Rückruf - Probleme mit Sicherheitsgurt

Volvo V70 3 (B)

Hier geht es zur Info:

https://www.automobilwoche.de/.../volvo-ruft-22-millionen-autos-zuruck

Beste Antwort im Thema

Wenn ein Autohersteller, der sich Sicherheitspionier und Erfinder des Gurt auf die Fahnen schreibt, klammheimlich den Gurtstraffer (und wenn es auch nur ein zusätzlicher 500€ Gurtstraffer ist...) ausbaut und hofft, dass niemand es merkt...ist das geradezu ein Paradebeispiel für Verbraucherverarsche.

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Vorallem wollen wir uns einigen, das so einiges an Material im Vida/bei Volvo ganz komische Namen hat. 😁
Unter dem Begriff "Vorspanner" kann ich mir anderes vorstellen.
Wobei man natürlich auch argumentieren kann, daß im Ernstfall die Patrone den Beckengurt vorspannt...

Aber es gibt ja auch Schraubenzieher und Schraubendreher. 😉

Beim KBA wird der Vorfall noch untersucht!

Vielleicht einigt man sich darauf, dass alle Fahrzeuge, aus denen diese (nicht) sicherheitsrelevante Teil ausgebaut wird, auf 180 km/h gedrosselt werden. 🙂

Meine Volvo-Werkstatt schrieb mir folgendes:

Ich habe Ihr Fahrzeug auf offene Aktionen geprüft, die Aktion R10029 ist aktuell noch offen und muss durchgeführt werden.

Einen Termin für die Durchführung kann ich Ihnen aktuell ab Mittwoch, den 09.12.2020 anbieten.

Im Zuge des Rückrufs wird eine Modifizierung im Bereich des Gurtvorspanners durchgeführt, durch die Modifizierung tritt keine Fehlermeldung im Fahrzeug auf.

Durch die modifizierte Korrekturmaßnahmen werden weithin alle Genehmigungs- und Sicherheitsstandards erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen
...
Serviceberater Volvo

Das KBA schrieb mir folgendes:

Dieser Rückruf R10029 ist verbindlich und bezieht sich auf den Befestigungszug des Vordersitz-Sicherheitsgurtes.

Sobald die Abarbeitung in den autorisierten Volvo Werkstätten erfolgen kann, werden Sie erneut schriftlich von Volvo informiert. Laut Hersteller liegen zurzeit noch keine Korrekturmaßnahmen vor, da derzeit noch keine Ersatzteile verfügbar sind.

Bis dahin gehen Sie bitte, wie auf dem Foto aus dem Rückrufanschreiben abgebildet, vor.

Es ist immer ratsam, sich von der Vertragswerkstatt eine Bescheinigung über die Durchführung der Rückrufmaßnahme ausstellen zu lassen, damit Sie bei ggf. zeitlichen Überschneidungen der Zulassungsbehörde einen Nachweis vorlegen und dadurch evtl. die Betriebsuntersagung verhindern können. Das Kraftfahrt-Bundesamt benötigt diese Bescheinigung nicht.

Abschließend teilen wir mit, dass durch die Maßnahme kein Rechtsverhältnis zwischen dem KBA und dem Fahrzeughalter entsteht. Das KBA wird ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben tätig. Dazu gehört die Erteilung, Durchführung und Überwachung von Typgenehmigungen einschließlich des Verfolgens dabei bekannt gewordener erheblicher Mängel. Das Treffen von Regelungen bezüglich einer Garantieerklärung zum Schutz betroffener Verbraucher gehört nicht zu den dem KBA übertragenen Aufgaben. Eine diesbezügliche Rechtsberatung ist uns daher nicht möglich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hersteller.

Was lese ich daraus: Friss oder stirb. Der Gurtstraffer wird ausgebaut, sonst Betriebsuntersagung.

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Ich denke das wird nicht passieren.
Die allermeisten Volvo-Fahrer stellen den Wagen einfach in die Werkstatt und fragen da nicht groß nach.

Und wegen uns paar Foren-Vögel, denen das ungemein auf den S*ck geht, wird sich die Sachlage wohl kaum ändern. Auch wenn wir in den Werkstätten wie die Rohrspatzen schimpfen.

Mein V70 war ja letztens zur Durchsicht, da wurde nur dieses komische Drahtseil ausgebaut, über den Rest habe ich keine Ahnung.

Zitat:

@Mistflinte schrieb am 15. Februar 2021 um 16:53:00 Uhr:


Mein V70 war ja letztens zur Durchsicht, da wurde nur dieses komische Drahtseil ausgebaut, über den Rest habe ich keine Ahnung.

An dem Drahtseil hängt der "Vorspanner" mit dran. 😉
Wech isser 😁.

Lustig finde ich übrigens den Satz des KBA aus dem Schreiben an @meepmeep :
"Laut Hersteller liegen zurzeit noch keine Korrekturmaßnahmen vor, da derzeit noch keine Ersatzteile verfügbar sind."
Aha, also kommt irgendwann doch der spätere "Austausch"? Ich lach mich kaputt... 😁

Ob die überhaupt wissen, was Volvo da treibt?

Zitat:

@volvocarl schrieb am 15. Februar 2021 um 19:11:32 Uhr:



Ob die überhaupt wissen, was Volvo da treibt?

Die Frage hab ich mir auch gestellt. Oder ob die überhaupt wissen wollen, was Volvo da treibt?

Ich frage mich außerdem, wie die Prozesse im Hintergrund eigentlich laufen. Das KBA ordnet den Rückruf an. Der Hersteller denkt sich eine technische Umsetzung aus, die möglichst kein Geld kostet und keine Institution prüft die Umsetzung? Kann ich mir irgendwie nicht wirklich vorstellen. Ich hatte dem KBA übrigens ausdrücklich geschrieben, dass der Vorspanner ausgebaut wird.

Edit: Bin auf der KBA-Website fündig geworden:

Kodex zur Durchführung von Rückrufaktionen

Ergibt die behördeninterne Sachverhaltsbewertung, dass ein ernstes Risiko besteht, prüft das KBA, ob die vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung des Risikos ausreichend sind. Im Regelfall erachtet das KBA die Maßnahmen des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs als ausreichend, wenn sie im Einklang mit Anhang I, Abschnitt 2.6 stehen und geeignet sind den Mangel, bzw. die daraus resultierenden Gefahren, wirkungsvoll abzustellen.

Zitat:

@volvocarl schrieb am 15. Februar 2021 um 19:11:32 Uhr:


Ob die überhaupt wissen, was Volvo da treibt?

Nein! Lukas 23:34 Dyr Iesen aber gabett: "Vater, vergib ien, denn sö wissnd nit, was s tuend!"

Zitat:

@meepmeep schrieb am 15. Februar 2021 um 19:33:58 Uhr:


... Einklang mit Anhang I, Abschnitt 2.6 stehen und geeignet sind den Mangel, bzw. die daraus resultierenden Gefahren, wirkungsvoll abzustellen.

Genau das ist der springende Punkt. Der Mangel muss abgestellt werden, sonst nichts.

Zitat:

@brainworx schrieb am 15. Februar 2021 um 19:43:38 Uhr:


Genau das ist der springende Punkt. Der Mangel muss abgestellt werden, sonst nichts.

Es wäre schlimm, wenn es sich das KBA wirklich so einfach macht. Überspitztes Beispiel, sicher technisch hanebüchen, aber trotzdem: es stellt sich heraus, dass ein theoretisches Problem an den Scheibenbremsen eines Modells besteht. Der Hersteller scheut den Aufwand da irgendwas neu zu konstruieren, also tauscht man die komplette Bremsanlage gegen altbewährte Trommelbremsen rundum aus. Mangel abgestellt, alles bestens, denn das Auto bremst auch mit Trommelbremsen. Irgendwie.

“Die bei Volvo” lachen sich doch kaputt, dass sie so simpel wegkommen.

Der billigste Rückruf aller Zeiten...

Ansonsten hätte das wie viele Millionen gekostet?
Wenn man jetzt die Zulassungszahlen für die P3 Plattform zusammenfassen und und die Menge mit rund 600€ multiplizieren würde.... Erschreckend.
Für 1 Millionen Euro braucht es 1667 Fahrzeuge...
Und da sind die z.B. XC60 mit 2 von den Dingern noch gar nicht eingerechnet.

Natürlich bezahlt Volvo keine 600€/Stk. Aber trotzdem...

Zitat:

@volvocarl schrieb am 15. Februar 2021 um 21:29:41 Uhr:


Ansonsten hätte das wie viele Millionen gekostet?
Wenn man jetzt die Zulassungszahlen für die P3 Plattform zusammenfassen und und die Menge mit rund 600€ multiplizieren würde.... Erschreckend.
Für 1 Millionen Euro braucht es 1667 Fahrzeuge...
Und da sind die z.B. XC60 mit 2 von den Dingern noch gar nicht eingerechnet.

Natürlich bezahlt Volvo keine 600€/Stk. Aber trotzdem...

Hätte Volvo denn Mitleid mit mir, wenn ich vor 24 Monaten einen Austausch des Bauteils beauftragt hätte?
Vermutlich nicht.
Im Grunde bin ich mehr darüber enttäuscht, dass Volvo solche Taschspielertricks verwendet.
Und leider geht das auch noch so durch.
Schade!

Beckengurtstraffer ersatzlos ausbauen, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 180 km/h.........ist natürlich alles nur für unsere Sicherheit und hat absolut nichts mit Gewinnmaximierung zu tun. Man muss halt beim nächsten Fahrzeug schauen, ob man einen Hersteller findet, bei dem man sich weniger verarscht fühlt.

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