Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?

Moin alle zusammen!

Vorgestern erlebt:
Rückstau in der Ausfahrt Bottrop-Kirchhellen. Erst kam ein Stau aus dem Nichts, langsam kristallisierte sich dann der Grund heraus: Die Ausfahrt war voll wegen Rückstau an einer Kreuzung.

Viele Leute machten das was verständlich ist - sobald der Rückstau die gesamte Länge des Verzögerungsstreifen beanspruchte, reihten sie sich hinter dem Rückstau auf dem Standstreifen ein.

Ein paar einzelne fuhren an den stehenden Fahrzeugen auf dem Standstreifen vorbei, versuchten dann nach rechts auf die Verzögerungsspur zu wechseln. Das Ergebnis ist recht klar, sie fanden keine Lücke und blockierten die rechte Spur. Richtig gefährlich wurde das dann, als der Verkehr auf der AB wieder rollte, also Fahrzeuge recht schnell von hinten heramkamen und trotzdem auf der rechten Spur einzelne stehende Fahrzeuge antrafen!!

Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen, aber in diesem Falle würde die Nutzung ja eine gefährliche Situation verhindern.
Notbremsungen anderer waren ja nur notwendig weil ein paar Spezialisten sich nicht hinten anreihen wollten. Entweder sie waren rechthaberisch, also der Überzeugung es war richtig was sie taten oder wollten sich reindrängeln.
Denken manche Autofahrer hier nicht flexibel genug??? Oder wissen sie gar nicht wie gefährlich es ist was sie tun??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern



Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?

Die richtige Antwort hast du dir selbst gegeben:

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern



Es ist zwar verboten die Standspur zu nutzen...

Dies gilt auch unter diesen Bedingungen, eigentlich eine ganz einfache Regelung.

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Zitat:

Original geschrieben von SamEye


... Fehlt diese (alternative Abfahrt einige Kilometer nach der bereits überfüllten), kommt es unvermeidbar zum Rückstau, da das Bedürfnis zu seinem Ziel zu gelangen (Autobahnausfahrt) höher ist, als eine Pause (auf einem völlig überfüllten Parkplatz) zu machen und sich aus diesem Grund auch an einer überfüllten Ausfahrt angestellt wird;

Imho nachvollziehbar begründet.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Reißverschluß ist nicht anzuwenden.

Die Standspur hat alle regulären Nutzer reinzulassen.

Warum?

Wenn ich Kai70s Argumentation richtig verstanden habe, dürfen die "regulären Nutzer" gar nicht mehr hinein wollen - auf den Verzögerungsfahrstreifen. Denn der Verzögerungsfahrstreifen ist schon voll, und auf dem rechten Fahrstreifen der AB herrscht kein Stau, so dass auf dem rechten Fahrstreifen auch nicht angehalten werden darf - auch nicht wenn die Absicht herrscht, auf den Verzögerungsfahrstreifen rechts daneben zu wechseln. Die "regulären Nutzer" müssen also im Gegensatz zu den schon Anstehenden weiter fahren und eine u. U. große Runde drehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Zudem erlebe ich die Situation zumeist etwas anders:
Bei den ersten Abzeichen eines Staus auf der BAB flüchten reihenweise die "Auskenner", die wissen, dass sie in drei km abfahren wollen, auf die Standspur und werden dann oft von einer dichten Ausfahrt überrascht.

Fändest du es besser, wenn diese "Auskenner" auf dem rechten Fahrstreifen der AB davon überrascht würden und dort dann plötzlich stark bremsten?

Auch ist es nicht förderlich, wenn alle "Auskenner" zum Verbleib auf der Autobahn und damit zur Verlängerung des Staus gezwungen werden, obwohl sie sich auskennen und durch Inanspruchnahme des zum Standstreifen verdammten Seitenstreifens im Nu abfließen könnten.

Nicht wenige erachten daher die Freigabe des Standstreifens bei Stau als durchaus sinnvoll: Weil die ersten Erfahrungen mit der Standstreifen-Freigabe positiv sind, will das Landesverkehrsministerium die Praxis ausweiten .

Anschauen und darüber nachdenken....

Rettungsgasse ???

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Fändest du es besser, wenn diese "Auskenner" auf dem rechten Fahrstreifen der AB davon überrascht würden und dort dann plötzlich stark bremsten?

Ich fände es wesentlich besser, wenn sie nicht rechts am dichten Verkehr vorbeirauschen.

Denn durch ihr verhalten verringern sie den Stau nicht, sondern führen ganz im Gegenteil dazu, dass kritische Situationen und Bremsmanöver am Anfang des Verzögerungsstreifens erst entstehen.

Und ich glaube nicht, dass dieses Verhalten dazu dient, andere vor einem längeren Stau zu bewahren.
Es geht nur darum, das eigene Interesse am schnelleren Vorankommen über alles andere zu stellen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich fände es wesentlich besser, wenn sie nicht rechts am dichten Verkehr vorbeirauschen.

Eine hohe Geschwindigkeitsdifferenz ist hier fraglos gefahrenträchtig.

Gegen eine Vorbeifahrt rechts in maßvoller Geschwindigkeit wäre (auch) m. E. aber nichts einzuwenden.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Denn durch ihr verhalten verringern sie den Stau nicht, sondern führen ganz im Gegenteil dazu, dass kritische Situationen und Bremsmanöver am Anfang des Verzögerungsstreifens erst entstehen.

Selbstverständlich verringern sie den Stau - siehe die positiven Erfahrungen gem. dem von mir eingestellten Link (Auch die Leserzuschriften mal durchlesen!). Wenn 400 Fahrzeuge via Standstreifen die Ausfahrt verlassen können, ist der Stau auf dem rechten Fahrstreifen 2,0 Kilometer kürzer!

Die einzigen kritischen Situationen, die ich in diesem Zusammenhang bislang beobachtet habe, rühren von Quadratschädeln auf dem rechten Fahrstreifen der BAB her, die meinen, in Selbstjustiz den Kraftfahrern auf dem Standstreifen eine Weiterfahrt unter allen Umständen dort verwehren zu müssen - obwohl (oder gerade deswegen?) sie selbst nicht einmal die BAB an der Ausfahrt verlassen wollen! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und ich glaube nicht, dass dieses Verhalten dazu dient, andere vor einem längeren Stau zu bewahren.
Es geht nur darum, das eigene Interesse am schnelleren Vorankommen über alles andere zu stellen.

Ich finde es nicht verwerflich, wenn jemand die Autobahn verlassen will, zumal er es kann, anstatt sich im Stau einzureihen und so "mithilft", diesen bis zur nächsten vorgelagerten Ausfahrt zu verlängern. Wenn sein egoistisches Verhalten dem Wohle der anderen dient (=> Verkürzung der Standzeit im Stau!), ist das imho positiv.

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Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Selbstverständlich verringern sie den Stau - siehe die positiven Erfahrungen gem. dem von mir eingestellten Link (Auch die Leserzuschriften mal durchlesen!). Wenn 400 Fahrzeuge via Standstreifen die Ausfahrt verlassen können, ist der Stau auf dem rechten Fahrstreifen 2,0 Kilometer kürzer!

400???

In welchem Zeitraum?

Wenn es realistischerweise nur 40 sind, die man, sagen wir mal, auf dem letzten Km vor der Ausfahrt sieht, wenn man selbst auf der BAB gemächlich Richtung BAB rollt, verkürtzt das den Stau rein gar nicht, führt ab 40 x zu der Situation, dass jemand von der Standspur auf die Verzögerungsspur fahren muss, während jemand von der BAB an der gleichen Stelle auch auf die Verzögerungsspur will.

Ich bleibe dabei: ebenso unnötig wie gefährlich.

PS: Der verlinkte Artikel ist mit dieser Situation absolut nicht zu vergleichen, denn wenn per Schilderbrücke ausgeschildert iast, dass der Standstreifen benutzt werden darf und soll, weiß man, wie man sich zu verhalten hat. 

Das wirst Du nicht mit der eigenmächtigen "Freigabe" des Standstreifens durch rechts-Überholer gleichstellen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


400???
In welchem Zeitraum?

Wenn es realistischerweise nur 40 sind, die man, sagen wir mal, auf dem letzten Km vor der Ausfahrt sieht, wenn man selbst auf der BAB gemächlich Richtung BAB rollt, verkürtzt das den Stau rein gar nicht, führt ab 40 x zu der Situation, dass jemand von der Standspur auf die Verzögerungsspur fahren muss, während jemand von der BAB an der gleichen Stelle auch auf die Verzögerungsspur will.

Verkehrsstärken von 6.000 Fzg/Stunde sind auf stark frequentierten ABen keine Seltenheit (in Berlin gibt´s ABen mit

durchschnittlichen

Tagesverkehrsstärken von 165.000 Fahrzeugen!). Wenn dann in Ballungszentren 400 Fahrzeuge meinetwegen in einer halben Stunde Staustandzeit auf 3 Km Autobahn abfahren könnten, wenn sie rechts am Stau auf dem rechten AB-Fahrstreifen vorbeiführen, dann ist das imho realistisch.

Dass ein 40-maliges Auffahren auf den Standstreifen quasi 40 mal zum ernsthaften Konflikt mit den Fahrzeugen vom rechten Fahrstreifen führt, ist hingegen unrealistische Spekulation, mit der man sich hier nicht weiter befassen sollte. 😁
Wer mitdenkt, behindert den anderen nicht, und gut ist. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ich bleibe dabei: ebenso unnötig wie gefährlich.

PS: Der verlinkte Artikel ist mit dieser Situation absolut nicht zu vergleichen, denn wenn per Schilderbrücke ausgeschildert iast, dass der Standstreifen benutzt werden darf und soll, weiß man, wie man sich zu verhalten hat.

Das wirst Du nicht mit der eigenmächtigen "Freigabe" des Standstreifens durch rechts-Überholer gleichstellen wollen.

Diese Einschätzung ist offensichtlich unrealistisch, wie diese Erfahrungswerte zeigen:

Zitat:


Die Berufspendler seien damit sehr zufrieden, an 95 Prozent aller Werktage wird die Standspur im Berufsverkehr freigegeben. "Und die Zahlen bestätigen das Modell: Seitdem die Anlage in Betrieb ist, sind die Unfallzahlen auf dem stark befahrenen Autobahnstück um gut die Hälfte zurückgegangen. Der Verkehr läuft deutlich flüssiger", sagt Diana Kosok.

Nun, ich will es nicht 1:1 gleichstellen, aber es zeigt, dass das Verfahren, die Standspur zum Behelfsfahrstreifen umzufunktionieren,

im Ansatz sinnvoll

ist. Offensichtlich haben einige gescheite Leute aus dem Verhalten von Kraftfahrern in der Praxis gelernt, und sich von Zweiflern, die aus ihrer subjektiven Sicht Schlimmstes mit der Benutzung des Standstreifens verbinden, nicht beirren lassen! 😁🙂😉

Können wir nicht bei der Ausgangsfrage bleiben: Es ist die Ausfahrt zu und der letzte Wagen hat nun die Wahl auf dem Standstreifen den vorhandenen Stau zu verlängern oder ihn auf die rechte Fahrspur zu führen. Wie soll er sich verhalten, wie der nächste, der nächste und wieder der nächste?

Die Geschichte mit "daran vorbei" würde ich jedem Autofahrer auf meiner Heim BAB (A44) mal anraten, wenn Soest-Ost zu ist: Mal eben 19 km bis Erwitte weiter fahren: klar!

Gruß

Stefan
(bin aber gegen "via Standstreifen am Stau zur Ausfahrt!"😉

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Können wir nicht bei der Ausgangsfrage bleiben: Es ist die Ausfahrt zu und der letzte Wagen hat nun die Wahl auf dem Standstreifen den vorhandenen Stau zu verlängern oder ihn auf die rechte Fahrspur zu führen. Wie soll er sich verhalten, wie der nächste, der nächste und wieder der nächste?

Die Geschichte mit "daran vorbei" würde ich jedem Autofahrer auf meiner Heim BAB (A44) mal anraten, wenn Soest-Ost zu ist: Mal eben 19 km bis Erwitte weiter fahren: klar!

Gruß

Stefan
(bin aber gegen "via Standstreifen am Stau zur Ausfahrt!"😉

also ganz einfache Antwort

ich nehm den Standstreifen

keine Ahnung was es da zu Diskutieren gibt

Rettungsfahrzeuge fahren nicht auf dem Standstreifen ist ja auch logisch weil sie sonst früher oder später e stehen würden weil an einer Auffahrt keiner irgendwohin ausweichen kann.

Aus dem Grund versteh ich die Diskussion sowieso nicht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Counderman



Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Können wir nicht bei der Ausgangsfrage bleiben: Es ist die Ausfahrt zu und der letzte Wagen hat nun die Wahl auf dem Standstreifen den vorhandenen Stau zu verlängern oder ihn auf die rechte Fahrspur zu führen. Wie soll er sich verhalten, wie der nächste, der nächste und wieder der nächste?

Die Geschichte mit "daran vorbei" würde ich jedem Autofahrer auf meiner Heim BAB (A44) mal anraten, wenn Soest-Ost zu ist: Mal eben 19 km bis Erwitte weiter fahren: klar!

Gruß

Stefan
(bin aber gegen "via Standstreifen am Stau zur Ausfahrt!"😉

also ganz einfache Antwort

ich nehm den Standstreifen

keine Ahnung was es da zu Diskutieren gibt

Rettungsfahrzeuge fahren nicht auf dem Standstreifen ist ja auch logisch weil sie sonst früher oder später e stehen würden weil an einer Auffahrt keiner irgendwohin ausweichen kann.

Aus dem Grund versteh ich die Diskussion sowieso nicht 😁

Ja, sehe ich genauso. Lieber lebend nicht 100%ig regelkonform auf dem Standstreifen als 100%ig regelkonform plattgewalzt auf der Fahrbahn.

Mein Leben ist mir dann das Risiko einer Verwarnung wert.

Wollte nur Mal hören wie so die Meinungen sind!

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Gruß

Stefan
(bin aber gegen "via Standstreifen am Stau zur Ausfahrt!"😉

Können wir nicht bei der Ausgangsfrage bleiben?

Rückstau in AB Ausfahrt - Nutzung des Standstreifens legitim?

--> Siehe mein letzter Post oder noch einmal:

Ist die Nutzung legitim (im Rahmen des Gesetzes erlaubt)?

- § 2 Abs. 1 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
- § 18 Abs. 8 StVO: Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

Ergo ist es weder legitim auf dem Seitenstreifen noch auf dem rechten Streifen der Hauptfahrbahn zu halten. Weiterfahren wäre die korrekte Alternative; im Sinne des Gesetzes. Dies wurde mir im Übrigen durch einen Beamten der Verkehrspolizei bestätigt.

Damit wäre die Ausgangsfragestellung im Grunde beantwortet.

Grüße Don.

PS: Ohne die Beschäftigung mit diesem Thema, hätte ich mich (sofern der Verzögerungsstreifen gerade erst voll wurde) noch mit auf den Standstreifen gestellt; in der Hoffnung, dass es bald weitergeht. Bei einer längeren Schlange wäre ich weitergefahren. Ich hätte mich aber nie als erstes und einziges Auto auf den rechten Fahrstreifen gestellt, um mich am Ende überrollen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Don Matteo


Ist die Nutzung legitim (im Rahmen des Gesetzes erlaubt)?

- § 2 Abs. 1 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
- § 18 Abs. 8 StVO: Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

Ergo ist es weder legitim auf dem Seitenstreifen noch auf dem rechten Streifen der Hauptfahrbahn zu halten. Weiterfahren wäre die korrekte Alternative; im Sinne des Gesetzes. Dies wurde mir im Übrigen durch einen Beamten der Verkehrspolizei bestätigt.

Damit wäre die Ausgangsfragestellung im Grunde beantwortet.

Richtige Paragraphen, falsche Schlussfolgerung. Die Autobahnabfahrt ist auch noch Bestandteil der Autobahn, also handelt es sich um einen

Stau auf der Autobahn

, wenn diese voll ist. Im Stau stehen ist kein Halten sondern verkehrsbedingtes Warten und dies ist nicht verboten.

Aus zweiter Hand (mein Chef durfte diese Erfahrung machen) weiß ich, dass dies auch durch die Polizei so gehandhabt wird. In genau dieser Situation hat er nämlich den Standstreifen genutzt. Am Beginn des Verzögerungsstreifens stand die Polizei, die dann nur noch die Schlange auf dem Standstreifen zwecks Bußgeld- und Punktevergabe abgehen musste. Der Rückstau auf der rechten Spur blieb hingegen mangels Tatbestand straffrei...

Oder anders ausgedrückt:
Wenn das Warten auf der rechten Spur illegal wäre, würde es nur den ersten betreffen, der nicht mehr auf den Verzögerrungsstreifen passt. Schon der zweite stände ja eindeutig im Stau...

Gruß, Hannes

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971


Aus zweiter Hand (mein Chef durfte diese Erfahrung machen) weiß ich, dass dies auch durch die Polizei so gehandhabt wird. In genau dieser Situation hat er nämlich den Standstreifen genutzt. Am Beginn des Verzögerungsstreifens stand die Polizei, die dann nur noch die Schlange auf dem Standstreifen zwecks Bußgeld- und Punktevergabe abgehen musste. Der Rückstau auf der rechten Spur blieb hingegen mangels Tatbestand straffrei...

ein Glück das man bei allem Einspruch erheben darf

erst recht wenn ich sinnlos mein Leben und eines jeden andren auf der Autobahn wegen einem Standstreifen gefährden würde.

Da würd ichs in jedem Fall auf eine Gerichtsverhandlung und noch eine Revision drauf ankommen lassen

allein schon um die Begründung des Richters zu hören der mir erzählen will das ich hätte 30 km Umweg fahren müssen oder blöd auf der Fahrbahn stehen hätte sollen

ausserdem darf ich jederzeit da stehen wenn mein Auto verreckt und dann plötzlich wieder angesprungen ist

Diese Elektronik heutzutage unerklärlich

Zitat:

Original geschrieben von Don Matteo


PS: Ohne die Beschäftigung mit diesem Thema, hätte ich mich (sofern der Verzögerungsstreifen gerade erst voll wurde) noch mit auf den Standstreifen gestellt; in der Hoffnung, dass es bald weitergeht. Bei einer längeren Schlange wäre ich weitergefahren. Ich hätte mich aber nie als erstes und einziges Auto auf den rechten Fahrstreifen gestellt, um mich am Ende überrollen zu lassen.

Aus eigener Erfahrung kann ich diesen Punkt nur unterstreichen. Bei uns kommt sowas auch gelegentlich vor (v.a. wenn auf einer benachbarten AB Stau ist), ich fahre die Strecke auch nicht so oft, und die Ausfahrt liegt hinter einer langgezogenen Kurve. So bin ich denn auch den einen Tag gefahren und schon ca. 1 km vor der Ausfahrt (Ausfahrt noch gar nicht in Sicht) war der Stau auf dem Standstreifen. Auf der AB (rechte Spur) floß der Verkehr noch mit ca. 80-90 km/h. Ich war natürlich total verdaddert und überrascht. Dachte dann, ich mache es schlau und wollte mich in den langsam rollenden Verkehr auf der rechten Spur in eine Lücke einordnen, mußte dafür aber auf ca. 20 km/h abbremsen. Obwohl ich vorher geschaut hatte und der LKW hinter mir viel Abstand hatte, war er auf einmal wild hupend ca. 2 m hinter mir - er hat mein Abbremsen also nicht bemerkt. Der Rückstau hatte mich total überrascht, ich hatte so eine Situation vorher auch noch nicht, daher habe ich nicht optimal gehandelt. Es war brenzlig, obwohl ich noch nichtmal auf der rechten Spur stehen geblieben bin...

Nächstes Mal werde ich mit Sicherheit eine Ausfahrt weiterfahren (dort zum Glück nur 2-3 km). Wenn ich es rechtzeitig sehen würde, würde ich mich allerdings auch hinten auf dem Standstreifen anstellen.

viele Grüsse,
Andre

Zitat:

Am Beginn des Verzögerungsstreifens stand die Polizei, die dann nur noch die Schlange auf dem Standstreifen zwecks Bußgeld- und Punktevergabe abgehen musste. Der Rückstau auf der rechten Spur blieb hingegen mangels Tatbestand straffrei...

Siehe meine vorigen Beitrag, aus puren Überlebenswillen würde ich mich aber nie als erster alleine auf die rechte Fahrbahn stellen (=stehen bleiben). Denn so ein einzelnes stehendes Auto übersieht man sehr schnell, eine längere stehende Autoschlange (Stau/Rückstau) nimmt man dagegen sehr viel besser war (und trotzdem sind Stauenden noch ein Unfallschwerpunkt). Lieber Umweg oder Buße/Punkte, als daß mir ein LKW von hinten mit sagen wir nur "läppischen" 50 km/h draufdonnert.

viele Grüsse,
Andre

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