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RÜCKRUFAKTION C-Max "Elek. Feststellbremse"

Ford Focus

Hallo!
Als gelegentlicher Fahrer des C-Max meines Vaters wollte ich euch über eine Rückrufaktion von Ford aufmerksam machen, über die mein Vater heute per Brief von Ford informiert wurde.
Es betrifft die elektronische Feststellbremse.
Wenn Interesse am Wortlaut des Schreibens besteht, würde ich mir die Mühe machen, dieses kurz abzutippen (leider kein Scanner o.ä. vorhanden).
Vielleicht ist es den Mods auch möglich, dieses Schreiben dann ganz oben "festzupinnen".

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18 Antworten

Hallo,
natürlich habe ich Interesse etwas überdiese Rückrufaktion zu erfahren, hoffe aber nicht betroffen zu sein --> Modell2005.
Schon einmal vielen Dank im Voraus
Ciao
Faulbaer

Wir "pinnen" bei MT keine Threads oben fest. Da dadurch immer eine Art Faq entstehen würde und das Forumstreiben gebremst werden würde.
Außerdem bekommt jeder C-MAX-Besitzer, so einen Brief, bei dem das Problem auftreten kann. ;)

Rückruf Feststellbremse

Hi, gibts schon Erkenntnisse, wer von der Rückrufaktion betroffen ist. Ich habe (Zulassung 1.3.04) einen Brief bisher nicht erhalten. Gruß Wolf

Hallo Zusammen
Habe gleich mal beim fFH nachgefragt.
Unser Mäxchen vom Juni 04 ist nicht betroffen.
Alle betroffenen Halter werden angeschrieben.
Als Zweitbesitzer würde ich aber mal nachfragen. Der Händler benötigt lediglich die Fahrgestellnummer.
Gruß
Uwe

betroffen oder nicht betroffen ist bei ford immer ziemlich relativ. wegen der standheizung gab es auch eine rückrufaktion die auch nicht alle c-max besitzer bekommen haben. es sind aber alle c-max betroffen.
ich bin auch betroffen habe aber kein schreiben bekommen.

gruß bebberl

Hallo!
Die, welche Interesse haben. kurze PN an mich, schicke euch das dann.

Habe heute das Schreiben erhalten. März ´04 habe ich den Max erhalten.
Sinngemaäß steht drin, daß es sein kann, daß wenn man den Schlüssel innerhalb 0,5 sek. nach ausschalten des Motors abzieht der Mechanismus,welcher Normalerweise die Handbremse "anzieht", nicht reagiert und somit die Bremse nicht automatisch aktiviert ist. Und das möchte man eben abstellen.
Dann soll´n sie das halt machen ;-)
Gruß, Thommy

Habe den Brief auch erhalten. Darin wurde auch gesagt, daß in anderen Ländern dies nicht so programmiert ist, daß die EPB automatisch nach dem Ausschalten aktiviert wird.
Also nehme ich mal an, daß man es bei einem deutschen Max auch umprogrammieren kann. Mir geht das nämlich so dermaßen auf den Keks... Meine Nachbarn schauen mich schon doof an, wenn zu jeder Tages- und Nachzeit dieses laute "quäääääääääk" ertönt. Oder diese nervige Erinnerung "bitte EPB aktivieren".... Ja halten mich die Entwickler für blöd und meinen, daß ich nicht alleine entscheiden kann, wann ich die Feststellbremse anziehen will.....

Zitat:

Original geschrieben von Wolly_ST


... Mir geht das nämlich so dermaßen auf den Keks... Meine Nachbarn schauen mich schon doof an, wenn zu jeder Tages- und Nachzeit dieses laute "quäääääääääk" ertönt. Oder diese nervige Erinnerung "bitte EPB aktivieren".... Ja halten mich die Entwickler für blöd und meinen, daß ich nicht alleine entscheiden kann, wann ich die Feststellbremse anziehen will.....

völlige Zustimmung.
ich habe übrigens noch keinen Brief bekommen (06/2004)
Uli

EPB Automatik deaktivieren ist für Deutschland nicht vorgesehen, d.h. der Händler darf und kann gar nicht umprogrammieren.
Auskunft von meinem Händler!

Würd´ ich auch behaupten, wenn ich keinen Bock hätte das zu machen. Bringt ja keinen Umsatz.
Das läuft wohl eher unter Sercicewüste Deutschland

Würd ich nicht sagen, ich bin seit fast 20 Jahren in der bayerischen Automobilindustrie tätig und weiss auch bei uns von solchen Vorschriften und Regeln. Die meisten sind auch vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.

Es gibt in der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) keinen entsprechenden Paragraphen, der das automatische Betätigen der Feststellbremse vorschreibt.
Siehe §41 StVZO Absatz (5) folgende:
(5) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muss die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein; bei Krankenfahrstühlen und bei Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen aufweisen, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, darf jedoch die Betriebsbremse anstatt der anderen Bremse feststellbar sein. Die festgestellte Bremse muss ausschließlich durch mechanische Mittel und ohne Zuhilfenahme der Bremswirkung des Motors das Fahrzeug auf der größten von ihm befahrbaren Steigung am Abrollen verhindern können. Mit der Feststellbremse muss eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s2 erreicht werden.
.....
Im Falle des Focus C-Max handelt es sich schlicht und ergreifend um eine Willkür des Herstellers, der das unter dem Deckmantel der Komfortsteigerung anpreist.....
Das es innerhalb Europas auch andere Möglichkeiten gibt ist im Rückrufschreiben von Ford explizit angeführt.....

@ Klausimausi:
Über die Unzulänglichkeiten (um nicht zu sagen ingenieuren Unfähigkeiten) der bayrischen Automobilindustrie und dem schon fast menschenverachtenden und arroganten Umgang der Verantworlichen mit diesen Dingen, wollen wir doch zur Zeit nicht diskutieren oder? Da wird doch wohl seit einiger Zeit nur noch Schwachsinn entwickelt und verkauft.
Beispiel:
ABS-Probleme bei BMW-Autos
ABS-Probleme bei BMW-Motorrädern
Bremskraftverstärkerprobleme bei BMW-Motorrädern
Total-Bremsausfälle bei Mercedes-Modellen
und und und....

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