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RRS 2015 Übernahme neu und schon beschädigt

Land Rover Range Rover Sport L494

Hallo liebe Forumgemeinde,

Ich weiss nicht wo ich anfangen soll:-) Wobei es mir nach Lachen gar nicht zu Mute ist.

Eigentlich wäre heute der Übergabetermin für meinen neu bestellten RRS. Gestern Mittag rief mich aber mein Verkäufer an und teilte mir mit, dass im Autohaus eingebrochen wurde und mehrere Fahrzeuge dem Vandalismus zum Opfer gefallen worden wären, u. A., leider, auch mein Fahrzeug. Zwar wurde mein RRS nicht so schwer beschädig wie viele anderen (Front- und Seitenfenster eingeschlagen, Karosserie mit dem Schraubenzieher „bearbeitet“, durchlöchert und zerkratzt), „nur“ ein ca. 2 Meter langer, oberflächlicher Kratzer, aber nicht desto trotz muss jetzt auch der zum Lackierer.

Jetzt meine Frage: da ich jetzt, so gesehen, eine „B-Ware“, kaum aus dem Werk und schon beim Lackierer, für teueres Geld übernehmen würde (Leasing), möchte ich von Euch wissen, ob Ihr so ein Fahrzeug, ohne Weiteres, ohne jegliche Bedingungen, übernehmen würdet?

Gruß

Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@achimi2 schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:55:25 Uhr:

Jura ist wohl nicht Dein Hobby. Besitzer ist der Leasingnehmer bzw. Fahrer, Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Und Unfall ist wertmindernd für die Leasinggesellschaft, die Unannehmlichkeiten hast aber Du. Und da kommen die dir schon entgegen. Ich würde es zumindest tun.

Den Unterschied zwischen Leasing und Miete erklär ich Dir ein anderes Mal. :-)

Gemach, gemach, Achim! Sofern ich das richtig verstanden habe - ist der TE zum Zeitpunkt der Sachbeschädigung noch nicht Besitzer des Fahrzeuges. Das beschädigte Objekt gehört demzufolge immer noch dem Verkäufer! Wenn er (der TE) also Unannehmlichkeiten resp. Umtriebe mit Kostenfolge geltend machen will, muss er das bei seinem Freundlichen tun. Der leitet das Ganze dann an seine Betriebshaftpflichtversicherung weiter.

Gruss

Steuerkatze

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Also wenn der Kratzer, wovon auszugehen ist, rückstandslos und tadellos entfernt wird, spricht überhaupt nix gegen eine Übernahme. Warum auch, ist ja kein Unfallfahrzeug. Bei meinem wurde beim Entfernen des Logos der Lack beschädigt. Wurde perfekt behoben. Also alles gut.

... da frag mal Deine Leasinggesellschaft, ob Dir dafür später an den Karren fahren.

Ein kostenlose Inspektion sollte da wohl drin sein.

Geh mal davon aus, dass Nachlackierungen vor Übergabe häufiger stattfinden als Du glaubst. Das sagt Dir sonst nur keiner. Da hast du wenigstens einen ehrlichen Händler.

@Zetta350: Ein Unfall ist es, wenn von außen ein anderer Gegenstand das Fahrzeug beschädigt. Mal ganz eng ausgelegt.

Achimi

Warum, der Leasinggeber ist der Besitzer des RRS. Warum solltest du dadurch einen Nachteil haben - kostenlose Inspektion ??

Ich denke mal, dass das Autohaus bereits die Leasinggesellschaft bezgl. der Lackierarbeiten informiert hat. Also, entspannt bleiben. Du mietest das Fahrzeug nur über einen bestimmten Zeitraum. Übrings, die Wertminderung bekommt die Leasinggesellschaft.

@aksu: An was für "Bedingungen" hast du denn gedacht?

Neugieriger Gruß

Steuerkatze

Jura ist wohl nicht Dein Hobby. Besitzer ist der Leasingnehmer bzw. Fahrer, Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Und Unfall ist wertmindernd für die Leasinggesellschaft, die Unannehmlichkeiten hast aber Du. Und da kommen die dir schon entgegen. Ich würde es zumindest tun.

Den Unterschied zwischen Leasing und Miete erklär ich Dir ein anderes Mal. :-)

Zitat:

Den Unterschied zwischen Leasing und Miete erklär ich Dir ein anderes Mal. :-)

Da wäre ich mal gespannt drauf. Leasing ist Miete und 535ff. BGB gelten auch für Leasing, eine Leasingkonstruktion ist nur in soweit atypisch als Gewährleistung, Instandhaltung etc. in der Regel auf den Mieter=Leasingnehmer abgewälzt werden.

Zitat:

@achimi2 schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:55:25 Uhr:

Jura ist wohl nicht Dein Hobby. Besitzer ist der Leasingnehmer bzw. Fahrer, Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Und Unfall ist wertmindernd für die Leasinggesellschaft, die Unannehmlichkeiten hast aber Du. Und da kommen die dir schon entgegen. Ich würde es zumindest tun.

Den Unterschied zwischen Leasing und Miete erklär ich Dir ein anderes Mal. :-)

Gemach, gemach, Achim! Sofern ich das richtig verstanden habe - ist der TE zum Zeitpunkt der Sachbeschädigung noch nicht Besitzer des Fahrzeuges. Das beschädigte Objekt gehört demzufolge immer noch dem Verkäufer! Wenn er (der TE) also Unannehmlichkeiten resp. Umtriebe mit Kostenfolge geltend machen will, muss er das bei seinem Freundlichen tun. Der leitet das Ganze dann an seine Betriebshaftpflichtversicherung weiter.

Gruss

Steuerkatze

Zitat:

@achimi2 schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:55:25 Uhr:

Jura ist wohl nicht Dein Hobby. Besitzer ist der Leasingnehmer bzw. Fahrer, Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Und Unfall ist wertmindernd für die Leasinggesellschaft, die Unannehmlichkeiten hast aber Du. Und da kommen die dir schon entgegen. Ich würde es zumindest tun.

Den Unterschied zwischen Leasing und Miete erklär ich Dir ein anderes Mal. :-)

Jetzt bin ich mal gespannt.

Dann bitte ich um Stellungnahme und um Aufklärung meiner Person.

Bier und Chips liegen bereit.

Kollegialer Gruß

Vielen Dank für Ihre reges Interesse und Teilnahme an meinem Problem.

Vielleicht behandle und sehe diese Sachlage als vollkommener Laie, aber wenn ich doch ein Leasingvertrag für ein absolut neues und unbeschädigtes Fahrzeug unterschreibe, mir aber ein bereits ausgebessertes, beim Lackierer zerlegtes und zusammengesetztes, nach Frischlack stinkendes Fahrzeug „vor die Nase“ gesetzt wird, hätte ich da nicht gewisse Ansprüche? Abgesehen von kleiner „Wiedergutmachung“ des Händlers wie freie Inspektionen ect., vielleicht sogar der Rücktritt vom Vertrag oder Recht auf ein neues Fahrzeug?

Gruß

Alex

am 19. Dezember 2014 um 7:24

Was kann denn der Händler dafür, wenn bei ihm eingebrochen wird? Und ein nach frischem Lack "stinkendes" Fahrzeug wirst du auch nicht bekommen, die werden schon abwarten bis die Farbe trocken ist und die Lösemittel verdunstet sind. Schliesslich kennen die ja die überspitzten Ansprüche der sehr verehrten Kundschaft nur allzu gut!

Gruss

Steuerkatze

…Die neuen, noch verklebten Fahrzeuge stehen bei diesem Händler im Freien, nur durch einen ca. 2 Meter hohen Zaun „geschützt“. Selbstverständlich kann der Händler was dafür, wenn man bei ihm, um an die neuen Fahrzeuge dran zu kommen, nur über den Zaun zu steigen braucht. Mann könnte sie z.B. In einer verschlossenen Halle unterbringen. So ein Einbruch ist schliesslich keine höhere Gewalt wie der Hagel und man kann dem sehr wohl entgegenwirken…

Zitat:

@aksu schrieb am 19. Dezember 2014 um 08:12:59 Uhr:

Vielen Dank für Ihre reges Interesse und Teilnahme an meinem Problem.

Vielleicht behandle und sehe diese Sachlage als vollkommener Laie, aber wenn ich doch ein Leasingvertrag für ein absolut neues und unbeschädigtes Fahrzeug unterschreibe, mir aber ein bereits ausgebessertes, beim Lackierer zerlegtes und zusammengesetztes, nach Frischlack stinkendes Fahrzeug „vor die Nase“ gesetzt wird, hätte ich da nicht gewisse Ansprüche? Abgesehen von kleiner „Wiedergutmachung“ des Händlers wie freie Inspektionen ect., vielleicht sogar der Rücktritt vom Vertrag oder Recht auf ein neues Fahrzeug?

Gruß

Alex

Recht auf Rücktritt vom Vertrag dürfte gegeben sein. Muß man halt auf einen neuen warten ...

Alles andere, warum ? Den Schaden und Aufwand hatte der Händler, und Leasing ist entgeltliche Nutzungsüberlassung. Der Nutzwert ist nicht beeinträchtigt, so das auch eine Reduzierung der Raten etc. nicht zu begründen wäre. Wenn überhaupt steht der Leasinggesellschaft etwas zu, die das Fahrzeug evtl. nicht zum ursprünglich kalkulierten Restwert verwerten kann.

P.S.: Ich hatte einen Kratzer am hinteren Kotflügel. Die Kiste geht komplett und unzerlegt in die Lackierkabine und Trocknung ! Damit die Gummis (Reifen etc.) nicht leiden wird mit max. 60 Grad getrocknet und das Auto war ne Woche weg.

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Ob Neufahrzeuge vor der Übernahme durch den Kunden in einer versperrten Halle stehen müssen ist eine Frage, die zwischen der Versicherung des Händlers und dem Händler zu klären ist.

Ob du wegen eines nachlackierten Fahrzeugs das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. irgendeine Entschädigung zu bekommen hast müsste man im Zweifelsfall gerichtlich klären, es gab bereits Verfahren in diese Richtung, die entscheidende Frage wird sein wie groß der Schaden war.

Hier der Link zu einem Urteil: https://openjur.de/u/452183.html

Zitat:

@Steuerkatze schrieb am 18. Dezember 2014 um 21:19:50 Uhr:

 

Gemach, gemach, Achim! Sofern ich das richtig verstanden habe - ist der TE zum Zeitpunkt der Sachbeschädigung noch nicht Besitzer des Fahrzeuges. Das beschädigte Objekt gehört demzufolge immer noch dem Verkäufer!

Gruss

Steuerkatze

Jein.

Richtig ist, dass der TE zwar einen Leasingvertrag unterzeichnet hat, der Vertrag aber erst mit Zulassung des Fahrzeuges seine Wirkung entfaltet. Sieht man ja auch immer schön an der Laufzeit.

Das Fahrzeug ist und bleibt Eigentum der Leasingbank, daher muss sich der Händler mit der Bank bzgl. der Sachbeschädigung auseinandersetzen. Der Leasingnehmer kann allerdings von der Leasingbank ein fabrikneues Fahrzeug verlangen und kein beschädigtes oder instandgesetztes Fahrzeug. So kann er natürlich auf die Erfüllung des Vertrages pochen und das im Vertrag zugesicherte Objekt ablehnen. Umgekehrt müsste er rein theoretisch auch jeden Schaden der Leasinggesellschaft melden, was bei großen Schäden der Händler meist eh macht.

Also: er kann die Übernahme des Fahrzeuges verweigern, ob das verhältnismäßig ist, bleibt in seinem Ermessen.

 

 

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