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Rückgaberecht Gebrauchtwagen SL
Hallo liebe SL Freunde,
Wenn man einen Mercedes SL bei einem Mercedes Autohaus kauft und der SL in den ersten 2 Monaten ständig kaputt geht und ständig in der Werkstatt ist, da kann man doch den SL wieder zurückgeben. Gesetzlich ist das doch so vorgeschrieben, dass man es in den ersten 6 Monaten dem Händler wieder zurückgeben kann?
Würde mich auf Antworten freuen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sst-72
warum spricht der käufer von sich dauernd in der dritten person?
Vielleicht heißt der Käufer Lothar Mathäus ?:D
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21 Antworten
Beschreib bitte mal näher um welche Fehler bei welchem Auto es sich handelt ?
Einfach mal zurückgeben ist nicht, die müssen die Fehler im Rahmen der Gebrauchtwagengewährleistung beseitigen .
Zitat:
Original geschrieben von driver191
Beschreib bitte mal näher um welche Fehler bei welchem Auto es sich handelt ?
Einfach mal zurückgeben ist nicht, die müssen die Fehler im Rahmen der Gebrauchtwagengewährleistung beseitigen .
Es ist ein SL 55 AMG.
Einen tag nachdem das Auto abgeholt wurde ging die gelbe Motorleuchte und Airbagleuchte an. Irgendeine Pumpe vom Motor war kaputt. Wurde alles repariert. Der Schaden wurde zu 50% vom Käufer bezahlt. Dann ging die Hydraulik vom Verdeck flöten. Irgendein Schalter von der Motorhaube war dann defekt und auf dem Display wurde angezeigt dass die Haube ständig auf ist obwohl die Haube zu war. Die Auflagepunkte vom Verdeck mussten dann erneuert werden. Jetzt vor 2 Wochen wurde eine Leitung vom ABC Fahrwerk undicht und hat Öl verloren.
Und jetzt pfeift der Motor. Ich denke mal dass der Kopressor bald flöten geht.
Der Käufer will da jetzt randale machen. Auf die letzte Mail hat der Käufer keine Antwort bekommen. Der Käufer versucht morgen den Chef zu erreichen.
Da geht einfach zu viel kaputt um es noch zubehalten.
Soviel ich weiss hat der Käufer das Recht das Auto zurückzugeben.
Was meinst du?
Der Käufer hat alles aus der Tasche bezahlt obwohl er Garantie hat.
warum spricht der käufer von sich dauernd in der dritten person?
Trollalarm?
Zitat:
Original geschrieben von sst-72
warum spricht der käufer von sich dauernd in der dritten person?
Vielleicht heißt der Käufer Lothar Mathäus ?:D
Hallo Ciko77,
die evtl. Rückgabe von Konsumartikeln richtet sich nach den Gewährleistungsbdingungen und nicht zu letzt nach dem BGB. Dem Verkäufer ist x-mal Gelegenheit zu geben, einen Defekt am erworbenen Artikel zu beheben.
Erst nach erfolglosen Versuchen kann man dann von Minderung, Wandelung oder Rücktritt sprechen.
In wie weit es sich allerdings bei unterschiedlichen Defekten bei einem Auto die generelle Regel anwenden lässt, kann ich leider nicht sagen, sofern jeder einzelne Defekt ordentlich behoben worden ist.
Eine 6-Monats-Regel ist mir nicht bekannt. Ansprüche sollten aber in jedem Fall frühzeitig schriftlich geltend gemacht werden. Nötigenfalls sollte ein Rechtsanwalt oder die Verbraucherschutzzentrale zur Hilfe gezogen werden. Bei ersterem richtet sich dessen Honorar jedoch nach dem Streitwert, hier wohl der Neupreis des SL. Das kann teuer werden.
Gruß
Achim H.
Ich verstehe das Problem nicht!
Der "Käufer" hat Reparaturen in Auftrag gegeben, diese wurden ausgeführt, der "Käufer" hat bezahlt.
Natürlich kann der "Käufer" das Auto zurückgeben, wenn der "Verkäufer" es haben will. Beide müssen sich nur über einen angemessenen Preis einigen. Liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor, ist ein Vertrag geschlossen, das Verpflichtungsgeschäft ist zustande gekommen. Fehlt noch das daran anschließende Erfüllungsgeschäft, nämlich die Übergabe und die Einigung über die Übertragung des Eigentums.
Eigentlich ganz einfach, oder?
:-)
Zitat:
Original geschrieben von tc-rider
Ich verstehe das Problem nicht!
Der "Käufer" hat Reparaturen in Auftrag gegeben, diese wurden ausgeführt, der "Käufer" hat bezahlt.
Natürlich kann der "Käufer" das Auto zurückgeben, wenn der "Verkäufer" es haben will. Beide müssen sich nur über einen angemessenen Preis einigen. Liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor, ist ein Vertrag geschlossen, das Verpflichtungsgeschäft ist zustande gekommen. Fehlt noch das daran anschließende Erfüllungsgeschäft, nämlich die Übergabe und die Einigung über die Übertragung des Eigentums.
Eigentlich ganz einfach, oder?
:-)
Vom Prinzip her schon: Vertragsrecht. Die Frage hier zielt aber offensichtlich auf Durchsetzung eines Gewährleistungsanspruchs ab, da ein gebrauchtes Farhrzeug von einem Gewerbetreibenden verkauft worden ist (so lese ich das zumindest aus der Frage). Fraglich ist ggfs. noch die Klausel: In Kundenauftrag.... Dann ist's nämlich die A-Karte.
Solche Autos werden von dubiosen Händlern im mobile zu Hauf angeboten, insbesondere reparaturanfällige SL.
Gruß
Achim H.
Hallo Achim,
das ist mir schon klar. Ich wollte nur deutlich machen, wie konfus der Eingangsbeitrag ist.
"Käufer" regt sich über Defekte auf, zahlt aber die Reparturen (anstandlos?). Nun ist sein Beutel leer und er will eine Wandlung. Wie gaga ist das denn?
Der Käufer muss dem Verkäufer die Gelegenheit zur Reparatur geben und nur wenn dies aufgrund der Häufung der Werkstattaufenthalte unzumutbar wird oder die Nachbesserung nichts bringt, kann über eine Wandlung nachgedacht werden.
So wie es beschrieben wurde passt es einfach nicht zusammen.
Zitat:
Original geschrieben von tc-rider
Hallo Achim,
das ist mir schon klar. Ich wollte nur deutlich machen, wie konfus der Eingangsbeitrag ist.
"Käufer" regt sich über Defekte auf, zahlt aber die Reparturen (anstandlos?). Nun ist sein Beutel leer und er will eine Wandlung. Wie gaga ist das denn?
Der Käufer muss dem Verkäufer die Gelegenheit zur Reparatur geben und nur wenn dies aufgrund der Häufung der Werkstattaufenthalte unzumutbar wird oder die Nachbesserung nichts bringt, kann über eine Wandlung nachgedacht werden.
So wie es beschrieben wurde passt es einfach nicht zusammen.
Ich gebe Dir in jedem ausgeführten Punkt vorbehaltlos Recht. Zur besseren Verdeutlichung ín Bezug auf Ciko77 Frage hab ich meinen Kommentar hinterlassen.
Oops, fällt mir jetzt erst auf ??? http://www.motor-talk.de/.../...wo-und-was-kann-das-sein-t3276578.html
Ich schreib' nix mehr.... smile
Gruß
Achim H.
Der Käufer möchte doch das Auto zurückgeben weil sich die Werkstattaufenthalte sehr gehäuft haben. Das ist der Punkt. Und demnächst steht wieder eine Reperatur bevor.
Zitat:
Original geschrieben von ciko77
Der Käufer möchte doch das Auto zurückgeben weil sich die Werkstattaufenthalte sehr gehäuft haben. Das ist der Punkt. Und demnächst steht wieder eine Reperatur bevor.
Man liebt oder hasst dieses Auto. Wir und Dein Käufer scheinen alle irgendwo gebeutelt zu sein. Also entweder durch oder verkaufen (unter Angabe bekannter Mängel).
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/ §§ 433 ff
Gruß
Achim H.
Zitat:
Original geschrieben von Brueggener
Zitat:
Original geschrieben von ciko77
Der Käufer möchte doch das Auto zurückgeben weil sich die Werkstattaufenthalte sehr gehäuft haben. Das ist der Punkt. Und demnächst steht wieder eine Reperatur bevor.
Man liebt oder hasst dieses Auto. Wir und Dein Käufer scheinen alle irgendwo gebeutelt zu sein. Also entweder durch oder verkaufen (unter Angabe bekannter Mängel).
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/ §§ 433 ff
Gruß
Achim H.
Hallo ciko77,
wenn ich mir so Deine Beiträge durchlese, muss ich mir die Frage stellen, wie ich an Stelle des Händlers reagieren würde. Ist dies das Objekt, um das es geht http://www.motor-talk.de/.../felge-i203818787.html ?
Gruß
Achim H.