Rückfahrleuchte = Funzel ?

Opel Insignia A (G09)

Hallo,

jetzt in der dunkeln Jahreszeit habe ich verstärkt Probleme aufgrund der Rückfahrleuchte im Insignia. Soll heißen: ich fahre des öfteren auf unbeleuchteten Parkplätzen rückwärts wo einem zu allem Überfluß auch noch der eine oder andere Fußgänger hinterm Auto rumschleicht. Dazu kann es noch vorkomnmen, daß es entweder stark regnet oder meine Scheiben noch leicht anlaufen oder Tropfen auf den Seitenscheiben oder den Außenspiegeln sind. Ich hatte genau das alles die letzten Tage vermehrt und bin ehrlich gesagt mehrmals halb blind rückwärts gefahren, weil aber vor allem mangels Beleuchtung wenig zu sehen war.

Wenn ich mir mein Auto so ansehe... mein letzter hatte zwei Rückfahrleuchten... dann habe ich jetzt im Insignia eine wirklich kleine Funzel verbaut und so wie es aussieht, steckt auf der anderen Seite die Nebelschlußleuchte, so daß es auch keinerlei Möglichkeiten für eine zweite Leuchte gibt. Bin ich der einzige mit diesem Problem ?
Man hat zwar die Parksensoren, aber wenn ich dazu noch etwas sehen kann, ist mir das schon lieber.

Beste Antwort im Thema

das "problem" haben alle und es wurde hier auch schon ausführlich diskutiert 🙂

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Zitat:

Latscht also die Oma/kleines Kind vor das Auto nach dem Motto, der sieht mich doch und bremst, geht das bei einem Rueckwaertsfahrer mit zwei Scheinwerfern eben schief.
Jetzt verstanden?
Uebrigens stehen bei mir in der Gegend keine Muldenkipper auf Supermarktparkplaetzen und um rueckwaerts fahrende Motorraeder gehts hier auch nicht...

... aber die Omas und die kleinen Kinder machen einen feinen Unterschied zwischen einem und zwei Rückfahrleuchten ...

Ex-Calibur, ich glaube, das wird so nix mehr mit dieser Logik.

Aber ich bin mir meiner Sache auch nicht mehr so sicher:
hier geht's um den besagten Passat, der jetzt wieder zwei RFL hat 😉

Gruß - und allen Schöne Weihnachten
ROD.

Heute ist ein Bekannter mit seinem BMW320d(neu) bei mir gewesen da ist ja die vom insignia direkt hell ! Man sieht zwar das er Rückwärts fahren will aber ausleuchtung gleich Null da macht die Kennzeichenbeleuchtung mehr Licht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Ex-Calibur



Du hast nichts kapiert.... 🙄
Bei einem vorwaerts fahrenden Wagen hat der Fahrer beste Sicht und kann dir eventuell ausweichen oder bremsen. Bei einem rueckwaerts fahrenden Wagen sieht man heutzutage praktisch kaum noch was. ...

Danke für den freundlichen Hinweis.

Kannst du mal eine (realistische) Situation darstellen, in der ein wartepflichtiger Fußgänger, einen vorsichtig rückwärts fahrenden PKW (<10 km/h) mit einem normal vorwärts fahrenden PKW verwechseln können soll?

Ich rede hier nicht von träumend, abgelenkten oder lernbefreiten Fußgängern. Wenn man diese Kategorie Verkehrsteilnehmer annimmt, spielt die Anzahl und Anordnung der Rückfahrscheinwerfer wohl kaum eine Rolle.

Jedenfalls hat in allen Situation, die ich mir vorstellen kann (z.B. Aus- und Einparken, Rangieren, Umkehren), ein, die Straße überquerender oder auf dem Gehweg laufender Fußgänger sowieso Vorrang und damit der Autofahrer das Problem, daß er sich im Zweifel einweisen lassen muss.

Zitat:

OLG Nürnberg - 6 U 2012/89
Kann sich der Fahrer nicht selbst davon überzeugen, daß der Raum hinter seinem Fahrzeug mit Gewißheit frei ist und für die gesamte Zeit der Rückwärtsfahrt frei bleiben wird, so hat er sich einweisen zu lassen. Diese Rechtspflicht besteht an allen Orten, an denen sich Menschen aufhalten oder auch nur der Möglichkeit eines Hinzukommens von Menschen zu rechnen ist (OLG Celle VRS 50, 194). Diese Grundsätze gelten für alle Kraftfahrzeuge, nicht nur für Lastkraftwagen.

möchte das Thema hier nochmal aufgreifen da ich nun eine Lösung für das Problem habe. Ich ließ mir in der Werkstatt zwei Tagfahrlichter unten an der hinteren Stoßstange montieren und anschließen. Jetzt habe ich ein perfektes Rückfahrlicht. Es ist alles total Hell hinterm Auto und man sieht perfekt wo man lang fährt.
Habe € 100,00 für die Lichter von Philips und € 100,00 für den Einbau bezahlt.
Bereue keinen einzigen €uro.

Na dann warte mal bis dir jemand hinten drauffährt und behauptet, die Lampen haben geblendet wie Sau und er sah nichts 😉

@gismo-austria
.... und wie sieht es mal mit passenden Bildern aus ?

@steel234
.....naja dann würde das TFL bei entgegenkommenden FZ ja auch blenden und zum VU führen können .........

Bilder werde ich nachreichen.

deswegen sollen ja tfl nach ece r48 nach vorne, mit der Beachtung des winkels, Abstands und Tageszeit benutzt werden.

tfl hinten haben keinerlei Zulassung, ist mir aber auch egal.

es wäre sehr sehr gut möglich, jemandem den Strick draus zu drehen.

Fahre meinen Sports-Tourer über Rückfahrkamera und habe led Kennzeichenleuchten verbaut von Benzinfabrik und ich sag euch das Licht ist die Erleuchtung. Ich reiche auch mal Bilder nach

Man kann das auch so machen wie einer meiner Nachbarn..... siehe Bild.....
Der ist auch der Meinung nichts zu sehen.....

20180820-221659

Hi,

Zitat:

@steel234 schrieb am 20. August 2018 um 16:25:14 Uhr:


deswegen sollen ja tfl nach ece r48 nach vorne, mit der Beachtung des winkels, Abstands und Tageszeit benutzt werden.

tfl hinten haben keinerlei Zulassung, ist mir aber auch egal.

es wäre sehr sehr gut möglich, jemandem den Strick draus zu drehen.

Spätestens wenn es ums Pickerl geht ist das Geschreie groß 😉

Habe mit diesen Tagfahr Leuchten ohne Probleme das Pickerl bekommen. Wir haben solche Lichter auch an unseren Firmenwagen (VW BUS T6) und haben bis jetzt auch immer das Pickerl ohne Probleme bekommen.

Hallo,
Wie die Vorschriften in Österreich sind kann ich nicht beurteilen.
In Deutschland ist es so das ein Rückfahrleuchte nicht mehr wie 10m ausleuchten darf.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52a.php

In den 80ziger hatte ich einen Fernscheinwerfer als Rücklicht. Da konnte man noch was sehen. 😁
Zum TüV hatte ich den dann abgenommen .... 🙂

Hättest du nen Nebelscheinwerfer genommen, hättest du ihn zum TÜV nicht abschrauben brauchen.

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