RRS 2015 Übernahme neu und schon beschädigt

Land Rover Range Rover Sport L494

Hallo liebe Forumgemeinde,
Ich weiss nicht wo ich anfangen soll:-) Wobei es mir nach Lachen gar nicht zu Mute ist.
Eigentlich wäre heute der Übergabetermin für meinen neu bestellten RRS. Gestern Mittag rief mich aber mein Verkäufer an und teilte mir mit, dass im Autohaus eingebrochen wurde und mehrere Fahrzeuge dem Vandalismus zum Opfer gefallen worden wären, u. A., leider, auch mein Fahrzeug. Zwar wurde mein RRS nicht so schwer beschädig wie viele anderen (Front- und Seitenfenster eingeschlagen, Karosserie mit dem Schraubenzieher „bearbeitet“, durchlöchert und zerkratzt), „nur“ ein ca. 2 Meter langer, oberflächlicher Kratzer, aber nicht desto trotz muss jetzt auch der zum Lackierer.
Jetzt meine Frage: da ich jetzt, so gesehen, eine „B-Ware“, kaum aus dem Werk und schon beim Lackierer, für teueres Geld übernehmen würde (Leasing), möchte ich von Euch wissen, ob Ihr so ein Fahrzeug, ohne Weiteres, ohne jegliche Bedingungen, übernehmen würdet?
Gruß
Alex

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Zitat:

@achimi2 schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:55:25 Uhr:


Jura ist wohl nicht Dein Hobby. Besitzer ist der Leasingnehmer bzw. Fahrer, Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Und Unfall ist wertmindernd für die Leasinggesellschaft, die Unannehmlichkeiten hast aber Du. Und da kommen die dir schon entgegen. Ich würde es zumindest tun.

Den Unterschied zwischen Leasing und Miete erklär ich Dir ein anderes Mal. :-)

Gemach, gemach, Achim! Sofern ich das richtig verstanden habe - ist der TE zum Zeitpunkt der Sachbeschädigung noch nicht Besitzer des Fahrzeuges. Das beschädigte Objekt gehört demzufolge immer noch dem Verkäufer! Wenn er (der TE) also Unannehmlichkeiten resp. Umtriebe mit Kostenfolge geltend machen will, muss er das bei seinem Freundlichen tun. Der leitet das Ganze dann an seine Betriebshaftpflichtversicherung weiter.

Gruss

Steuerkatze

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Zitat:

@aksu schrieb am 19. Dezember 2014 um 08:12:59 Uhr:


Vielen Dank für Ihre reges Interesse und Teilnahme an meinem Problem.
Vielleicht behandle und sehe diese Sachlage als vollkommener Laie, aber wenn ich doch ein Leasingvertrag für ein absolut neues und unbeschädigtes Fahrzeug unterschreibe, mir aber ein bereits ausgebessertes, beim Lackierer zerlegtes und zusammengesetztes, nach Frischlack stinkendes Fahrzeug „vor die Nase“ gesetzt wird, hätte ich da nicht gewisse Ansprüche? Abgesehen von kleiner „Wiedergutmachung“ des Händlers wie freie Inspektionen ect., vielleicht sogar der Rücktritt vom Vertrag oder Recht auf ein neues Fahrzeug?
Gruß
Alex

Das ist so auch nicht ganz korrekt. De jure sucht sich der Kunde Fahrzeug und Lieferant aus und bestellt bei seinem Händler. Die Leasinggesellschaft lehnt daher üblicherweise jegliche Verantwortung für Liefervertrag und Objekt ab, hat sich der Kunde ja schließlich selbst ausgesucht. Dies ist lediglich eingeschränkt, wenn das Autohaus selbst als Leasinggeber auftritt oder für den Kunden die Trennung von Kaufvertrag und Leasing nicht erkennbar ist (verbundenes Rechtsgeschäft).

Die Leasinggesellschaft tritt in den abgeschlossen Kaufvertrag ein, tritt jedoch über den Vertrag die Rechte und Pflichten des Käufers mit wenigen Ausnahmen (Erwerb Eigentum, Bezahlung des Kaufpreises, Recht auf Rücktritt vom Vertrag) zurück ab. Der Leasingnehmer akzeptiert dies im Kleingedruckten.

In keinem (mir bekannten) Kaufvertrag wird ein "absolut neues und unbeschädigtes Fahrzeug". Ein Fahrzeug gilt auch dann als "fabrikneu" wenn es seit Lieferung an den Händler weder zugelassen noch genutzt wurde, egal wie alt es ist. Kaum ein per LKW oder Zug angeliefertes Fahrzeug ist unbeschädigt. Scheuerstellen aus losen Abklebungen, Steinschlag, beschädigte Fenster sind eher die Regel als die Ausnahme.

Ausbessern von Lackschäden und Polieren des Fahrzeuges gehören zur normalen Aufarbeitung vor dem Verkauf. Hier ist die Alukarosse sogar ein Nachteil. Bei einem verzinkten Fahrzeug konnte man aus einem tiefen Kratzer eine Wertminderung wegen Rostgefahr ableiten, bei umlackiertem Alu bleibt kein Schadenspotential.

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