rückleuchten ohne reflektor - was kann da passieren ?

VW Golf 3 (1H)

hallo
nun auch mal von mir so ne art rechtliche frage
wenn ich rückleuchten ohne diese zusatz reflektoren an der stossie benutze. was passiert dann ? also im schlimmsten fall ?

erlischt die betriebserlaubnis ? also wenn ich nen unfall habe(unverschuldet) muss ich blechen ?
oder ist das nur mit nem bußgeld verbunden ?

mfg, thomas

82 Antworten

aber auch nicht zulässig laut ABE, denn da steht extra die Nummer der Hellateile drin

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23


aber auch nicht zulässig laut ABE, denn da steht extra die Nummer der Hellateile drin

öhhem ... in meiner Hella-ABE steht nur:

"Achtung: Diese Leuchte besitzt keinen Rückstrahler! Beim Austausch gegen Leuchten mit eingebautem Rückstrahler sind gesonderte bauartgenehmigte Rückstrahler am Fahrzeug anzubringen."

AFAIK darfste alle roten Reflektoren mit Prüfzeichen dranpappen. 🙂

ich rate nur: MAcht diese hässlichen Reflektoren ran!!! Oder holt euch Rückleuchten mit integriertem Reflektor!!
Sowas wär´ doch echt dämlich sowas auf´s Spiel zu setzten. Wenn wirklich jemand rein donnert von hinten hat man wohl nen Problem!!!

Verstehe sowieso nicht so ganz, warum es noch Rückleuchten ohne integrierte Rückstrahler gibt. Da spart man sich diese ganzen Unannehmlichkeiten...

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Braucht man eigentlich für die Rot-Weißen Hellas (9EL 006 220-921) Rückstrahler, oder sind die in den RL drin?

Zitat:

Original geschrieben von Golfanatiker


Braucht man eigentlich für die Rot-Weißen Hellas (9EL 006 220-921) Rückstrahler, oder sind die in den RL drin?

Wenn sogar meine "billigen" rot-weißen nen Reflektor haben... dann wärs eigentlich fast arm, wenn das bei den Hellas nicht wäre...

Zitat:

Original geschrieben von GreG_M


Wenn sogar meine "billigen" rot-weißen nen Reflektor haben... dann wärs eigentlich fast arm, wenn das bei den Hellas nicht wäre...

seh ich anders, weil die anderen Hellas haben ja schließlich auch keine. Ausser die Serie.

Die Problematik ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Wenn die Betriebserlaubnis durch eine Bauartveränderung erloschen ist, ist der Versicherungsschutz
nicht mehr vorhanden. Damit wäre auch eine Zwangsstillegung im Wiederholungsfalle gerechtfertigt.
Es ist völlig unerheblich ob der Mangel Ursache eines Schadenereignisses war.
Keine Betriebserlaubnis, kein Versicherungsschutz.
Die Versicherung wird den Schaden begleichen, allerdings den Halter in Regress nehmen.
Das erklärt evtl. auch die hohe Anahl von Punkten die dafür verhängt werden.
Das ist keine Kleinigkeit, wenn die Betriebserlaubnis erlischt.
Gemein wird es bei Umbauten von denen der Halter wirklich keine Ahnung hat und die auch nicht offensichtlich sind, Bremsen, Anhängerkupplung, Motor mit anderer Leistung.
Der Hinweis den habe ich so gekauft ist dann nur hilfreich wenn man das auch beweisen kann und der Verkäufer das Vermögen hat mir den Schaden nach einem langen Zivilprozess auch zu ersetzen.

Original geschrieben von Bierteufel

Zitat:

Original geschrieben von ]{laus


tranquility:
Stell dir vor dir rauscht einer in den Kofferaum, ein paar verletzte...
Der schuldige findet raus, dass bei dir die Reflektoren fehlten...
Wenn er einen guten Anwalt hat hast du definitiv eine teilschuld, deiner versicherung würde ich dann auch zutrauen, dass sie das Geld von dir wieder haben wollen.

Wenn er mir am tag rein knallt, dann lach ich ihn aus. Bei nacht is das was anderes, aber ich hatte ja mein licht an. Seine aussage gegen meine. Wenn man nen schlecht gelaunten cop erwicht, bekommt man 1 oder 3 points und 80E strafe. Bei nem gut gelaunten cop gibts eine mündliche verwanung, oder ne strafe von 10-25E

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