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Ordnungswidrigkeit, Vorwurf: falsch geparkt. Soll ich anfechten?

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 5:22

Ich parkte vor dem Verkehrszeichen 315 mit Pfeil links (Anfang). Das Zeichen 315 mit Pfeil rechts (Ende) ist bis zur nächsten Ecke der Straße nicht vorhanden und vorne und hinter diesem Zeichen und bis zum Ende der Straße existieren auch keine weitere Zeichen auf der selben Seite.

Ist diese Aufstellung des Verkehrszeichens 315 ordnungsgemäß und gültig?

Ist das VZ 315 mit Pfeil links relevant auch wenn das VZ 315 mit Pfeil rechts fehlt?

Soll ich die Verwarnung anfechten oder das Bußgeld zahlen?

 

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23 Antworten

Zitat:

@padlas schrieb am 6. Oktober 2022 um 07:22:05 Uhr:

...

Ist diese Aufstellung des Verkehrszeichens 315 ordnungsgemäß und gültig?

Ist das VZ 315 mit Pfeil links relevant auch wenn das VZ 315 mit Pfeil rechts fehlt?

Soll ich die Verwarnung anfechten oder das Bußgeld zahlen?

1. Warum sollte es nicht gültig sein?

2. Wo steht, dass das es beide Schilder bedarf, um gültig zu sein?

3. Bußgeld zahlen, wenn du die beiden ersten Fragen nicht belegbar mit nein und ja beantworten kannst.

Wenn Du vor dem Zeichen parktest warst Du noch nicht im Halteverbot. Das gilt erst ab dem Zeichen.

Wo beschreibt Zeichen 315 denn ein Halteverbot? Es beschtreibt erlaubtes Parken auf dem Gehweg (ab dem Zeichen).

Das Thema hatten wir erst kürzlich.

Auf Gehwegen ist das Parken erstmal per se nicht erlaubt und ich vermute, dass der TE auf einem Gehweg parkte und das vor dem Zeichen 315.

Link: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/auf-dem-gehweg/

Ab dem Schild 315 (ggf. mit Pfeil nach links) ist dann das Parken auf Gehwegen erlaubt.

Daher das Ticket aus meinen Augen.

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 12:09

Obwohl in StVO steht, dass das VZ 315 für den Anfang von einem VZ 315 für das Ende begleitet muss, meint ihr, dass es trotzdem immer noch gültig ist?

Du hast doch VOR dem Schild gestanden - korrekt?

Und WO stand denn dein Auto ganz genau? Bist du auf einen Gehweg hochgefahren? Kannst ja auch gern einmal die Straße nennen. Dann kann man evtl. per Google Streetview einmal schauen.

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 13:34

Zitat:

@real_Base schrieb am 6. Oktober 2022 um 10:48:12 Uhr:

Auf Gehwegen ist das Parken erstmal per se nicht erlaubt und ich vermute, dass der TE auf einem Gehweg parkte und das vor dem Zeichen 315.

Link: https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/auf-dem-gehweg/

Ab dem Schild 315 (ggf. mit Pfeil nach links) ist dann das Parken auf Gehwegen erlaubt.

Daher das Ticket aus meinen Augen.

Vielen Dank für deine Antwort! Genau so ist es. Ich parkte vor dem Schild 315 mit Pfeil nach links. In die andere Fahrtrichtung steht das VZ 315 mit Pfeilen in beide Richtungen. In meine Fahrtrichtung ab dem VZ 315 mit Pfeil links, bis zur nächsten Ecke, und hinter dem betreffenden VZ, 3 Blocks bis zum Ende der Straße befinden sich keine weitere parkregulierende VZ.

Meine Frage war, ob dieses einsames VZ in meine Fahrtrichtung Gültigkeit besitzt? Und falls ja. Wäre es dann nicht hinter dem Schild das Parken auf dem Gehweg bis zum Ende der Straße verboten?

Ich glaube da kommst du nicht drumherum. Wenn das VZ315 durch den schließenden Pfeil ungültig wäre, das es nur mit öffnenden Pfeil steht, dann wäre es auf der gesamten Länge der Straßenseite verboten zu parken, da die Fahrzeuge dort alle auf dem Gehweg parken. Das ist ja explizit verboten. Nur das VZ315 hebt das Verbot für den entsprechenden Abschnitt auf.

Da du davor parkst stehst du sowieso im verbotenen Bereich auf dem Gehweg und daher leider zurecht mit einem Ticket versehen. Die Frage wäre höchstens ob die Fahrzeuge HINTER dem Schild dort legal parken dürfen. Ich würde sagen ja. Wenn der schließende Pfeil vergessen wurde zählt es bis zur nächsten Einmündung in meinen Augen. Ist aber keien rechtssichere Antwort.

Für dich sieht es aber leider schlecht aus.

PS: Laut STVO und dem Abschnitt zu "parken" dürfen Fahrzeuge nur auf dem rechten Fahrstreifen parken (oder auf extra gekennzeichneten Parkabschnitten (wie bspw. durch VZ 315 ;) )). Außer bei Einbahnstraßen wo auch links geparkt werden darf.

In deinen Fotos stehen aber einige Fahrzeuge wild in beide Fahrtrichtungen. Eine ganz dubiose Gegend in der du da parkst :D

EDIT: Angesprochene Fotos vom TE oder Mods nachträglich entfernt.

Themenstarteram 6. Oktober 2022 um 13:49

Ja, wahrscheinlich! Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Ich hab da irgendwie etwas Probleme mit der Schilderung von @padlas und versteh da etwas nicht.

Wenn vor dem Schild geparkt wurde und der Pfeil innerhalb des Schild vom Fahrzeug weg zeigt, sehe Ich keinen Grund für eine Ordnungswidrigkeit.

Vielleicht kann hier eine Zeichnung für mehr Transparanz sorgen, wo das Fahrzeug stand ud wo und wie genau Beschildert war

Die Bilder wurden leider entfernt (waren sehr gut) - zumindest sehe ich sie NICHT mehr. Aber ich konnte sie noch sehen und es war wie folgt:

Du hast eine Kreuzung und padlas stand von der Kreuzung aus gesehen 5 (oder ein wenig mehr) Meter die Straße rein halb auf dem Gehweg parallel zur Fahrtrichtung.

Erst danach - also noch weiter die Straße rein - genau nach seinem Fahrzeug (kurz nach Motorhaube) kommt das VZ315 mit Pfeil nach links (also ab dem Schild hier startend), so dass erst ab dort das Parken auf dem Gehweg freigegeben wurde. Er stand also noch vor der Freigabe für den Gehweg und somit nicht korrekt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Oktober 2022 um 16:30:04 Uhr:

Ich hab da irgendwie etwas Probleme mit der Schilderung von @padlas und versteh da etwas nicht.

Wenn vor dem Schild geparkt wurde und der Pfeil innerhalb des Schild vom Fahrzeug weg zeigt, sehe Ich keinen Grund für eine Ordnungswidrigkeit.

Vielleicht kann hier eine Zeichnung für mehr Transparanz sorgen, wo das Fahrzeug stand ud wo und wie genau Beschildert war

Pfeil nach links heißt, es gilt ab hier. Genau wie beim Parkverbotschild. Faustregel: Schild gedanklich parallel zur Fahrbahn drehen, dann zeigt der Pfeil in die Richtung, in der das Schild gilt.

Also darf man hinter dem Schild auf dem Gehweg parken, nicht aber davor.

Bei „ Ich parke vor dem Schild“ wabern 2 Bilder in meinem Kopf rum, das kann heißen, man fährt am Schild vorbei, dann parkt man vor dem Schild, kann auch heißen man hält vor dem Schild an, dann parkt man auch vor dem Schild.

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