Rückgabemöglichkeiten bei verbrieftem Rückgaberecht

Hallo,

ich habe im Februar 2010 einen Golf VI GTI nit einer Finanzierung über 4 Jahre geholt. Übrig bleibt eine Schlußrate von ca. 11.000 Euro die mit einem verbrieften Rückgaberecht verbunden ist. Jetzt kommt so langsam die Zeit, bei der ich überlegen muss, wie ich mit dem Auto weiter verfahre. Finanziell hätte ich die Möglichkeit, die Schlußrate zu tilgen, damit der GTI mir gehört ;-) Andererseits könnte ich mir auch ein größeres Auto (z.B. Passat) vorstellen.

Das allerdings nur zur Vorgeschichte. Mich interessiert eine andere Frage, die ich hier leider so eindeutig nicht beantwortet finde: Das verbriefte Rückgaberecht habe ich mit meinem alten Autohaus abgeschlossen, quasi sind auch nur die vertraglich daran gebunden. Aber unabhängig von dieser festgeschriebenen Summe, hier meine Fragen:

1.) Kann ich aber auch zu jedem anderen VW-Händler gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?

2.) Kann ich auch zu einem anderen Hersteller (z.B. BMW) gehen, der meinen gebrauchten GTI nimmt und dann die Schlußrate bei der VW-Bank tilgt?

3.) Oder muss ich grundsätzlich zu dem Händler, bei dem ich den Finanzierungsvertrag abgeschlossen habe?

4.) Ist die Verhandlungsbasis günstiger, den GTI mit der Schlußrate auszulösen und dann quasi den "eigenen Wagen" beim Neukauf in Zahlung zu geben?

Danke schonmal vorab.

Mick

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dampfrad11 schrieb am 7. März 2019 um 14:48:23 Uhr:


Ein einziger Beitrag und dann so ein Haufen in Buchstaben verfasster Mist. Leute, Leute...

Und du zitierst den KOMPLETTEN Haufen Mist nochmal 🙄

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Ich meine der hat mich doch verarscht was ich dann erst im Nachhinein merkte ist das er kurz davor den Motor gewaschen hat ...

Gib es nicht 2 wochen rückgaberecht??
Ich gehe morgen früh erst mal zu dekra und lass den wagen noch mal ganz checken

Danke

Zitat:

Original geschrieben von youssef1991


allo,

Ich bin neu hier und hab mal eine dringende frage am Freitag Hab ich ein vw touareg gekauft vom Auto Händler und noch nicht angemeldet.

Auf dem weg nachhause mit dem wagen hab ich so ein pfeifen gehört als ich zuhause angekommen bin hab ich Wie durch ein Zufall ins Kühlwasser reingeschaut plötzlich sah ich Öl drin und da wo das Motor Öl reinkommt War es wässrig das sind doch Anzeichen für ein Motor schaden oder?

Ich habe den gleich angerufen und er sagte ich soll Montag reinkommen???!!! So jetzt die Frage kann ich den Montag einfach das Auto zurück geben? Ich habe direkt die Lust am wagen verloren. 🙁 doch dann hab ich im Vertrag was gelesen da steht

 

Der Vertrag versteht sich unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Auf ersichtliche Mängel wurde hingewiesen. Nachträgliche festgestellte Mängel oder schäden berechtigen nicht zur rückgängmachung.

 

Was heisst das hab ich jetzt in die scheisse gegriffen? Hab knapp 14000 bezahlt ich Bitte euch um hilfe

Und wieso machst du kein eigenes Thema auf, wo deine Frage auch rein passt?

Ist das Auto vom Händler verkauft worden oder 'im Kundenauftrag'?
Wer steht als Verkäufer im Vertrag? Der Händler oder eine Privatperson?
Falls Händler, kann er die Gewährleistung nicht ausschließen, falls Privatperson schon.

Zitat:

Ich meine der hat mich doch verarscht was ich dann erst im Nachhinein merkte ist das er kurz davor den Motor gewaschen hat ...

Gib es nicht 2 wochen rückgaberecht??
Ich gehe morgen früh erst mal zu dekra und lass den wagen noch mal ganz checken

Danke

2 Wochen Rückgaberecht gibt es nur bei Online Käufen, also trifft das in deinem Fall nicht zu.

Zitat:

Original geschrieben von youssef1991


Ich gehe morgen früh erst mal zu dekra und lass den wagen noch mal ganz checken

Danke

Warum kommen die Leute erst immer so spät auf die richtigen Ideen?

Zitat:

Original geschrieben von Pirke



Und wieso machst du kein eigenes Thema auf, wo deine Frage auch rein passt?

Das hat er und zusätzlich an mindestens noch einer anderen Stelle hier. Er scheint ein wenig aufgeregt zu sein.

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Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 1. August 2013 um 20:54:51 Uhr:


Auf der VW-Homepage heißt es:

Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus - weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann - sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.

Muss man da eigentlich ein neues Auto kaufen oder funktioniert das verbriefte Rückgaberecht auch einfach nur mit Rückgabe ohne dort was Neues zu kaufen?
Ich habe nämlich schon bei BMW ein neues bestellt und erst jetzt kommt mir der Gedanke, dass die Rückgabe bei VW vielleicht daran scheitern könnte...
j.

Gott sei Dank finanziere ich mir meine Rente selber. 😕

Naja, wenn's nicht geht mit der Rückgabe, muss ich halt privat verkaufen. Aber wäre praktischer, wenn es eben geht.
PS: Habe noch weiter gegppglet. Scheint mit der Rückgabe ohne Neukauf auch kein Problem zu sein.
j.

Zitat:

@wastl50 schrieb am 2. August 2017 um 20:53:38 Uhr:


Gott sei Dank finanziere ich mir meine Rente selber. 😕

Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang nicht so ganz genau.

Klärt mich mal auf bitte!

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 2. August 2017 um 21:19:15 Uhr:



Zitat:

@wastl50 schrieb am 2. August 2017 um 20:53:38 Uhr:


Gott sei Dank finanziere ich mir meine Rente selber. 😕

Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang nicht so ganz genau.
Klärt mich mal auf bitte!

Verträge lesen da steht alles drin.

Zitat:

@MattR schrieb am 2. August 2017 um 21:32:52 Uhr:



Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 2. August 2017 um 21:19:15 Uhr:



Da verstehe ich jetzt den Zusammenhang nicht so ganz genau.
Klärt mich mal auf bitte!

Verträge lesen da steht alles drin.

Das ist für mich auch keine Erklärung...

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 2. August 2017 um 21:55:11 Uhr:



Zitat:

@MattR schrieb am 2. August 2017 um 21:32:52 Uhr:


Verträge lesen da steht alles drin.

Das ist für mich auch keine Erklärung...

Zum Einen ist es bedenklich, wenn Leute Verträge unterschreiben die sie entweder gar nicht erst lesen oder lesen und nicht verstehen dann aber doch unterschreiben.

Im nächsten Schritt sind sie dann noch zu faul sie zu lesen wenn sie eine konkrete Frage dazu haben und posten es lieber im Internet, was vermutlich genauso lang dauert aber auch noch die Zeit anderer Leute bindet (ja man müsste es nicht lesen).

Zitat:

@jennss schrieb am 2. August 2017 um 20:19:40 Uhr:


Muss man da eigentlich ein neues Auto kaufen oder funktioniert das verbriefte Rückgaberecht auch einfach nur mit Rückgabe ohne dort was Neues zu kaufen?

Zum ersten Teil: Nein. Zum zweiten Teil der Frage: Ja.

Gruß
Der Chaosmanager

Danke für die Bestätigung 🙂.

Klar hätte ich mir die Seiten vom Vertrag auch selbst noch rausholen und alles durchlesen können, aber hey, wer von uns ist nicht auch mal ein bisschen faul? 😉 Das verbriefte Rückgaberecht dürfte bei VW immer gleich sein, denke ich, und es gibt sicher welche, die die Antwort sofort wissen, zumal es auch nicht schlecht ist, sie hier gleich mit im Thread zu haben, da es auch andere interessieren könnte.
j.

Kommt auf deinen Vertrag an. Nur der Händler bei dem du ihn gekauft hast nimmt den zu den vereinbarten Konditionen zurück. Es kann natürlich sein, dass der Händler ihn genauer unter die Lupe nimmt wenn du keinen neuen kaufst.
Bei meiner Mutter war das beim vorletzten VW sogar so, dass sie 18tkm mehr gefahren ist als sie durfte und die letzte Inspektion in einer freien Werkstatt gemacht hat. Das hat den Händler überhaupt nicht interessiert. Sie hat aber auch einen größeres Modell neu gekauft. Und der Preis war so gut, dass der Händler da nix versteckt gegen gerechnet hat.

der verbriefte rückgabepreis ist doch nichts anderes als der eh übliche einkaufspreis eines jeden anderen autohändlers. die bedingungen für die rückgabe sind ja auch so angesetzt, wie bei jeden anderen händler auch. (ordnungsgemäßer zustand usw...)
letztenendes kann man ja erstmal woanders versuchen, was die einen für das auto noch geben würden. geben alle weniger, kann man immernoch zum eigentlichen autohaus fahren.
das rückgaberecht dort dient doch nur dem kundenfang. wer sein auto dort zurückgibt kauft vielleicht auch gleich das nächste dort. und geld wird nicht im verkauf der neuen fahrzeuge gemacht (die händlermargen sind ein witz) sondern im einkauf der jungen gebrauchten von privat. denn den privatkunden kann man super abziehen und die margen sind etliche fach höher wie der neuwagen vom vertragspartner, wo irgendwelche bwler dich knechten.

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