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rückleuchten ohne reflektor - was kann da passieren ?

VW Golf 3 (1H)

hallo
nun auch mal von mir so ne art rechtliche frage
wenn ich rückleuchten ohne diese zusatz reflektoren an der stossie benutze. was passiert dann ? also im schlimmsten fall ?

erlischt die betriebserlaubnis ? also wenn ich nen unfall habe(unverschuldet) muss ich blechen ?
oder ist das nur mit nem bußgeld verbunden ?

mfg, thomas

82 Antworten

Zitat:

Ausreichend sind doch schon 1 eurostk grosse reflektoren. die sieht man mit dem auge kaum haben aber ihre wirkung dann wenn es drauf ankommt.

meines Wissens sind diese relfektoren rechteckig und bestimmt 2cm hoch und 4 cm lang.. jedenfalls stechen die total ins ausgel, die versauen einfahc die ganze optik und sehen nur scheisse aus. kann man sich nur an de kopf fassen, warum der hersteller die nicht integriert hat!

Zitat:

kann man sich die Reflektoren also nur sparen wenn man die original Rückleuchten von VW dranhat?

das ist zu pauschal formuliert! es gibt solche und solche. bei allen VW rückleuchten brauchst du keine reflektoren, aber willst dzu z.b. die ganz schwarzen von hella verbauen (mit grauem blinkerkeil) brauchst du die reflektoren.

das muss man konkret nachfragen, z.b. die allseits beliebten klarglas in rot/weiss brauchen die meines wissens nicht. ist halt immer abhängig...

ich werde meine GT rücklis behalten, die schwarzen von hella wären der einzige konkurrent aber die reflekotren sehen einfach pervers kacke aus.

Zitat:

Original geschrieben von K-townrulor


kann man sich die Reflektoren also nur sparen wenn man die original Rückleuchten von VW dranhat?

du kannst dir die reflektoren bei allen rückleuchten sparen bei denen ein reflektor (in rot) in der rückleuchte verbaut ist, bei allen anderen müssen zusätzlich rote reflektoren am heck gut sichtbar für den hintermann angebracht werden (und ja es gehen auch diese kleinen runden is nämlich nicht genormt, es muss nur was reflektieren wenn licht drauffällt und zwar in rot !)

Die Reflektoren müssen ein e-Prüfzeichen haben.

Für Hella Rückleuchten braucht man auch die Reflektoren von Hella. Ich hab bei mir Reflektoren dran und an das Aussehen habe ich mich mittlerweile auch gewöhnt. Wegen som ner kleinigkeit lass ich mir keine Teilschuld aufdrücken.

tja 3 punkte und 65 euros!!!!!!! hatt mich der spass gekostet

also macht welche drann

sieht zwar sch... aus aber ist billiger

So einfach ist das nicht mit den Reflektoren!!

Der Reflektor muss das Zeichen "1a" tragen, sonst ist er nicht geprüft!

da meine altezza Rückleuchten einen Reflektor drin haben der nicht mit 1a abgesegnet ist, sondern mit Ra (amerikanische SAE norm) bin ich mit den RL genau ein Grenzfall....

so die kommen jetzt bei mir ran, kann mir einer sagen wie ich da die reflektoren fest bekomme???

Da is doch doppelseitiges Klebeband dranne.

Reflektor

Die halten dich so oder so nicht an, mich haben die auch noch nie angehalten, der Tüv hat auch nichts gesagt.
Und ich glaube wohl kaum das man wegen sowas 2 P. in Flens bekommt.
Mängelkarte

brauche ich wirklich für hella rückleuchten die original hella rückstrahler. wird das beim nächsten mal tüv genau geprüft, oder gucken die nur, ob der rückstrahler nen prüfzeichen hat?

bei mir hat der prüfer definitiv alles geprüft, was man an so nem rückstrahler prüfen kann. sogar ob die nich nur provisorisch rangemacht sind.

und nochmal zu rklarstellung ein auszug aus der StVZO:

Zitat:

§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler

[...]

(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

[...]

also wenn ich die mit doppelseitigem klebeband da dran habe, hätte das deinem prüfer nicht gereicht?

na wenn das mit dem klebeband hält isses ja ok ( hab's auch nich anders, wollte mir deshalb nich die stoßstange zerbohren). nur sollten sie nich beim nächsten regen abfallen 😉

aber die rot weißen von fk haben nen e1 reflektor drin oder ?

mfg, thomas

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