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Rotlichtverstoß - Anfechten möglich?

Einen wunderschönen guten Abend und ein frohes Neues, nachträglich!
Ich bin über die Tage von München nach Berlin verreist, um Familie und Bekannte zu treffen.
Und siehe da: Etwa 18 Tage vor Ablauf meiner Probezeit habe ich womöglich einen Rotlichtverstoß begangen.
Die Situation war wie folgt:
Es war kurz vor einer Autobahn-Auffahrt (50km/h Höchstgeschwindigkeit).
Wir mussten vorerst eine Kreuzung überqueren.
Vor mir war ein großer LKW (Linksabbieger). Nachdem er gefahren war, hatte ich gesehen dass die Ampel gelb zeigte. Ich dachte ich schaffe es noch, und bin noch schnell rüber.
Weder meine Freundin noch ich haben ein rotes Ampellicht gesehen. Dennoch hat es zwei mal geblitzt. Einmal kurz nach der Ampel und einmal in der Kreuzungsmitte.
Tja, ich würde mal sagen Pech gehabt..
Ich habe eigentlich kein Problem mit der Verlängerung meiner Probezeit, nur mit der Sache an sich bin ich eigentlich nicht einverstanden, weil wir wie gesagt kein rotes Ampellicht sehen konnten.
Und auf einen MPU hat niemand Lust...
Bis jetzt kam noch keine Post (ist auch erst drei Tage her). Jetzt ist die Frage:
Falls Post kommen sollte, kann man das irgendwie anfechten? Habe keine Rechtschutzversicherung; aber einen Anwalt könnte ich mir prinzipiell leisten.. Ansonsten kann man es bestimmt auch ohne Anwalt probieren, oder?
Von dem was ich gelesen hatte, zählt beim RLV das Überqueren der Vorderachse über die Haltelinie.
Wenn diese also schon drüber war, könnte ich Glück haben..
Löst ein Ampelblitzer trotzdem aus, wenn die Vorderachse die Haltelinie bereits überquert hat?
Da wir kein rot sehen konnten: Kann es sein, dass der Blitzer nicht richtig eingestellt ist?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße aus München!

Beste Antwort im Thema

Gelb sehen und dann noch schnell rüber, vor einem ist ein riesiger LKW und gerade, als es blitzte, wurde ich von einem UFO überholt, hinter mir war ein Bergepanzer und hätte mich beim anhalten platt gemacht- so was bekommt man, überspitzt gesagt, öfter auf den Tisch. Sieht man dann die Fotos, ist der Betroffene alleine auf weiter Flur. Eingestellt werden nur Sachen, wo einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht werden mußte, das läßt sich nachprüfen. Klar ist ein Einspruch möglich, bringen wird er nichts.

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Ich würde anhand Deiner Schilderung davon ausgehen, dass Du eher eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hast als einen Rotlichtverstoss. In der Gelbphase noch mal richtig Gas gegeben im Glauben, es noch rechtzeitig zu schaffen, ist mir selbst schon zwei Mal passiert und habe jedesmal einige Wochen zitternd den Briefkasten geöffnet. Im Ergebnis habe ich dann einmal 15 und einmal 35 Euro zahlen müssen. Jetzt bremse ich halt lieber.

Vielen Dank für eure Antworten!!!

Zitat:

Doch Rot ist nicht gleich Rot. Überfährt man eine rote Ampel, kommt es darauf an, wie lange diese beim Überfahren bereits rot war. Unterhalb einer Sekunde wird es ein Punkt sein, darüber zwei Punkte.

Es ist auf jeden Fall weniger als eine Sekunde.. So viel ist klar.

Zitat:

Gelb sehen und dann noch schnell rüber, vor einem ist ein riesiger LKW und gerade, als es blitzte, wurde ich von einem UFO überholt, hinter mir war ein Bergepanzer und hätte mich beim anhalten platt gemacht- so was bekommt man, überspitzt gesagt, öfter auf den Tisch.

Selbstverständlich.. Ich bin auch nicht so doof und das als Aussage zu verwenden.. Rot ist rot! Das war nur ein persönlicher Grund warum das passiert ist.. Die Straße war nass und hinter mir war auch noch eine BMW Limousine angerast gekommen. Dennoch war ich schuld weil ich mich entschieden habe zu fahren.

Zitat:

Gelb bedeutet nicht "drauf aufs Gas und noch schnell rüber".

Das ist mir auch bewusst. Es ist halt leider passiert. Normalerweise bin ich in der Hinsicht sehr brav :-)

Deshalb ist - außer einmal 6km/h zu viel innerorts - nach 22tkm noch nie etwas vorgefallen.

Zitat:

Aber auch wenn nicht: Rotlichtverstoß mit weniger als einer Sekunde Rot wäre auch kein Riesendrama. OK, ein A-Verstoß, also Nachschulung und Verlängerung der Probezeit (wie kommst du auf MPU? Oder hattest du schon mal Nachschulung?). Aber immerhin kein Fahrverbot.

Noch nie etwas gewesen. Ich dachte bei Rotlichtverstoß kommt eine MPU auf mich zu.. Aber jetzt wo ich mich nochmal durchgelesen habe, angeblich nur bei gravierenden Verstößen, z.B. Alkoholismus, oder rote Ampel > 1s.

Zitat:

Vielleicht wirft man dir ja keinen Rotlichverstoß, sondern nur einen Gelblichtverstoß vor. Das würde nur ein Verwarngeld kosten. Oder du wurdest geblitzt, weil du das Tempolimit überschritten hattest - das können die Rotlichtblitzer in aller Regel auch.

Habe noch nie gehört dass es Gelblichtverstöße gibt. Die Frage ist, löst ein Rotlichtblitzer auch zweimal aus, wenn man einen Gelblichtverstoß begeht?

Geschwindigkeit war leicht drüber, aber trotzdem wurde zweimal ausgelöst...

Ich werde jetzt erstmal abwarten was kommt.. Danke nochmal für den input den ihr mir gegeben habt.

Wie gesagt, ich habe kein Problem mit einer Nachschulung, etc.

Wenn man mir beweist, dass ich was falsch gemacht habe, dann ist das halt so und man kann nichts dagegen machen.. Ich bin nicht derjenige der sich unschuldig fühlt. Ich weiß dass man bei gelb nicht mehr fahren soll. Aber ich fänd' es ärgerlich, wenn man mir einen RLV vorwirft, wenn es keiner war.

;)

Sowas soll auch schon vorgekommen sein.

Vielen Dank nochmal an allen! Ich werde jetzt erstmal abwarten ...

:)

Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 6. Januar 2018 um 12:07:03 Uhr:


Habe noch nie gehört dass es Gelblichtverstöße gibt.

Ja, auch diese gibt es. In § 37 Abs. 2 StVO heißt es: Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Ein Verstoß dagegen kostet 10 €.

Ist allerdings, muss ich im Nachhinein sagen, eher unwahrscheinlich. Denn um einen Gelblichtverstoß zu sanktionieren, muss bewiesen werden können, dass der VT tatsächlich noch ohne Vollbremsumg rechtzeitig hätte anhalten können. Das, zusammen mit dem lächerlich geringen Verwarnungsgeld, führt dazu, dass Gelblichtverstöße extrem selten geahndet werden.
Deutlich realistischere Szenarien: 1. Rotlichtverstoß <1s; 2. Tempoverstoß (wahrscheinlich noch im Verwarnungsbereich), 3. es kommt gar nix.
Einfach erstmal abwarten.
PS: So ein Blitzer löst immer zweimal aus. Es geht darum, beweisen zu können, dass der VT tatsächlich über die Ampel gefahren ist und nicht etwa bloß beim Bremsen die Haltelinie knapp verfehlt und dann doch angehalten hat (das wäre dann kein RLV, sondern "Überfahren der Haltelinie", was vielleicht 10 oder 20 Euro kosten würde). Das wäre ja im Zweifelsfall bei einem Gelblichtverstoß auch relevant. Bei einem Tempoverstoß eigentlich nicht, aber ich vermute mal, dass Ampelblitzer generell immer 2x auslösen, egal was genau der Grund für das Auslösen war.

Einfach abwarten was kommt. Alles andere ist Kaffeesatz lesen. Ich hab auch schon eine Ampel bei Gelb genommen. Ich hab auch 1000% gesehen das Gelb war als ich drueber bin. Hab einfach wissen wollen ob es eine Blitzerampel war und hab mir das Video von meiner Cam angeschaut. Es war keine Blitzerampel. Zum Glueck, denn auf dem Video war eindeutig zu sehen das sie auf Rot schaltete als ich knapp davor war. Ich hab es nicht gesehen. Haette drauf geschworen das Gelb war. Das Video sagte was anderes ;)

Sehe ich auch so, dass sich der TE verguckt hat oder es sehr knapp war.
Ich weiß jetzt auch nicht wo genau die Auslöseschleife der Haltelinie liegt (wenn´s eine Schleife war) und wie und wann die genau auslöst. Denkbar wäre doch, dass der TE schon mit dem Wagen halb auf der Schleife war, als der erste Blitz auslöste und das z. B. 0,02 Sekunden (also sofort) nachdem die Ampel auf rot geschaltet hat.
Bei 50 km/h fährt man knapp 14 m/s, dann wird so ein Foto vielleicht aussortiert, weil klar ist, dass man die Haltelinie noch bei gelb passiert haben muss (in 0,02 Sekunden fährt man nunmal weniger als 2 m und kann dann mit dem Wagen nicht schon halb über die Haltelinie gefahren sein).
Das ließe sich aber doch an den Fotos erkennen und ggf. könnte in einem solchen Fall ein Anwalt/Gutachter etwas machen.
Wenn natürlich der Wagen eben die Haltelinie passiert und es da schon blitzt, hat der TE das Umschalten schlicht nicht mehr gesehen.
Es kann natürlich auch sein, dass die Gelbphase zu kurz ist. Da gibt es wohl Vorgaben (bei 50 km/h wohl 3 Sekunden).
Allerdings gehe ich davon aus, dass bei einer Ampel mit Rotlichtblitzer sowohl die Technik in Ordnung sein wird, als auch der Bearbeiter wissen wird wie das handzuhaben ist. Also entweder kommt etwas und das zeigt ein Auto, das eben die Haltelinie passiert, bei rot, oder aber es kommt nichts (bzgl. Rotlichtverstoß). Würde ich meinen.

Hat eventuell geblitzt und war noch nicht 1 Sek. Rot. Also abwarten und schauen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. Januar 2018 um 12:20:05 Uhr:



Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 6. Januar 2018 um 12:07:03 Uhr:


Habe noch nie gehört dass es Gelblichtverstöße gibt.

Ja, auch diese gibt es. In § 37 Abs. 2 StVO heißt es: Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Ein Verstoß dagegen kostet 10 €.

Was aber oft sehr abenteuerlich ist.

Oft ist es gar nicht mehr möglich anzuhalten wenn es auf Gelb umspringt.

Das wird immer sehr abenteuerlich sein und wahrscheinlich nie geahndet werden. Es ging auch nur darum, dass es sie gibt, die Gelblichtverstöße, obwohl dennisfabian123 noch nie davon gehört hat.

Den Tatbestand gibt es im Bußgeldkatalog.
Da wird aber wie gesagt fast nie eine Verwarnung verhängt - eben weil es sehr schwierig ist nachzuweisen, dass Anhalten noch möglich gewiesen wäre.
Wenn man deutlich zu schnell über die gelbe Ampel fuhr, wäre das ein Beweis. Aber dann ist der Gelblichtverstoß ja tateinheitlich mit einem Geschwindigkeitsverstoß - und da zählt dann die höhere Strafe, und das ist eigentlich immer die fürs zu schnelle Fahren, weshalb es für die Behörde keinen Sinn macht, sich überhaupt mit dem Gelblichtverstoß aufzuhalten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Januar 2018 um 11:06:20 Uhr:


Das wird immer sehr abenteuerlich sein und wahrscheinlich nie geahndet werden. Es ging auch nur darum, dass es sie gibt, die Gelblichtverstöße, obwohl dennisfabian123 noch nie davon gehört hat.

Wieder was bei MT gelernt: Gelblichtverstoss
Aha, na wenn die Rennleitung schon nicht alle Rotlichtverstösse ahnden kann, dann auch noch die Gelblichtverstösse, na dann muss kräftig Personal aufgestockt werden. :D

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 06. Jan. 2018 um 17:46:22 Uhr:


Bei 50 km/h fährt man knapp 14 m/s, dann wird so ein Foto vielleicht aussortiert, weil klar ist, dass man die Haltelinie noch bei gelb passiert haben muss (in 0,02 Sekunden fährt man nunmal weniger als 2 m und kann dann mit dem Wagen nicht schon halb über die Haltelinie gefahren sein).

Dann würde ich jetzt mal ganz frech rechnen:

14m/s x 3sec (Gelb fase) = 42 Meter Distanz zur Ampel, wo sie gerade umschält auf Gelb.
Und man sieht doch beim LKW "vorbei" auf die Ampel aufgrund der Entfernung. Vorrausgesetzt man hat nicht einen Meter Sicherheitsabstand und sieht nur die große Plane des LKW.

Daher dürfte da auch nichts aussortiert werden, selbst bei 0,02sec. überschreitung.
Das Gesetz sieht eine Strafe vor bei Überfahrt bei Rot und bei Feststellung dieser wird ein Bußgeld eben erlassen. :rolleyes:

Die Ahndung ließe sich stark vereinfachen, wenn auch das Fahren bei grün inkriminiert würde. :)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Januar 2018 um 13:51:24 Uhr:


Die Ahndung ließe sich stark vereinfachen, wenn auch das Fahren bei grün inkriminiert würde. :)

Inkrimi... was?

:confused:

Paul bei mir ist Sonntag. Erklär mal bitte.

Gruß,

der_Nordmann

Na gut. Weil heute Sonntag ist, gibt es mal einen kleinen "google-Service". :)

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