Rückruf Diesel-Update
Hallo zusammen,
letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:
Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.
Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...
2176 Antworten
Mann bist DU gut - wer soetwas in die Fusszeile schreibt hats wohl auch nötig:
258 PS + X
Mal was anderes! Update ist seit letzter Woche drauf. Eine Beobachtung finde ich interessant
Im OBD und damit auch im Cockpit der Mercedes me Adapter App fehlt nun die Ansaugtemperatur.
Weiß jemand warum?
Hab das mal in Maastricht nachgefragt. Keiner hatte eine Ahnung.
Gruß
Zitat:
@Citabria schrieb am 6. Februar 2020 um 14:35:32 Uhr:
Mann bist DU gut - wer soetwas in die Fusszeile schreibt hats wohl auch nötig:
258 PS + X
Spar dir deinen lächerlichen Versuch zu kontern. Hier geht`s um das Thema Diesel-Update...
Zitat:
@nimbusii2000 schrieb am 6. Februar 2020 um 14:49:53 Uhr:
Mal was anderes! Update ist seit letzter Woche drauf. Eine Beobachtung finde ich interessant
Im OBD und damit auch im Cockpit der Mercedes me Adapter App fehlt nun die Ansaugtemperatur.
Weiß jemand warum?
Hab das mal in Maastricht nachgefragt. Keiner hatte eine Ahnung.
Gruß
Ja wie manche sagen „ mercedes alles sach und fach gerecht getestete software“ wird immer schöner was hier zu lesen ist über das neue update. Ein anderer hatte den Tages verbrauch nicht mehr im boardcomputer. Ja ja.....
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Zitat:
@faruk1978 schrieb am 6. Februar 2020 um 15:33:58 Uhr:
Ja wie manche sagen „ mercedes alles sach und fach gerecht getestete software“ wird immer schöner was hier zu lesen ist über das neue update. Ein anderer hatte den Tages verbrauch nicht mehr im boardcomputer. Ja ja.....
Liegt vielleicht daran, dass die ersten "100km" noch nicht gefahren sind?!
Der BC wurde doch komplett resetet.
Hi zusammen,
kurzes Update zum Update 😁
Die Deckungsanfrage läuft. Lt. Anwalt gute Aussichten. Zwei Urteile (auf der HP vom Anwalt) u.a. GLK 250 wurden erfolgreich durchgesetzt bzw. die Rückabwicklung umgesetzt.
Ich bin gespannt, was daraus wird. Da mein TÜV bald fällig sein wird, könnte ich lt. Anwalt das Update draufspielen. Es hätte keine Auswirkung auf das Verfahren.
Übrigens: @kazbeck / @Citabria ich habe auch eine eingetragene Leistungssteigerung :-) lt. Papier 42 PS mehr (258PS) aber da ich es nicht genau gemessen habe... "+ X" :-))
Gruss und kuss
Zitat:
@Citabria schrieb am 5. Februar 2020 um 17:21:46 Uhr:
Bei Daimler war das NICHT so, die damals geltenden Regelungen wurden eingehalten! Zwischenzeitlich hat sich lediglich die Rechtsauffassung geändert, so wie sich Vorschriften und Gesetze bei uns ständig ändern. Die Software wird jetzt gemäss dieser neuen Rechtsauffassung angepasst.
Du kannst Rückwirkend keine "Gesetzesänderungen" durchdrücken, schon gar nicht auf kosten der Käufer. Entweder war das Ding illegal dann gibt's eine Rückruf und es war Betrug, oder eben nicht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 6. Februar 2020 um 09:29:12 Uhr:
... keiner weiß aber was genau beim Update passiert! ...
Eben und daher wird das auch nicht durchgeführt bis ich das weiß.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Februar 2020 um 08:51:57 Uhr:
Du kannst Rückwirkend keine "Gesetzesänderungen" durchdrücken, schon gar nicht auf kosten der Käufer. Entweder war das Ding illegal dann gibt's eine Rückruf und es war Betrug, oder eben nicht.
Soweit richtig. Für die Zukunft können aber die Bedigungen für die Nutzung verändert werden, z.B. welche Autos dürfen in welche Bereiche einfahren oder eben nicht mehr einfahren. Also werden Schadstoffwerte für den Fahrbetrieb definiert und gut. Dann ist das Auto rechtmäßig zugelassen und darf dennoch nicht in die Innenstädte fahren. War doch bei der Umweltplakette auch so, Fahrzeug sind rechtmäßig zugelassen. Grüne Plaketten haben freie Fahrt, gelb und rot müssen aus Umweltzonen draussen bleiben.
So gesehen wäre ein Einstufung als unrechtmäßig fast noch am besten, dann gibt man den Karren zurück und gut. Mit Pflichtrückruf wäre das meine Option, für meinen Euro5 prüfe ich gerade die Möglichkeiten.
(Dass die Politik mit unklaren Vorgaben etc. das verbockt hat ist klar, nutzt mir als Fahrer nur leider nichts, ausbaden0=Alternativen finden und bezahlen darf ich allein)
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@Hagelschaden schrieb am 7. Februar 2020 um 09:29:52 Uhr:
Soweit richtig. Für die Zukunft können aber die Bedigungen für die Nutzung verändert werden, z.B. welche Autos dürfen in welche Bereiche einfahren oder eben nicht mehr einfahren. Also werden Schadstoffwerte für den Fahrbetrieb definiert und gut. Dann ist das Auto rechtmäßig zugelassen und darf dennoch nicht in die Innenstädte fahren. War doch bei der Umweltplakette auch so, Fahrzeug sind rechtmäßig zugelassen. Grüne Plaketten haben freie Fahrt, gelb und rot müssen aus Umweltzonen draussen bleiben.
Soll mir recht sein. Die können mirwegen alle Städte für die aktuell höchst mögliche geltende Abgasnorm sperren. Ausbaden wird es der Einzelhandel und dann gibt's hier vielleicht auch mal massive Proteste mit bisschen Randale. Würde definitiv nicht schaden.
Zitat:
So gesehen wäre ein Einstufung als unrechtmäßig fast noch am besten, dann gibt man den Karren zurück und gut.
Ja gut, so gesehen schon.
Allerdings gibt's ja quasi aktuell fast nix am Gebrauchtwagenmarkt (da hätte ich nur noch, den G31 auf dem Zettel).
Ist halt wieder ein deutsches Fahrzeug und wenn du was sicheres kaufen willst, mußt du was mit Typgenehmigung aus dem Ausland anschaffen, wie dem Rest der Welt der ganze Mist am Arsch vorbei geht, da darf rausgehauen werden was auch immer.
PS. Warum sollte ich ein Update machen daß hinterher schlechtere Abgaswerte produziert (das wurde ja auch schon nachgemessen)??
Gruß Metalhead
Ist halt ein Rechenexempel. Kaufpreis plus Zinsen zurück, abzüglich Nutzungsentgelt = X . Wenn das X hoch genug ist wäre mein Karren leidenschaftlos weg.
G31 gefällt mir auch, ebenso wie die Tatsache, dass bei BMW zum Thema "Dieselskandal" ziemliche Ruhe herrscht.
Gruß
Hagelschaden
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Februar 2020 um 08:51:57 Uhr:
Zitat:
@Citabria schrieb am 5. Februar 2020 um 17:21:46 Uhr:
Bei Daimler war das NICHT so, die damals geltenden Regelungen wurden eingehalten! Zwischenzeitlich hat sich lediglich die Rechtsauffassung geändert, so wie sich Vorschriften und Gesetze bei uns ständig ändern. Die Software wird jetzt gemäss dieser neuen Rechtsauffassung angepasst.
Du kannst Rückwirkend keine "Gesetzesänderungen" durchdrücken, schon gar nicht auf kosten der Käufer. Entweder war das Ding illegal dann gibt's eine Rückruf und es war Betrug, oder eben nicht.Gruß Metalhead
Es ist keine Gesetzesänderung, sondern die Gerichte legen es jetzt einfach anders aus. Die Rechtsprechung hat sich geändert, nicht das zugrunde liegende Gesetz.
Zitat:
@Citabria schrieb am 7. Februar 2020 um 11:43:01 Uhr:
Es ist keine Gesetzesänderung, sondern die Gerichte legen es jetzt einfach anders aus. Die Rechtsprechung hat sich geändert, nicht das zugrunde liegende Gesetz.
Das kommt unterm Strich auf's gleiche raus. Das Fahrzeug erfüllt die beworbenen Eigenschaften nach dem Update nicht mehr.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Februar 2020 um 11:48:04 Uhr:
Zitat:
@Citabria schrieb am 7. Februar 2020 um 11:43:01 Uhr:
Es ist keine Gesetzesänderung, sondern die Gerichte legen es jetzt einfach anders aus. Die Rechtsprechung hat sich geändert, nicht das zugrunde liegende Gesetz.
Das kommt unterm Strich auf's gleiche raus. Das Fahrzeug erfüllt die beworbenen Eigenschaften nach dem Update nicht mehr.Gruß Metalhead
Dann
belegebitte welche beworbenen Eigenschaften dies sind, Beschleunigung, Höchstgeschwindigkeit, Zuladung ???
Zitat:
Durch die Stahlkolben konnte die Verbrennungstemperatur angehoben werden, dadurch geringerer Verbrauch.
Das hat die Mercedes-Werbung gesagt, genau das war Kaufkriterium und genau das wird durch das Update zunichte gemacht.
Gruß Metalhead