Rückleuchten auf US umbauen?

VW Golf 1 (17, 155)

Moinsen
kann man originale Rückleuchten auf die der US umbauen? Also das bei normalen licht die ganze untere hälfte leuchtet und beim bremsen auch?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Also mal ganz ehrlich...es zwingt euch keiner, was an euren Rückleuchten zu ändern.

Natürlich wird keiner gezwungen, dennoch erlischt die BE, das sollte schon erwähnt werden. Es lesen evtl. auch Kinder mit... 😁

Ob die BE wegen Gebastel an den Rückleuchten oder einem nicht eingetragenen Motor erlischt, ist relativ wurst, ohne BE kein Versicherungsschutz bei einem Unfall.

Gut, der Quatsch von wegen Beihilfe zu einer Straftat gehört nicht hierher, wenn das so wäre, müsste hier jeder zweite Thread gelöscht werden, denn es geht ja ständig um Xenon-Licht, andere Nockenwellen, andere Einspritzanlagen, ... Es erlischt immer die BE, manche Sachen lassen sich halt eintragen, andere nicht.

Nur reden sich viele Leute ihr Gebastel halt dadurch legal, dass es dem TÜV oder der Polizei nicht aufgefallen wäre, ist natürlich völliger Unsinn...

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Also mal ganz ehrlich...es zwingt euch keiner, was an euren Rückleuchten zu ändern.

Heute hat mich die Polizei angehalten... haben mich mich Standlicht und NSW fahren gesehen. Normale Kontrolle vorgetäuscht, dann halt wegen der NSW nachgehakt. Gut, ich hab mich einsichtig gezeigt, musste dann noch meine NSL vorführen.

Spannender Moment. 😁

Weder wegen der Rückleuchten (2 Kammern) noch wegen der 2. NSL haben die irgendetwas gesagt.

Musste auch nicht die 10 Euro bezahlen, hab vor der Kontrolle noch ein "guck mal der ist bei der Feuerwehr" gehört. *g*

Ja ich weiß, dass ich sowas nicht machen darf, aber ich meine...Sind TFL was anderes?! 😉

Werd demnächst immer mit Abblendlicht und NSW fahren, dann klingt wenigstens die Ausrede plausibler, ich hätte schlicht und einfach vergessen, die NSW auszuschalten.

Von daher... wir wissen, dass es in dem Sinne nicht legal ist. Ok... aber wie viele fahren mit uneingetragenen Motoren, Fahrwerken etc. pp rum. Oder ohne Reflektoren bei Schwarzen Rülis oder Klarglas. 😉

Da bin ich definitiv der Meinung, dass da eingegriffen werden muss. Aber bei solchen Sachen...

Kommt sicher auch immer ganz drauf an, wie man mit der Polizei umspringt. Wie man in den Wald reinruft schallts auch hinaus. 🙂

wir kommen zwar vom Thema ab aber ich bin ganz deiner Meinung Maakus
hängt bestimmt auch viel von der Laune der Polizeibeamten ab in diesem Moment
und auch vom Bundesland
habe das selbst erfahren....

also allzeit gute Fahrt ohne Kontrolle

mfg
Gunnar

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Also mal ganz ehrlich...es zwingt euch keiner, was an euren Rückleuchten zu ändern.

Natürlich wird keiner gezwungen, dennoch erlischt die BE, das sollte schon erwähnt werden. Es lesen evtl. auch Kinder mit... 😁

Ob die BE wegen Gebastel an den Rückleuchten oder einem nicht eingetragenen Motor erlischt, ist relativ wurst, ohne BE kein Versicherungsschutz bei einem Unfall.

Gut, der Quatsch von wegen Beihilfe zu einer Straftat gehört nicht hierher, wenn das so wäre, müsste hier jeder zweite Thread gelöscht werden, denn es geht ja ständig um Xenon-Licht, andere Nockenwellen, andere Einspritzanlagen, ... Es erlischt immer die BE, manche Sachen lassen sich halt eintragen, andere nicht.

Nur reden sich viele Leute ihr Gebastel halt dadurch legal, dass es dem TÜV oder der Polizei nicht aufgefallen wäre, ist natürlich völliger Unsinn...

Hast natürlich Recht, das Argument, dass das keinem auffällt, zählt nicht. Bin ich nämlich eigentlich auch kein Freund von.

Dem bin ich mir nun auch bewusst und möchte hiermit nochmals drauf hinweisen, dass dieser Umbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis eures KFZs führen kann.

So...jetzt alle zufrieden? ^^

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Zitat:

Original geschrieben von gun107


hängt bestimmt auch viel von der Laune der Polizeibeamten ab in diesem Moment

... und genau da hab ich keinen Bock drauf! Ist doch eine viel lässigere Position, wenn man genau weiß, dass die Polizei an meinen Autos rumsuchen kann wie sie will und wegen meines immer breiteren Grinsens immer genauer sucht 😉

Arvin S.

Sehe ich auch so.
Lieber sie haben nichts gefunden und man hat seine ruhe!

Habt ja Recht... ist schon immer ein ungutes Gefühl... und den Stress den es nach sich ziehen kann, wenn se doch irgendwas finden. Überlege ernsthaft zurückzurüsten...

Frage gleich dran... ist die 2. NSL auch verboten?!

Das lohnt sich nicht, denn wenn sie was finden und sie haben nicht ihren besten Tag erwischt beginnt die suche richtig! Das Auto kann, ich sage kann! an Ort und stelle Stillgelegt werden! ganz zu schweigen
von dem was dann noch auf dich zu kommt!

Zitat:

Original geschrieben von Maakus


Frage gleich dran... ist die 2. NSL auch verboten?!

Zumindest gibt es glaub ich Autos, die ab Werk schon zwei haben.

Aber beim 2er war es doch so, dass teilweise am rechten Rücklicht die Prüfzeichen für die NSL fehlen, oder? Und der Hochglanzreflektor fehlt normalerweise dann auch, wenn das auch in der Lichtstärke kaum auffällt.

So weit ich das, noch in Erinnerung habe, ist es eine Vorschrift ab dem BJ. ?? zwei NSL. genau weiß ich es nicht mehr! kann mich auch Täuschen!

Das muss dann aber eine sehr neue Vorschrift sein.

Der 2005er GTI meines Bruders z.B. hat nur eine, da auf der rechten seite an dieser Stelle das Rückfahrlicht ist.

Wie gesagt! kann da auch ganz falsch liegen!

Hm...also Rückbau.. bzw... eine Steckverbindung dazwischentun. 😁

Zitat:

Original geschrieben von GLI


Aber beim 2er war es doch so, dass teilweise am rechten Rücklicht die Prüfzeichen für die NSL fehlen, oder? Und der Hochglanzreflektor fehlt normalerweise dann auch, wenn das auch in der Lichtstärke kaum auffällt.

Afaik ist bei den originalen schwarz/roten RüLis die Kammer im rechten Rücklicht fertig für NSL hergerichtet, mit Prüfzeichen der Bauartgenehmigung. Kabel, 2 Kabelschuhe, fertig, da die NSL-Anschlüsse entsprechende Fähnchen für Standard-Kabelschuhe haben. Bei den normalen dreifarbigen Rückleuchten ist es afaik nicht möglich.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Schmargendorf


So weit ich das, noch in Erinnerung habe, ist es eine Vorschrift ab dem BJ. ?? zwei NSL. genau weiß ich es nicht mehr! kann mich auch Täuschen!

Hallo!

Die Vorschrift besagt: Min 1 NSL ab EZ 1.10.90 und min. 1 Rückfahrscheinwerfer ab EZ 1.10.87 soweit ich das noch in Erinnerung habe.

Gruß kika-gt

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