Rückrufaktion von Mercedes

Mercedes GLK X204

Hallo
Ich habe heute Post vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten
Darin wird mir mitgeteilt,das eine Freiwillige Kundendienstmaßnahme-Softwarw-Update an meinem Dieselmotor,durch geführt werden soll
Aktionscode 5496136

Meine Frage an die Runde ,wie ist eure Meinung dazu
Gruß Peterbauer

Beste Antwort im Thema

MB steht für Folgeschäden gerade die das Update verursacht. Der war gut. Ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann. Im Falle eines Falles wird MB einen Folgeschaden darauf zurückführen, dass zu wenig Luft im Reifen war.

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@linekai
Meines Wissens hat sich Mercedes zu dieser Updateaktion bereit erklärt bevor das KBA eine Anordnung herraus gab. Damit wurde eine entsprechende Aktivität des KBA überflüssig. Weshalb etwas verlangen was der Andere freiwillig macht.
MB ist damit einer möglichen Anordnung des KBA zuvor gekommen.
Macht mehr Eindruck wenn man dann das Adjektiv "freiwillig" verwenden kann.

Der Autobesitzer wird aber letzendlich gezwungen sein, die von MB freiwillig gestartete Updateaktion an seinem KFZ durchführen zu lassen.

Warten wir die Reaktion des KBA ab, welche sicher von der Autobesitzerakzeptanz dieser Aktion abhängig sein wird.

Hallo welche Motoren sind denn betroffen meine Frau fährt einen 200 cdi be aus 2011 wir haben noch keine Post bekommen.

Die Aktion ist eine Reaktion auf den Beginn des Skandals. Damals hatte noch Dobrint mit den Autokonzernen den ersten Wurf vereinbart. Es sollten updates reichen um die NOx Werte zu senken und Verbote zu vermeiden. offensichtlich hat die Testphase so lang gedauert. Wie schon beschrieben geht es hier um das Temperaturfenster für das AGR Ventil.
Um uns die Betriebserlaubnis zu entziehen muss erst eine komplett neue Zulassung des dann modifizierten GLK erfolgen. Anders verhält es sich mit Fahrverboten, die könnten verhängt werden wenn die Modifikation nicht eingebaut ist.
Abwarten..... es ist schon so viel diskutiert und wieder verworfen.
Nur eins, nicht verkaufen! :-)

"Zitat aus der Antwortmail

vielen Dank für Ihre E-Mail an Mercedes-Benz vom 3. August 2017.
} Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort.
}
} Dass die aktuellen Berichte zum Thema Abgaswerte Sie mit Blick auf
} Ihren Mercedes-Benz GLK 220 CDI verunsichern, kann ich gut
} nachvollziehen.
}
} Unsere Fahrzeuge sind nach den geltenden Vorschriften zertifizert und
} zugelassen. Das Kraftfahrtbundesamt wie auch das
} Bundesverkehrsministerium haben im Rahmen ihrer Messungen bei unseren
} Fahrzeugen keinen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften
} festgestellt und dies auch schriftlich mitgeteilt. Insofern stellt
} sich die Frage nach einem Schaden nicht.
}
} Unserer Ansicht nach hat der Dieselmotor durchaus Zukunft und unsere
} Ingenieure nutzen neu gewonnene Erkenntnisse unter anderem aus der
} Entwicklung der neuen Diesel-Motorenfamilie sowie Felderfahrungen
} auch, um das Emissionsverhalten unserer Fahrzeuge kontinuierlich zu
} verbessern.
}
} Dazu haben wir bei laufenden, freiwilligen Servicemaßnahmen sehr gute
} Erfahrungen gemacht und planen nun zeitnah für nahezu alle unsere
} Euro 5 und Euro 6 Fahrzeuge in Europa eine solche Maßnahme in Form
} eines Softwareupdates. Dieses verbessert das NOx-Emissionsverhalten
} unter realen Fahrbedingungen und wir starten damit bereits in den
} kommenden Wochen.
}
} Sollte Ihr Mercedes-Benz unter diese Maßnahme fallen, informieren wir
} Sie sobald wie möglich. Sie vereinbaren dann einfach einen Termin mit
} Ihrem Mercedes-Benz Servicestützpunkt. Das Update dauert zirka eine
} Stunde und ist für Sie kostenfrei.
}
} Mit dieser Initiative wollen wir eine hohe Verbesserung der
} Luftqualität erreichen, wie sie ansonsten durch Fahrverbote
} realisiert werden könnte. Das KBA sowie das BMVI sind vollumfänglich
} dazu informiert.
}
} Da die unterschiedlichen Fahrzeugmodelle über unterschiedliche
} Hardwarekonfigurationen verfügen, sind Softwarelösungen eine schnelle
} und wirkungsvolle Maßnahme.
}
} Es wäre schön, wenn unsere Informationen zu mehr Transparenz bei
} diesem Thema beitragen können. Sollten Sie noch weitere Fragen haben,
} stehen wir Ihnen – auch telefonisch – gerne zur Verfügung.
}

Gleichzeitig mit der Ankündigung der "Freiwilligen Kundendienstmaßnahmen" von MB wird eine Datenschutzerklärung verschickt. Hier ist die Rede von einem Angebot zur Luftverbesserung, nicht von einem Muß. Also treffen wir die Entscheidung, ob dieses Update aufgespielt werden solll oder nicht. Meiner Ansicht kann jeder Fahrzeughalter das Für und Wider selbst abwägen.

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Noch mal zu der Frage die MB Werkstatt könnte ein Update ohne meines Wissens ungefragt einfach aufspielen beim nächsten Service .
Nun ich muss doch nicht unbedingt meinen Service oder auch TÜV in einer MB Werkstatt machen lassen.
Kann doch auch eine freie Werkstatt ebenso erledigen und somit ein ungewolltes Update zu umgehen.
Ich denke ein Update aufspielen können nur die MB Werkstätten vornehmen, oder bin ich da auf dem Irrweg?

Ein Anruf beim KBA in Flensburg ergab, dass es richtig ist, dass das KBA das Schreiben von Mercedes an alle Halter verschickt hat.
Hintergrund ist, dass dadurch alle Halter informiert werden, auch die, die ihren Benz bei einem neutralen Gebrauchtwagenhändler o.ä. gekauft haben. Denn diese Fahrzeughalter sind ja dann bei DB nicht gelistet und Mercedes hat sonst keine Möglichkeit an alle Halter heranzukommen (Datenschutz).
Offensichtlich hat das alles seine Richtigkeit

Weiterhin hat nach deren Auskunft auch ein verweigern des Updates keinerlei Auswirkung auf die Zulassung (ABE) oder bei einer späteren TÜV Vorführung.
Persönlich finde ich es unglaublich, dass sich ein KBA von DB so vor den Karren spannen lässt (vermutlich "Scheuer-Daimler" gemauschel)!!

Aber dennoch Ruhe bewaren und immer schön locker bleiben!!!

Hallo zusammen, habe das Schreiben gestern auch erhalten. ( 220 CDI 2012)
Ich werde auch erstmal abwarten. Wollte eigentlich im Frühjahr nochmal den B1 Service bei Mercedes durchführen lassen, das überlege ich mir jetzt nochmal, habe nämlich keine Lust das die mir heimlich diese Software aufspielen...

Zitat:

@Crizz schrieb am 26. März 2019 um 19:22:22 Uhr:


Würde mich mal interessieren um welches BJ und Modell es sich dreht.

Aber im allgemeinen sehe ich es so : wenn es freiwillig ist, dann soll man mir erklären, worin der Vorteil liegt und warum es empfohlen wird. Ferner natürlich die Frage nach Garantie / Gewährleistung, und zwar für beide Varianten : Update durchgeführt oder nicht.

Auf der anderen Seite sehe ich darin den Versuch, eine bisher vielleicht fragwürdige Manipulation erfolgreich zu vertuschen. Sind alle betroffenen Fahrzeuge erstmal mit neuer Software versorgt, kann eine nicht genehmigte Manipulation der Abgasreinigung nicht mehr nachgewiesen werden. Somit würde versucht, einen Sachmangel zu vertuschen, der einen Anspruch auf Wandlung rechtfertigt. Und das wiederum würde ich keinesfalls unterstützen, da ich damit ggf. bestehende Rechte aufgeben würde, wenn Justitia plötzlich zu dem schluß kommt, das die betroffenen Fahrzeuge nicht den Zulassungskriterien entsprechen und den nicht umgerüsteten die ABE entziehen will.

Aber das ist rein hypothetisch und nur ein Gedankengang, der mich ad hoc dazu überfiel. Entscheiden muß es letztlich ohnehin jeder für sich.

Hallo
Bei dem Fahrzeug handelt sich um einen GLK 220 CDI 4 Matic
204 Baujahr Mai 2013

Was mich an der ganzen Aktion gewaltig stört, ist, dass nirgendwo in dem Schreiben Zahlen genannt werden, weder für den zu erwartenden Mehrverbrauch noch für die künftigen CO2- und NOx-Werte.

Weiter lese ich, dass die Software-Aktualisierung nicht zu einer Änderung der Euro-5-Einstufung führt.
Das heißt: Bei einem eventuellen Fahrverbot bin ich mit oder ohne Software-Update der Gelackmeierte.

Und schließlich: In wieweit verbaue ich mir mit einem jetzt vorgenommenen Software-Update weitere Gewährleistungsansprüche?
Muss ich damit rechnen, dass mich Mercedes unter Hinweis auf die vorgenommene "Aktualisierung" abwimmelt, wenn im Herbst oder im nächsten Jahr eine möglicherweise effektivere Hardwarelösung verfügbar sein sollte?

Mein Händler konnte mir gestern bei einem Werkstattbesuch auf keine dieser Fragen eine Antwort geben.

Zitat:

@Alleswoller schrieb am 26. März 2019 um 21:47:25 Uhr:


GLK 220CDI BE Euro 5 EZ2013

Freiwillig bezieht sich darauf, das Mercedes OHNE weiteren Behördlichen Druck eine neue Software aufspielt ..!
Für den Besitzer ist das NICHT Freiwillig sondern Pflicht!

Alles bleibt wie es ist nichts verschlechter sich laut MB, warum haben die dann NICHT ab Werk diese Software aufgespiel ..??
Für wie blöd halten die uns eigentlich????
Und unsere Politiker/innen helfen den Konzernen auch noch dabei ...!
Dafür das die Autokonzerne mit der billigen Softwarelösung davon gekommmen sind, hätte die Politik den Konzernen, bei Nutzung der Softwarelösung, wenigstens eine 100% Garantie auf Motorschäden/ Schäden im Bereich Abgassystem für die nächsten 150tkm abpressen können!

So wird das gesamte Risiko auf den dämlichen Kunden VERLAGERT!!

MfG Günter

P.S. Habe jetzt auch die Beiträge danach gelesen und da gehen viele davon aus das dieses Update Freiwillig ist!
Mal sehen ob wir Post bekommen und wie lange das noch "Freiwillig" bleibt!
Unserer müsste im September zum Service und zur HU, mal sehen wie es dann "aussieht" ..!

Wenn irgend möglich werde ich das solange herauszögern wie es nur geht, sollen andere die Testfahrer machen ..!
Die betroffenen Motoren z.B. der 220CDI sind auch massenhaft in anderen Baureihen verbaut, da sollte es nach einigen Monaten schon ein entsprechendes Feedback geben ob das Update WIRKLICH so problemlos ohne irgendwelche NACHTEILE funktioniert ..!
Bei VW gibt es teilweise wohl extreme probleme ..!

@all
Ich fände es toll und für alle hilfreich, wenn jeder der zu dem Thema Software Update irgendwo einen "Erfahrungsberich NACH Update" liest/ sieht, diesen in diesem Fred verlinken würde ..!
Das könnte einerseits helfen die Bedenken auszuräumen, wie "stark" negative Veränderungen tatsächlich sind (z.B. anstieg des Verbrauches) oder schlimmstenfalls tatsächlich Schäden auftreten!

Nö - "freiwillige Kundendienstmassnahme" steht in dem Brief.
Nix von Pflicht, Termin oder Stilllegung oder ähnliches.
Von daher wird bei mir nix aufgespielt; zumal ich in diesem Zuge auch über einen Wechsel der Werkstatt nachdenke.

Was mich etwas irritiert ist die Aussage von MB:
Zitat
"Vom Rückruf betroffen sind ausschließlich Fahrzeugvarianten der Euro 6b-Norm"
irgendwie passt das alles nicht.

In diesem Zusammenhang - hat jemand das Schreiben bekommen, der keine AdBlue-Einspritzung verbaut hat?

Hallo zusammen,

ich hatte heute auch wieder ein Telefonat mit meinem Freundlichen, wobei er mich erneut auf das Update ansprach.
Auch jetzt hab ich ihm gegenüber an, dass ich dieses nicht wolle und er vermerkte dieses in seinem System.
Von Zwang war hier keine Rede und ich hoffe nun, dass es die letzte Ansprache diesbezüglich war.

Gruß
Frank

So ich hab jetzt mal bissel nachgelesen und Texte verglichen. Vielleicht haben es ja alle anderen mitbekommen; aber an mir sind die kleinen Feinheiten vorbei gegangen.
Man muss nämlich unterscheiden zwischen einem/dem Rückruf - hier sind Fzg mit 6b angesprochen und der freiwilligen Kundendienstmassnahme

Man überliest es fast, wenn man die MB-Seite für den FIN-Check nur überfliegt:

Zitat:
Prüfen Sie hier, ob Ihr Fahrzeug im Rückruf oder in der freiwilligen Kundendienstmaßnahme zum Diesel Software-Update enthalten ist.

Mich hat vollkommen irritiert - dass einerseits dort steht, dass nur Fzg mit 6b vom Rückruf betroffen sind und andererseits mein Fzg lt. FIN Teil der freiwilligen Kundendienstmassnahme ist. Wenn man beides, so wie ich es gemacht habe, in einen Topf wirft, ergibt das keinen Sinn. Unterscheidet man beides, dann wird es klarer.

Hier der Link zu MB - ganz runter scrollen
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