Toyota RAV 4 2022. Plugin Hybrid 306 PS
Hallo zusammen,
ich habe einen RAV 4 Plugin Hybrid (306 PS) Baujahr 2022. Das Auto hat laut jetziger Werkstatt eine defekte MotorölPumpe welche ich auf eigene Kosten reparieren lassen muss. Diese Werkstatt gibt die Umfänglichen Rep.Kosten mit 10000 bis 12000€ an. Neue Pumpe mit Arbeitszeit, Ein und Ausbau….
Das erscheint mir recht hoch. Hat jemand einige Erfahrungen die mit mir teilen kann?
Danke euch im Voraus!
20 Antworten
Deckt sowas nicht die toyota relax garantie ab?
Frag nicht…. Das ist ein Alptraum. Auto steht seit 6 Monaten und Händler behauptet er kann keinen Garantieantrag stellen!
Service wurde nicht bei Toyota gemacht und jetzt gehen die Aussagen bis hin zum Motortausch…. Horror
Ein Ölpumpentausch kostet niemals 10k€+. Aber eine defekte Ölpumpe kann einen Motorschaden auslösen, der diesen Betrag schnell mal kostet. Wird bei dir wohl der Fall sein. Haben die Lager gefressen? Wenn ja, dann ist der ganze Unterbau des Motors neu zu machen. Möglicherweise sogar ein neuer Shortblock. Dann kommt's hin.
Grüße,
DerKolben
Zitat:
@ToYokuWal schrieb am 27. Juni 2025 um 12:30:45 Uhr:
Frag nicht…. Das ist ein Alptraum. Auto steht seit 6 Monaten und Händler behauptet er kann keinen Garantieantrag stellen!
Service wurde nicht bei Toyota gemacht und jetzt gehen die Aussagen bis hin zum Motortausch…. Horror
Das ist wohl die Bedingung. Inspektion bei Toyota 😬
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Ein RAV4 BJ 2022 hat ja möglicherweise sogar noch Werksgarantie, sofern der Service nach Vorschrift gemacht wurde - in den ersten zwei Jahren muss man damit nicht zwingend zum Toyotahändler.
Erst die Relaxgarantie ab dem 4. Jahr hat "Händlerbindung".
Zitat:
@der_hausmeister schrieb am 27. Juni 2025 um 21:26:17 Uhr:
Ein RAV4 BJ 2022 hat ja möglicherweise sogar noch Werksgarantie, sofern der Service nach Vorschrift gemacht wurde - in den ersten zwei Jahren muss man damit nicht zwingend zum Toyotahändler.
Erst die Relaxgarantie ab dem 4. Jahr hat "Händlerbindung".
Verstehe ich gerad nicht. Ist nicht egal, bei welchem Toyota Händler ich meine Inspektion mache? Dann habe ich meine Relax Garantie.
Wenn Du die Wartungen bei einer Toyota-Werkstatt hast machen lassen, hast Du in jedem Fall die Werks- oder Relax-Garantie. Werksgarantie gilt 3 Jahre oder bis 100.000km was immer zuerst eingetreten ist. Und die Relax-Garantie immer ein weiteres Jahr ab Wartung bis zum Höchstalter von 15 Jahren oder maximaler Laufleistung von 250.000km... Und wenn Dein Händler die Garantieabwicklung nicht macht, könntest Du Dich auch mal an Toyota direkt wenden.
Für die Werksgarantie ist aber die Wartung bei einer Toyota-Werkstatt nicht unbedingt Voraussetzung, solange nachweisbar nach Toyota-Wartungsplan vorgegangen wurde. Allerdings öffnet sich da das erste Hintertürchen für Toyota, da der Nachweis, dass wirklich alles nach Wartungsplan gemacht wurde durchaus angezweifelt werden kann, wenn es eine Fremdwerkstatt war...
Zitat:@Franky1801 schrieb am 28. Juni 2025 um 08:40:56 Uhr:
Wenn Du die Wartungen bei einer Toyota-Werkstatt hast machen lassen, hast Du in jedem Fall die Werks- oder Relax-Garantie. Werksgarantie gilt 3 Jahre oder bis 100.000km was immer zuerst eingetreten ist. Und die Relax-Garantie immer ein weiteres Jahr ab Wartung bis zum Höchstalter von 15 Jahren oder maximaler Laufleistung von 250.000km... Und wenn Dein Händler die Garantieabwicklung nicht macht, könntest Du Dich auch mal an Toyota direkt wenden.Für die Werksgarantie ist aber die Wartung bei einer Toyota-Werkstatt nicht unbedingt Voraussetzung, solange nachweisbar nach Toyota-Wartungsplan vorgegangen wurde. Allerdings öffnet sich da das erste Hintertürchen für Toyota, da der Nachweis, dass wirklich alles nach Wartungsplan gemacht wurde durchaus angezweifelt werden kann, wenn es eine Fremdwerkstatt war...
Ja das ist der Fall mit dem Hintertürchen…. Habe nicht wirklich das Gefühl das mir der Höndler helfen will.
Natürlich nicht. Du wolltest ja scheinbar auch nicht zu ihm zur Wartung (um die letzten 50€ zu sparen?) - also warum soll der jetzt springen wollen für so eine undankbare Sache? Sorry, aber das kann ich aus Händlersicht sogar verstehen …
was für eine EZ hat denn das Fahrzeug und wann wurde wo die Wartung gemacht?
Händler befindet sich 200km von meiner Heimatstadt…. damit du eine Vorstellung hast warum der Service nicht bei ihm gemacht wurde.
Immer wichtig in allen Lebenslagen sich ein Gesamtbild der Situation zu machen bevor man jemanden z.B. als Geizhalz bezeichnet!
Gruß
Du liest mehr als ich schrieb. Habe ich Dich als Geizhals bezeichnet? NEIN! Ich habe nachgefragt ob die Werkstattwahl aufgrund des Preises erfogte.
Fakt ist halt aber, dass der da tatsächlich wohl nicht so willig ist wie bei einem treuen Kunden. Wohl auch logisch, oder? Aber könntest Du uns noch EZ und die Daten der Wartungen geben? Denn nur darin kann ja eine Ablehnung der Garantie liegen. Oder reicht die Werkstattwahl schon aus um festzustellen, dass sie für die Wartung nach Herstellervorgabe nicht geeignet war (= deshalb die Garantie weg ist)?
Zitat:
@ToYokuWal schrieb am 1. Juli 2025 um 09:40:43 Uhr:
Händler befindet sich 200km von meiner Heimatstadt….
Und keine andere Toyota-Werke, die näher ist? Wusste gar nicht, dass Toyota-Netz inzwischen so dünn geworden ist...
Zitat:
@Franky1801 schrieb am 1. Juli 2025 um 16:25:36 Uhr:
Und keine andere Toyota-Werke, die näher ist? Wusste gar nicht, dass Toyota-Netz inzwischen so dünn geworden ist...
Vielleicht lebt er auf einer Insel?
Ist ja egal, deshalb gibt es ja die GVO. Aber es wird ja nicht geantwortet, worin die Ablehnung begründet ist:
Ist das Auto doch älter als gedacht und aus der Garantie deutlich raus? Passen die Wartungsintervalle nicht mit den Herstellerforderungen? Passt die Durchführung der Arbeiten nicht zu den Herstellervorgaben? Wir sind doch irgendwie da stecken geblieben, ob eine Garantieablehnung statthaft ist.
Ist das Auto noch innerhalb der Garantie, ist die Wartung zeitlich und nach km-Stand gemäß Vorgabe des Herstellers durchgeführt worden, ist die Qualität der Arbeit gemäß Herstellervorgabe erfolgt (inkl der verwandten teile und Materialien) - dann kann eigentlich keine Ablehnung erfolgen. Also muss mindestens eines davon im Argen liegen. Und ich vermute es in der Werkstatt, die uU keine Wartung nach Herstellervorgaben nachweisen kann. Btw - ist die überhaupt berechtigt an E-Fahrzeugen zu werkeln?
Fragen über Fragen …