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Rückgabemöglichkeiten bei verbrieftem Rückgaberecht

Themenstarteram 1. August 2013 um 8:35

Hallo,

ich habe im Februar 2010 einen Golf VI GTI nit einer Finanzierung über 4 Jahre geholt. Übrig bleibt eine Schlußrate von ca. 11.000 Euro die mit einem verbrieften Rückgaberecht verbunden ist. Jetzt kommt so langsam die Zeit, bei der ich überlegen muss, wie ich mit dem Auto weiter verfahre. Finanziell hätte ich die Möglichkeit, die Schlußrate zu tilgen, damit der GTI mir gehört ;-) Andererseits könnte ich mir auch ein größeres Auto (z.B. Passat) vorstellen.

Das allerdings nur zur Vorgeschichte. Mich interessiert eine andere Frage, die ich hier leider so eindeutig nicht beantwortet finde: Das verbriefte Rückgaberecht habe ich mit meinem alten Autohaus abgeschlossen, quasi sind auch nur die vertraglich daran gebunden. Aber unabhängig von dieser festgeschriebenen Summe, hier meine Fragen:

1.) Kann ich aber auch zu jedem anderen VW-Händler gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?

2.) Kann ich auch zu einem anderen Hersteller (z.B. BMW) gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?

3.) Oder muss ich grundsätzlich zu dem Händler, bei dem ich den Finanzierungsvertrag abgeschlossen habe?

4.) Ist die Verhandlungsbasis günstiger, den GTI mit der Schlußrate auszulösen und dann quasi den "eigenen Wagen" beim Neukauf in Zahlung zu geben?

Danke schonmal vorab.

Mick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 7. März 2019 um 14:48:23 Uhr:

Ein einziger Beitrag und dann so ein Haufen in Buchstaben verfasster Mist. Leute, Leute...

Und du zitierst den KOMPLETTEN Haufen Mist nochmal :rolleyes:

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11.000€ für so einen Wagen würd dir bestimmt jeder Händler zahlen...

http://suchen.mobile.de/.../volkswagen-golf-alle.html?...

Glaube, dass du ganz gut fährst wenn du den Wagen rauskaufst und selbst verkaufst, meine Meinung...

Themenstarteram 1. August 2013 um 9:40

Was halt so ein bißchen mein Problem ist, dass ich nicht mehr zu dem Händler, bei dem ich damals das Auto gekauft habe, hingehen möchte. Mein damaliger Verkäufer hat mittlerweile das Autohaus verlassen und die jetzigen Verkäufer mag ich nicht. Außerdem war ich mit der Werkstatt sehr unzufrieden.

Insofern wäre halt meine Lieblingssitutation, dass ich zu einem anderen Händler gehe, meinen GTI in Zahlung gebe (dass ganze mit der Schlussrate verrechnen lasse) und mir was neues hole. Und daher meine Frage, ob das bei nem VW-Händler (oder andere Marke) meiner Wahl möglich wäre, oder ob ich halt grundsätzlich meinen alten Händler kontaktieren muss...

Zitat:

Original geschrieben von mick_foley

Was halt so ein bißchen mein Problem ist, dass ich nicht mehr zu dem Händler, bei dem ich damals das Auto gekauft habe, hingehen möchte. Mein damaliger Verkäufer hat mittlerweile das Autohaus verlassen und die jetzigen Verkäufer mag ich nicht. Außerdem war ich mit der Werkstatt sehr unzufrieden.

Insofern wäre halt meine Lieblingssitutation, dass ich zu einem anderen Händler gehe, meinen GTI in Zahlung gebe (dass ganze mit der Schlussrate verrechnen lasse) und mir was neues hole. Und daher meine Frage, ob das bei nem VW-Händler (oder andere Marke) meiner Wahl möglich wäre, oder ob ich halt grundsätzlich meinen alten Händler kontaktieren muss...

Einen Anspruch auf Rückgabe zu diesem Preis hast du nur gegenüber dem Händler der dir den Wagen verkauft hat. Ein anderer Händler wird ihn auch nehmen, die Sache aber wie eine normale Inzahlungnahme behandeln, d.h. er checkt das Auto und sagt dir den Preis den er dafür zu geben bereit ist. Das können die ausstehenden elftausend sein oder auch mehr oder weniger.

Themenstarteram 1. August 2013 um 9:59

Ja so in etwa hatte ich mir das vorgestellt. Ich wollte halt nur nicht in ein Autohaus gehen, um dann vom Verkäufer zu hören: "Pustekuchen, geh erstmal zu deinem alten Händler". :D

Bis Februar ist zwar noch etwas Zeit, aber ich will auch nicht erst auf den "letzten Drücker" loslegen.

Zitat:

Original geschrieben von mick_foley

Ja so in etwa hatte ich mir das vorgestellt. Ich wollte halt nur nicht in ein Autohaus gehen, um dann vom Verkäufer zu hören: "Pustekuchen, geh erstmal zu deinem alten Händler". :D

Bis Februar ist zwar noch etwas Zeit, aber ich will auch nicht erst auf den "letzten Drücker" loslegen.

Bei einem Anschlussgeschäft ist das in der Regel kein Thema. Du würdest nur an den ursprünglichen Händler verwiesen wenn du nix neues kaufen wolltest.

am 1. August 2013 um 10:26

Ein Anspruch auf verbrieftes Rückgaberecht kann nur bei dem Händler geltend gemacht werden, der diese Rückgabegarantie auch gegeben hat.

Den Kredit ablösen kann natürlich auch ein anderer Händler oder der Kreditnehmer. Das hat aber im Prinzip mit dem verbrieften Rückgaberecht und dem Anspruch darauf nichts zu tun.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 1. August 2013 um 10:32

Dazu noch eine Anschlussfrage: Ist das auch bei Händlern anderer Marken möglich oder lösen quasi nur VW-Händler aus VW-Finanzierungen aus?:)

am 1. August 2013 um 11:18

Das ist reine Verhandlngssache mit dem Händler Deiner Wahl.

Vertraglich gesehen bist es sowieso Du, der den Kredit ablöst, denn Du bist Vertragspartner der Bank. Lediglich aus Vereinfachungsgründen wird es häufig so gehandhabt, dass ein Händler in Deinem Namen direkt an die Bank zahlt, und zwar von dem Geld, das er vertraglich gesehen Dir für die Inzahlungnahme Deines Autos gibt,

Gruß

Der Chaosmanager

Man sollte erst einmal schauen, wer die Garantie gegeben hat. Wenn es die Bank war, kann ich den Wagen bei jedem Händler zurückgeben. So ist es zumindest bei BMW. Hier nimmt der Händler nur stellvertretend für die Bank den Wagen entgegen und prüft, ob der Wagen den Restwert noch erreicht.

Aus der Erinnerung heraus ist es bei Volkswagen genauso. Kann aber sein, dass sich in den letzten Jahren die Vertragsbedingungen geändert haben.

am 1. August 2013 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von mk28

 

Man sollte erst einmal schauen, wer die Garantie gegeben hat. Wenn es die Bank war, kann ich den Wagen bei jedem Händler zurückgeben. So ist es zumindest bei BMW. Hier nimmt der Händler nur stellvertretend für die Bank den Wagen entgegen und prüft, ob der Wagen den Restwert noch erreicht.

Aus der Erinnerung heraus ist es bei Volkswagen genauso. Kann aber sein, dass sich in den letzten Jahren die Vertragsbedingungen geändert haben.

Auf der VW-Homepage heißt es:

Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus - weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann - sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.

Beim verbrieften Rückgaberecht geht es ja nicht darum, ob die Schlussrate zum Restwert des Autos passt, sondern der Händler steht für die Rücknahme gerade, auch dann, wenn z. B. der Marktwert für Gebrauchte gerade auf dem Tiefpunkt ist.

Insofern passt Dein BMW-Beispiel nicht, da es bei BMW kein verbrieftes Rückgaberecht bei einer Dreiwegefinanzierung gibt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 1. August 2013 um 19:02

Genauso ist es. Das verbriefte RückgabeRecht hab ich mit dem Autohaus abgeschlossen. Wenn ich über den Händler nicht verärgert wäre, würde sich für mich das Problem garnicht existieren. Aber auch so wurde mir hier kompetent geholfen, dafür danke. Ich werde demnächst mal einen neuen Händler kontaktieren und dann werde ich ja sehen, was möglich ist...

Mein Tipp: Lies dir erstmal den Vertrag genau durch, da sollte drin stehen wer welches Recht hat. Die Verbriefung ist immer dafür da, dass du die Sicherheit hast, dass du unabhängig vom Gebrauchtwagenmarkt dein Auzo zu einem ausgemachten Preis los wirst. D.h. dass wenn dein Auto trotz vertragsgemäßen Zustand marktbedingt z.B. nur 9000€ wert ist muss dir der Händler trotzdem die 11000 zahlen, andersherum hab ich auch schon von einer Art Vorkaufsrecht gehört. In dem Fall musst du auch wenn das Auto mehr Wert sein sollte soweit ich weiß das Auto erst dem Händler anbieten, dieser kann dann entscheiden ob er Verwendung für das Fahrzeug hat oder nicht, erst wenn er ablehnt hast du dann das Recht frei über das Auto zu verfügen.

Unabhängig von deiner Frage ist es wohl oft ein Nachteil ein Auto in Zahlung zu geben da man selten einen guten Preis dafür bekommt, der Händler muss schließlich wieder Garantie geben, den Stellplatz haben, Steuern zahlen und will eine Gewinnspanne haben. In deinem Fall bekämest du wohl nur die 11000 verbrieften Euro, der günstigste GTI in einem einschlägigen Portal kostet allerdings schon 14.700€, es wäre also eine echte Überlegung wenn du mit dem Auto zufrieden warst/bist es auszulösen und privat zu verkaufen, auch wenn das eventuell ein Paar Wochen länger dauert ;)

am 23. Februar 2014 um 21:52

allo,

Ich bin neu hier und hab mal eine dringende frage am Freitag Hab ich ein vw touareg gekauft vom Auto Händler und noch nicht angemeldet.

Auf dem weg nachhause mit dem wagen hab ich so ein pfeifen gehört als ich zuhause angekommen bin hab ich Wie durch ein Zufall ins Kühlwasser reingeschaut plötzlich sah ich Öl drin und da wo das Motor Öl reinkommt War es wässrig das sind doch Anzeichen für ein Motor schaden oder?

Ich habe den gleich angerufen und er sagte ich soll Montag reinkommen???!!! So jetzt die Frage kann ich den Montag einfach das Auto zurück geben? Ich habe direkt die Lust am wagen verloren. :( doch dann hab ich im Vertrag was gelesen da steht

Der Vertrag versteht sich unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Auf ersichtliche Mängel wurde hingewiesen. Nachträgliche festgestellte Mängel oder schäden berechtigen nicht zur rückgängmachung.

Was heisst das hab ich jetzt in die scheisse gegriffen? Hab knapp 14000 bezahlt ich Bitte euch um hilfe

Zitat:

Original geschrieben von youssef1991

 

Was heisst das hab ich jetzt in die scheisse gegriffen? Hab knapp 14000 bezahlt ich Bitte euch um hilfe

Fahre hin, er muss es reparieren.Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden. Es sei denn du hast als Gewerbetreibender gekauft. Zurück nehmen muss er nicht, egal ob du noch Lust auf das Auto hast oder nicht.

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