Rückruf Diesel-Update
Hallo zusammen,
letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:
Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.
Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...
2176 Antworten
Über das Urteil entscheidet das Gericht und nicht die Anwälte der Autokonzerne, sonst hätte VW ja nicht vor dem BGH verloren. Außerdem sind solche Klauseln in dem erwähnten Kaufvertrag auch garantiert rechtswidrig. Was will Daimler denn machen, wenn der Kunde klagt? Muss er dann wieder zurückgeben? Wie top so mancher Daimler-Anwalt ist, seht ihr hier https://www.bw24.de/.../...rcedes-c-klasse-klage-prozess-90047878.html
Zitat:
@faruk1978 schrieb am 8. November 2020 um 16:03:14 Uhr:
Zitat:
@proshot schrieb am 8. November 2020 um 13:58:40 Uhr:
Ich denke, es wäre von Vorteil sich ein mit dem alten Stand geclontes Steuergerät zu besorgen, wo man für HU-Zwecke einfach plug and play umstecken kann.....Spart sicherlich Frust und Ärger, weiß allerdings nicht ob das bei DB so einfach funzt.
VG
Ganz so einfach ist das glaube ich nicht. Steuergerät muss angelernt werden glaube ich. Aber solange es freiwillig ist das update ist erst mal alles wieder ok
....ich denke wenn Du einen 1:1 Clone von dem hast geht das,
Fals das jemand testet, würde sich hier einige über die Erfahrung freuen
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Nur mal am Rand: wenn das Update verpflichtend ist, man es umgeht und mit dem alten Stand fährt, entspricht das Fahrzeug nicht der Zulassung. Mit den falschen Abgaswerten stimmt die Steuer auch nicht mehr! Damit sind wir dann im Bereich von Straftaten. Nur. Am im Hinterkopf behalten.
Zitat:
@popolecker schrieb am 8. November 2020 um 16:11:57 Uhr:
Netzfund.Wenn das stimmen sollte....
... dann ist das auch egal, denn...
Zitat:
§ 476 BGB
Abweichende Vereinbarungen(1) 1 Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. 2 Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Quelle: dejure.org
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 9. November 2020 um 08:56:52 Uhr:
Nur mal am Rand: wenn das Update verpflichtend ist, man es umgeht und mit dem alten Stand fährt, entspricht das Fahrzeug nicht der Zulassung. Mit den falschen Abgaswerten stimmt die Steuer auch nicht mehr! Damit sind wir dann im Bereich von Straftaten. Nur. Am im Hinterkopf behalten.
Hat sich deine Steuer nach dem Update geändert?
Nein! Oh man. Wenn das Update verpflichtend ist, entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften, daher das verpflichtende Update, um den Zustand herzustellen! Macht man es nicht, bzw. Stellt den vorherigen Zustand wieder her, entspricht das Fahrzeug wieder nicht dem Zulassungsvoraussetzungen. Das dürfte in der Regel ja den AdBlue Verbrauch betreffen und somit dürfte das Abgas falsch sein (gegenüber Zulassung). Da gerade der CO2 Ausstoß bei der Berechnung der Steuer eine Rolle spielt, wäre eine „Manipulation“ unter Umständen Steuerhinterziehung! Ich wollte nur mal darauf hinweisen, da hier ja von Derartigen Maßnahmen geredet wird.
Es wird unübersichtlich: Euro5-Updates (zB 212.203) gibt es nicht, bei Euro 6 (212.204) ist etwas freiwilliges verfügbar. Für welche Modelle sind denn die verpflichtenden hauptsächlich ?
Es gab verpflichtende für Euro 6, jetzt plötzlich freiwillig! Warum das so ist??? Klage von MB gegen Verpflichtung statt gegeben???
Zitat:
@proshot schrieb am 8. November 2020 um 19:47:37 Uhr:
Zitat:
@faruk1978 schrieb am 8. November 2020 um 16:03:14 Uhr:
Ganz so einfach ist das glaube ich nicht. Steuergerät muss angelernt werden glaube ich. Aber solange es freiwillig ist das update ist erst mal alles wieder ok
....ich denke wenn Du einen 1:1 Clone von dem hast geht das,
Man kann es auch kompliziert machen...🙄
Man brauch einfach nur den aktuellen Softwarestand sichern (wenn man es nicht selbst kann sichern lassen).
Da braucht man kein neues Motorsteuergerät.
Zitat:
@Mr_Mercedes schrieb am 9. November 2020 um 13:23:38 Uhr:
Zitat:
@proshot schrieb am 8. November 2020 um 19:47:37 Uhr:
....ich denke wenn Du einen 1:1 Clone von dem hast geht das,
Man kann es auch kompliziert machen...🙄
Man brauch einfach nur den aktuellen Softwarestand sichern (wenn man es nicht selbst kann sichern lassen).
Da braucht man kein neues Motorsteuergerät.
Man sagt das wenn das neue update aufgespielt wurde könne man nicht zurück updaten!?! In wie fern es wahr ist!!!!!
Zitat:
@Mr_Mercedes schrieb am 9. November 2020 um 13:23:38 Uhr:
Zitat:
@proshot schrieb am 8. November 2020 um 19:47:37 Uhr:
....ich denke wenn Du einen 1:1 Clone von dem hast geht das,
Man kann es auch kompliziert machen...🙄
Man brauch einfach nur den aktuellen Softwarestand sichern (wenn man es nicht selbst kann sichern lassen).
Da braucht man kein neues Motorsteuergerät.
....das ist zwar sehr nett - aber vermutlich nicht zielführend, bspw. bei VW erkennt der TÜVér an seinem Diagnosegerät bei der AU ob die geänderte Software, also das ungeliebte Update, drauf ist oder nicht oder gar manipuliert wurde.
Ist das der Fall - keine Plakette ist die Folge!
VG
Das möchte ich sehen wie der das rausbekommt.
Ein sogenanntes "Zurückaufspielen" der alten Software ist nicht möglich, ein verändern der Parameter auf den alten Zustand bzw. einen optimierten Zustand hingegen schon.
Zitat:
@mjbralitz schrieb am 9. November 2020 um 12:08:39 Uhr:
Nein! Oh man. Wenn das Update verpflichtend ist, entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften, daher das verpflichtende Update, um den Zustand herzustellen! Macht man es nicht, bzw. Stellt den vorherigen Zustand wieder her, entspricht das Fahrzeug wieder nicht dem Zulassungsvoraussetzungen. Das dürfte in der Regel ja den AdBlue Verbrauch betreffen und somit dürfte das Abgas falsch sein (gegenüber Zulassung). Da gerade der CO2 Ausstoß bei der Berechnung der Steuer eine Rolle spielt, wäre eine „Manipulation“ unter Umständen Steuerhinterziehung! Ich wollte nur mal darauf hinweisen, da hier ja von Derartigen Maßnahmen geredet wird.
Es gibt nichts verpflichtendes, solange es kein gerichtliches Urteil dazu gibt. Alle die sich davon beeindrucken haben lassen, ärgern sich zum Teil heute über den 100€ Bonus. Auch der Wiederverkauf eines geupdatenden Fahrzeugs wird anders sein als eins ohne Update.