Ruckeln beim fahren
Hallo, ich hoffe mir kann hier geholfen werden.
Ich habe im Jänner meinen Ford Focus 1,4 59kw Bj. 2005 gekauft.
Im Februar sprang mir während der Fahrt das Zündkabel raus. Fehlerdiagnose Dichtungen undicht. Diese und die Zündkerzen wurden gewechselt.
Im April ließ ich den Klimakühler reparieren sowie Zahn und Keilriehmen tauschen. Nachdem ich meinte Auto holte stockte er beim Gasgeben und die Motorkontrolleuchte kam. Die ersten beiden Zündkerzen waren feucht. Es wurde ein "Wundermittel" in die Kühlflüssigkeit gefüllt und die Kerzen erneut getauscht. Dann war zwei Wochen alles gut.
Nun fing er wieder an , hauptsächlich im unteren Drezahl Bereich zu stocken. Fehlerauslesen ergab leider nichts. Nun wurde die Zündspule gewechSelt. In einem Kontakt befand sich grünsparn. Einen Tag lang lief er wieder ganz normal. Aber eben nur einen Tag.
Was könnte das Problem sein? Ein Checkheft gibt es nicht. Also wann und ob schon Filter etc gewechselt wurden weiß keiner.
Im übrigen springt er ab und an nicht gleich an. Wobei das Problem seit mindestens drei Wochen nicht mehr aufgetaucht ist.
Ich freu mich über eure Antworten.
Liebe Grüße
31 Antworten
Zitat:
@freivonzusatzstoffen schrieb am 17. Mai 2016 um 14:09:31 Uhr:
Zitat:
Schön wärs 😉 Aber im Regelfall leider nein.
Dennoch sollte man natürlich - besonders innerhalb der ersten sechs Monate - mitunter bestehende Gewährleistungsrechte im Rahmen der Geltendmachung von Mangelbeseitigungsansprüchen durchsetzen.
An den gesetzlichen Bestimmungen kann der Händler nichts machen außer den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Das versuchen sie ja oft mit allen Mitteln zu verhindern und wollen das gleich über die Garantie abwickeln.
Problem ist das für den Kunden, der Kunde zahlt ein Anteil und der Händler nicht.
Entweder sind einige so Blaäugig oder sie wissen es einfach nicht.
Wollte eigentlich nur bemerken:
Verschleißteile sind im Regelfall nicht von möglichen Gewährleistungsrechten umfasst.
Zitat:
@freivonzusatzstoffen schrieb am 17. Mai 2016 um 14:48:43 Uhr:
Wollte eigentlich nur bemerken:Verschleißteile sind im Regelfall nicht von möglichen Gewährleistungsrechten umfasst.
Aber natürlich unterliegen Verschleißteile einer Gewährleistung mit Auflagen, der Händler kann sich dem nicht entziehen
Z.B. Bremsen nach 1 Monat fertig und wenig gefahren, muss der Händler für gerade stehen.
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Die 600€ kommen von bremsen, flexrohr sowie Zahn und Keilriehmen. Letzteres wollte ich tauschen da ja keiner weiß ob das Geschehen ist. Bei den " Garantie" Sachen war mein Anteil sehr gering.
Gelten diese 6 Monate auch in Österreich? Im Kaufvertrag hätte ich soetwas nicht gelesen.
Heute schaff ich ihn in die Werkstatt.
Ich bin gespannt.
Ob das in Österreich auch zählt steht im eurem Gesetzbüchern :-)
Zitat:
@Weejas schrieb am 18. Mai 2016 um 03:25:37 Uhr:
Zitat:
@freivonzusatzstoffen schrieb am 17. Mai 2016 um 14:48:43 Uhr:
Wollte eigentlich nur bemerken:Verschleißteile sind im Regelfall nicht von möglichen Gewährleistungsrechten umfasst.
Aber natürlich unterliegen Verschleißteile einer Gewährleistung mit Auflagen, der Händler kann sich dem nicht entziehen
Z.B. Bremsen nach 1 Monat fertig und wenig gefahren, muss der Händler für gerade stehen.
Verschleißteile sind im Regelfall NICHT von der Gewährleistung umfasst.
In deinem Beispiel mit den Bremsen könntest du Gewährleistungsrechte nur dann geltend machen, wenn
a) Verkäufer eine bestimmte Zusage in Bezug auf die Bremsen gegeben hat, die nicht eingehalten wird (Ist-Zustand ungleich Soll-Zustand)
b) die Kilometerleistung/Baujahr nicht zum Zustand der Bremsen passen (Tageszulassung mit 500 KM aber abgefahrene Bremsscheiben).
Im Regelfall haste nach ein paar Jahren und über 100.000 KM beim Gebrauchtwagenkauf selbstverständlich - außer der Händler hat es garantiert - keine Gewärleistungsrechte, wenn die Bremsen nach 4 Monaten runter sind.
Gewährleistung ist keine Mobilitätsgarantie.
Du musst 60 % des Materials zahlen und den "Rest" (Einbau und 40 % Material übernimmt die Garantie) zahlt der Händler aufgrund der vorhandenen Garantie? Oder musstest du die Einbaukosten selbst zahlen?
Es ist eine direkte Garantie Versicherung. Also keine Kosten für den Händler. Wobei er ein Teil meiner material kostet mitbezahlt.
So auch bei den Bremsen. Schließlich kann es nicht sein das ich nach einem Monat nur noch auf stahl fahre..
Naja alles zusammen eine komische Geschichte. Ich werde jetzt schauen was der Mechaniker sagt. Ansonsten werde ich das Auto verkaufen. Ich denke das ist das beste
Doch. Selbstverständlich kann es bei einem Auto aus 2005 sein, dass die Bremsen nicht mehr lange halten. Das ist im Regelfall kein Gewährleistungsfall. Altes Auto kann abgefahrene Bremsscheiben haben. Habe ich oben alles beschrieben - wann es ein Gewährleistungsfall sein kann.
Ich würde mich an deiner Stelle über die Preise fürs Material wundern....Das sind ja dann 1000 Euro Materialkosten bei deinen 600 € (60%) Eigenanteil. Bin kein Teileprofi. Aber das bisschen Material kostet doch keine 1000 Euro.
Es wurden noch andere Sachen repariert. Thermostat, bremsen, Dichtungen, Benzinfilter, flexrohr, kühler + Schläuche , Zahn und Keilriehmen, Zündkerzen sowie Zündspule .
Grad hat der Mechaniker angerufen, Katalysator ist kaputt. Aufgrund der Keramikteile im Auspuff das Leistungsproblem.. Nur ist genau der nicht in der Garantie ...
Dann ist das nur die einfache Garantie leider
Ich weiß jetzt nur nicht was ich machen soll. Kann der Motor schon einen Schaden davon getragen haben?
Was kostet mich der Wechsel vom kat? Kann es auch ein gebrauchter sein ?
Zitat:
@Denise. schrieb am 18. Mai 2016 um 23:11:21 Uhr:
Es wurden noch andere Sachen repariert. Thermostat, bremsen, Dichtungen, Benzinfilter, flexrohr, kühler + Schläuche , Zahn und Keilriehmen, Zündkerzen sowie Zündspule .
Grad hat der Mechaniker angerufen, Katalysator ist kaputt. Aufgrund der Keramikteile im Auspuff das Leistungsproblem.. Nur ist genau der nicht in der Garantie ...
Bei der Mängelliste fragt an sich doch ernsthaft ob du dir das Auto vor dem kauf auch mal angeschaut hast?!
Ein Nachbau-Kat bekommst du schon für um die 100, ein originaler kostet wohl so um die 400. Gebraucht musst du erstmal einen finden...wird preislich aber sicher auch so um die 80-100 liegen...musst du mal bei Verwerter fragen...
Und für mich ist ein KAT kein Verschleißteil und somit besteht darauf Garantie...
"Bei dem Defekt am Katalysator handelt es sich entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht um einen normalen Verschleiß, sondern um einen technischen Fehler. Ein Verschleiß kann an einem Katalysator nicht eintreten. Ein Katalysator ist kein Verschleißgegenstand wie zum Beispiel die Reifen an einem Fahrzeug, die einer dauerhaften Abnutzung unterliegen. Ein Katalysator dagegen ist entweder in Ordnung oder er ist defekt. Ein Verschleiß kann nicht eintreten. Ein Verschleiß ist auch deswegen nicht anzunehmen, weil vermutlich der Keramikkörper des Katalysators defekt war. Darauf deutet jedenfalls das von dem Zeugen ... bekundete Geräusch hin.
...
Nach allem liegt somit ein Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB vor. [...]"
Quelle:
http://...cht-zeven.niedersachsen.de/.../live.php?...
Du kannst den Händer - schriftlich mit Einwurfeinschreiben - im Rahmen deiner Gewährleistungsrechte zur Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
Ich gehe mal davon aus, dass in deinem Kaufvertrag nicht steht "Bekannte Schäden: Kat defekt".
Verweigert er die Nachbesserung, kannste vom Vertrag zurücktreten, Rückabwickeln und unter Umständen zusätzlich Schadenersatz verlangen.
Nur scheinst du etwas überfordert zu sein mit der Situation. Ich würde dir empfehlen, dass du das nicht "alleine" machst, sondern dich besser an einen Rechtsanwalt oder deine (hoffentlich vorhandene) Rechtsschutzversicherung wendest und die Prüfung sowie Durchsetzung bestehender Rechte dann in Auftrag gibst.
In Deutschland gibt es eine Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate. Wie das bei euch ist weiß ich nicht. Also vorsichtshalber zügig handeln. Viel Erfolg!