Rückfahrt nach Ummeldung ohne gültiges Kennzeichen
Hi Leute,
bald werde ich ein neues Krad haben und ich bin mir bei der Ummeldung gerade nicht ganz sicher, was passieren wird.
Wenn ich nun kurz nach dem Kauf mit dem Motorrad zum Straßenverkehrsamt fahre, muss ich ja bei der Ummeldung das Kennzeichen entwerten.
Das Problem ist, dass ich ein Saisonkennzeichen haben werde und damit erst wieder ab März fahren darf.
Also habe ich ein entwertetes Kennzeichen und eins, welches noch nicht gültig ist, wie darf ich jetzt das Krad bewegen?
Ich habe, als ich bei der Versicherung angerufen habe, nachgefragt und die meinten, dass ich mit dem alten Kennzeichen zurückfahren dürfte.
Dies geht aber ziemlich schlecht, wenn es nicht mehr gültig ist...
Wisst ihr, wie genau das ablaufen wird?
Liebe Grüße und vielen Dank für die Antworten
Beste Antwort im Thema
Warum willst Du denn überhaupt mit dem Fahrzeug dahin fahren. Nimm doch ein Auto, oder lasse Dich fahren. Jedenfalls ist eine Rückfahrt mit dem Saisonkennzeichen nicht möglich und das vorherige darfst Du nicht mehr nutzen.
34 Antworten
Zitat:
@Schubbie schrieb am 23. Dezember 2018 um 19:09:24 Uhr:
Zitat:
@Assrael schrieb am 23. Dez. 2018 um 18:49:46 Uhr:
Wenn das KZ vom Vorbesitzer ordnungsgemäß angemeldet war darfst Du bis 24 Uhr (0 Uhr) damit noch fahren. solange läuft die Zulassung noch weil bei den Ämtern erst über Nacht das Update vom Tag durchläuft.Heißt im Umkehrschluss, dass ich mit einem neu angemeldeten FZ erst ab 0 Uhr des Folgetages fahren darf?
Nein natürlich nicht...... darf man ab der Zulassung fahren
Dann haut das mit deinem nächtlichen Update nicht hin...
Zitat:
@Schubbie schrieb am 24. Dezember 2018 um 12:26:10 Uhr:
Dann haut das mit deinem nächtlichen Update nicht hin...
Damit hat die Regelung ja auch nichts zu tun. Der Versicherungsschutz endet um 0.00 Uhr.
Grüße vom Ostelch
Das ist mir bekannt, aber die Versicherung ist ja kein Amt und eine Versicherung ohne Zulassung nützt nichts. Ich wollte ihn darauf hinweisen, dass seine Aussage nicht stimmen kann.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 24. Dezember 2018 um 12:42:07 Uhr:
Das ist mir bekannt, aber die Versicherung ist ja kein Amt und eine Versicherung ohne Zulassung nützt nichts. Ich wollte ihn darauf hinweisen, dass seine Aussage nicht stimmen kann.
Zeitlich regelt schon das Gesetz zur Rückfahrt nach Abmeldung, dass sie nur bis zum Ablauf des Tages möglich ist. Das hat wohl weniger etwas mit irgendwelchen nächtlichen Updates zu tun, sondern es ist eine pragmatische Regel. Das Fahrzeug darf eben auch nur zur "Rückfahrt" an seinen Abstellort benutzt werden und nicht etwa unbegrenzt bis zum Ende des Tages.
Grüße vom Ostelch