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Kennzeichen gestohlen, wiederaufgetaucht, wieder verwenden?

Themenstarteram 12. Januar 2009 um 8:25

Hallo zusammen,

in der Nacht vom Samstag auf Sonntag sind mir beide Kennzeichen an meinem Fahrzeug gestohlen worden. Ich habe sie sofort bei der Polizei gemeldet, und sie sind noch in der selben Nacht wieder sichergestellt worden (an einem gestohlenem Fahrzeug, Täter konnte fliehen).

Nun frage ich mich, besteht die Möglichkeit, die Kennzeichen wiederzubekommen und zu vermeiden neue beantragen zu müssen (mit entsprechenden Kosten)?

(Die Aussagen der Polizeit waren dazu bisher widersprüchlich).

Vielleicht hat ja schon mal jemand von Euch entsprechende Erfahrungen gemacht oder kennt sich in der Materie aus...

Gruß

ollej

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 12. Januar 2009 um 10:19

Ok, ist geklärt, habe gerade die Zusage von der Polizeistation, welche sie sich gestellt hatte, bekommen, ich bekomme sie wieder.

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13 Antworten
Themenstarteram 12. Januar 2009 um 10:19

Ok, ist geklärt, habe gerade die Zusage von der Polizeistation, welche sie sich gestellt hatte, bekommen, ich bekomme sie wieder.

am 7. Juni 2011 um 10:03

Hallo,

mein Kennzeichen wurde auch gestohlen und wiedergefunden und stehe vor demselben PRoblem. Habe Anzeige erstattet, Schilder wurden gesperrt und ne Mitarbeiterin bei der Zulassungsstelle behauptet, obwohl die Kennzeichen wieder da sind, darf ich sie nicht mehr benutzen..

Dein Fall ist schon lange her, vielleicht hab ich glück und du liest das hier, bist noch aktiv und kannst mir sagen, was du gemacht hast bzw wie das bei dir war, wäre echt hilfreich.

Hier ist auch der Link zu meinem Fall, den ich da genau beschrieben habe

http://www.motor-talk.de/.../...-darfs-nich-mehr-benutze-t3296847.html

 

mfg, chefcook

am 7. Juni 2011 um 10:47

Mir wurde ein Kennzeichen gestohlen vor kurzem, habe dann direkt Anzeige erstattet und neue Schilder bekommen, einfach eins nachmachen ging nicht.

Ein paar Tage später hat man wohl das Schild gefunden und aufs Fundbüro gebracht, hab mich dort allerdings nicht mehr gemeldet weil ich ja schon neue Schilder hatte.

am 7. Juni 2011 um 10:53

He danke für deine Meldung

Bei dir war das ja wenigstens schon so, dass du keine Wahl mehr hattest, weil du schon neue Schilder hattest, bevor das alte wieder aufgetaucht ist

Ich habe noch keine neuen angemeldet und hoffe eigentlich, dass ich der Polizei melden kann, dass sie wieder aufgetaucht sind und ich dann bei der Zulassungsstelle wieder grünes Licht bekommen kann für die Schilder. Aber die Person bei der Zulassungsstelle behauptet ja, die seien jetzt so oder so für 10 Jahre gesperrt. Das kann ich einfach nich glauben.

am 7. Juni 2011 um 11:07

Wichtig: Ganz viel im Zulassungswesen wird auf Kommunal- oder Kreiseben geregelt. Ganz viel ist bundesweit nicht einheitlich. Du kannst rein rechtlich auch durchaus das Kennzeichen "HH-SS 88" vergeben - es gibt nur die höfliche Bitte des Verfassungsschutzes, davon doch abzusehen. In der Regel halten sich die Ämter daran, müssen es aber nicht. Wenn Sarah Schmidt ihre Initialen haben möchte, kann der Sachbearbeiter ihr die geben. :D

am 7. Juni 2011 um 11:15

^^

ja das hat mir eine andere Bearbeiterin einer anderen Zulassungsstelle auch gesagt, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt werden kann.

Heisst das, die können mit mir machen, was se wolln, und ich hab schlechte Karten? :/

Zitat:

Original geschrieben von chefcook747

 

Heisst das, die können mit mir machen, was se wolln, und ich hab schlechte Karten? :/

Im Zweifelsfall: ja.

Wobei es eher unüblich ist, dass die Kennzeichen gesperrt bleiben, insofern BEIDE wieder auftauchen.

am 7. Juni 2011 um 14:49

habe jetz mit dem zuständigen Polizeibeamten telefoniert. Er sagte, er sehe keinen Grund, warum ich nich die Kennzeichen weiter nutzen könne. Er wollte die Anzeige halt streichen / entfernen und meinte, dann sollte das kein Thema mehr sein.

Da hab ich ihn dann auf die Aussage der Kollegin vom Amt hingewiesen, er hat dann nochmal was im System nachgeschaut. Meinte dann, er kannte das prozedere vorher auch nich, die von der Zulassungsstelle hätten wohl losgelöst von der polizeilichen Sperrung auch einen eintrag/eine Sperrung ausgeschrieben, die dann wohl gelte und nicht rückgängig sei.

Und dem Pilizisten hab ich dann geglaubt, der war sehr freundlich und hilfsbereit und ehrlich. Meinte ja auch erst, sollte alles kein Problem sein.

Ich denke wohl, das wars dann mit den Kennzeichen. Danke euch jedenfalls für die Hilfe hier :)

Zitat:

Original geschrieben von chefcook747

Ich habe noch keine neuen angemeldet und hoffe eigentlich, dass ich der Polizei melden kann, dass sie wieder aufgetaucht sind und ich dann bei der Zulassungsstelle wieder grünes Licht bekommen kann für die Schilder. Aber die Person bei der Zulassungsstelle behauptet ja, die seien jetzt so oder so für 10 Jahre gesperrt. Das kann ich einfach nich glauben.

Es gibt unterschiedliche Nummernschildsperren.

Erstens: Die Normale an/abmeldung. Wird ein Auto verkauft, und das Nummernschild vom neuen Käufer nicht übernommen kann ich es innerhalb einer Sperrfrist von wenigen Monaten (ca. 6-10) auf meinen Namen wieder anmelden. Nach der Sperrfrist ist es wieder für alle buchbar, und ich bekomme es nur wieder, wenn es noch frei ist.

Zweitens: Wird ein Nummernschild abgemeldet ohne entwertet worden zu sein (Verlust oder Dienstahl) wird es komplett für mehrere Jahre (ca. 5-10) gesperrt. Ein nachträgliches vorzeigen der alten Kennezichen, um sie entwerten zu lassen, scheint nichts zu bringen.

 

Deshalb kann es bei Wunschkennezichen, und zur Kostenersparnis was bringen einige Tage zu warten, bis man sein Kennezichen ändern lässt. (Außer man braucht das Auto, und kann nicht warten, bis das alte Kennezichen gefunden wird)

Natürlich muss der Polizei sofort der Verlust gemeldet werden. Wird es wiedergefunden kann man es wieder anschrauben, oder sich bei Beschädigung ein neues Drucken lassen. Bei der Beschädigung ist es allerdings wichtig, das die Plakette noch gut lesbar ist. Sieht es so aus, als währe das Kennezichen auf einem anderen Fahezeug gewesen, und entwertet worden gibts auch keine neue Plakette auf dem neu gedrucktem Nummernschild. (Die Beschädigung an der Plakette muss mit der Beschädigung am restlichen Kennezichen übereinstimmen.)

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Deshalb kann es bei Wunschkennezichen, und zur Kostenersparnis was bringen einige Tage zu warten, bis man sein Kennezichen ändern lässt. (Außer man braucht das Auto, und kann nicht warten, bis das alte Kennezichen gefunden wird)

Natürlich muss der Polizei sofort der Verlust gemeldet werden.

Und dadurch tritt die Sperre sofort in Kraft.

Und das obige Warten bringt somit gar nichts.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Erstens: Die Normale an/abmeldung. Wird ein Auto verkauft, und das Nummernschild vom neuen Käufer nicht übernommen kann ich es innerhalb einer Sperrfrist von wenigen Monaten (ca. 6-10) auf meinen Namen wieder anmelden. Nach der Sperrfrist ist es wieder für alle buchbar, und ich bekomme es nur wieder, wenn es noch frei ist.

Nicht überall... Bei uns ist es so, dass das Kennzeichen freigegeben werden kann, dann ist es für jedermann verfügbar. Man kann aber auch angeben, dass das Kennzeichen beim Fahrzeug bleibt, dann ist es auf die spezifische FIN reserviert und kann nur mit dem Fahrzeug wieder verwendet werden. Variante 3 ist, man kann das Kennzeichen auf seinen Namen reservieren, dann wird es auch nicht weiter vergeben und man kann jederzeit ein Fahrzeug auf sein Wunschkennzeichen zulassen.

Die beiden letzten Varianten sind hier bei uns nicht zeitlich begrenzt, also sozusagen lebenslang...

Es gibt aber teilweise gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Zulassungsbezirken, deswegen immer im zuständigen Amt anfragen. Bei uns ist es z.B. so, wenn man ein Fahrzeug abmeldet, dann kann man das neue Fahrzeug frühestens nach 48 Stunden auf dieses Kennzeichen zulassen. Im Nachbarbezirk kann man abmelden und gleich danach wieder zulassen... War jetzt nur ein Beispiel von vielen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Deshalb kann es bei Wunschkennezichen, und zur Kostenersparnis was bringen einige Tage zu warten, bis man sein Kennezichen ändern lässt. (Außer man braucht das Auto, und kann nicht warten, bis das alte Kennezichen gefunden wird)

Natürlich muss der Polizei sofort der Verlust gemeldet werden.

Und dadurch tritt die Sperre sofort in Kraft.

Und das obige Warten bringt somit gar nichts.

Bei mir war es so, das das Kennzeichen nur ausgeschrieben wird.

Erst beim Besuch des Straßenverkehrsamtes, mit Beantragung eines neuen Kennzeichens, kommt die richtige Sperre.

am 8. Juni 2011 um 8:05

Ich kann ja noch mal vor ORt bei der Zulassungsstelle mit den Leuten reden. Mal schauen, vielleicht ergibt sich dort ja noch was. Aber eigentlich hab ich die Sache schon abgehakt

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