Rückgabemöglichkeiten bei verbrieftem Rückgaberecht
Hallo,
ich habe im Februar 2010 einen Golf VI GTI nit einer Finanzierung über 4 Jahre geholt. Übrig bleibt eine Schlußrate von ca. 11.000 Euro die mit einem verbrieften Rückgaberecht verbunden ist. Jetzt kommt so langsam die Zeit, bei der ich überlegen muss, wie ich mit dem Auto weiter verfahre. Finanziell hätte ich die Möglichkeit, die Schlußrate zu tilgen, damit der GTI mir gehört ;-) Andererseits könnte ich mir auch ein größeres Auto (z.B. Passat) vorstellen.
Das allerdings nur zur Vorgeschichte. Mich interessiert eine andere Frage, die ich hier leider so eindeutig nicht beantwortet finde: Das verbriefte Rückgaberecht habe ich mit meinem alten Autohaus abgeschlossen, quasi sind auch nur die vertraglich daran gebunden. Aber unabhängig von dieser festgeschriebenen Summe, hier meine Fragen:
1.) Kann ich aber auch zu jedem anderen VW-Händler gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?
2.) Kann ich auch zu einem anderen Hersteller (z.B. BMW) gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?
3.) Oder muss ich grundsätzlich zu dem Händler, bei dem ich den Finanzierungsvertrag abgeschlossen habe?
4.) Ist die Verhandlungsbasis günstiger, den GTI mit der Schlußrate auszulösen und dann quasi den "eigenen Wagen" beim Neukauf in Zahlung zu geben?
Danke schonmal vorab.
Mick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 7. März 2019 um 14:48:23 Uhr:
Ein einziger Beitrag und dann so ein Haufen in Buchstaben verfasster Mist. Leute, Leute...
Und du zitierst den KOMPLETTEN Haufen Mist nochmal 🙄
61 Antworten
Die Anschlussgarantie ist laut Abbuchung bei der "Volkswagen Versicherung AG", was denke ich mal VWAV = Volkswagen Autoversicherung AG meint. - Eine Schwestergesellschaft der Volkswagen Bank GmbH, welche unter dem Namen "VW-Bank" die Rate für die Dreiwegefinanzierung einzieht. Beides Tochterfirmen der Volkswagen Financial Services AG. Alle Angaben ohne Gewähr, da blickt ja kein Schwein mehr durch.
Zitat:
@chrisdash schrieb am 23. April 2019 um 12:52:55 Uhr:
Die Anschlussgarantie ist laut Abbuchung bei der "Volkswagen Versicherung AG", was denke ich mal VWAV = Volkswagen Autoversicherung AG meint. - Eine Schwestergesellschaft der Volkswagen Bank GmbH, welche unter dem Namen "VW-Bank" die Rate für die Dreiwegefinanzierung einzieht. Beides Tochterfirmen der Volkswagen Financial Services AG. Alle Angaben ohne Gewähr, da blickt ja kein Schwein mehr durch.
Richtig, muss es in dem Fall ja auch nicht 😉
Denn dein Wagen wird ja (so vermute ich mal) von "Volkswagen Mustermann Musterstadt GmbH" zurückgenommen. Entsprechend trägt er dann auch das Defektrisiko. Dass es die Versicherungs AG (oder wie auch immer sie jetzt gerade firmiert) nicht will, kann nicht das Problem des Händlers sein. Wie gesagt: rein rechtlich. Moralisch betrachtet sollte der Händler so agieren, wie es der Volkswagen "Konzern" in dem Moment tut. Aber da wird ihn wohl maximal ein Anschlusskauf von überzeugen können 😉