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Finanzierung mit zertifiziertem Rückgaberecht - Abmeldung vor Rückgabe?

Themenstarteram 16. April 2019 um 8:09

Salve Foristi,

 

wir haben im Dezember 2015 ein Fahrzeug für meine Frau gekauft, Finanzierung mit zertifiziertem Rückgaberecht bei einem Audi Zentrum über die Audi Bank. Die Finanzierung endet nun im kommenden Dezember.

 

Da das neue Fahrzeug aber schon ein Quartal früher kommt, würde ich das Alte gerne schon vorab abmelden, damit ich die kostenfreie Ruheversicherung in Anspruch nehmen kann.

 

Wie verfahre ich hierbei am besten? Dem Händler das Fahrzeug abgemeldet auf den Hof stellen?

 

Besten Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Ein wirtschaftlich denkender Händler sollte den Wagen doch lieber jetzt als in ein paar Monaten für den festgelegten Preis kaufen, vorausgesetzt du zahlst trotzdem weiter deine Raten bzw. diese werden vom KP abgezogen. Ist doch immer besser ein jüngeres Auto zu vermarkten.

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Besprich das mit dem Händler. Nicht dass er Dir hinterher x Euro am Tag für den Stellplatz berechnet..

Sinnvoller wäre es wohl, den Neuen erst später abzunehmen. Das spart deutlich mehr.

am 16. April 2019 um 11:29

Kläre das mit dem Händler.

Ich habe meinen letzten Honda z.B. 6 Monate früher zurückgegeben als ausgemacht. Und nein, die Raten für diese 6 Monate musste ich dann auch nicht mehr zahlen. War alles kein Problem.

Wie gesagt, einfach mal beim Händler fragen.

Themenstarteram 16. April 2019 um 12:37

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 16. April 2019 um 13:01:40 Uhr:

Sinnvoller wäre es wohl, den Neuen erst später abzunehmen. Das spart deutlich mehr.

Dies ist keine Option für uns, sorry.

 

 

Zum Händler haben wir leider kein gutes Verhältnis, werden auch das neue Fahrzeug nicht dort erwerben. Ich kann mir da nicht vorstellen, dass mit Entgegenkommen zu rechnen ist.

Ich würde mich mal bei deiner Versicherung erkundigen

Die Ruheversicherung gilt nach meiner Meinung nur solange wie kein neues Fahrzeug auf dem Vertrag angemeldet wird

Bei Finanzierung mit garantierte Schlussrate und verbrieftem Rückgaberecht ist die Zulassungsbescheinigung üblicherweise bei der Bank

Themenstarteram 16. April 2019 um 14:30

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 16. April 2019 um 16:22:43 Uhr:

Ich würde mich mal bei deiner Versicherung erkundigen

Die Ruheversicherung gilt nach meiner Meinung nur solange wie kein neues Fahrzeug auf dem Vertrag angemeldet wird

Ich habe von meinem Versicherer die schriftliche Aussage, dass dies kostenfrei möglich ist, solange der Leasinggeber (oder im dem Fall die finanzierende Bank) mit dem Abmelden und Abstellen des Fahrzeuges einverstanden ist.

 

Ursprünglich wollte ich das Fahrzeug bei mir in die Garage stellen, aber wie bekomme ich es dann im Dezember zum Händler zur Rückgabe? :confused:

Mit Kurzzeitkennzeichen.

... oder der Händler leiht Dir ne rote Nummer.

Ich würde das auch mit dem Händler klären.

XF-Coupe

Ein Händler wird ja kaum etwas dagegen haben, wenn jemand sein Auto früher als vertraglich vereinbart auf den Hof stellt. Er wird das Auto weiterverkaufen wollen. Je früher, desto jünger ist das Fahrzeug.

Ob er dann finanziell entgegenkommt wäre natürlich nett - wenn nichts vereinbart wurde muss er das natürlich nicht.

 

Das wäre für mich die bessere Lösung als das Fahrzeug Zuhause stehen zu haben nur um den Termin abzuwarten.

Themenstarteram 17. April 2019 um 5:03

Zitat:

@HiFi3j3 schrieb am 16. April 2019 um 17:20:11 Uhr:

Mit Kurzzeitkennzeichen.

Danke, daran hatte ich gar nicht gedacht.

 

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 16. April 2019 um 22:23:25 Uhr:

Ein Händler wird ja kaum etwas dagegen haben, wenn jemand sein Auto früher als vertraglich vereinbart auf den Hof stellt. Er wird das Auto weiterverkaufen wollen. Je früher, desto jünger ist das Fahrzeug.

Ob er dann finanziell entgegenkommt wäre natürlich nett - wenn nichts vereinbart wurde muss er das natürlich nicht.

 

Das wäre für mich die bessere Lösung als das Fahrzeug Zuhause stehen zu haben nur um den Termin abzuwarten.

Glaube eher nicht, dass das passiert. Der Händler hatte mir bereits unmissverständlich klargemacht, dass er das Fahrzeug aufgrund des verbrieften Rückgaberechts nur im Dezember 2019 zum fixierten Preis zurücknehmen kann. Macht er es dennoch früher, dann nur zum üblichen Händler-EK, und der liegt bei der Kiste aktuell(!) schon fast 20% unter der verbrieften Summe.

Was ist denn vorgefallen, dass der Händler so schlecht auf dich zu sprechen ist?

Themenstarteram 17. April 2019 um 9:51

Zitat:

@Goify schrieb am 17. April 2019 um 08:35:14 Uhr:

Was ist denn vorgefallen, dass der Händler so schlecht auf dich zu sprechen ist?

Wie kommst Du darauf, dass der Händler schlecht auf mich zu sprechen ist? Es ist viel eher andersrum, durch gewisse Vorfälle bei Beanstandungen bin ich nicht mehr bereit, ein weiteres Fahrzeug beim Händler zu erwerben, und habe das dem zuständigen Mitarbeiter offen mitgeteilt. Denkst Du, dass man dann Entgegenkommen erwarten kann?

Ein wirtschaftlich denkender Händler sollte den Wagen doch lieber jetzt als in ein paar Monaten für den festgelegten Preis kaufen, vorausgesetzt du zahlst trotzdem weiter deine Raten bzw. diese werden vom KP abgezogen. Ist doch immer besser ein jüngeres Auto zu vermarkten.

Themenstarteram 17. April 2019 um 10:57

Zitat:

@Lattementa schrieb am 17. April 2019 um 12:09:27 Uhr:

Ein wirtschaftlich denkender Händler sollte den Wagen doch lieber jetzt als in ein paar Monaten für den festgelegten Preis kaufen, vorausgesetzt du zahlst trotzdem weiter deine Raten bzw. diese werden vom KP abgezogen. Ist doch immer besser ein jüngeres Auto zu vermarkten.

Der Händler hat mir unmissverständlich mitgeteilt, dass die zertifizierte Rückgabeoption nur und ausschließlich im Monat des Ablaufs der Fahrzeugfinanzierung - hier 12/2019 - gültig ist. Außerhalb dieses Zeitraums wird der übliche Händler-EK herangezogen.

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