Rückruf Diesel-Update

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:


Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁

Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.

Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...

2176 weitere Antworten
2176 Antworten

Zitat:

@Brumm19 schrieb am 9. November 2020 um 17:50:22 Uhr:


Auch der Wiederverkauf eines geupdatenden Fahrzeugs wird anders sein als eins ohne Update.

Das glaube ich eher weniger. So, wie es genug gibt, die das update ohne Bedenken haben aufspielen lassen wird es auch Käufer geben denen das mehr oder weniger egal ist.

Wie auch immer, wieder einmal ist es gut, wenn man bei updates nicht immer gleich vorne dabei ist. mache ich bei meinen Rechnern/Tablets/Phones auch so - erstmal ein paar Tage warten bis die ersten Bugs auftauchen und gefixt sind. 😁

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Brumm19 schrieb am 9. November 2020 um 17:50:22 Uhr:



Zitat:

@mjbralitz schrieb am 9. November 2020 um 12:08:39 Uhr:


Nein! Oh man. Wenn das Update verpflichtend ist, entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften, daher das verpflichtende Update, um den Zustand herzustellen! Macht man es nicht, bzw. Stellt den vorherigen Zustand wieder her, entspricht das Fahrzeug wieder nicht dem Zulassungsvoraussetzungen. Das dürfte in der Regel ja den AdBlue Verbrauch betreffen und somit dürfte das Abgas falsch sein (gegenüber Zulassung). Da gerade der CO2 Ausstoß bei der Berechnung der Steuer eine Rolle spielt, wäre eine „Manipulation“ unter Umständen Steuerhinterziehung! Ich wollte nur mal darauf hinweisen, da hier ja von Derartigen Maßnahmen geredet wird.

Es gibt nichts verpflichtendes, solange es kein gerichtliches Urteil dazu gibt. Alle die sich davon beeindrucken haben lassen, ärgern sich zum Teil heute über den 100€ Bonus. Auch der Wiederverkauf eines geupdatenden Fahrzeugs wird anders sein als eins ohne Update.

Wenn das KBA anordnet, ist es verpflichtend! Maximal ein Gerichtsurteil kann dies aufheben! So war es ja auch mit dem verpflichtenden Anfang des Jahres!
Geärgert über die 100€ habe ich mich nicht! Warum sollte ich mich auch über geschenkte 100€ nicht freuen?
Seit dem Update habe ich: etwas niedrigeren Verbrauch 0,1 - 0,2 l), besseres Schaltverhalten und etwas höheren AdBlue Verbrauch (0,75 statt 0,5 l/1.000 km)
Über den Wiederverkauf mache ich mir keine Sorgen. Geplant ist es, den Benz erst mit über 300.000 km zu verkaufen, nach jetzigem Stand ist er dann 14 Jahre.

Nicht ganz richtig, das KBA ordnet nur nach Rechtsgrundlage etwas an. Diese hat hier im Gegensatz zu VW einfach gefehlt. Es war von Anfang an Lückenhaft, das zeigt auch das plötzliche umschwenken auf freiwillig Update. Ich persönlich hätte es nicht gemacht, auch für 500€ nicht. Zumindest hätte ich mir die Steuergerätedaten im Vorfeld auslesen und abspeichern lassen.
Ich bezweifle den minderverbrauch doch sehr, auch der Adblue verbrauch liegt nach dem Update doch deutlich höher als vorher.

Wenn du glücklich damit bist, hast du für dich alles richtig gemacht. Ob der Motor das so mitmacht wird die ZEIT zeigen. Ich denke, davon hängt später oder auch heute schon der Marktwert ab.

Aber genug davon du wirst in der Tat besser dran sein als bei VW.

Zitat:

@Brumm19 schrieb am 9. November 2020 um 18:29:32 Uhr:


Nicht ganz richtig, das KBA ordnet nur nach Rechtsgrundlage etwas an. Diese hat hier im Gegensatz zu VW einfach gefehlt. Es war von Anfang an Lückenhaft, das zeigt auch das plötzliche umschwenken auf freiwillig Update. Ich persönlich hätte es nicht gemacht, auch für 500€ nicht. Zumindest hätte ich mir die Steuergerätedaten im Vorfeld auslesen und abspeichern lassen.
Ich bezweifle den minderverbrauch doch sehr, auch der Adblue verbrauch liegt nach dem Update doch deutlich höher als vorher.

Wenn du glücklich damit bist, hast du für dich alles richtig gemacht. Ob der Motor das so mitmacht wird die ZEIT zeigen. Ich denke, davon hängt später oder auch heute schon der Marktwert ab.

Kannst alles bezweifeln, damit kann ich leben! Spritmonitor hilft, um den Verbrauch zu Überprüfen! Rechtsgrundlage für KBA ist die Fahrzeugzulassungsverordnung und die StVZO. KBA hat bei MB angeordnet, MB hat sich so wie es aussieht gewehrt und gewonnen!?
Wenn ich jedoch sehe, welche Probleme hier einige auch ohne Update haben... Ich bin gespannt! Ist wie mit Corona: die Befürworter finde Argumente dafür, die Gegner dagegen! Wenn mir bei 250.000 km der Motor verreckt, woran mag es dann gelegen haben?
Bei meinem Volvo bei 212.000 km war es nicht das Update! 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

@proshot schrieb am 9. November 2020 um 16:26:57 Uhr:



Zitat:

@Mr_Mercedes schrieb am 9. November 2020 um 13:23:38 Uhr:


Man kann es auch kompliziert machen...🙄

Man brauch einfach nur den aktuellen Softwarestand sichern (wenn man es nicht selbst kann sichern lassen).

Da braucht man kein neues Motorsteuergerät.

https://youtu.be/EctfG3cmNmw

....das ist zwar sehr nett - aber vermutlich nicht zielführend, bspw. bei VW erkennt der TÜVér an seinem Diagnosegerät bei der AU ob die geänderte Software, also das ungeliebte Update, drauf ist oder nicht oder gar manipuliert wurde.

Ist das der Fall - keine Plakette ist die Folge!

VG

Der TÜV Prüfer erkennt gar nichts.
Aber jeder so wie er mag. Kauf dir mal ein gebrauchtes Steuergerät - nur wer garantiert dir das dieses nicht schon das Softwareupdate drauf hat?😉

Zitat:

@Mr_Mercedes schrieb am 9. November 2020 um 19:13:41 Uhr:



Zitat:

@proshot schrieb am 9. November 2020 um 16:26:57 Uhr:


....das ist zwar sehr nett - aber vermutlich nicht zielführend, bspw. bei VW erkennt der TÜVér an seinem Diagnosegerät bei der AU ob die geänderte Software, also das ungeliebte Update, drauf ist oder nicht oder gar manipuliert wurde.

Ist das der Fall - keine Plakette ist die Folge!

VG

Der TÜV Prüfer erkennt gar nichts.
Aber jeder so wie er mag. Kauf dir mal ein gebrauchtes Steuergerät - nur wer garantiert dir das dieses nicht schon das Softwareupdate drauf hat?😉

.....falsch verstanden - es geht darum einen Clon herzustellen mit dem gebrauchten Steuergerät und es gibt Freaks und Tuner die können das, dh. den Softwarestand und die Codierung des verbauten, nicht geupdateten STG eins zu eins auf ein Gebrauchtes übertragen.

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 9. November 2020 um 18:36:08 Uhr:



Zitat:

@Brumm19 schrieb am 9. November 2020 um 18:29:32 Uhr:


Nicht ganz richtig, das KBA ordnet nur nach Rechtsgrundlage etwas an. Diese hat hier im Gegensatz zu VW einfach gefehlt. Es war von Anfang an Lückenhaft, das zeigt auch das plötzliche umschwenken auf freiwillig Update. Ich persönlich hätte es nicht gemacht, auch für 500€ nicht. Zumindest hätte ich mir die Steuergerätedaten im Vorfeld auslesen und abspeichern lassen.
Ich bezweifle den minderverbrauch doch sehr, auch der Adblue verbrauch liegt nach dem Update doch deutlich höher als vorher.

Wenn du glücklich damit bist, hast du für dich alles richtig gemacht. Ob der Motor das so mitmacht wird die ZEIT zeigen. Ich denke, davon hängt später oder auch heute schon der Marktwert ab.

Kannst alles bezweifeln, damit kann ich leben! Spritmonitor hilft, um den Verbrauch zu Überprüfen! Rechtsgrundlage für KBA ist die Fahrzeugzulassungsverordnung und die StVZO. KBA hat bei MB angeordnet, MB hat sich so wie es aussieht gewehrt und gewonnen!?
Wenn ich jedoch sehe, welche Probleme hier einige auch ohne Update haben... Ich bin gespannt! Ist wie mit Corona: die Befürworter finde Argumente dafür, die Gegner dagegen! Wenn mir bei 250.000 km der Motor verreckt, woran mag es dann gelegen haben?
Bei meinem Volvo bei 212.000 km war es nicht das Update! 😉

Sorry außer dir fahren hier auch noch andere mit und ohne Update dieses Fahrzeug/ Motor.
Unter anderem auch ich und ich kenne meinen verbrauch. Bisher hat außer dir, kaum einer von minderverbrauch berichtet , eher von geringfügigen Mehrverbrauch.

Fakt ist das sich die Mehrheit jetzt ärgert, damals ähnlich wie jetzt etwas von verpflichtend faselt ohne sich richtig zu informieren.
Es gab und gibt noch kein verpflichtendes Update für den EU6 Motor von mercedes. Zumindest keiner der gerichtlich so auch bestätigt wurde. Das KBA kann vieles wollen aber nicht alles was die beschließen ist rechtskräftig.

Aber wir kommen wieder zum alten Thema.

Ich hoffe für dich, dass es keine Nachteile mit sich bringt. Ich für mich kann mit den nicht erhaltenen 100€ gut leben.

Das ist das Problem! Es gab ein verpflichtendes, das jetzt mittlerweile wohl freiwillig ist. Aber Anfang des Jahres war es verpflichtend vom KBA angeordnet! Von Mehrverbrauch habe ich bisher nur beim Euro5 Update gelesen! Da war es zu erwarten!
Woher du weißt, dass die Mehrheit (von was eigentlich) sich ärgert???
Rechtskräftig ist alles erst nach Entscheid des EuGH! Deswegen aber alles anzuzweifeln?
Mag sein, dass der geringere Verbrauch nicht wirklich durch das Update stattfand aber nach Aussage meiner Werkstatt zu dem, was beim Update passiert, würde ich mich über einen Mehrverbrauch wundern! Aber ich will jetzt nicht wieder eine Diskussion: MB Werkstätten haben keine Ahnung oder erzählen Märchen anstoßen! So ist es eben!
Ich bin nicht unzufrieden mit dem Update!

Zitat:

@Brumm19 schrieb am 9. November 2020 um 19:53:07 Uhr:



Sorry außer dir fahren hier auch noch andere mit und ohne Update dieses Fahrzeug/ Motor.
Unter anderem auch ich und ich kenne meinen verbrauch. Bisher hat außer dir, kaum einer von minderverbrauch berichtet , eher von geringfügigen Mehrverbrauch.

Fakt ist das sich die Mehrheit jetzt ärgert, damals ähnlich wie jetzt etwas von verpflichtend faselt ohne sich richtig zu informieren.
Es gab und gibt noch kein verpflichtendes Update für den EU6 Motor von mercedes. Zumindest keiner der gerichtlich so auch bestätigt wurde. Das KBA kann vieles wollen aber nicht alles was die beschließen ist rechtskräftig.

Aber wir kommen wieder zum alten Thema.

Ich hoffe für dich, dass es keine Nachteile mit sich bringt. Ich für mich kann mit den nicht erhaltenen 100€ gut leben.

Auch bei mir Minderverbrauch nach dem Update. Ca. 0,4l nach Spritmonitor. Ich habe allerdings an anderer Stelle schon lang und breit darüber philosophiert. In der Statistik fehlt bisher Winterbetrieb, Update wurde Ende Februar '20 gemacht, zu der Zeit war es verpflichtend.

Ich kann

@mjbralitz

bestätigen. Und der Mehrverbrauch tritt mW bei den Euro5 Fahrzeugen auf, weniger (garnicht?) bei Euro6. Die wenigsten hier überprüfen ihren Verbrauch über einen langen Zeitraum, eher alles "gefühlt" oder nach wenigen Tankfüllungen. Monitorst Du Deinen Verbrauch schriftlich

@Brumm19

? Wenn ich bei mir die Spannbreite des Verbrauchs sehe, da ist von 7,x ~ 10,x alles dabei, ohne das bei jeder Tankfüllung auszurechnen und nachzuhalten kann man da garnichts sagen, außer das jede Interpretation falsch ist. Ist statistisch einfach unsauber 😉. Potentiellen Nachteilen begegne ich durch Betanken mit ARAL Premiumdiesel und (ab und an) Beimischen von 2-Takt Öl.

Bei meinem Auto ist das Update jetzt knapp 3000 km und 3 Monate her; ich habe tendenziell (ich messe alles bei Monitor.de) einen Mehrverbrauch von etwa 0,2 bis 0,3 Litern. (7,5 statt 7,3!).

Allerdings sehe ich das wie die meisten hier als noch nicht "gesichert" an, denn da ist auch mal ne Strecke mit Anhänger drin und die macht den Schnitt sofort kaputt.....

Ich werde also noch weiter messen :-)

P.S.: Habe aber jetzt doch auch bei meinem Verkehrsrechtschutz um Deckung für eine Klage gegen Daimler gebeten, da ich mir "viel zu" verarscht vorkomme von wegen erst Zwangs- und dann freiwilliges Update......

Zitat:

@cruiser-Dirk schrieb am 10. November 2020 um 05:40:41 Uhr:


P.S.: Habe aber jetzt doch auch bei meinem Verkehrsrechtschutz um Deckung für eine Klage gegen Daimler gebeten, da ich mir "viel zu" verarscht vorkomme von wegen erst Zwangs- und dann freiwilliges Update......

Klagen gegen ein Gefühl von sich "ver*rscht vorzukommen" dürften wenig Chancen auf Zulassung haben.
Wenn schon, dann doch bitte mit einem konkreten Schaden/Nachteil o.ä. , was mich zu der Frage bringt, was genau Du Mercedes denn nun vorwirfst und welchen konkreten Nachteil/Schaden Du aufgrund dessen erfahren hast.
Auf was zielt denn die Klage, so sie denn überhaupt kommt, dann ab? Wertminderung, Rückabwicklung Kauf?

Das update jedenfalls hat nicht Mercedes zu verantworten, das hat das KBA angeordnet und Mercedes hat von Anfang an betont, nicht einverstanden zu sein, die Sachlage anders zu bewerten und sich legal verhalten zu haben. Folgerichtig ist Mercedes auch mit Rechtsmitteln dagegen vorgegangen und nun ist das update plötzlich nur noch freiwillig. Also, was genau wirfst Du Mercedes nun vor?

Gruß
Hagelschaden

Eine Klage gegen Stuttgart und andere Städte wegen Umweltzonen (die nichts bringen) wäre wohl für alle hilfreicher!
Die alten Autos sterben eh aufgrund des Alters, Zustandes und hohen Reparaturkosten. Die Umweltzonen machen nur auf Kosten von Steuerzahlern die Autos schneller "kaputt".

Wie macht denn eine Umweltzone mein Auto kaputt?
Klage gegen die Umweltzonen müssen beim EuGH erfolgen, da diese Umsetzung von EU Recht sind! Die Grenzwerte (wenn die überschritten werden, werden die Umweltzonen ja eingerichtet) sind durch die EU festgelegt und dienen dem Schutz von (z. B.) Anwohnern. Viel Spaß beim Klagen! Anwalt finden wird schon schwierig, weil eine Rechtsberatungspflicht hier eben auch bedeutet, dass der Anwalt bei Aussichtslosigkeit den Fall nicht annehmen darf.

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 10. November 2020 um 09:58:24 Uhr:



Zitat:

Das update jedenfalls hat nicht Mercedes zu verantworten, das hat das KBA angeordnet und Mercedes hat von Anfang an betont, nicht einverstanden zu sein, die Sachlage anders zu bewerten und sich legal verhalten zu haben. Folgerichtig ist Mercedes auch mit Rechtsmitteln dagegen vorgegangen und nun ist das update plötzlich nur noch freiwillig. Also, was genau wirfst Du Mercedes nun vor?

Nur zum (kluggescheisserten) Richtigstellen- natürlich hat Mercedes das Update zu verantworten.

Zum Rest:

"In order to obtain clarity on a very complex matter, Daimler is appealing against the recall notices. Independently of the legal clarification of this matter, Daimler will implement the mandated recalls, continue to cooperate fully with the authorities, and create transparency.

Update September 2020"

https://www.daimler.com/.../service-measures-recalls-overview.html

Der Rückruf ist also verpflichtend (mandated!) und wird auch durchgeführt- egal obs Daimler passt oder nicht.

Korrektur: Der RR für W212 zumindest ist "ist Teil der freiwilligen Kundendienstmaßnahme"

Ok, vorher lesen und dann "klugscheissen" ... bei der Diskussion ging es zumindest von mir bezogen, auf den EU6 Motor

Deine Antwort
Ähnliche Themen