Rückruf: Hochspannungsbatteriemodul(e) 93U9 – USA

Audi e-tron GE

Anfang dieser Woche hat Audi durch die American Traffic Safety Administration einen Rückruf für das Hochspannungsbatteriemodul des Audi e-tron (sieht aus wie MY19-22) herausgegeben. Audi Kampagnen-Nr. 93U9, NHTSA-Rückruf-Nr. 23V867.

Zusammenfassung
Bei bestimmten Hochspannungsbatteriemodulen liegt ein potenziell kritischer Selbstentladungszustand vor, der in manchen Fällen zu einer thermischen Überlastung führen kann, was möglicherweise zu Rauchentwicklung oder einem Brand führen kann. Eine Überhitzung der Hochvoltbatterie erhöht die Brandgefahr. Bei betroffenen Hochvoltbatterien kann es als Frühindikator zu einem Reichweiten- und/oder Leistungsverlust kommen.

Abhilfe
REPARATUR NOCH NICHT VERFÜGBAR Audi arbeitet an einer vorläufigen Maßnahme, um die von diesem Rückruf betroffenen Fahrzeuge zu unterstützen, bis die Abhilfe verfügbar ist.

Hat jemand in Deutschland/Europa davon gehört?

474 Antworten

Zitat:

@kappa9 schrieb am 22. Juli 2024 um 07:09:24 Uhr:


Vielleicht ist es ja innerhalb eines Akkutyp und -serie nur eine bestimmte Charge, die Abweichungen in Material oder Herstellung hatte.
Ich finde bei solchen sicherheitsrelevanten Mängelnl und Funktionseinschränkungen müssten die genauen technischen Hintergründe und Maßnahmen über den Hersteller oder das KBA öffentlich zugänglich gemacht werden.

So sehe ich das schon immer. Gebe ich bspw. auf der Webseite von Audi meine VIN ein, kommt eine Meldung, dass mein Wagen von keiner Rückrufaktion betroffen ist.

Wie sieht es bei Fahrzeugen aus, die betroffen sind? Vielleicht kann das

@san4ok

bei seinem Wagen nachsehen? Der scheint ja betroffen zu sein, wenn ihm das sein Händler gesagt hat. Was zeigt bei dir die Abfrage an? Könntest du es hier checken

https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html

?

Zitat:

@kotakpay schrieb am 22. Juli 2024 um 10:36:58 Uhr:



Zitat:

@kappa9 schrieb am 22. Juli 2024 um 07:09:24 Uhr:


Vielleicht ist es ja innerhalb eines Akkutyp und -serie nur eine bestimmte Charge, die Abweichungen in Material oder Herstellung hatte.
Ich finde bei solchen sicherheitsrelevanten Mängelnl und Funktionseinschränkungen müssten die genauen technischen Hintergründe und Maßnahmen über den Hersteller oder das KBA öffentlich zugänglich gemacht werden.

So sehe ich das schon immer. Gebe ich bspw. auf der Webseite von Audi meine VIN ein, kommt eine Meldung, dass mein Wagen von keiner Rückrufaktion betroffen ist.
Wie sieht es bei Fahrzeugen aus, die betroffen sind? Vielleicht kann das @san4ok bei seinem Wagen nachsehen? Der scheint ja betroffen zu sein, wenn ihm das sein Händler gesagt hat. Was zeigt bei dir die Abfrage an? Könntest du es hier checken https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html ?

Die Abfrage hab ich gemacht.
Mein Fahrzeug ist von der Feldmaßnahme betroffen und ich soll mich bei einem Audi-Service melden.
Dies hab ich getan.
Leider kann Audi derzeit nichts machen und arbeitet an einer Lösung, diese soll mittels Softwareupdate im 1. Quartal 2025 erscheinen.
Heute hab ich noch ein Telefonat mit dem Verkäufer, zwecks Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Für mich noch wichtig, ob durch die Feldmaßnahme im 1. Quartal 2025 dann die Ladegrenze von 80% aufgehoben wird oder weiterhin besteht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Akkuzellen mittels Softwareupdate plötzlich nicht mehr anfangen zu brennen.

Super, Danke für die Rückmeldung!
Also zeigt er bei dir immerhin an, dass dein Fahrzeug von der Feldmaßnahme betroffen ist. Bei mir, e-tron 55 EZ 07/2019 zeigt er nämlich an, dass das Fahrzeug nicht betroffen ist.
Es ist wohl tatsächlich so, dass nicht alle e-trons betroffen sind.

Halte uns bitte am Laufenden, wie es bei dir weitergeht. Das wird auch für Andere von Interesse sein. Ich persönlich würde an deiner Stelle das Fahrzeug, wenn es noch geht, zurückgeben und lieber etwas anderes kaufen.

Dito

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Ich hatte gerade mit Audi Schweiz Kontakt. Hierzulande sind 147 Fahrzeuge betroffen.

Ab 03.2022 sei die Batterie vom anderen Hersteller (Samsung) verbaut worden.

Mit der Fahrgestell-Nummer kann man das im Zweifelsfall genau überprüfen.

Für mich heisst das nun, einen guten Gebrauchten zu suchen, welcher ab 03.2022 in den Verkehr ging.

Danke euch für die zusätzlichen Infos. :-)

Hallo in die Runde,
ich bin auch betroffen und habe dann folgendes unterschrieben, damit meine 80% Grenze aufgehoben wurde. Bin gespannt, welche Lösung Audi uns dann mal irgendwann präsentiert :-)

Img

Oh, das Softwareupdate das für Q3/24 angekündigt war, kommt jetzt erst in q1/25?
Ich verhandele gerade über eine 10% Minderung meines in 05/24 gekauften Gebrauchten wegen dieser Akkumindernutzbarkeit. Das bestärkt mich nun darin. Der Händler möchte lieber rückabwickeln aber soweit ich informiert bin habe ich als Verbraucher die Wahl bei unmöglicher Nachbesserung, nicht der Händler. Für einen anderen mit gleicher Ausstattung müsste ich 5-10k mehr hinlegen, das will ich nicht.

Für mich klingt es eher so, dass du einfach mal paar tausend Euro für dich rausholen willst. Wenn er bereit ist, das Fahrzeug zurückzunehmen, dann gib es doch zurück 😕 Aber du willst es ja behalten, obwohl es "defekt" ist.
Ansonsten behalte es und warte einfach das Update ab.

Wenn ich eine Einschränkung hinnehmen muß, ist es mein gutes Recht dafür entschädigt zu werden. Der Händler kanns ja gern vom Konzern zurückholen. Warum sollte ich auf den ansonsten guten Deal verzichten und mir den riesen Aufwand eines Fahrzeugwechsels antun, abgesehen von dieser einen Sache bin ich ja zufrieden.

Die Einschränkung ist ja nicht permanent, sondern nur zeitlich begrenzt. Oder soll der Händler von dir das Geld zurückverlangen, wenn du keine mehr hast?
10% ist ja nicht wenig Geld. Ich kann noch verstehen, wenn man mal einen 500€ Gutschein auf nächste Inspektion oder so bekommt. Aber 10% bei einem 40k€ Fahrzeug wären ja 4000€.

Deine Sache. Für mich sieht es aber danach aus, dass hier jemand einfach nur schnelles Geld machen will.

Zitat:

@BMW_HAGGY schrieb am 16. August 2024 um 23:17:26 Uhr:


Hallo in die Runde,
ich bin auch betroffen und habe dann folgendes unterschrieben, damit meine 80% Grenze aufgehoben wurde. Bin gespannt, welche Lösung Audi uns dann mal irgendwann präsentiert :-)

Ich habe diesbezüglich meinen Audi-Service kontaktiert.
Er hat daraufhin Audi kontaktiert, da ich auch die Ladegrenze von 80% aufgehoben haben wollte.

Rückmeldung von Audi:
dieses Vorgehen ist nicht mehr vorgesehen und wird nicht mehr angeboten.

Schade eigentlich, heißt nun abwarten…

Zitat:

@san4ok schrieb am 3. September 2024 um 17:30:01 Uhr:



Zitat:

@BMW_HAGGY schrieb am 16. August 2024 um 23:17:26 Uhr:


Hallo in die Runde,
ich bin auch betroffen und habe dann folgendes unterschrieben, damit meine 80% Grenze aufgehoben wurde. Bin gespannt, welche Lösung Audi uns dann mal irgendwann präsentiert :-)

Ich habe diesbezüglich meinen Audi-Service kontaktiert.
Er hat daraufhin Audi kontaktiert, da ich auch die Ladegrenze von 80% aufgehoben haben wollte.

Rückmeldung von Audi:
dieses Vorgehen ist nicht mehr vorgesehen und wird nicht mehr angeboten.

Schade eigentlich, heißt nun abwarten…

Andererseits lässt das erahnen, wie sehr da was im Argen ist.

So kleines Update:
Meiner war zum zweiten Mal nun in der Werkstatt und siehe da,das Auto bekommt auf einmal mehr KM zusammen.

gestern bei 80 % haben wir mit 299km das Klassenziel 300km verfehlt.
Testweise auch mal bis 100% geladen : 369km

Er lädt stabil mit 140 kw+ und das bei über 30 Grad

Was waren es zuvor an Kilometern bei 80%

290km

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