Rückrufe Toyota RAV 4 XA3
Habe vor kurzem Post von Toyota Deutschland erhalten ,
über folgende rückrufe :
1. Spurstangen hinten
2. Fensterheberschalter Fahrerseite
Finde solche Aktionen in keinsterweise Ärgerlich,wenn ich nur daran denke wie sich SEAT bei solchen sachen anstellte
bsp1:
Feuchtigkeit in den Rückleuchten wollten sie diese allen ernstes ausbauen und Trocknen lassen die waren zwar dann trocken aber immer noch nicht dicht so ging dass dann 3 mal bis sie dann endlich getauscht wurden
Bsp2:
SEAT Heckklappen griff (emplem ) ging nach öffnen nicht von selber in die ausgangsstellung zurück wurde angeblich 3mal getauscht ohne erflog
Fahrzeug war ein SEAT IBIZA 6J bei kauf 4Monate alt
Deshalb finde ich es besser wenn ein Hersteller übergenau ist als einer dem nach Kauf alles egal ist
MFG Olaf
Beste Antwort im Thema
Wenn man die Spurstangen nur auf die Festigkeit (Gelenke) überprüft und nicht austauscht, wird ja an der Achseinstellung nichts verändert und wenn die Achse vor der Überprüfung irgendwie schon verstellt war, ist das nicht ein Fehler des Händlers. Achseinstellung ist eine kostenpflichtige Servicearbeit, weil sie wie das Ventileinstellen eine verschleißbedingte Einstellung ist. Wenn die Reifen allerdings schon nach 5000 km einseitig abgefahren wären, würde das allerdings bedeuten, das ich entweder beim Einparken die Bordsteine gerne streichele oder das die Achse schon von Anfang an krumm war.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RAV4 in Town
Hallo 4Takt,
Sicherlich gehört eine Vermessung des Fahrwerk`s wegen "Reifenablaufschaden" nicht zum
Garantieumfang, das ist nicht der Punkt.
Wenn aber am Fahrwerk wegen Rückruf`s geschraubt wird und danach ( wie hier wohl geschehen)
ein derartiger Reifenschaden auftritt,
Hallo RAV4 in Town,
anscheinend kennst du dich mit dem XA3 überhaupt nicht aus!! (Leider)
Bei der Rückrufaktion wurde absolut nichts geschraubt oder verstellt.
Lediglich wurde der Anzug der Kontermuttern geprüft und zusätzlich eine Spange angebracht.... muß der Geschädigte das Recht haben, den Verursacher (Toyota)
dafür in die Pflicht zu nehmen. Oder, Toyota kann beweisen, daß die Überprüfung an dem Schaden
nicht Schuld sein kann. So sehe ich deutsches Recht, sollte ich da irren, kannst Du gern intervenieren.
Und hier irrst du tatsächlich!
An der Spur bzw. Sturz wurde beim Rückruf ja nichts verändert!
Siehe auch Kommentar von 4Takt (Bordstein ...).
Zudem hat er ja kostenlos neue Reifen erhalten.
Was will man denn mehr????? 😕😕😕
Mit sportlichem Gruss aus B.................
Hallo Oskar78,
Wie Du richtig vermutest, ist der RAV4.3 das Auto, was mir persönlich schon zu groß ist.
Darum fahre ich noch immer RAV4.2 kurz, Benziner. Allerdings hat ein Tiefgaragen Nachbar
von mir, einen RAV4.3 Diesel. Da der aber mehr steht, als fährt, kriegt man da wenig mit.
Darum habe ich mich auch so, wie geschrieben ausgedrückt. Bei Rückrufen von Toyota dagegen,
kann ich durchaus Stellung nehmen.
RAV4.1= 1998 Automatikgetriebe, man wollte von mir die nicht mehr trennbaren Antriebswellen
bezahlt haben, mit RA übernahm die Toyota Motor Companie in B, diese Kosten, weil nicht von mir
verursacht bzw. der Getriebewechsel nicht von mir beauftragt war.
RAV4.2 = 2008 Modellpflege im Zuge der Wartung Stoßdämpfer Hinterachse, 1x defekt, beide
erneuert, kostenlos, auf Kulanz(ohne Antrag)
Da hat der "lamberti71" dann tatsächlich Glück gehabt.
Was aber, unterer Abschnitt, nichts an der geäußerten Rechtsauffassung ändert. Sondern, wie Du
im Ersten Teil schon Aufgeklärt hast, wegen des Kontrollumfangs nicht zum tragen kommt. Oder,
Dein Wortlaut, unterer Teil wäre "angreifbar",bezüglich des "Ausdrucks". Das aber nur zum Spass.
Vielen dank, daß Du dem" Ahnungslosen den Umfang des Rückruf`s um die Ohren gehauen hast".
Mit diesem Wissen, wäre meine Erste Antwort scho Grundlegend Anders ausgefallen.
Wir bleiben sportlich, mit Gruss aus B............