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Rückruf Brandgefahr bei fast 850.000 Fahrzeugen

Mercedes E-Klasse
Themenstarteram 18. November 2021 um 20:45

Hallo,

Ist dieser Rückruf schon bekannt? Handelt es sich um 4 Zyl. und 6 zyl. Diesel ?

 

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

 

Der Automobilhersteller hat festgestellt, dass bei bestimmten Fahrzeugen mit Dieselmotor aus dem Produktionszeitraum Januar 2017 bis Oktober 2021 die über Unterdruck steuerbare Kühlmittelpumpe eine Undichtigkeit zwischen Kühlmittel- und Unterdruckkreislauf aufweisen könnte. Das KBA vermeldet sogar: "Aufgrund eines fehlerhaften Umschaltventils der Abgasrückführung kann es zu erhöhter Brandgefahr kommen." Betroffen sind die Baureihen GLE/GLS (BR 167), C-Klasse (BR 205), E-Klasse (BR 213), S-Klasse (BR 222), S-Klasse (BR 223), E-Klasse Coupé/Cabriolet (BR 238), GLC (BR 253), CLS (BR 257) und G-Klasse (BR 463).

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899 Antworten

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 10. Juli 2023 um 18:28:53 Uhr:

Außerhalb der Garantie-/Gewährleistungsfristen und Laufzeiten einer Garantieversicherung besteht auch im Rahmen einer Rückrufaktion kein Anspruch auf einen kostenlosen Teileaustausch durch den Hersteller, sondern nur die Hoffnung auf eine freiwillige Kulanzregelung.

Hallo Walter, wie soll ich das am besten mit MB komunizieren um den Genuss von Kulanz zu kommen?

Was sagst zu dem Problem, der Mechaniker meinte das sind Folgeschäden?

MfG

Happy

Du gehst in die Räumlichkeiten einer MB-Vertretung und trägst deine Anliegen, falls konkrete Beeinträchtigungen bestehen, bei der Auftragsannahme vor.

Für einen Befund musst du einen Auftrag erteilen, der nach der zu diesem Zeitpunkt bekannten Situation nicht kostenlos sein wird.

Danach erhältst du mündlich einen groben Kostenvoranschlag für die notwendigen Reparaturen, und der MB-Vertreter wird dir in die Augen schauen und abwarten, wie du reagierst.

Ohne Aussicht auf Kulanz werden dir anschließend die Kosten für einen schriftlichen Kostenvoranschlag genannt.

Zum "Folgeschaden"-Einwand deines privaten Ansprechpartners:

Ein Hersteller muss nicht lebenslang ein fehlerfreies Produkt zur Verfügung stellen.

 

 

 

Hallo Walter, Dein Kommunikationshabitus ist und bleibt der gleiche. Hoffnung machen, zerstören und wieder von vorne.

Ich bin der Ansicht Du bist „beruflich“, MB-Lobbyist, hier unterwegs. Lange Texte, nix wirklich hilfreiches und zu jedem Thema Dein Schema.

Ich lese gerne eine scheinbar glaubhafte Gegendarstellung, jedoch ist meine Meinung über Dich fertig.

Schönen Feierabend noch.

Dir und allen anderen ein schönes Wochenende.

Kurt

Hallo zusammen und @netterkurt,

dein Beitrag macht mich betroffen.

Meinungsäußerungen stellen oftmals keine Tatsachen dar und Meinungen können bekanntlich nicht "richtig" oder "falsch" sein, sondern stellen lediglich eine Bewertung dar.

Meine Aussage:

"Ein Hersteller muss nicht lebenslang ein fehlerfreies Produkt zur Verfügung stellen."

ist kein Ausdruck einer Meinung, sondern stützt sich auf das folgende Urteil des Bundesgerichtshofs BGH-Az.: VI ZR 170/07

https://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Dazu ein Kommentar:

https://www.kfz-rueckrufe.de/.../

Dies ist das Ergebnis meiner Suche nach einer Antwort auf die Frage:

Warum tauscht der Hersteller das Bauteil, das den Schaden verursacht hat, nicht aus?

https://www.motor-talk.de/.../...-850-000-fahrzeugen-t7193230.html?...

 

Zitat:

@netterkurt schrieb am 28. Juli 2023 um 13:13:55 Uhr:

Hallo Walter, Dein Kommunikationshabitus ist und bleibt der gleiche. Hoffnung machen, zerstören und wieder von vorne.

Ich bin der Ansicht Du bist „beruflich“, MB-Lobbyist, hier unterwegs. Lange Texte, nix wirklich hilfreiches und zu jedem Thema Dein Schema.

Ich lese gerne eine scheinbar glaubhafte Gegendarstellung, jedoch ist meine Meinung über Dich fertig.

Schönen Feierabend noch.

Dir und allen anderen ein schönes Wochenende.

Kurt

Dem würde ich auf jeden Fall widersprechen. Walter ist auf jeden Fall jemand der hier sehr wertvolle Beiträge leistet und Ahnung hat! Von mir ein DANKE dafür!

@rus7h

Danke für die Wertschätzung.

Zitat:

@netterkurt schrieb am 28. Juli 2023 um 13:13:55 Uhr:

Hoffnung machen, zerstören und wieder von vorne.

@netterkurt

Enttäuschungen sollten sich nicht breit machen, denn ich sehe keinen Vorteil darin, wenn ich an deinen Erwartungen scheitere.

Vielleicht sind deine Erwartungen zu hoch und weder dein Auto noch ich können sie erfüllen.

Ich drücke dir die Daumen, dass du in Zukunft nicht mehr erleben musst, dass Kühlmittel in das Unterdrucksystem deines Autos eintritt.

Hallo Walter,

vorab vielen Dank für die von dir gemachten Quellenangaben !

Aber nachdem ich die BGH-Entscheidung näher angeschaut habe, kann ich deine Einschätzung nicht zu 100 % teilen, da es in dem von dir angeführten Verfahren keinen behördlich angeordneten Rückruf gab - was die Vorinstanzen und letztlich den BGH dazu brachte, die Klage abzuweisen.

Das war meines Wissens nicht nur bei der Brandgefahr anders, sondern auch bei anderen Rückrufen, bei denen die Rückrufe vom KBA angeordnet und überwacht wurden.

Hallo zusammen und @Gerdchen,

damals ging es mir um eine Antwort auf die Frage, ob es ein Verschulden des Herstellers und einen Rechtsanspruch des Käufers auf einen kostenlosen Austausch von Teilen im Rahmen eines Rückrufs außerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Garantie-/Gewährleistungs- und Versicherungsfristen gibt (MB100).

Nach deinem Einwand werde ich dieser Frage noch einmal nachgehen.

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die Ursache aus Sicht des Herstellers eine Softwareänderung ist, die die Steuerungslogik der Kühlmittelpumpe verändert und anschließend die Dichtungskomponenten zu stark beansprucht haben soll. Daher die Aktualisierung der Software im Rahmen des Rückrufs und kein Teiletausch im Bereich der Kühlmittelpumpe.

Der Hersteller hatte empfohlen, die betroffenen Fahrzeuge besonders umsichtig zu fahren und ihre Nutzung auf das notwendige Minimum zu beschränken.

Dadurch können die jeweiligen Nutzer der Autos eigenverantwortlich entscheiden, ob sie sich angesichts der Vorteile, die das Fahrzeug bietet, den mit der Nutzung verbundenen Risiken aussetzen wollen und werden dadurch in die Lage versetzt, den Gefahren so weit wie möglich entgegenzuwirken.

Soweit kommt der Hersteller seiner Verkehrssicherungspflicht nach.

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 5. Juli 2023 um 16:43:01 Uhr:

Hallo zusammen und @Hapoy,

Vorweg:

Ein Hersteller ist nach Ablauf der Gewährleistungspflicht nicht zum kostenlosen Teiletausch bei einer Rückrufaktion verpflichtet. Er muss Kunden lediglich dabei unterstützen, die erforderlichen Maßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen.

Ein Hersteller muss also nicht lebenslang ein fehlerfreies Produkt zur Verfügung stellen. Er haftet lediglich dafür, effektiv und zumutbar die vom fehlerhaften Produkt ausgehenden Gefahren auszuschalten.

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 5. Juli 2023 um 16:43:01 Uhr:

 

wo ist das Kühlmittel hin und hat deswegen der Umschaltventil Kurzschluss gehabt

 

Das Umschaltventil wurde mit Kühlmittel beaufschlagt und die darin enthaltenen chemischen Substanzen führten zu einem Kurzschluß, der vom On-Board-Diagnosesystem festgestellt und signalisiert wurde, bevor sich das Kühlmittel wahrscheinlich wieder aufgelöst hat.

Andernfalls hätte sich Kühlmittel in den Unterdruckschläuchen befunden und es wäre nicht beim Austausch des elektrischen Umschaltventils und dem Software-Update geblieben.

Eine Beschreibung der Ursache für den Eintritt von Kühlmittel in das Vakuumsystem findest du vor und nach diesem Beitrag im benachbarten Thread:

https://www.motor-talk.de/.../...d-e-400-d-mit-om656-t6980742.html?...

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 5. Juli 2023 um 16:43:01 Uhr:

 

Meine Frage wäre, wo ist das ganze Kühlmittel hin

 

Es wäre besser gewesen, den Kühlmittelverlust möglichst in der Werkstatt feststellen zu lassen oder zu Hause mit einem Foto zu dokumentieren und nach Rücksprache mit dem Werkstattmeister entsprechend zu handeln. Es sollte eine Diagnose des Kühlmittelverlustes gestellt und Abhilfemaßnahmen getroffen werden.

Der Werkstattleiter hat offensichtlich in Erwägung gezogen, dich mit einem niedrigen Kühlmittelstand und den Händen über dem Kopf, zumindest in einem noch fahrbereiten Zustand, vom Hof fahren zu lassen. Es ist unvorstellbar, dass der Kühlmittelverlust bei der ersten Fahrt nach der Rückrufaktion 2090008 aufgetreten ist.

Ich nehme an, du hast für dieses Auto keine Garantieversicherung abgeschlossen.

P.S.

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 5. Juli 2023 um 16:43:01 Uhr:

 

Ich habe am 04.07.2023 Kühlmittelstand geprüft und habe feststellen müssen das Kühlmittel fehlt.

Fehlte erstmalig Kühlmittel?

HALLO AN WALTER UND ALLE,

Zitat:

Anderenfalls hätte sich Kühlmittel in den Unterdruckschläuchen befunden und es wäre nicht beim Austausch des elektrischen Umschaltventils und dem Software-Update geblieben.

ES FEHLT WIEDER KÜHLMITTEL UND ES BEFINDET SICH WIEDER KÜHLMITTEL IN DEN UNTERDRUCKSCHLÄUCHEN.

DAS WAR AUCH DAMALS BEI DER RÜCKHOLAKTION DIE URSACHE FÜR DEN KURZSCHLUSS IM UMSCHALTVENTIL NUR HAT SICH DER MECHANIKER DAMALS DAS GAR NICHT ANGESCHAUT .

ICH HABE MICH BESCHWERT UND NUN GIBT ES NOCH EINEN NEUEN TERMIN IN DER MB WERKSTATT.

 

 

Kühlmittel im Umschaltventil

Oje. Dann ist vermutlich die Kühlmittelpumpe undicht und auch die Tandemölpumpe auf der Hinterseite des Motors schon durch Kühlmittel in Mitleidenschaft gezogen worden.

 

Das sie es damals ignoriert haben spricht nicht für die Werkstatt…

Ja, glaube ich auch.....bin gespannt was bei dem nächsten Termin rauskommt....

Vermutlich ist Walter Jurist. Ich schätze seine Beiträge sehr, da sie eben keine Meinungsäußerung darstellen.

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