Rotlichtverstoß - Anfechten möglich?
Einen wunderschönen guten Abend und ein frohes Neues, nachträglich!
Ich bin über die Tage von München nach Berlin verreist, um Familie und Bekannte zu treffen.
Und siehe da: Etwa 18 Tage vor Ablauf meiner Probezeit habe ich womöglich einen Rotlichtverstoß begangen.
Die Situation war wie folgt:
Es war kurz vor einer Autobahn-Auffahrt (50km/h Höchstgeschwindigkeit).
Wir mussten vorerst eine Kreuzung überqueren.
Vor mir war ein großer LKW (Linksabbieger). Nachdem er gefahren war, hatte ich gesehen dass die Ampel gelb zeigte. Ich dachte ich schaffe es noch, und bin noch schnell rüber.
Weder meine Freundin noch ich haben ein rotes Ampellicht gesehen. Dennoch hat es zwei mal geblitzt. Einmal kurz nach der Ampel und einmal in der Kreuzungsmitte.
Tja, ich würde mal sagen Pech gehabt..
Ich habe eigentlich kein Problem mit der Verlängerung meiner Probezeit, nur mit der Sache an sich bin ich eigentlich nicht einverstanden, weil wir wie gesagt kein rotes Ampellicht sehen konnten.
Und auf einen MPU hat niemand Lust...
Bis jetzt kam noch keine Post (ist auch erst drei Tage her). Jetzt ist die Frage:
Falls Post kommen sollte, kann man das irgendwie anfechten? Habe keine Rechtschutzversicherung; aber einen Anwalt könnte ich mir prinzipiell leisten.. Ansonsten kann man es bestimmt auch ohne Anwalt probieren, oder?
Von dem was ich gelesen hatte, zählt beim RLV das Überqueren der Vorderachse über die Haltelinie.
Wenn diese also schon drüber war, könnte ich Glück haben..
Löst ein Ampelblitzer trotzdem aus, wenn die Vorderachse die Haltelinie bereits überquert hat?
Da wir kein rot sehen konnten: Kann es sein, dass der Blitzer nicht richtig eingestellt ist?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße aus München!
Beste Antwort im Thema
Gelb sehen und dann noch schnell rüber, vor einem ist ein riesiger LKW und gerade, als es blitzte, wurde ich von einem UFO überholt, hinter mir war ein Bergepanzer und hätte mich beim anhalten platt gemacht- so was bekommt man, überspitzt gesagt, öfter auf den Tisch. Sieht man dann die Fotos, ist der Betroffene alleine auf weiter Flur. Eingestellt werden nur Sachen, wo einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht werden mußte, das läßt sich nachprüfen. Klar ist ein Einspruch möglich, bringen wird er nichts.
57 Antworten
Aha, und wieder was gelernt.
Und Danke für den Google Service. 😉
Gruß,
der_Nordmann
Man lernt bei MT halt jeden Tag was neues hinzu, aber nicht alles ist auch nützlich und zu gebrauchen. 😁 😁 😁
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 07. Jan. 2018 um 13:53:13 Uhr:
Inkrimi... was?
Ich plädiere dafür, den Usus von Fremdwörtern in deutschen Essays durch germanische Synonyme zu substituieren. 😛
Potschemu?
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Ihr macht mich fertig!
Aber ich find's geil. 😁😁😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 07. Jan. 2018 um 18:32:44 Uhr:
Potschemu?
Keine Ahnung. Russisch ist da nix. Mein Ausspruch ist eine Abwandlung vom Original:
"Wäre es nicht adequat, den Usus heterogener Termini zu minimieren?
(Sollte man nicht weniger Fremdworte verwenden?)"
Ich dachte, dies leicht vereinfacht zu haben.
Ja, das hattest Du. 🙂
😰😰😰 waaaaass?😰😰😰
Doch, er hatte sich leicht verständlich ausgedrückt. 🙂
Naja, "heterogen" passt nicht ganz, das heiß eher sowas wie "uneinheitlich". "Ausländischer Herkunft" müsste wenn, dann "xenogen" heißen oder so was in die Richtung. Zusätzlicher Vorteil: Das Wort kennen dann noch weniger Leute... 😁
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Allerdings war dort kein Blitzer, sondern die Ordnungshüter standen da rum und "haben alles gesehen". Ich hab dann Widerspruch eingelegt, es kam zu einer Gerichtsverhandlung inkl. Anhörung der beiden Zeugen, die mit mir im Auton saßen. Hat aber alles nichts gebracht, das Gericht glaubte den Polizisten und ich musste blechen. Waren damals all incl. 130€, wenn ich mich richtig erinnere...ist aber auch schon 15 Jahre oder so her.
Zitat:
@Chaoz_Mezziah schrieb am 8. Januar 2018 um 16:10:22 Uhr:
....sondern die Ordnungshüter standen da rum und "haben alles gesehen"....
Einer Bekannten ist da ähnliches passiert, allerdings an einer Schranke bei uns im Ort.
Kurze Einführung: Sie fuhr auf die Schranke zu, die Ampel (wird rot, dann schließt die Schranke) wurde gelb, und sie fuhr bei gelb (sie schwört Stein und Bein) rüber. Ich war nicht dabei, ich glaube ihr aber, sie ist kein Rowdy, allein schon wegen ihrer kleinen Tochter. Hinter ihr die grün-weißen auch noch mit durch. Die hielten sie an, und beschuldigten sie des durchfahrens bei Rot 😰
Sie hat den Streifenwagen vorher schon gesehen, allein deshalb fiel sie aus allen Wolken bei der Beschuldigung. Kurzum, sie hatte nicht den Hauch einer Chance. Sie hätte sich garnicht zu rechtfertigen brauchen, wo sie sie anhielten stand fest, sie gibt 4 Wochen den Lappen ab.
Auch der eingeschaltete Anwalt sagte kurz und knapp: Nimms wies ist, kannste nix gegen machen. Gibt den Schein ab, sitz es aus und gut ists.
Gruß Jörg.
Wobei: Beim Bahnübergang ist, im Gegensatz zur gewöhnlichen Ampel, auch das Überfahren bei Gelb, wenn man noch hätte anhalten können, mit Fahrverbot belegt.
Zitat:
@CV626 schrieb am 9. Januar 2018 um 13:07:53 Uhr:
Wobei: Beim Bahnübergang ist, im Gegensatz zur gewöhnlichen Ampel, auch das Überfahren bei Gelb, wenn man noch hätte anhalten können, mit Fahrverbot belegt.
Und wenn man bereits nach einer Rotphase vor der Ampel steht (wie hier passiert), ist der Beweis, dass man hätte anhalten können, praktisch erbracht.
Wahrscheinlich wurde sie für den Gelblichtverstoß verurteilt und hat bis heute nicht verstanden, dass man in der Situation bei Gelb nicht fahren darf 😉.
Ansonsten werden Gelblichtverstöße natürlich fast nie belangt, weil nicht zu beweisen ist, dass man noch hätte anhalten können (was ja auch tatsächlich nur in der Minderheit der Fälle der Fall ist).
Ein weiterer Fall könnte sein, dass jemand direkt vor einer Ampel parkt, einsteigt und mit quietschenden Reifen anfährt um noch schnell bei Gelb rüber zu kommen. Sieht das die Polizei, ist das zu Recht ein Gelblichtverstoß 😉.
Zum TE: An seiner Stelle würde ich hoffen, dass ein Geschwindigkeitsverstoß dort geblitzt wurde.
TE: Erstmal ruhig bleiben.
Wichtig ist, immer nur so viel zu sagen, wie absolut nötig ist. In der Regel heißt das: Schweigen. Vor allem (noch) nicht versuchen zu erklären, wie das passiert ist.
Denn: Vielleicht bekommst du die ganze Sache ja schon über das Foto eingestellt. Das geht umso besser, wenn du nicht Halter des Autos bist. Ansonsten: Rechtzeitig Einspruch einlegen, kann man auch ohne Anwalt und hat erstmal keine negativen Folgen.