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RS4 Lenkrad im 8h oder 8e

Themenstarteram 17. Dezember 2006 um 17:31

Würde mich mal interessieren wer sich schon an die umrüstung gewagt hat. Und was sie kostet. Komplett mit teilen beim Händler

 

Viele Grüße

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28 Antworten

und nur mal so noch das heck

Kleine Frage dazwischen:

wie siehts Fahrwerksmäßig aus? Der RS4 hat doch so ein spezielles "Anti-Wank" Fahrwerk oder? Passt sowas beim S4, evtl. auch S4 B6?

am 24. Mai 2007 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von a4 2,5TDI

und nur mal so noch das heck

kann man nur sagen: coole karre, dezent und sportlich

daaaanke

am 24. Mai 2007 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von Babsi-the-Best

@hurz100 ich weiß nicht woher Du die Freiheit nimmst 5 TÜV Ingenieure quasi als Betrüger hinzustellen, denn das wären sie, wenn sie etwas eintragen würden was sie nicht dürften.

Wenn Du Dir nur z.B. den Schaltplan angeschaut hättest, dann würdest Du feststellen, dass bei A4 B6 und RS4 B7 zwei Zünder identisch sind, sogar von der Bezeichnung. (Das ist nur eine der Informationsquelle, an die man so normalerweise nicht dran kommt)

Airbags gehen nur hoch wenn man sie mit Strom zündet oder sie Spannung aussetzt. Deswegen bekommt ja ein Lenkrad bei einer Rettung oder Bergung bei der ein Spreizer verwendet wird, und das nach einem Crash nicht den Airbag gezündet hat, eine Kralle aufgesetzt und die Batterie wird davor abgeklemmt. Hier brauchst Du mir nichts erzählen ich bin vom Fach.(Rettungsassistentin)

Da aber gar kein Kabel den zweiten Zünder ansteuert, kann auch garnichts falsch hochgehen oder irgendwen gefährden.

Wieso musst Du also anderen Umbauwilligen Angst machen?

Sicherlich gibt es viel Pfusch, aber sojemanden kann man eh nicht davon abhalten. Ich habe erst im A6 Freunde Forum gelesen, dass jemand sich das Lenkrad sogar mit der CNC Fräse angepasst hat. Nun da wäre bei mir Schluß, was so nicht passt lass ich.

Ich würde auch nicht wie so viele die beiden Kabel einfach zusammenlöten, da dann die Widerstände nicht mehr stimmen. Aber so wie ich es umgebaut habe, so würde ich es jederzeit wieder machen, passend eben mit dem dazugehörigen Lenksäulensteuergerät, den passenden Airbagkabeln und den versierten Fachleuten beim Umbau und beim TÜV, auch wenn Dir das nicht schmeckt.

Cu Babsi

Diese Aussagen zeugen von gewaltigem technischem Verständniss.

Was die TÜV-ler da eingetragen haben ist relativ wurscht, da eine TÜV-Abnahme und Eintragung i.A. auf Freigaben durch Hersteller (Airbag) basieren bzw. auf entsprechenden gesetzlichen Grundlagen basieren.

Belege die Freigabe dieses Umbaus mit einer Herstellerfreigabe, dann sehen wir da weiter !

(Bislang hat bloß noch niemand eine solche Erhalten)

Daher ist ohne nachgewiesenen Freigabe des Herstellers diese TÜV-Eintragung nicht das Papier wert, worauf diese gedruckt wurde.

Da bei diesem Unbau eine Airbagstufe nicht angesteuert wird, hat der Airbag nicht die Schutzfunktion, die er haben sollte.

Beachte dazu die technischen Unterlagen des Herstellers.

(PowerMike hat im inzwischen gelöschten Beitrag die Quelle angegeben, Für Dich nochmal: z.B. SSP 332 Seiten 16 / 17 )

Weiterhin kann ein nicht angeschlossener Airbag u.U. durch statische Entladung, sofern er, wie bei Deinem Umbau gemacht, nicht entsprechend gesichert ist.

Dazu hast Du in Deinem anderen Beitag doch selbst zugegeben, daß Du Dir der tatsache bewusst bist, daß dieser Umbau unzulässig ist, da Du sogar nach Rücksprache mit dem Hersteller keine Freigabe dafür erhalten hast !

Daher ist es unverständlich, daß jemand, wenn er weiß, daß es unzulässig ist, solch einen Unfug in der öffentlichkeit verbreitet;

noch dazu, wenn man weiß, das es unzulässig und gefährlich ist !

Berufliche Retter mögen die entsprechende Ausrüstung haben, ein Ersthelfer i.A. nicht.

Und wenn sojemand durch solch einen BLÖDSINN schwer verletzt oder gar getötet wird (unkontrolliert nachzünde Airbagstufe) ist das wohl für Dich akzeptabel, oder wie ?

am 24. Mai 2007 um 18:16

betrifft das eig. nur den Umbau von dem Rs4 Lenkrad auf den B6 oder auch auf den B7?

Gruss

Karsten

am 24. Mai 2007 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von roter teufel

betrifft das eig. nur den Umbau von dem Rs4 Lenkrad auf den B6 oder auch auf den B7?

Gruss

Karsten

Das betrifft jeden Umbau, wo versucht wird, zweistufige Airbags an einstufig arbeitenden Steuergeräten zu betreiben.

am 24. Mai 2007 um 18:23

Danke...dachte aber das der B7 ein zweistufigen hätte...habe ich mich wohl getäuscht

Gruss

Karsten

am 24. Mai 2007 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von Babsi-the-Best

[B

.....

Da aber gar kein Kabel den zweiten Zünder ansteuert, kann auch garnichts falsch hochgehen oder irgendwen gefährden.

Wieso musst Du also anderen Umbauwilligen Angst machen?

.....

Cu Babsi

Das ist keine Angstmacherei, sondern Warnung vor technischer Müllbastelei !

Durch statische Aufladung / Entladung kann das Ding ganz nett unkontrolliert hochgehen.

Da kein Kabel dran ist, wird der Airbag im Crashfall so dummerweise nur "weich", aufgeblasen.

Was nutzt da ein Airbag, wenn man durchschlägt und das Lenkrad dann einem den Brustkorb eindrückt ?

am 24. Mai 2007 um 18:26

Zitat:

Original geschrieben von roter teufel

Danke...dachte aber das der B7 ein zweistufigen hätte...habe ich mich wohl getäuscht

Gruss

Karsten

Der B7 hat auch ein zweistufiges System, nur der Umbau von B... bezieht sich auf Umbaumaßnahmen, wo ein zweistufiger Airbag an einem Steuergerät für einstufige Systeme betrieben wird.

am 24. Mai 2007 um 18:29

also dürfte es doch beim B7 CAbby eig. keine Schwierigkeiten...ausser dem Preis geben,lol...oder?

Gruss

Karsten

am 24. Mai 2007 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von roter teufel

also dürfte es doch beim B7 CAbby eig. keine Schwierigkeiten...ausser dem Preis geben,lol...oder?

Gruss

Karsten

Wenn ein zweistufiges System vorhanden, kann ein zweistufiger Airbag umgebaut / betrieben werden.

 

Der Preis ist da dann die andere Sache.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Was die TÜV-ler da eingetragen haben ist relativ wurscht, da eine TÜV-Abnahme und Eintragung i.A. auf Freigaben durch Hersteller (Airbag) basieren bzw. auf entsprechenden gesetzlichen Grundlagen basieren.

Belege die Freigabe dieses Umbaus mit einer Herstellerfreigabe, dann sehen wir da weiter !

(Bislang hat bloß noch niemand eine solche Erhalten)

Daher ist ohne nachgewiesenen Freigabe des Herstellers diese TÜV-Eintragung nicht das Papier wert, worauf diese gedruckt wurde.

Guten Abend !

Das sehe ich auch so und deshalb sollte man diese Umbautipps auch nicht beherzigen.

Da es bei dem Thema auch nichts mehr zu diskutieren gibt, schliesse ich diesen Beitrag an dieser Stelle.

Ein Markenmod wird hier sicher nochmal vorbeischauen ;)

*Closed*

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