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Klar, wenn es so passiert, stimme ich Dir zu. Ich glaube aber, es ist anders!Zitat:
Original geschrieben von Kai70
...an welches STAUENDE ?
Es ist von keinem Stau auf der Fahrbahn der AB die Rede, sondern das jemand auf der Fahrbahn der AB bis zum Stillstand abbremst, weil die AUSFAHRTSPUR belegt ist, mit der Absicht auf der Fahrbahn der AB solange zu warten bis die Ausfahrt frei ist.
Gruß
Stefan
(Oder?)
Der Gesetzgeber hat dies klar im §18 der StVO Absatz 8 geregelt:
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
...
...
(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.
daher ist es sinnlos darüber diskutieren zu wollen ob dies erlaubt ist oder nicht, es ist nicht erlaubt, ebenso wenig wie die Benutzung des Seitenstreifens in diesem Fall.
Schönes Beispiel A7 HannMünden Richtung Kassel, Parkplatz "Herkulesblick", regelmäßig stehen dort LKW's auf der kompletten Ausfahrtspur zum Parkplatz und warten das dieser frei wird, lt. Aussagen von einigen hier darf man sich jetzt auf den rechten Fahrstreifen der Fahrbahn neben den LKW auf der Ausfahrt stellen, und darauf warten das es weiter geht.
Viel Spaß dies dort zu machen, nach spätestens 10 Minuten ist die Polizei da und prüft ob derjenige unter Drogen oder sonstigen Rauschmitteln steht.
es ist wohl ein Unterschied, ob ein Parkplatz oder eine Autobahnausfahrt (oder eine Abfahrt innerhalb eines AB-Kreuzes) voll ist. Bin mal gepannt, wann die Behörden auf den Trichter kommen, allen Beteiligten in einem Stau, ein Knöllchen wegen unerlaubten Haltens auf der Autobahn zukommen zu lassen...
Ausfahrten sind Teil der Autobahn und auch in diesen kann es zum Stau kommen, weswegen der daraufhin entstehende Stau auf der Hauptfahrbahn auch "Rückstau" genannt wird. Hör mal Verkehrsfunk, da gibt es sowas öfter, natürlich immer total illegal 😉
Kommt! Wir sammeln jetzt die Beispiele. Meine Heimat BAB ist z.B. die A44, zwischen Werl und AK Dortmund/Unna. Gehört zu den Top drei Stauautobahnabschnitten in NRW. Der Stau in Richtung Dortmund entsteht in den meisten Fällen durch den Verkehr in die Gegenrichtung (Kassel). Da verengt sich die Spur nach einer Steigung und es kommt viel Verkehr aus Richtung Köln zu viel Verkehr aus Richtung Bremen (alles A1).
Der Verkehr aus Bremen kann aber nicht auf die A44 fahren wegen Rückstau auf der A44. Die sollten mal alle einfach geradeaus nach Hagen fahren, tun sie aber nicht. Also kann der Verkehr aus Kassel (A44) nicht auf die A1 in Richtung Köln, da dort im Kleeblatt gekreuzt wird. Jeder blockiert jeden - cool! Das geht so weit, dass auf der A44 an Freitagen und Sonntags auch gerne mal 8 km Stau zusammen kommen. Die sammeln sich auf der rechten Spur, viele kennen sich nicht aus, alle wissen, dass sie abfahren wollen, links ist meist frei. Also sind da schon mal 8 km Nichtskönner (alle jenseits der Standspur).
Jetzt kommt der Clou! Die zweispurige Abfahrt teilt sich in Richtung Bremen und Köln auf einer Länge von über 500m. Fahre ich nun links am verbotswidrigen Stau vorbei und gehe auf den letzten 500m in die Abfahrt, genau in eine Lücke eines Wagens, der rechts nach Bremen fährt, bin ich der Einzige der es richtig macht (nach s.o. Definition), habe aber den (berechtigten) Zorn tausender Wartender auf mir geladen. Entsteht keine Lücke muss ich eine Abfahrt weiter.
Coole Lösung - leider IMHO praxisfremd!
Gruß
Stefan
(Wir können jetzt noch eine Petitionschreiben, dass sie das AK umbauen sollen!)
Zitat:
Original geschrieben von SamEye
es ist wohl ein Unterschied, ob ein Parkplatz oder eine Autobahnausfahrt(oder eine Abfahrt innerhalb eines AB-Kreuzes)voll ist. .
Da kannst du mir bestimmt den Unterschied zwischen einer Abfahrt eines Parkplatzes und der Abfahrt einer Ausfahrt, worum es hier ja geht erklären.
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
bin ich der Einzige der es richtig macht (nach s.o. Definition), habe aber den (berechtigten) Zorn tausender Wartender auf mir geladen. Entsteht keine Lücke muss ich eine Abfahrt weiter.
Das kann dir doch egal sein.
Das sind doch genau die Leute, die beim Reißverschlussverfahren sich 300m vorher einordnen und sich dann aufregen, dass sie noch jemand überholt.