Rückgabemöglichkeiten bei verbrieftem Rückgaberecht

Hallo,

ich habe im Februar 2010 einen Golf VI GTI nit einer Finanzierung über 4 Jahre geholt. Übrig bleibt eine Schlußrate von ca. 11.000 Euro die mit einem verbrieften Rückgaberecht verbunden ist. Jetzt kommt so langsam die Zeit, bei der ich überlegen muss, wie ich mit dem Auto weiter verfahre. Finanziell hätte ich die Möglichkeit, die Schlußrate zu tilgen, damit der GTI mir gehört ;-) Andererseits könnte ich mir auch ein größeres Auto (z.B. Passat) vorstellen.

Das allerdings nur zur Vorgeschichte. Mich interessiert eine andere Frage, die ich hier leider so eindeutig nicht beantwortet finde: Das verbriefte Rückgaberecht habe ich mit meinem alten Autohaus abgeschlossen, quasi sind auch nur die vertraglich daran gebunden. Aber unabhängig von dieser festgeschriebenen Summe, hier meine Fragen:

1.) Kann ich aber auch zu jedem anderen VW-Händler gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?

2.) Kann ich auch zu einem anderen Hersteller (z.B. BMW) gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?

3.) Oder muss ich grundsätzlich zu dem Händler, bei dem ich den Finanzierungsvertrag abgeschlossen habe?

4.) Ist die Verhandlungsbasis günstiger, den GTI mit der Schlußrate auszulösen und dann quasi den "eigenen Wagen" beim Neukauf in Zahlung zu geben?

Danke schonmal vorab.

Mick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 7. März 2019 um 14:48:23 Uhr:


Ein einziger Beitrag und dann so ein Haufen in Buchstaben verfasster Mist. Leute, Leute...

Und du zitierst den KOMPLETTEN Haufen Mist nochmal 🙄

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Nein, in der Regel garantiert nur der Händler den Rückkauf. Geht der in die Insolvenz schaust du in die Röhre. Gab es hier gerade im Audi Forum

Oh, okay. Bisher hat der Händler 4 Autohäuser und eine sehr lange Tradition. Trotzdem sehr gut zu wissen, dass es immer ein Restrisiko gibt.

Zitat:

@indien schrieb am 15. November 2018 um 17:29:10 Uhr:


Oh, okay. Bisher hat der Händler 4 Autohäuser und eine sehr lange Tradition.

Das (Tradition) hatten Philipp Holzmann, Karmann, Hertie, Alno, Sinn-Lefers und Kettler auch .... ;-)

Ok, das Risiko muss ich dann eingehen 🙂 Ist ein besonderes, personalisiertes Angebot mit 2% Effektivzins und 25% Rabatt auf den LP - wenn ich den Wagen kaufen müsste, würde ich wahrscheinlich nicht allzuviel Verlust machen bei Wiederverkauf / als Anzahlung für einen neuen. Danke für den Hinweis, auch ein Wiesmann war / ist pleite, oder?

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Wenn es eine GmbH ist kannst du ganz einfach im Bundesanzeiger online nachsehen wie die letzten Bilanzen so aussehen und ob Gewinn oder Verlust gemacht wurde. Die 5 Minuten würde ich investieren..

Ein verbrieftes Rückgaberecht ist nur eine Augenwischerei, um einen Kunden zum sicheren Kauf zu bewegen. Wenn Du nach Ablauf der vereinbarten Finanzierungszeit Dich für ein Folgegeschäft bei dem Händler entscheidest, gibt es erfahrungsgemäß so gut wie keine Probleme. Man wird über evtl. kleine Unzulänglichkeiten wie Kratzer, kleine Dellen und Mehrkilometer hinweggucken. Alles läuft "sehr kulant ab". Alle entstandenen Kosten werden dann, ohne, dass Du es merkst, Dir elegant aufs Auge gedrückt. Du bist dann ein Besitzer eines neuen, überteuerten Fahrzeugs und freust Dich die nächsten z. B. 3 Jahre bis es wieder soweit ist. Dann geht das Spielchen vom Neuen an.

Aber wehe, Du wirst abtrünnig und pochst auf Dein Rückgaberecht, willst aber kein Auto bei dem Händler kaufen und willst aus dem Laufrad aussteigen. Dein bisher freundlicher Händler wird Dein Fahrzeug kurzehand zu eine Schrotthaufen, mittels eines "unabhängigen" Sachverständigen, erklären lassen und wird die Rücknahme verweigern. Nun droht es, den Restwert, von Deinem Konto, abgebucht zu werden oder weiter finanzieren lassen - zu sehr ungünstigen Konditionen.

In beiden Fällen bist Du dann der Depp. Jetzt zu Deinen Fragen:

1.) Natürlich kannst Du. Wenn der Händler ein Geschäft wittert, tilgt er die Rate und Du bist im neuen Laufrad.

2.) Siehe oben. Es ist egal, wohin Du gehst, doch meistens triffst auf taube Ohren, denn was will ein BMW-Händler mit einem VW auf dem Hof. Vielleich macht er Dir ein Angebot, bei dem Du blass wirst und schweißgebadet stellst fest, dass Dein glänzender GTI doch nicht Gold ist.

3.) Du musst garnichts, aber bedenke, dass NUR dieser Händler sich zum Rückkauf verpflichtet hat. Den Rest liest unter 1.)

4.) Wach auf! Bei solchen Geschäften machst nur Verluste. Die Schlußrate steht nur auf dem Papier und der Wert des Autos nach einer sehr genauen Begutachtung wird rapide schmelzen.

Die Händler sind nun Kaufleute, deren oberstes Ziel ist, Gewinn zu erzielen.

Tysonc, selten so einen Stuss gelesen und die Beantwortung der vier Fragen des TE kommt ca. 6 Jahre zu spät. 😕 😠

Zitat:

@tysonc schrieb am 7. März 2019 um 09:58:55 Uhr:


Ein verbrieftes Rückgaberecht ist nur eine Augenwischerei, um einen Kunden zum sicheren Kauf zu bewegen. Wenn Du nach Ablauf der vereinbarten Finanzierungszeit Dich für ein Folgegeschäft bei dem Händler entscheidest, gibt es erfahrungsgemäß so gut wie keine Probleme. Man wird über evtl. kleine Unzulänglichkeiten wie Kratzer, kleine Dellen und Mehrkilometer hinweggucken. Alles läuft "sehr kulant ab". Alle entstandenen Kosten werden dann, ohne, dass Du es merkst, Dir elegant aufs Auge gedrückt. Du bist dann ein Besitzer eines neuen, überteuerten Fahrzeugs und freust Dich die nächsten z. B. 3 Jahre bis es wieder soweit ist. Dann geht das Spielchen vom Neuen an.

Aber wehe, Du wirst abtrünnig und pochst auf Dein Rückgaberecht, willst aber kein Auto bei dem Händler kaufen und willst aus dem Laufrad aussteigen. Dein bisher freundlicher Händler wird Dein Fahrzeug kurzehand zu eine Schrotthaufen, mittels eines "unabhängigen" Sachverständigen, erklären lassen und wird die Rücknahme verweigern. Nun droht es, den Restwert, von Deinem Konto, abgebucht zu werden oder weiter finanzieren lassen - zu sehr ungünstigen Konditionen.

In beiden Fällen bist Du dann der Depp. Jetzt zu Deinen Fragen:

1.) Natürlich kannst Du. Wenn der Händler ein Geschäft wittert, tilgt er die Rate und Du bist im neuen Laufrad.

2.) Siehe oben. Es ist egal, wohin Du gehst, doch meistens triffst auf taube Ohren, denn was will ein BMW-Händler mit einem VW auf dem Hof. Vielleich macht er Dir ein Angebot, bei dem Du blass wirst und schweißgebadet stellst fest, dass Dein glänzender GTI doch nicht Gold ist.

3.) Du musst garnichts, aber bedenke, dass NUR dieser Händler sich zum Rückkauf verpflichtet hat. Den Rest liest unter 1.)

4.) Wach auf! Bei solchen Geschäften machst nur Verluste. Die Schlußrate steht nur auf dem Papier und der Wert des Autos nach einer sehr genauen Begutachtung wird rapide schmelzen.

Die Händler sind nun Kaufleute, deren oberstes Ziel ist, Gewinn zu erzielen.

Ein einziger Beitrag und dann so ein Haufen in Buchstaben verfasster Mist. Leute, Leute...

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 7. März 2019 um 14:48:23 Uhr:


Ein einziger Beitrag und dann so ein Haufen in Buchstaben verfasster Mist. Leute, Leute...

Und du zitierst den KOMPLETTEN Haufen Mist nochmal 🙄

Touché! 😉

Moin Leute,

ich möchte meinen 2014er "Schrotthaufen" voraussichtlich 05/2020 mit dann 110000km zurückgeben, da das Automatikgetriebe etwas Zicken macht. Kann das zum Problem werden? Bin ich verpflichtet, es auf meine Kosten zu reparieren vor der Rückgabe? Sind reine Komfortprobleme, Rucken beim Schalten und rutschende Kupplung beim Rangieren. Aktuell hat der Wagen noch Anschlussgarantie, die Serviceberater meinen allerdings, es läge kein Garantiefall vor, wär alles im Rahmen des Normalen ("Stand der Technik"😉. Ende November '19 läuft die Anschlussgarantie aus und ein halbes Jahr später ist Rückgabe mit verbrieftem Rückgaberecht.

Die Reifen - Ganzjahresreifen aus 2014 - haben noch etwa 3,5mm Profil und das wird auch bis Mai 2020 so bleiben. Das sollte so durchgehen, oder? Achso, Bremsen vorne sind auch fast verschlissen inkl. der Scheiben, aber noch keine Verschleissanzeige für die Beläge. Ich hoffe, ich komme bis zur Rückgabe damit hin.

Außerdem braucht der Motor im Sommer kräftig Öl, aber das werden die eh nicht merken. Verschlissene Sitze und Teppiche, kleinere Karosseriemacken und ein saftiger Steinschlag mit kleiner Delle in der Motorhaube sollten bei 110000km ja im Rahmen sein.

Würde kurz vor der Rückgabe selbst einen Gutachter beauftragen, damit ich eine Gegenposition habe. Rundherum Fotos mache ich dann auch unmittelbar vor der Abgabe auf dem Parkplatz des Händlers. Es wird natürlich kein VW wieder geleast - siehe oben...

Du wirst in deinen "Schrotthaufen" wohl eine ganze Menge Kohle stecken müssen, bevor der Händler ihn dir abnehmen wird.

Winterreifen müssen bei mir mind.4mm Profil aufweisen.Wie VW das einstuft bei GJR ??
Ich würde die Bremsen nicht bei VW machen lassen
Ob über Macken an der Karosserie hinweggesehen wird wird sich dann zeigen.Steinschlag mit Delle wird sicherlich bemängelt.

Hast du den Schadenkatalog von VW ? Dort ist ja einiges beschrieben

Eieiei, danke für den Tipp mit dem "Schadenkatalog", das wird ja noch lustig....

GJR müssen wie Winterreifen >= 4mm haben und der Steinschlag mit Delle vorne geht bis auf die Grundierung, wollen sie auch behoben haben. Ist auf der Motorhaube in der Krümmung vorne, nix Smartrepair. Bremse muss gemacht werden, aber nicht bei VW, wie du schon sagst. Trotzdem, das wird noch richtig teuer 🙁

Und das Wichtigste: Probleme mit dem Antriebsstrang (-> DSG) darf es ebenfalls nicht geben, hätte der Leasingnehmer auf seine Kosten reparieren müssen. Schon witzig, bei der Anschlussgarantie heißt es "Nönö, das muss so", und bei der Leasingrücknahme sehe ich schon kommen "die Mehrfachkupplung ist verschlissen, müssen Sie bezahlen".............................................

Zitat:

@chrisdash schrieb am 22. April 2019 um 20:47:12 Uhr:


Und das Wichtigste: Probleme mit dem Antriebsstrang (-> DSG) darf es ebenfalls nicht geben, hätte der Leasingnehmer auf seine Kosten reparieren müssen. Schon witzig, bei der Anschlussgarantie heißt es "Nönö, das muss so", und bei der Leasingrücknahme sehe ich schon kommen "die Mehrfachkupplung ist verschlissen, müssen Sie bezahlen".............................................

Interessensfrage: wer ist Vertragspartner der Anschlussgarantie? Rein rechtlich muss man das natürlich trennen (Anschlussgarantiegeber wird wohl kaum der zurücknehmende Händler sein, sondern ein wirtschaftlich eigenständiges Unternehmen meinetwegen auch unter dem Deckmantel der VAG). Dennoch hätte ein solches Verhalten natürlich ein Geschmäckle und ist mir auch so als erstes in den Sinn gekommen 😉

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